Sind die Alpen (Berge)' bald MTB frei?

Kannst Dir ausrechnen welche Leistung nötig wäre
https://elfkw.at/leistungsrechner.php

Ansonsten S- Pedelec
https://www.pd-f.de/2018/04/05/s-pedelecs-wenn-das-fahrrad-zum-kraftfahrzeug-wird_12377


An einem Berg also eher langsammer als 30 km/h
Bitte genau lesen: "Ohne Treten werden also mit 500W eher nur 40km/h erreicht werden."
..und nun musst die Steigung des Bergs mit einbeziehen und das Gesamtgewicht! Dann passen 30 km/h..."eher langsammer" ist reine Mutmassung von Dir.
 
Bitte genau lesen: "Ohne Treten werden also mit 500W eher nur 40km/h erreicht werden."

Ohne treten wird bei einem S-Pedelec garnichts erreicht, weil es sich mit Motorunterstützung nicht fahren lässt ohne zu treten ausser den Berg runter und beim ausrollen ;)

Was Du meinst sind E- Bikes welche mit Gasgriff gefahren werden, da muss man nicht zwangsweise treten.
 
die Dame fuhr ca. 30 km/h und das ist auch technisch möglich. Sie hat mich rechts gestriffen, ohne mich umzuwerfen. Auch das ist durchaus möglich zumal ich die Situation nicht sehr angenehm fand..schönen Abend!

Mimimi :D

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Meine Güte ist das hier ein Niveau.

An der Burg Münchhausen komme ich oft vorbei, das ist ein ganz harmloser Reiterhof. Die Bio, e und was weis ich für Biker sind wahrscheinlich auch ganz harmlos. Bis auf die üblichen Ausnahmen, die es überall gibt.

Mimimi gibt's zur Zeit im Überfluss im Fernsehen - mehrfach bei jedem Fußballspiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne treten wird bei einem S-Pedelec garnichts erreicht, weil es sich mit Motorunterstützung nicht fahren lässt ohne zu treten ausser den Berg runter und beim ausrollen ;)

Was Du meinst sind E- Bikes welche mit Gasgriff gefahren werden, da muss man nicht zwangsweise treten.
hätte ich jetzt alles aus Deinem Endlos-Anhang zitieren müssen, damit Du den Zusammenhang begreifst..selbstverständlich muss man dazu treten. Nochmal für Dich zum Verstehen: es war ein S-Pedelec..."Ein S-Pedelec schliesslich braucht bei 45km/h ca 750W Leistung (incl. Reibung). 500W davon darf der Motor beisteuern, den Rest muss der Fahrer aufbringen"..
 
Ist doch Bums was die Dinger können oder nicht. Letztendlich kommt es darauf an wie der/die Pilot/in mit seinem Gefährt und den anderen Verkehrsteilnehmern umgeht. Deswegen kann man die Fahrzeuge ja nicht per se verteufeln.
 
Nach der Verordnung vom 01.01.2017 dürfen S-Pedelecs bis zu 18km/h ohne Treten fahren, die sogenannte Schiebehilfe. Die Leistungsgrenze von 500W wurde durch eine flexible Leistungsgrenze von 400% der Eigenleistung ersetzt. Wenn du also 800W bergauf brauchst, musst du 200W selbst aufbringen. Damit sind also mit dem verlinkten Rechner oben 30km/h bei einem Systemgewicht von 100kg und 7% Steigung machbar. Die Tante hatte nichtsdestotrotz auf dem Radweg nichts verloren. Und nun habt euch wieder lieb.:love:
 
Wie, Du hast deiner Mutter ein eBike aufgeschwatzt?
Die Frau ist 71, ihr Leben lang Rad gefahren (nicht zum Spaß, sondern weil es nicht anders ging) und traute sich nach einer schweren Erkrankung kaum noch auf dem Elberadweg bis zum nächsten Biergarten aus Angst vor dem Rückweg (meist Gegenwind). Schon kleinere Anstiege waren ein massives Problem.
Der Hilfsantrieb am Rad bringt die Mobilität zurück - und das finde ich gut.
Auf der einen Seite wird kritisiert und wenns dann die eigene "Familie" betrifft ist es wieder i.O.
Das habe ich nie getan. Ich würde mir sogar selbst ein E-Bike als Stadtrad (am Arbeitsort) kaufen, wenn ich einen vernünftigen Abstellort hätte.
Was ich ablehne, ist die Gleichstellung von E-Bikes mit Fahrrädern im Betretungsrecht. Das Befahren von Wegen in der Natur mit Fahrzeugen mit Motor sollte generell dem Zustimmungsvorbehalt des Grundbesitzers unterliegen.
 
