Bitte Hilfe!Wie viel ist mein Bike Wert?

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@awwa Es könnte schon mal helfen, wenn du deinen Anzeigentext mit einen Rechtschreibprogramm prüfen lässt. Das macht dann gleich einen besseren Eindruck

Davon abgesehen: DHler sind zwar auch nicht mein Metier, aber 21kg scheint mir schon ordentlich schwer zu sein.
 
Zum Preis kann ich nicht viel sagen weil DH nicht mein Thema ist. Aber bei einem gebrauchten Bike geht es auch viel um Vertrauen und wenn der Text in gutem Deutsch geschrieben ist und gute Fotos dabei sind (z.B. im Freien fotografiert bei gutem Licht), dann wirkt das gleich viel hochwertiger. Vielleicht kannst du ja einen Freund, der besser Deutsch kann, bitten die Verkaufsanzeige zu schreiben. Und unbedingt mehrere gute Bilder verwenden - je mehr Bilder desto besser.
 
...wenns ehrlich erworben is wird ma auch bei einer frage nach der rahmennummer nix finden!
 
...wenns ehrlich erworben is wird ma auch bei einer frage nach der rahmennummer nix finden!

Man gibt _niemals_ die Seriennummer irgendeines Gestandes an 'Interessenten' weiter, bevor der Gegenstand verkauft ist. Es gibt keinen legitimen (oder legalen) Grund, die Seriennummer kennen zu wollen, bevor man den Artikel besitzt.
 
klärts einen unbedarften auf: was kann a interessent mit der r.nr anstellen?

Man könnte die Rahmennummer benutzen und das Rad als gestohlen melden. (*hihihihi*)
Ist halt äußerst kulug, zumindest wird dem rechtmäßigen Eigentümer der Eigentumsnachweis problemlos gelingen.
Von daher wird eher derjenige Probleme bekommen, der das Rad fälschlicherweise bewusst und vorsätzlich als gestohlen gemeldet hat, ohne je Eigentum am Rad besessen zu haben.

Interessanter wird es aber für die, denen der Eigentumsnachweis eben nicht gelingt, da sie u.U. lediglich (unberechtigte) Besitzer sind.
 
Interessanter wird es aber für die, denen der Eigentumsnachweis eben nicht gelingt, da sie u.U. lediglich (unberechtigte) Besitzer sind.
Der Besitzer ist aber nicht in der Pflicht, einen Eigentumsnachweis zu erbringen. Viel mehr bist du in der Pflicht, zu beweisen, dass es nicht so ist.
 
Was mir als rechtmäßiger Eigentümer regelmäßig gelingen wird!

Des Weiteren wird das einem unrechtmäßigen Besitzer eben nicht gelingen und genau diesen Beweis verlange ich, als verständiger Käufer :)
 
Quatsch!
Wenn ich etwas verlange, dann ist der andere automatisch in der "Nachweis-/ Beweispflicht". Von daher verlange ich den Beweis der Eigentümereigenschaft.
 
Des Weiteren wird das einem unrechtmäßigen Besitzer eben nicht gelingen und genau diesen Beweis verlange ich, als verständiger Käufer :)
Ganz so schwarz, weiß ist das auch nicht, da gibt es viele rechtliche Eigenheiten - die man aber hier nicht breittreten sollte - wir wollen ja hier keine Anleitung liefern wie man gestohlene Ware verhökern könnte ohne, dass der ursprüngliche Eigentümer ein Recht auf Rückgabe hat.
 
Ganz so schwarz, weiß ist das auch nicht, da gibt es viele rechtliche Eigenheiten - die man aber hier nicht breittreten sollte - wir wollen ja hier keine Anleitung liefern wie man gestohlene Ware verhökern könnte ohne, dass der ursprüngliche Eigentümer ein Recht auf Rückgabe hat.

Die wären?
Sofern das Rad dem rechtmäßigen Eigentümer abhanden gekommen ist, kann man kein Eigentum daran erwerben.
Und jetzt bitte nicht erstsemestrige Fälle vom Verleih/ Vermietung usw. aufführen...
Dass du das Rad praktisch nie zurück bekommen wirst und idR auch kein Geld sehen wirst, das ist klar. Theoretisch ist es aber so, wie bereits erläutert.
 
Die wären?
Sofern das Rad dem rechtmäßigen Eigentümer abhanden gekommen ist, kann man kein Eigentum daran erwerben.
Und jetzt bitte nicht erstsemestrige Fälle vom Verleih/ Vermietung usw. aufführen...
Dass du das Rad praktisch nie zurück bekommen wirst und idR auch kein Geld sehen wirst, das ist klar. Theoretisch ist es aber so, wie bereits erläutert.
Ich schicke dir eine PN - es ist nämlich so erstaunlich einfach, dass ich es nicht ins Forums schreiben möchte
 
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