Individalaufbau bestellt, rechtzeitig storniert und doch erhalten - was tun?

nosaint77

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Ich habe Ende August ein individuell aufgebautes Laufrad bei einem deutschen Internet-Shop bestellt, die Paypal-Transaktion wurde aus mir unbekannten Gründen abgebrochen. Eine Bestellbestätigung bekam ich aber sofort. Ich schrieb am Tag darauf dem Shop wegen dem Problem mit der Bezahlung. Es kam eine automatische Rückantwort das der Shop Betriebsferien macht. Ich wartete die Betriebsferien ab, bekam aber keine Antwort. Zwei Arbeitstage nach Ende der Betriebsferien stornierte ich vormittags die Bestellung per Email, nachmittags bekam ich eine Auftragsbestätigung zu dieser Bestellung. Nochmals bat ich um Stornierung der Bestellung, wieder keine Reaktion. Da die Ware nicht bezahlt wurde (der Shop bietet bei individuellen Anfertigungen nur Vorkasse per Banküberweisung oder Paypal), ging ich davon aus das der Auftrag nicht ausgeführt wird. Jetzt, 8 Wochen nach der Bestellung lieferte mir der Shop den Auftrag einfach aus und bittet um Bezahlung der Ware. Paketannahme konnte nicht verweigert werden, da der Nachbar so freundlich war das Paket anzunehmen. Wie reagiert man gebührend auf so einen ignoranten Shopbetreiber? Das Laufrad ist ja wie gesagt noch nicht bezahlt. Daher sollte ich eigentlich im Vorteil sein. Ich denke aber mal das die dann mit Mahnungen antanzen, wenn ich nicht zahle. Also wäre retournieren sinnvoll, aber geht das unfrei ohne Risiko für mich (nicht das der Shop dann die Annahme verweigert)? Andere Ideen? Die AGB schweigt übrigens über das Widerrufsrecht, über dessen Ablauf und wie es bei individueller Anfertigung ausschaut. Name von dem Shop werde ich erst kundtun wenn das über die Bühne ist.
 
Mein Vorschlag.

Per Einschreiben den Sachverhalt schildern, dokumentieren und um eine Abholung der Ware bitten. Damit wäre für mich alles erledigt. Zukünftige Mahnungen würde ich ignorieren und selbst schreiben vom Anwalt verstreichen lassen. Ich sehe in deinem handeln keinen Fehler und ihr Vorgehen ist ja klar geschildert. Individuallaufbauten nur nach Bezahlung.

Mit 99% wird es nicht gerichtlich enden, so du dich nicht in eine Auseinandersetzung verwickeln lässt und dir keine Fehler erlaubst.
 
Haste dort denn auch mal angerufen?
Ist ja nicht selten, dass je nach größe des Ladens, die eine Abteilung nicht weiß was die andere macht & in diesen Zeiten mit evtl. Notbesetzung & Homeoffice, dann vielleicht noch einer Krank, die interne Kommunikation schnell mal zum erliegen kommt. Oder wenn es eine 1-Mann Show ist: eine enorme Bugwelle an Mails nach den Betriebsferien nicht abgearbeitet werden kann. Gerade bei Emailgeschreibsel wo dann stumpf "first in - first out" abgearbeitet wird, geht dann schnell mal etwas unter.
 
Hi

juristisch wäre ich da vorsichtig: bei einer Bestellung von kundenspezifischen Anfertigungen entfällt das 2 wöchige Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Vertrag ist bindend. Wenn der Shop sich also quer stellt, besteht eine Abnahme- oder Schadenersatzpflicht für dich.
Ich gebe dir alleridngs in sofern recht, dass trotz mehrmaliger und vor allem sofortiger Stornierung einfach auszuliefern auch quatsch ist. Gerade jetzt, wo genug zu tun ist.

Wir hatten dieses jahr erstaunlich häufig den entgegengesetzten Fall, dass Laufräder (vor allem von Bestandskunden, bei denen wir auf eine Vorkasse zur Auftragserteilung verzichten) bestellt aber weder abgenommen noch storniert wurden. Da wurde drauf los bestellt und sich nicht weiter drum gekümmert. Dieses Jahr halb so wild, denn ein fertiger LRS ohne die aktuelle Lieferzeit wird praktisch in Gold aufgewogen und dann ist auch die Nippelfarbe egal.

