Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Frage: Wenn auf Grund des Naturschutzes in Baden-Württemberg (oder auch anderswo in Deutschland) weiter gehende Regelungen als im jeweiligen Waldgesetz getroffen wurden oder werden, darf die DIMB dann klagen?
Dann müssten wir zum einen ein anerkannter Naturschutzverband sein. Zum anderen dürfte das Betretungsrecht trotzdem nicht unter die zulässigen Klagen fallen, sondern nur die hier beschriebenen Fallkonstellationen.

https://www.umweltbundesamt.de/them...onales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage
 
Danke @ciao heiko !
Wobei ich das schon merkwürdig finde - das derzeit geltende Gesetz beschränkt ja im Grunde genommen jeden, der da fahren möchte, da müsste es doch eigentlich möglich sein, als Privatmensch gegen die Beschränkung seiner Rechte zu klagen, und nicht erst, wenn jemand wegen Verstoßes gegen geltendes Recht verwarnt wird. Im Moment ist es ja quasi so, daß man gegen die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das geltende Gesetz klagt, man muss das geltende Gesetz also erst mal "brechen" (und dann darauf klagen, daß man wegen Unbestimmtheit gar kein Gesetz gebrochen hat oder dass das Gesetz in dem Fall unwirksam ist). Anstatt eine mit der Verfassung nicht vereinbare Regelung frontal anzugreifen.
Ich glaube Dir das ja, dass es so ist, aber komisch finde ich das trotzdem.
 
Danke @ciao heiko !
Wobei ich das schon merkwürdig finde - das derzeit geltende Gesetz beschränkt ja im Grunde genommen jeden, der da fahren möchte, da müsste es doch eigentlich möglich sein, als Privatmensch gegen die Beschränkung seiner Rechte zu klagen, und nicht erst, wenn jemand wegen Verstoßes gegen geltendes Recht verwarnt wird. Im Moment ist es ja quasi so, daß man gegen die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das geltende Gesetz klagt, man muss das geltende Gesetz also erst mal "brechen" (und dann darauf klagen, daß man wegen Unbestimmtheit gar kein Gesetz gebrochen hat oder dass das Gesetz in dem Fall unwirksam ist). Anstatt eine mit der Verfassung nicht vereinbare Regelung frontal anzugreifen.
Ich glaube Dir das ja, dass es so ist, aber komisch finde ich das trotzdem.
Na ja, letztendlich wird Dir ja nicht das Betretungsrecht verweigert. Zu Fuß darfst Du ja, sondern es wird eingeschränkt auf bestimmte Unterformen des Betretens. Solche Einschränkungen von Rechten nehmen ja andere Gesetze auch vor, um ggfs. Schaden an anderen oder was auch immmer abzuwenden. Dies war ja damals beim Erlass des Gesetzes auch der vorgeschobene Grund. Schutz der Wanderer, Tiere, Natur...

Dies Begründung wäre nun aber letztlich objektiv zu belegen, was bis heute nicht passiert ist und auch nicht möglich wäre.
 
Tut sich da was?
ForstBW BWgt sich 😂
Schaunmermal, was dabei rauskommt. Immerhin ein vielleicht erster Schritt.
Die Einrichtung spezieller, exklusiver Wege für MTB ändert leider gar nichts am Betretungsrecht. Im Gegenteil, jedes derartige Projekt sorgt für die Zementierung der 2mR.
 
Heute gab es in Freiburg eine Pressekonferenz von ForstBW. Es wurde ein Konzept vorgestellt, wie im Staatswald zukünftig neue Strecken angelegt werden können. Wir waren für euch mit dabei.

Bei dem Konzept handelt es sich um eine interne Dienstanweisung von ForstBW, wie bei Anfragen nach Mountainbike Strecken verfahren werden soll. Bei der Entstehung des Leifadens wurden auch Vertreter der DIMB - Deutsche Initiative Mountainbike e.V. mit einbezogen. Wir begrüßen den Vorstoß von ForstBW hier neue zusätzliche Angebote zu schaffen. Von den Pressevertretern kam aber auch zurecht die Nachfrage nach der 2-Meter-Regelung. Dass die Mountainbikevereine diese Regelung als nicht mehr zeitgemäß ansehen, kam dabei zum Ausdruck.
Siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/panoram....urn-newsml-dpa-com-20090101-230920-99-268236

Und auch in der FAZ.
https://www.faz.net/agenturmeldunge...en-extra-strecken-im-staatswald-19189278.html
Es ist schon interessant, dass der SWR das in seinem Beitrag nicht erwähnt hat.
 