@mw.dd

Das würde bedeuten Du würdest es nicht Gut heissen wenn deine Mutter mit ihrem Pedelec durch den Wald zum Biergarten fahren würde. Du würdest Sie über einen Umweg von 5km auf der viel befahrenen Landstrasse entlang fahren lassen.

Oder gäbe es da jetzt auch eine familäre Ausnahmeregelung?

Und ja, ich kann Dir folgen sehe aber in deiner Einstellung zum Ganzen eine Doppelmoral.

;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist keine Doppelmoral - bei @mw.dd und anderen gibt es schlicht außer "schwarz" und "weiß" noch ein paar andere Schattierungen dazwischen :o .
 
ach, franky! nochmal: alte und kranke sind angewiesen auf hilfsmittel; deswegen werden sie nicht ausgaylacht, wenn sie auf einem stromhobel unterwegs sind.

eigentlich ganz simpl. :ka:
 
Das würde bedeuten Du würdest es nicht Gut heissen wenn deine Mutter mit ihrem Pedelec durch den Wald zum Biergarten fahren würde. Du würdest Sie über einen Umweg von 5km auf der viel befahrenen Landstrasse entlang fahren lassen.
Man kann da sicher viele Fälle konstruieren, in denen die von mir gewünschte Regelung nicht perfekt ist. Ich denke da gar nicht so sehr an Biergartenbesucher (die haben Zeit und 5km auf dem E-Bike sind auch für Kranke und Schwache kein Ding), sondern eher an Fahrradpendler. In der Praxis dürfte aber die Erlangung der Zustimmung des Grundbesitzers zum Befahren der befestigten Waldstraßen eher kein Problem darstellen.
Solange ich nicht selbst regelmäßig (abseits dafür ausgewiesener Wege) E-MTB fahre habe ich mir da nichts vorzuwerfen.
 
Ich denke da gar nicht so sehr an Biergartenbesucher (die haben Zeit und 5km auf dem E-Bike sind auch für Kranke und Schwache kein Ding
Wo im Wald doch die Luft viel besser ist als auf der Strasse. Auch für "Alte", "Kranke" und "Schwache".

In der Praxis dürfte aber die Erlangung der Zustimmung des Grundbesitzers zum Befahren der befestigten Waldstraßen eher kein Problem darstellen.
Wozu es dann erstmal verbieten wollen wenn es eh keine Probleme geben wird die Zustimmung des Grundbesitzers zu bekommen?
Macht nicht besonders viel Sinn sich für Verbote einzusetzen die dann eh wieder ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Entweder es wird etwas verboten und man hat bei Nichtbeachtung mit den Kosequenzen zu leben oder man lässt es gleich so wie es Aktuell ist.
 
Denk da bitte nochmal drüber nach; das schaffst Du doch sonst auch...

Was gibt es da nachzudenken?
Wenn das Betretungsrecht im Wald dahingehend geändert wird wie Du es gerne hättest dann sind Fahrzeuge welche einen Motor besitzen verboten. Sondergenehmigungen bekommen nur Förster, Jäger und Forstarbeiter. Für diese gelten dann die gleichen Regeln wie bereits für das S-Pedelec. Das darf auch nicht im öffentlich zugänglichen Wald fahren, egal was ein Waldbesitzer Dir erlaubt. Wenn dann müsste er sein Waldgrundstück einzäunen, dann kannst Du mit dem E-Rad auf seinem Privatgrundstück damit fahren. Verlässt Du dieses Privatgrundstück musst Du schieben.
 
Was gibt es da nachzudenken?
Wenn das Betretungsrecht im Wald dahingehend geändert wird wie Du es gerne hättest dann sind Fahrzeuge welche einen Motor besitzen verboten. Sondergenehmigungen bekommen nur Förster, Jäger und Forstarbeiter. Für diese gelten dann die gleichen Regeln wie bereits für das S-Pedelec. Das darf auch nicht im öffentlich zugänglichen Wald fahren, egal was ein Waldbesitzer Dir erlaubt. Wenn dann müsste er sein Waldgrundstück einzäunen, dann kannst Du mit dem E-Rad auf seinem Privatgrundstück damit fahren. Verlässt Du dieses Privatgrundstück musst Du schieben.

Das ist doch alles Quatsch; was spricht dagegen, eine bestimmte Waldstraße generell für E-Bikes/Pedelec25 freizugeben (Opt-In)? Die entsprechende Beschilderung gibt es in der STVO nun ja...

Wenn du das willst dann übersiedle nach Österreich . Da hast deine Wünsche erfüllt .

Kenntnisarm und meinungsstark?
Dir ist schon bewusst, dass es in Österreich kein Betretungsrecht für Radfahrer gibt?
 
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