Gruss, Felix
 
Der Vertrag ist bindend. Wenn der Shop sich also quer stellt, besteht eine Abnahme- oder Schadenersatzpflicht für dich.

Sehe ich nach Einschätzung der vorgelegten Fakten hier anders:

Da kommt's jetzt drauf an, was in den AGB drin steht.

Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Ist das Angebot vor Annahme widerrufen worden, kann es nicht mehr angenommen werden. Dabei wäre es mir egal, ob der Widerruf jetzt bei Sachbearbeiter B oder Sachbearbeiter A in der Firma angekommen ist (weil das Wissen jeweils dem Unternehmen zugerechnet wird) oder nur im E-Mail-Postkasten war, so dass er gelesen werden konnte. Das ist Problem des Unternehmers, wie er seinen Laden organisiert.

Wahrscheinlich haben sie - wie die meisten - drinstehen, dass das Vertragsangebot des Kunden (durch Aufgabe der Bestellung) erst mit Versendung der Ware angenommen wird und der Vertrag erst in diesem Zeitpunkt zustande kommt.

Dann liegt überhaupt kein wirksamer Vertrag vor. Auf irgendwelche Rücktrittsrechte wegen Fernabsatzvertrag o. ä. kommt es dann überhaupt nicht erst an.

Selbst wenn dies nicht drin steht, spricht vorliegend alles dafür, dass es keinen wirksamen Vertragsschluss gibt, zumal die Auftragsbestätigung erst abgesandt wurde, nachdem der Widerruf des Angebots bereits dort eingegangen war.

Auch mit irgendwelchen Schadensersatzansprüchen o. ä. ist es nach meinem Dafürhalten Essig. Der TE hat sich nochmal gemeldet, nachdem die Auftragsbestätigung kam und die Sache richtig gestellt. Da der Shop bei Indidualaufbauten nur Vorkasse durch Banküberweisung oder Paypal akzeptiert und beides nicht geleistet worden war, durfte der Kunde m. E. darauf vertrauen, dass der Unternehmer nicht den LRS bauen und an ihn liefern würde.

Der Kunde ist einzig verpflichtet, die Ware zurückzugeben, § 241a Abs. 2 BGB.

Edit: Bevor sich noch Leute durch meinen Beitrag auf's Glatteis führen lassen: Lest bitte auch die Beiträge von Mojo25 (#7) sowie von mir (#8).
Ich möchte nicht vertuschen o. ä., dass ich daneben lag, deswegen lösche ich diesen Beitrag nicht, sondern nehme den Warnhinweis auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so einfach ist es denke ich nicht. Ich stimme @Geisterfahrer zu, dass das Angebot (rechtlich auch Antrag genannt) der Knackpunkt ist, bin aber anderer Meinung als er.

Der "Kauf" im Online-Shop wird ein Angebot (§145 BGB) seitens des Kunden darstellen, der - wie @Geisterfahrer richtig gesagt hat - eine empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die erst mit Zugang beim Empfänger wirksam wird. Allerdings ist der Kunde auch rechtlich an dieses Angebot gebunden. Du kannst nicht einfach munter irgendwas bestellen und nach Lust und Laune stornieren. Ein Widerruf einer Willenserklärung ist nach §130 Abs 1. Satz 1 nur vor oder gleichzeitig mit deren Zugang möglich. Der Zeitpunkt des Zugangs dürfte aus juristischer Sicht der Zeitpunkt sein, zu dem der Shop die Benachrichtigung über Deine Bestellung erhalten hat. Das wird vor dem Eingang Deiner "Stornierung" (sprich Widerruf) sein.
Es ist also egal, ob das Angebot bereits vom Shop angenommen wurde oder nicht. Du hast einen rechtlich verbindlichen Antrag (ein Angebot) an den Shop gerichtet und er hat diesen angenommen. Die meisten Shops behalten sich die Annahme des Antrags durch Versendung vor, falls irgendein Artikel nicht lieferbar ist und sie sich keinen Schadensersatzansprüchen aussetzen wollen. Das beeinflusst aber in keiner Weise die Verbindlichkeit des Antrags seitens des Kunden.