Wenn man da nur schon den Link-Titel oder die Einleitung liest… Konflikt mit den Mountainbikern. Wie muss ich mir das vorstellen? Da gibt es eine Gesellschaft, vertreten durch den deutschen Norm-Bürger, und die steht im Konflikt mit Mountainbikern, Klima-Protestierenden, Gender-Befürwortern und was weiß ich noch für seltsamen Außenseitern? Von tatsächlichen Gegnern und ernsthaften Feinden unserer Gesellschaft will man da besser gar nicht anfangen. Komisches Weltbild für ein an sich ja qua Auftrag staatstragende Medium.
 
Heute gab es in Freiburg eine Pressekonferenz von ForstBW. Es wurde ein Konzept vorgestellt, wie im Staatswald zukünftig neue Strecken angelegt werden können. Wir waren für euch mit dabei.

Bei dem Konzept handelt es sich um eine interne Dienstanweisung von ForstBW, wie bei Anfragen nach Mountainbike Strecken verfahren werden soll. Bei der Entstehung des Leifadens wurden auch Vertreter der DIMB - Deutsche Initiative Mountainbike e.V. mit einbezogen. Wir begrüßen den Vorstoß von ForstBW hier neue zusätzliche Angebote zu schaffen. Von den Pressevertretern kam aber auch zurecht die Nachfrage nach der 2-Meter-Regelung. Dass die Mountainbikevereine diese Regelung als nicht mehr zeitgemäß ansehen, kam dabei zum Ausdruck.
Siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/panoram....urn-newsml-dpa-com-20090101-230920-99-268236

Und auch in der FAZ.
https://www.faz.net/agenturmeldunge...en-extra-strecken-im-staatswald-19189278.html
Es ist schon interessant, dass der SWR das in seinem Beitrag nicht erwähnt hat.
Hallo Heiko, wir hatten uns online für Trails in Reutlingen kennengelernt.
Ich bin Daniel vom DAV. Gilt denn diese Anweisung in ganz BaWü? Oder nur in den Modellregionen? Wo kann ich diese Anweisung nachlesen?
Danke Dir Daniel
 
Hallo Heiko, wir hatten uns online für Trails in Reutlingen kennengelernt.
Ich bin Daniel vom DAV. Gilt denn diese Anweisung in ganz BaWü? Oder nur in den Modellregionen? Wo kann ich diese Anweisung nachlesen?
Danke Dir Daniel
Es handelt sich um eine dienstintern Anweisung von ForstBW. Diese ist nicht öffentlich einsehbar und liegt uns selbst auch nicht vor. Aber inhaltlich geht es darum, was bei der Genehmigung von Strecken im Staatswald zu beachten ist. z.B. wie sich der Betrieb, Haftung und Versicherung im Einzelfall abbilden lässt. Grob gesagt ähnliche Themen und Inhalte wie in unserem Streckenbau Leitfaden.
https://www.dimb.de/fachberatung/streckenbau/
Da ForstBW den Staatswald betreut, ist dieses Handbuch auch in erster Linie für Strecken im Staatswald relevant. Solltet ihr Strecken im Staatswald planen, dann könnt ihr euren Revierförster darauf hinweisen, das es hierzu dienstintern einen Handlungsleitfaden gibt, so dass man nicht jedes Mal ganz von Anfang beginnen muss. Bei Strecken im Gemeindewald oder Privatwald weiß ich nicht, ob die betreuenden Förster Einblick in den Handlungsleitfaden bekommen.
 
Bei dem Konzept handelt es sich um eine interne Dienstanweisung von ForstBW
Sowas ähnliches gab es vor ein paar Jahren (2016?) schonmal, kurz nachdem die Petition zur 2-Meter-Regel gescheitert war. Sollte den "Druck aus dem Kessel" nehmen.
Mancherorts sind die Forstbezirke gezielt auf die Mountainbiker zugegangen. So sind die Strecken rund um Heilbronn entstanden.
Bei der Entstehung des Leifadens wurden auch Vertreter der DIMB - Deutsche Initiative Mountainbike e.V. mit einbezogen.

und liegt uns selbst auch nicht vor.
Ihr habt an etwas mitgearbeitet, dessen Ergebnis ihr nicht kennt?
 
