Santa Cruz Garantie für Zweitbesitzer

@smak kannst du das bitte mal kurz erklären, was es mit der Weitergabe der Gewährleistung etc. (s.o.) auf sich hat? Als Privatverkäufer schließe ich prinzipiell alles aus.
 
Ich unterstelle mal Unwissenheit.
(Hoffe aber gleichzeitig, dass ich mir damit keine Anzeige einhandle... :p)

Ja, da musst du aufpassen!

Beim Erstellen der Anzeige mag das auch zugetroffen haben. Spätestens jetzt sollte es jedoch klar sein. Es ist echt sehr auffällig, dass viele SC Anzeigen in diesem Stil verfasst sind. Such mal im Bikemarkt nach "registriert"...
 
Bei einem Rahmen, der noch nicht sooo oft seine Besitzer gewechselt hat, würde ich mich im Falle eines Defektes einfach an den Erstbesitzer wenden.
Mit ein paar netten Worten und einer kleinen Aufwandsentschädigung für den Erstbesitzer sollte das Thema Garantie doch eigentlich immer recht unkompliziert abgehakt sein bei einem Santa Cruz:ka:
 
@smak kannst du das bitte mal kurz erklären, was es mit der Weitergabe der Gewährleistung etc. (s.o.) auf sich hat? Als Privatverkäufer schließe ich prinzipiell alles aus.

Gerne!

Du solltest auf jeden Fall Garantie und Gewährleistung ausschließen, wie bereits gehandhabt. Als Privatperson kannst du diese Leistungen ja auch nicht erbringen.

Die gesetzliche Gewährleistung, welche der Händer dem Kunden gewähren muss, ist jedoch nicht an eine bestimmte Person gebunden. Damit der neue Käufer sie beim (deinem) Händler in Anspruch nehmen kann, sollte dies beim Verkauf explizit erwähnt werden. Also ungefähr so:

Die gesetzlich geregelte, zweijährige Gewährleistung übertage ich hiermit auf den neuen Besitzer. Sie gilt ab Kaufdatum, welches am xxx.xx.xxxx war. Zur Vereinfachung einer möglichen Reklamation wird eine Kopie der Rechnung übergeben (dies ist jedoch nicht zwingend notwendig! Manche Händler stellen sich da aber gerne Quer, in der Hoffnung, die Reklamation so doch noch abwenden zu können).
 
Bei einem Rahmen, der noch nicht sooo oft seine Besitzer gewechselt hat, würde ich mich im Falle eines Defektes einfach an den Erstbesitzer wenden.
Mit ein paar netten Worten und einer kleinen Aufwandsentschädigung für den Erstbesitzer sollte das Thema Garantie doch eigentlich immer recht unkompliziert abgehakt sein bei einem Santa Cruz:ka:

Klingt nach einer guten Idee, ist es nur leider nicht. Dies kann sehr üble Folgen haben, in mehrerer Hinsicht.

Bezahlen solltest du ihn dafür auf keinen Fall, da es sich dabei um Vorsatz handelt.
 
du musst als privater verkäufer keine garantie und gewährleistung explizit ausschließen, da diese sowieso immer ausgeschlossen ist.

Dies ist nicht korrekt! Zu beziehst dich bestimmt auf diese ganzen "Standardtexte" in diversen Anzeigen. Meist sind diese wirkungslos, da falsch formuliert. Garantie muss man natürlich nicht ausschließen, da es diese ja nur freiwillig gibt.

Die meisten Formulierungen kann man sich sparen, wie z.B. dass man als Privatperson verkauft. Die Sachmangelhaftung muss man jedoch explizit ausschließen, am besten so:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Meinen oben erwähnten Passus würde ich trotzdem hinzufügen. Das macht die Sachlage verständlicher für den Käufer. Wie man nämlich sehen kann, hat kaum jemand Überblick über den ganzen Mist.
 