Bei Fernabsatzverträgen sieht das BGB ein Widerrufsrecht vor, um den Gegenstand in Augenschein nehmen zu können. Allerdings wird durch §312g BGB Abs 2. Nr. 1 das Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Teilen ausgeschlossen, die "auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten" sind. Darauf wird sich der Shop berufen.

Die meisten Shops akzeptieren Rücktritte vom Angebot, da sie aufgrund des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag ohnehin damit rechnen müssen, dass Artikel "von der Stange" zurückgeschickt werden und sie bei einem Rücktritt seitens des Kundes sich die Versandkosten und den Bearbeitungsaufwand sparen können.

Bei einem individuell angefertigten Laufradsatz sieht das anders aus. Aus Sicht des Shops kann ich das Vorgehen verstehen: du gibst ein rechtlich bindendes Angebot zu einem Kaufvertrag ab, von dem Du nicht aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, zurücktreten kannst (nach §312g BGB). Auch die Annahmefrist (§147 BGB) dürfte bei einer Annahme 2 Tage nach Ende der Betriebsferien (in denen sich eine Menge Angebote angehäuft haben dürften) nicht verstrichen sein.

Ein legitimer Grund zum Widerruf wäre eine gesetzte Frist zur Annahme des Angebots oder der Lieferung des Laufradsatzes, die von Seiten des Shops nicht eingehalten wurde. Von einer solchen hast Du allerdings nichts erwähnt.
Eine Möglichkeit, den LRS jetzt noch "loszuwerden" (sprich: Widerruf des Kaufvertrags) wäre, dass es sich um eine regelmäßig nachgefragte Kombination von Teilen handelt (also nicht die einzelnen Teile, sondern die Kombination im Laufradsatz) und es dem Händler damit zuzumuten wäre, die Teile anderweitig ohne Verlust verkaufen zu können. Das wird der Händler natürlich verneinen und damit müsstest Du klagen. Ob sich das wiederum lohnt, kann ich nicht beurteilen (hängt wohl vom Wert des LRS ab; aber je teurer der ist bzw. je exklusiver die Komponenten sind, desto schwieriger wird ein Wiederverkauf).

Ich hätte nach der Auftragsannahme seitens des Shops einfach dort angerufen und um eine einvernehmliche Lösung gebeten. Warum hast Du das nicht gemacht?
Das Verhalten des Shops ist natürlich nicht das beste im Sinne der Kundenbindung, aber so falsch war es mMn auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Widerruf einer Willenserklärung ist nach §130 Abs 1. Satz 1 nur vor oder gleichzeitig mit deren Zugang möglich. Der Zeitpunkt des Zugangs dürfte aus juristischer Sicht der Zeitpunkt sein, zu dem der Shop die Benachrichtigung über Deine Bestellung erhalten hat. Das wird vor dem Eingang Deiner "Stornierung" (sprich Widerruf) sein.
Es ist also egal, ob das Angebot bereits vom Shop angenommen wurde oder nicht. Du hast einen rechtlich verbindlichen Antrag (ein Angebot) an den Shop gerichtet und er hat diesen angenommen. Die meisten Shops behalten sich die Annahme des Antrags durch Versendung vor, falls irgendein Artikel nicht lieferbar ist und sie sich keinen Schadensersatzansprüchen aussetzen wollen. Das beeinflusst aber in keiner Weise die Verbindlichkeit des Antrags seitens des Kunden.
Hast recht, und ich lag falsch.

Bleibt allenfalls noch § 147 Abs. 2 BGB, je nachdem, wie viel Zeit zwischen dem Eingang der Bestellung und der Annahme durch den Shop verstrichen ist. Regelmäßig wiederkehrende Betriebsferien sind allerdings zu berücksichtigen, insofern wird hier die Luft ziemlich dünn.
 
Sehe ich nach Einschätzung der vorgelegten Fakten hier anders:

Da kommt's jetzt drauf an, was in den AGB drin steht.

Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Ist das Angebot vor Annahme widerrufen worden, kann es nicht mehr angenommen werden. Dabei wäre es mir egal, ob der Widerruf jetzt bei Sachbearbeiter B oder Sachbearbeiter A in der Firma angekommen ist (weil das Wissen jeweils dem Unternehmen zugerechnet wird) oder nur im E-Mail-Postkasten war, so dass er gelesen werden konnte. Das ist Problem des Unternehmers, wie er seinen Laden organisiert.

Wahrscheinlich haben sie - wie die meisten - drinstehen, dass das Vertragsangebot des Kunden (durch Aufgabe der Bestellung) erst mit Versendung der Ware angenommen wird und der Vertrag erst in diesem Zeitpunkt zustande kommt.

Dann liegt überhaupt kein wirksamer Vertrag vor. Auf irgendwelche Rücktrittsrechte wegen Fernabsatzvertrag o. ä. kommt es dann überhaupt nicht erst an.

Selbst wenn dies nicht drin steht, spricht vorliegend alles dafür, dass es keinen wirksamen Vertragsschluss gibt, zumal die Auftragsbestätigung erst abgesandt wurde, nachdem der Widerruf des Angebots bereits dort eingegangen war.

Auch mit irgendwelchen Schadensersatzansprüchen o. ä. ist es nach meinem Dafürhalten Essig. Der TE hat sich nochmal gemeldet, nachdem die Auftragsbestätigung kam und die Sache richtig gestellt. Da der Shop bei Individualaufbauten nur Vorkasse durch Banküberweisung oder Paypal akzeptiert und beides nicht geleistet worden war, durfte der Kunde m. E. darauf vertrauen, dass der Unternehmer nicht den LRS bauen und an ihn liefern würde.

Der Kunde ist einzig verpflichtet, die Ware zurückzugeben, § 241a Abs. 2 BGB.

Ich sehe es formaljuristisch wie @Mojo25.
Aus Angebot und bestellung folgt der Vertrag.
Die Auftragebstätigung ist die Sicherheitsebene für den Verkäufer und sollte vom Kunden zur Kontrolle genutzt werden.
Dennoch ist die Sache sehr unglücklich gelaufen.
Du startest als Händler wieder ins Daily Busines und arbeitest die Mails nach der Reihe ab.
Also scheibst du in dem Fall erst einmal die Bestellung auf und gibst die intern weiter (Materialbeschaffung und Werkstatt) erst später ließt man die Stornierung und könnte dann drauf reagieren. Sollte man im Sinne der Kundenzufriedenheit, muss man aber rein juristisch nicht, weil eine Stornierung bei einer kundenszifischen Zusammenstellung eben nicht einfach so möglich ist.
Verwunderlich ists allerdings, Ware ohne Bezahlung zu versenden - das würde ich bei einem komplettem LRS nicht machen.

Gruss, Felix
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie verstehe ich die Story die du hier erzählst nicht so wirklich. Warum behältst du die Ware denn nicht einfach? Du wolltest sie doch haben. Es gab ein Problem mit der Paypal Zahlung, okay, aber warum willst du die Ware nicht mehr haben? Du hast einen Individualaufbau in Auftrag gegeben. Du hast dir also sehr wohl Gedanken darüber gemacht. Das war kein Schuss aus der Hüfte oder so.

rechtzeitig storniert
Hast du das wirklich? Du schreibst das du erst nach den Betriebsferien storniert hast. Zuvor hast du den Shop nur wegen der Zahlungsprobleme angeschrieben.
Ich würde mal schwer behaupten das du da nicht mehr raus kommst. Das hast du selbst verkackt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die rege Teilnahme. Wie schon durchgesickert ist, ist das jetzt etwas unglücklich verlaufen und teilweise auch etwas blauäugig von mir gehandhabt worden.

Irgendwie verstehe ich die Story die du hier erzählst nicht so wirklich. Warum behältst du die Ware denn nicht einfach? Du wolltest sie doch haben. Es gab ein Problem mit der Paypal Zahlung, okay, aber warum willst du die Ware nicht mehr haben? Du hast einen Individualaufbau in Auftrag gegeben. Du hast dir also sehr wohl Gedanken darüber gemacht. Das war kein Schuss aus der Hüfte oder so.