Ihr habt an etwas mitgearbeitet, dessen Ergebnis ihr nicht kennt?
Wir wurden um fachliche Einschätzungen zu machen Fragen gebeten. Diese haben wir gegeben. Wir waren aber nicht an den internen Besprechungen von ForstBW beteiligt und kennen daher aktuell nicht die finale Version, in wie weit ForstBW unseren Vorschlägen gefolgt ist.

Im Handbuch von 2014 geht es vor allem um die Ausweisung bereits vorhandener schmaler Wege als Ausnahmeregelung von der 2-Meter-Regel. Bei der aktuellen Dienstanweisung geht es darum, wie zusätzliche MTB Infrastruktur genehmigt werden kann und wer diese betreibt. Da gibt es verschiedene Modelle, ob ForstBW selbst, oder eine Gemeinde oder ein Verein, als Betreiber auftritt. Oder ob ein Verein nur als Trailpate mithilft, aber die Verantwortung in der öffentlichen Hand bleibt. Dem entsprechend gibt es dann auch verschiedene Versicherungsträger und Vertragswerke.

Das Thema neu gebaute Strecken ist nicht nur in BW ein Thema, sondern beschäftigt uns in allen Bundesländern.

Beispielhaft dazu unser Streckenbau Leitfaden.
https://www.dimb.de/fachberatung/streckenbau/
Oder der Artikel Waldweg oder Sportanlage.
https://www.dimb.de/2021/11/21/waldweg-oder-sportanlage/
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie doch auch seltsam, wenn man eine Pressekonferenz gibt, um zu verkünden, dass man ein Konzept hat, das Konzept selbst aber nicht bekannt gibt. Was ist die Motivation dahinter? Gewohnheit, dass solche Dienstanweisungen normal nicht veröffentlicht werden? Oder doch die Befürchtung, dass in den Details so manches steckt, was dem guten Eindruck, den man mit der Pressekonferenz vermitteln möchte, zuwider läuft?
 
Im Handbuch von 2014 geht es vor allem um die Ausweisung bereits vorhandener schmaler Wege als Ausnahmeregelung von der 2-Meter-Regel. Bei der aktuellen Dienstanweisung geht es darum, wie zusätzliche MTB Infrastruktur genehmigt werden kann und wer diese betreibt. Da gibt es verschiedene Modelle, ob ForstBW selbst, oder eine Gemeinde oder ein Verein, als Betreiber auftritt. Oder ob ein Verein nur als Trailpate mithilft, aber die Verantwortung in der öffentlichen Hand bleibt. Dem entsprechend gibt es dann auch verschiedene Versicherungsträger und Vertragswerke.
Es ist mir ehrlich gesagt nicht klar, wem sowas nützt und was das bewirken soll. Was soll denn der Unterschied zwischen dem vorhanden, schmalen Weg und einem neu angelegten, schmalen Weg sein?
Für welche Zielgruppe ein Weg angelegt wird, darf doch weder bei Genehmigungsverfahren noch bei Versicherungen eine Rolle spielen. Und warum es ausgerechnet für Wege mit Fokus "Radfahren im Wald" einen "Betreiber" braucht?
Es muß doch Aufgabe und Ziel der DIMB sein, dafür zu sorgen, dass solche Unterschiede nicht gemacht werden...
 
Das hier ist die offizielle Pressemitteilung. So viel mehr wurde gestern dann auch vor Ort nicht gesagt oder gezeigt.
Allein dem ersten Satz dieser Pressemitteilung muss bereits heftig widersprochen werden. Weder irgendwelche Statistiken und wissenschaftliche Untersuchungen noch die Erfahrungen der weiten Mehrheit der Nutzer hier geben es her, dass es auch nur regelmäßig, geschweige denn häufig zu Streitereien zwischen Naturnutzern (impliziert: in der Natur; unter Beteiligung von Mountainbikern) wegen MTB kommt (wobei mir nicht bekannt ist, ob sich vielleicht Jäger oft mit Pilzesammlern wegen MTB streiten 😉).

Was wahr ist: es ist ein Streitthema, das vorwiegend über Medien und vielleicht an Stammtischen ausgetragen wird, dem aber doch in weiten Teilen eine reale Grundlage fehlt.

Umso schlimmer ist solch ein Framing, das hier in einem unbedarft daherkommenden Satz gleich zu Beginn einer Pressemitteilung einer staatlichen Institution gesetzt wird. Es impliziert nämlich, dass es Handlungsbedarf gäbe, obwohl es zuvorderst eigentlich nur eine Einvernehmlichkeit auf bereits vorhandener Infrastruktur (aka Wege; dies inkludiert Wanderwege) bräuchte, die überdies auch rechtlich problemlos umsetzbar wäre, um den Großteil des vermuteten Konfliktpotentials aus dem Weg zu schaffen (pun intended).