Dies ist nicht korrekt! Zu beziehst dich bestimmt auf diese ganzen "Standardtexte" in diversen Anzeigen. Meist sind diese wirkungslos, da falsch formuliert. Garantie muss man natürlich nicht ausschließen, da es diese ja nur freiwillig gibt.

Die meisten Formulierungen kann man sich sparen, wie z.B. dass man als Privatperson verkauft. Die Sachmangelhaftung muss man jedoch explizit ausschließen, am besten so:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Ich frage mich trotzdem, wie man darauf kommt, dass ein privater, Gewähr leistet bzw muss?
Bei einem gewerblichen Verkäufer bzw Händerl, klar.

Aber bei einem Privaten? Wie soll(t)e der auch Gewähr leisten? Und wie? Er könnte das Rad (die Sache) ohnehin nur einer Fachwerkstätte übergeben. Außer er ist ein Schrauber, und selbst da ist es kritisch, da er meistens keine Gewerbeberechtigung hat.

Kaufe ich von einem Privaten, gehe ich eigentlich davon aus, dass er mir keine Gewährleistung bietet.
Wenn das Rad (das Teil, die Sache etc) keine 2 Jahre alt ist, dann wird es spannend. Den dann hätte ich ja noch Gewährleistung. Es stellt sich dann die Frage, wie komme ich zu dieser (Rest-)Gewährleistung?

Entweder ich bekomme sie automatisch (ich gegen den Händler, Produzenten, Hersteller etc) oder
es wird mit dieser Gewährleistungsanspruch vom privaten Verkäufer übertragen.
 
Das ist schon berechtigt (den Gesetzgeber zu fragen und dass werde ich auch mal tun).

Anhand der Kleinanzeigen kann man wohl erkennen, dass die meisten das nicht so sehen und ihnen auch jedes verständnis fehlt.
Aber mich hätte eben interessiert, wie ein Privater, du, etc, das so sieht. Rein vom verständnis her.

Du musst bedenken, dass die Regelungen ja für sämtliche Waren gelten, nicht nur für "unseren" Bereich. Hinzu kommt, dass man ja auch eine gewise Sicherheit benötigt beim Kauf von (ungesehenen) Waren. Wenn du im Bikemarkt ein Teil kaufst, welches dann Mängel aufweist, brauchst du eine rechtliche Absicherung. Ist das Produkt noch keine zwei Jahre alt, wendest du dich einfach an den Händler, da die gesetzliche Gewährleisung natürlich weiterhin gilt. Dazu benötigst du meist jedoch eine Rechnung, sowie die Anschrift des Händlers. Aus diesem Grunde schrieb ich ja bereits, dass eine saubere Übergabe für beide Seiten von Vorteil ist.

Der Ausschluss der eingenen Gwährleistung hilft aber nicht, wenn man offensichtliche Mängel verschweigt, oder sonstige falsche Angaben macht. Wird dabei noch Vorsatz nachgewiesen (was es ja in vielen Fällen ist, siehe Beispiele in diesem Thread), wird es sehr ungemütlich für den Verkäufer.

Die Thema Gewährleistung ist eigentlich recht simpel; Verbraucher sollen dadurch effektiv geschützt werden. Das klappt auch eigentlich sehr gut; Einige versuchen jedoch, mit Tricks und Hinhaltetaktiken die Kunden zu verunsichern. Dann kommt oft noch ene freiwillige Garantie dazu und die Leute blicken nicht mehr durch. Das nutzen auch einige Hädler aus; sie lehnen eine Reklamation ab, wel man nicht der Erstbesitzer ist. In den ersten zwei Jahren also immer von einem Gewährlisungsfall sprechen (bzw. Sachmangelhaftung), dann klappt das schon. Wird sich nicht direkt um das Problem gekümmert, direkt zum Anwalt gehen.