Wer wie ich ein Individualaufbau macht, plant auch gerne mal um. Diese Umentscheidung kam erst so richtig in Schwung, weil keine Vorkasse verlangt wurde, was der Shop aber ausdrücklich bei Bestellung von Individualaufbauten fordert.

Du startest als Händler wieder ins Daily Busines und arbeitest die Mails nach der Reihe ab.
...
Verwunderlich ists allerdings, Ware ohne Bezahlung zu versenden - das würde ich bei einem komplettem LRS nicht machen.

Die haben garantiert zuerst meine Stornierung gelesen und dann noch schnell die Auftragsbestätigung für die Bestellung rausgeschickt. Mein nochmaliger Wunsch der Stornierung (ja, ich weiß, rechtlich geht das nicht) wurde auch ignoriert. Stattdessen wurde keine Vorkasse verlangt, sondern sie haben mir wie @gurkenfolie schreibt, sympathischerweise das LR auf Rechnung geschickt. Ein in meinen Augen abgekartetes Spiel, weil die rein juristisch auf der sicheren Seite sind. Aber wenn man langfristige Kundenzufriedenheit anstrebt, kann man als Händler auch mal ein Auge zudrücken und eine Bestellung von einem Kunden stornieren. Ich werde dort jedenfalls NIE wieder etwas bestellen, was für die wohl ein größerer Verlust ist, als den einen Auftrag nicht auszuführen. Und Aufträge haben die wahrscheinlich auch mehr als genug, anders kann ich mir nicht erklären warum das LR erst jetzt geliefert wird bzw. Null Kommunikation über Email gelaufen ist, außer die automatisierten Mails (Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandbestätigung). Für mich ist das einfach unprofessionell und ich werde denen dementsprechend eine Bewertung in den einschlägigen Portalen verpassen. Die passt dann auch zu dem Gesamtbild wo der Shop derzeit in den Bewertungen widerspiegelt.

Und was das LR angeht, werde ich jetzt den Mist einfach ausbaden und ihn doch verbauen. So tragisch ist das jetzt auch nicht, weil ich muss kein passende Bike drumherum planen, er passt in das vorgesehene Bikeprojekt 8-)
 
Wer wie ich ein Individualaufbau macht, plant auch gerne mal um.

Die haben garantiert zuerst meine Stornierung gelesen und dann noch schnell die Auftragsbestätigung für die Bestellung rausgeschickt.

Du schreibst doch im Anfangspost: "Eine Bestellbestätigung bekam ich sofort." Dann ist doch klar, dass die Firma den Laufradsatz baut.

Ich sehe für die Firma keinen Sinn darin, einem Kunden einen LRS zu bauen, den er nicht mehr will.
 
Darf ich fragen ob denn der Shop zuvor schon eher schlecht bewertet war, oder dies erst in letzter Zeit umgeschlagen ist? Denke, du hättest wohl dort nicht geordert, wären die Bewertungen nicht gut gewesen, oder?

Mir war der Shop geläufig, hatte es nicht erachtet die Bewertungen anzuschauen. Erst jetzt weiß ich, das der Shop hauptsächlich bei Internetkundschaft schlecht abschneidet. Das scheint auch schon länger so zu laufen, in der letzten Zeit häufiger. Kann aber auch sein das die jetzt mehr Aufträge abwickeln, prozentual die Negativfälle aber gleich hoch sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du schreibst doch im Anfangspost: "Eine Bestellbestätigung bekam ich sofort." Dann ist doch klar, dass die Firma den Laufradsatz baut.

Nochmal für dich... ja, ich hab bestellt, konnte aber die verpflichtende Vorkasse nicht automatisiert leisten. Dann musste ich die Betriebsferien abwarten, bekam aber trotzdem keine zeitige Antwort. Da stornierte ich, bekam aber paar Stunden später die Auftragsbestätigung (ohne Zahlungsaufforderung!). ich versuchte nochmal zu stornieren. usw... ließ bitte was ich eben noch dazu schrieb auch durch.

