Derivator22
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und ich habe ihm sicher nicht geklaut und ich habe mir nicht gedacht dass so viell nazis gibt in dem Forum.
Wo meinst du denn die "so vielen Nazis" erkannt zu haben?
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und ich habe ihm sicher nicht geklaut und ich habe mir nicht gedacht dass so viell nazis gibt in dem Forum.
immer locker aus der hüfte.Wie tanzt man "noocelo"?
sehr schwach. und peinlich.
...wenns dir den keller ausgeräumt ham wirst auch anders reden!da plustert sich der deutsche michel mit all' seiner bauernschläue gleich auf; sehr schwach. und peinlich.
Alles nur Vorurteile. Viele meiner besten Freunde sind Michels....wenns dir den keller ausgeräumt ham wirst auch anders reden!
...wenns ehrlich erworben is wird ma auch bei einer frage nach der rahmennummer nix finden!
...wenns dir den keller ausgeräumt ham wirst auch anders reden!
Stelle deine Nummer ein, dann zeige ichs dirklärts einen unbedarften auf: was kann a interessent mit der r.nr anstellen?
klärts einen unbedarften auf: was kann a interessent mit der r.nr anstellen?
Der Besitzer ist aber nicht in der Pflicht, einen Eigentumsnachweis zu erbringen. Viel mehr bist du in der Pflicht, zu beweisen, dass es nicht so ist.Interessanter wird es aber für die, denen der Eigentumsnachweis eben nicht gelingt, da sie u.U. lediglich (unberechtigte) Besitzer sind.
du verlangst nicht den Beweis, sondern die Nummer, um den Gegenbeweis selber zu bringen. Machst du das bei allem, was du kaufst?Des Weiteren wird das einem unrechtmäßigen Besitzer eben nicht gelingen und genau diesen Beweis verlange ich, als verständiger Käufer
Ganz so schwarz, weiß ist das auch nicht, da gibt es viele rechtliche Eigenheiten - die man aber hier nicht breittreten sollte - wir wollen ja hier keine Anleitung liefern wie man gestohlene Ware verhökern könnte ohne, dass der ursprüngliche Eigentümer ein Recht auf Rückgabe hat.Des Weiteren wird das einem unrechtmäßigen Besitzer eben nicht gelingen und genau diesen Beweis verlange ich, als verständiger Käufer
Ganz so schwarz, weiß ist das auch nicht, da gibt es viele rechtliche Eigenheiten - die man aber hier nicht breittreten sollte - wir wollen ja hier keine Anleitung liefern wie man gestohlene Ware verhökern könnte ohne, dass der ursprüngliche Eigentümer ein Recht auf Rückgabe hat.
Nochmal: Du verlangst nur eine Nummer. Die ist Beweis für gar nichts.Quatsch!
Wenn ich etwas verlange, dann ist der andere automatisch in der "Nachweis-/ Beweispflicht". Von daher verlange ich den Beweis der Eigentümereigenschaft.
Ich schicke dir eine PN - es ist nämlich so erstaunlich einfach, dass ich es nicht ins Forums schreiben möchteDie wären?
Sofern das Rad dem rechtmäßigen Eigentümer abhanden gekommen ist, kann man kein Eigentum daran erwerben.
Und jetzt bitte nicht erstsemestrige Fälle vom Verleih/ Vermietung usw. aufführen...
Dass du das Rad praktisch nie zurück bekommen wirst und idR auch kein Geld sehen wirst, das ist klar. Theoretisch ist es aber so, wie bereits erläutert.