Ich hoffe, die Dimb leistet eine entsprechende Kommunikation? Das muss je nach Kontext und Gesamtlage ja nicht gleich konfrontativ geschehen und kann auch erst mal intern der Versuch sein, hier bei der anderen Seite Bewusstsein zu schaffen, aber eigentlich kann man so etwas als Vertretung der Mountainbiker nicht stehen,lassen.
 
Ich hoffe, die Dimb leistet eine entsprechende Kommunikation? Das muss je nach Kontext und Gesamtlage ja nicht gleich konfrontativ geschehen und kann auch erst mal intern der Versuch sein, hier bei der anderen Seite Bewusstsein zu schaffen, aber eigentlich kann man so etwas als Vertretung der Mountainbiker nicht stehen,lassen.
Wir arbeiten daran:
Schade ist, dass dabei auch von den Initiatoren i.d.R. zunächst ein "Mountainbiker-Problem" formuliert wird und der eigene Trail und diverse, von Pragmatismus beseelten Zugeständnisse an das Betretungsrecht dann als Lösung angepriesen werden. Diese Strategie kann uns mal böse auf die Füße fallen und dabei haben wir das gar nicht nötig.
 
Wir wurden um fachliche Einschätzungen zu machen Fragen gebeten. Diese haben wir gegeben. Wir waren aber nicht an den internen Besprechungen von ForstBW beteiligt und kennen daher aktuell nicht die finale Version, in wie weit ForstBW unseren Vorschlägen gefolgt ist.
Also vereinbart künftig, dass ihr das Ergebnis der Beratung erhaltet!
Das kann man sich als "Partner" oder "Befragter" einer Diskussion / Konsultation doch immer erbitten.
Bzw ist es seltsam, dass es von denen nicht direkt nach der Anfrage, ob ihr eine Meinung habt, offeriert wurde. Hat schon einen schlechten Beigeschmack, wie die das angehen.

Die PM lese ich so, dass es eben an 5 Stellen legale "Trails mit Spaßfaktor" geben soll. In der PM geht es nicht um das grundsätzliche Thema 2 m Regel bzw Wer hat ein Recht darauf, Waldwege nach seiner Facon zu nutzen. Tendenziell werden die MTB´ler dabei als die Störenden beschrieben, Andere als die "ursprünglichen und eigentlichen" Nutzer, die gestört werden.

Die SWR Meldung is echt der Hammer! So eine Stimmungsmache.

Erdnah
 
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Allein dem ersten Satz dieser Pressemitteilung muss bereits heftig widersprochen werden. Weder irgendwelche Statistiken und wissenschaftliche Untersuchungen noch die Erfahrungen der weiten Mehrheit der Nutzer hier geben es her, dass es auch nur regelmäßig, geschweige denn häufig zu Streitereien zwischen Naturnutzern (impliziert: in der Natur; unter Beteiligung von Mountainbikern) wegen MTB kommt (wobei mir nicht bekannt ist, ob sich vielleicht Jäger oft mit Pilzesammlern wegen MTB streiten 😉).
Das Wort "häufig" ist nicht messbar. Wenn es öfter vorkommt als "gefühlt normal" könnte man es als häufig beschreiben.

Ich dem Text allerdings auch wenig Positives abgewinnen. Es geht in die gleiche Richtung wie 2mR: die Kontrolle und Macht behalten.
 
Das Wort "häufig" ist nicht messbar. Wenn es öfter vorkommt als "gefühlt normal" könnte man es als häufig beschreiben.

Ich dem Text allerdings auch wenig Positives abgewinnen. Es geht in die gleiche Richtung wie 2mR: die Kontrolle und Macht behalten.
Tschuldigung, aber das bloße Fehlen der Abzählbarkeit ist kein Argument. Häufig hat durchaus einen Wortsinn und der erschöpft sich nicht in der Bedeutung „mehr als normal“, sondern ich würde das mit „deutlich mehr als normal“ beschreiben, es ist also eine Qualität im „mehr“ dabei. Sonst mach ich dir mal ein Beispiel nach deiner Definition: In Athen schneit es selten. In den meisten Jahren schneit es gar nicht. 2022 hat es zum ersten Mal nach 18 Jahren wieder geschneit (Quelle: NTV nach Google). Man könnte also sagen, gefühlt normal ist, dass es in Athen nicht schneit. 2022 hat es geschneit, also mehr als gefühlt normal. Dann könnte ich also nach deiner Definition sagen: 2022 hat es in Athen häufig geschneit.