Ich sehe für die Firma keinen Sinn darin, einem Kunden einen LRS zu bauen, den er nicht mehr will.

Die Firma sieht einen Sinn darin ein LR zu bauen, nämlich um Geld zu verdienen. Denen ist wurscht was der Kunde will, weil rein juristisch sind die im Schneider. Ich hab bestellt und darf das jetzt ausbaden! Ist mir jetzt auch langsam wurscht, weil das LR (es ist nur ein Vorderrad) passt dennoch ins Bikeprojekt. Der Laden wird ignoriert, wahrscheinlich auch von noch mehr Leuten, weil das was die an Negativwerbung gemacht haben ist denen ihr Bier...
 

Im konkreten Fall würde ich sagen, der Händler ist von seiner Forderung zur Vorkasse abgewichen und hat mir erst nach Leistungserbringung die Kosten in Rechnung gestellt. Allerdings steht in der Auftragsbestätigung: "Aufbau und Versand von Laufrädern erfolgt nach Zahlungseingang.". Es wurde aber kein Zahlungsverzug angemahnt oder Rechnung mit den genauen Zahlungsvorgang geschickt. Das ändert aber alles nichts am Widerrufsrecht bei Individualaufbauten, welches hier ausgeschlossen ist. Oder gibt es da noch ein Schlupfloch für Verbraucher?
 
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@nosaint77: Du sagst doch selbst, dass Du blauäugig gehandelt hast. Warum schiebst Du jetzt dem Shop den schwarzen Peter zu und willst ihn schlecht bewerten?

Du nimmst an, dass sie erst Deinen Wunsch nach Stornierung gelesen hätten. Warum?
Es ist viel wahrscheinlicher - wie es hier auch geschrieben wurde - dass die Mails und Bestelleingänge chronologisch abgearbeitet wurden.
Es wäre von Deiner Seite her einfach sinnvoller gewesen, am Tag nach dem Ende der Betriebsferien dort anzurufen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Verbuche das doch als Lehrgeld;)

Da die Zahlungsmodalitäten zu Deinen Gunsten hin geändert wurden, sehe ich darin kein „Schlupfloch“ - zumal Du bereits Ware erhalten hast, die nach §312g vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen sein dürfte. Jetzt ist es an Dir, die gelieferte Ware zu bezahlen (§433 BGB).

Wie gesagt: oft lassen sich Dinge, die rechtlich eigentlich klar sind, durch ein freundliches Telefonat klären - wenn man es rechtzeitig macht.

Edit: ich will Dir nix böses, versteh mich nicht falsch. Ich sehe es wie Du, dass es nicht der Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung zuträglich ist.
Aber Du sagst ja selber: halb so schlimm, LR passt zum Projekt. Darum wundere ich mich etwas, warum es Dir so wichtig ist, das LR zurückzugeben...
 
Bewertungen stehen für Kundenzufriedenheit 😉

@gurkenfolie hat Dir schon einen Hinweis gegeben...
Das ist das Problem an Bewertungen: der Kunde sah (und evtl. sieht) sich hier im Recht; dass ein Widerruf rechtlich nicht ohne weiteres ist, war ihm vorher offenbar nicht bekannt. Ansonsten hätte er entweder nicht bestellt oder das Thema hier nicht gestartet. Zudem hat er sich nicht weiter drum gekümmert sondern gehofft, es werde sich alles irgendwie fügen...

Aber wo liegt jetzt konkret der Grund, eine schlechte Bewertung abzugeben?
Ob er dort noch mal bestellt, liegt in seinem Ermessen. Aber warum sollte er andere Kunden warnen? Der Shop hat die Bestellung angenommen, im Rahmen aktueller Lieferzeiten auch durchaus zeitnah geliefert und über die Qualität gab es auch keine Klagen. Also noch mal die Frage: wo liegt der Grund, eine schlechte Bewertung abzugeben?

Wenn ich einen Fehler mache und unzufrieden bin, kann bzw. sollte ich nicht einfach andere dafür verantwortlich machen.
 
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