Am besten ignoriert man Angebote, in welchen die ursprünglichen Besitzer die Garantieabwicklung weiterhin übernehmen wollen. Dies kann nach hinten losgehen und teuer werden. Jeder muss selbst entscheiden, wie viel Wert ein Produkt ohne jegliche Sicherheiten hat. Aus meiner Sicht keinen Großen; dies wissen auch die Verkäufer und "beschönigen" ihre Anzeigen entsprechend. Dies ist jedoch, sollte es ohne weitere Klarstellung zum Verkauf kommen, Betrug.
 
Ihr macht hier aus eine Mücke einen Elefanten...
Thread löschen! :bier:

Das sehen Einige wohl anders :) Der Thread zeigt ganz klar, wo die Defizite liegen. Die Klärung hilft Käufern und Verkäufern (sofern sie es denn hören wollen).

Noch ein kleiner, aber sehr hilfreicher Tip, gerade für unser Hobby:

Die Gewährleistung wurde ja eingeführt, damit Verbraucher die Sicherheit bekommen, ein mangelfreies Produkt zu erwerben. Treten Mängel im Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf auf, kann man das Produkt beim Händler reklamieren. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, also muss man dann dem Händler nachweisen, dass das Produkt den Mangl von Anfang an hatte.

Die ist bei Fahrrädern jedoch recht einfach, vor Allem, wenn sie für eine hohe Belastbarkeit ausgelegt wurden (DH, Enduro, etc.). Halten sie den zugsicherten Anforderungen nicht Stand, ist dies der Mangel. Dieser besteht dann natürlich von Anfang an...
 
Hallo zusammen,

nur zur Klärung:

Die Gewährleistung geht nicht auf einen Zweitkäufer über. Diese Ansprüche bestehen nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern. Soweit sie durch spätere Vereinbarung übertragen wird(das wäre eine Abtrtung der Ansprüche) bestehen häufig Abtretungsverbote, weil der Verkäufer häufig nicht ggü. einer Kette von weiteren Käufern haften will. Garantie ist hiervon unabhängig zu betrachten und eine freiwillige Herstellerleistung, die der Hersteller so regeln kann, wie er will.

Beste Grüße
 
Ich musste für die bisherigen Garantieansprüche immer eine Rechnungskopie bei legen.
Die Registrierungsnummer wurde nie benötigt.
 
Widerspreche ich !
Wer weniger fährt kommt schneller aus der Übung --> Risiko eines Sturzes etc. höher
und was diesen Thread angeht scheinen Santa Cruz Fahrer ausschließlich auf den Kopf zu stürzen.
Der Umstand der Erstbesitzer-Garantie gilt bei vielen Herstellern.
Warum machen die Nutzer der anderen Firmen nicht so ein Gewese ?
Macht bloß nicht so ein Hype um eure Santas !
 
Weil die meisten keine so guten Garantiebedingungen wie SC haben. Diese sind nunmal aber nur für den Erstbesitzer, auch wenn manche anderes behaupten wollen, wenn sie ihren Rahmen weiterverkaufen wollen.
Lifetime für den Erstbesitzer haben viele !
Abgesehen davon ist eine längere Garantie als eine fünfjährige nicht notwendig ,da anhand der technischen Entwicklung kaum Räder zu sehen sind die älter sind.
Und wer kann sein Gefährt schon länger als 5 Jahre sehen ? Nostalgiker ausgenommen.
 
Lifetime für den Erstbesitzer haben viele !
Abgesehen davon ist eine längere Garantie als eine fünfjährige nicht notwendig ,da anhand der technischen Entwicklung kaum Räder zu sehen sind die älter sind.
Und wer kann sein Gefährt schon länger als 5 Jahre sehen ? Nostalgiker ausgenommen.
Klar, aber wenn das Rad dann vor den 5 Jahren verkauft wird mit dem Hinweis, dass ja noch Garantie besteht, dann ist das falsch und genau darum geht es hier.

Welcher Hersteller gibt denn noch Lifetime auf den Rahmen?
 
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