Sprache ist nicht Mathematik, aber sie ist trotzdem genau und wohl definiert, wenn man sie ernst nimmt. Dass man das nicht jedem abverlangen kann, genauso wie Kopfrechnen, ist schon klar, aber wir reden hier von einer Pressemitteilung, also einem Produkt von Sprach-Profis (zumindest sollte dies so sein).

Es ist zwar in Mode, im öffentlichen Diskurs einen Relativismus der Sprache einfordern zu wollen im Sinne von „das ist so nicht gemeint“ (je prominenter die Meinungsäußerer, umso verbreiterter diese Taktik), aber das sollte man nicht durchgehen lassen. Damit wird zu oft in voller Absicht Schindluder getrieben.
 
Ok, du kennst also den ultimativen Maßstab für häufig und wann es wer verwenden darf.
Manchmal einfach versuchen, sich in die Position der Gegenseite zu denken.
Dann könnte ich also nach deiner Definition sagen: 2022 hat es in Athen häufig geschneit.
Aus Sicht der Athener möglicherweise schon. Wobei ICH mit "häufig" mehr als einmal verbinden würde.
Aber ich habe die Nutzung des Wortes ja nicht kritisiert. Das warst du in aller schärfe!:
Allein dem ersten Satz dieser Pressemitteilung muss bereits heftig widersprochen werden.
 
Bei aller berechtigten Skepsis, sollten wir nicht übersehen, dass hier wesentliche Fortschritte und Annäherungen erreicht wurden.

Auch die Forderungen nach harter Kante verstehe ich, aber dir DIMB muss hier eine feine Balance zwischen „genug gefordert“ und „aus dem Prozess hinausgefordert“ hinkriegen. Ich finde, dass die Balance - nicht zuletzt durch fundierte Arbeit hinter den Kulissen - immer besser gelungen ist. Von gefürchtet und ausgeschlossen hin zu respektiert und einbezogen.

Und ich bin der Letzte, der den Open Trails Anspruch und damit die Abschaffung der 2-Meter-Regel gegen ein paar „spezielle MTB Trails“ eintauschen möchte, aber wir müssen doch anerkennen, dass sich unser Sport seit der Petition 2014 ganz schön gewandelt hat. Mehr als damals brauchen wir heute beides: Gleichberechtigung und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem gesamten Netz breiter und schmaler Wege, also Open Trails, aber zusätzlich auch spezielle MTB Angebote.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber wir müssen doch anerkennen, dass sich unser Sport seit der Petition 2014 ganz schön gewandelt hat. Mehr als damals brauchen wir heute beides: Gleichberechtigung und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem gesamten Netz breiter und schmaler Wege, also Open Trails, aber zusätzlich auch spezielle MTB Angebote.
Seit 2014? Wohl kaum, auch nicht in Baden-Würrtemberg. Die Diskussion über das eigenmächtige Anlegen von Wegen und Einrichtung spezieller Strecken ist erheblich älter. Aber egal, Angebote sind ja nun erstmal nicht verkehrt, solange sie wie jeder Weg frei zugänglich sind.

Die DIMB sollte sich aber schon fragen, inwiefern sie die Anliegen der Mountainbiker, die weder spezielle Strecken brauchen noch wollen, sich aber zurecht durch eine 2mR bevormundet fühlen, noch vertritt, wenn sie beim "Teile und herrsche" der Grundbesitzenden und deren Vertreter fleissig mittut.
 
Mehr als damals brauchen wir heute beides: Gleichberechtigung und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem gesamten Netz breiter und schmaler Wege, also Open Trails, aber zusätzlich auch spezielle MTB Angebote.
Man muss beides im Blick haben, aber sehr wohl differenzieren können. Sonst geht es sich für uns nicht gut aus.
... und das gelingt den Aktiven vor Ort - nicht nur in BaWü - leider nicht immer optimal.
Da werden Mountainbike-Trails gerne mit abgesperrten Rennstrecken verwechselt - das sollte man nicht tun.
Das geht weder auf dem Trail gut aus, noch für die Mountainbiker bzw. das Mountainbiken insgesamt.
 
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