Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ok, du kennst also den ultimativen Maßstab für häufig und wann es wer verwenden darf.
Manchmal einfach versuchen, sich in die Position der Gegenseite zu denken.

Aus Sicht der Athener möglicherweise schon. Wobei ICH mit "häufig" mehr als einmal verbinden würde.
Aber ich habe die Nutzung des Wortes ja nicht kritisiert. Das warst du in aller schärfe!:
Dass man mit dir immer so sinnlose Diskussionen führen muss… (ich weiß, ich könnt’s auch einfach lassen)

Der ultimative Maßstab steht bei mir im Regal, gibt es aber auch online:
https://www.duden.de/rechtschreibung/haeufig
Und nein, ich muss mich - bei öffentlicher Kommunikation wohlgemerkt, privat mag das anders sein - nicht in die Gegenseite hineindenken, was sie denn falsch verstanden haben oder anders gemeint haben könnte, sondern darf vom Wortsinn ausgehen. Bei meiner Schärfe bleibe ich.

Bei aller berechtigten Skepsis, sollten wir nicht übersehen, dass hier wesentliche Fortschritte und Annäherungen erreicht wurden.

Auch die Forderungen nach harter Kante verstehe ich, aber dir DIMB muss hier eine feine Balance zwischen „genug gefordert“ und „aus dem Prozess hnausgefordert“ hinkriegen. Ich finde, dass die Balance - nicht zuletzt durch fundierte Arbeit hinter den Kulissen - immer besser gelungen ist. Von gefürchtet und ausgeschlossen hin zu respektiert und einbezogen.

Und ich bin der Letzte der den Open Trails Anspruch und damit die Abschaffung der 2-Meter-Regel gegen ein paar „spezielle MTB Trails“ eintauschen möchte, aber wir müssen doch anerkennen, dass sich unser Sport seit der Petition 2014 ganz schön gewandelt hat. Mehr als damals brauchen wir heute beides: Gleichberechtigung und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem gesamten Netz breiter und schmaler Wege, also Open Trails, aber zusätzlich auch spezielle MTB Angebote.
Fortschritte sind gut und man darf sich über Erreichtes freuen, darf aber auch keinesfalls das Gesamte aus den Augen verlieren. Ich bin da ganz bei @Sun on Tour (wollte ihn gerade zitieren, aber er hat es ja selbst schon getan).

Es gibt da zwei Taktiken, die (in letzter Zeit zunehmend) gerne genommen werden:

1) Stelle zu Beginn Maximalforderungen auf, wenn auch noch so abstrus. Davon kann man dann im Laufe der Diskussion abrücken, die Gegenseite erzielt so gefühlt „Erfolge“, aber irgendwas bleibt letztlich hängen und das ist mehr, als anfangs rational betrachtet möglich oder sinnig erschien.

2) Lege kurz eine falsch angenommen Situation dar und ziehe dann ausführlich Schlussfolgerungen daraus. Die Gegenseite wird zunächst auf die Schlussfolgerungen eingehen und diesen widersprechen, irgendwann auch mit dem Hinweis, dass ja die ganze Voraussetzung falsch sei. Die Voraussetzung wurde aber zu Beginn unwidersprochen hingenommen. Die eigene Argumentation ist nun, die Gegenseite widerspreche der Voraussetzung jetzt nur, weil ihr die Argumente (gegen die Schlussfolgerungen) ausgehen. Die Voraussetzung bleibt dann erst mal im Raum stehen.

Besonders der zweite Fall ist gar nicht so leicht auszuhebeln, insbesondere wenn man unbedarfte Dritte überzeugen möchte. Aber das wirklich nur am Rande, ich schweife ab und bin jetzt erst mal wieder ruhig. 😊
 
Die Diskussion über das eigenmächtige Anlegen von Wegen und Einrichtung spezieller Strecken ist erheblich älter.
Warum musst Du mir widersprechen, wenn ich das doch gar nicht gemeint habe? 🙂

Ich glaube, dass in den letzten Jahren der Anteil derer, die solche speziellen Strecken fahren und auch gerne als Angebot in ihrem Heimatrevier haben wollen, gestiegen ist.

Wenn man da nur Open Trails fordert und den Bedarf nach speziellen Strecken außer Acht lassen würde, wäre man damit 2023 mittlerweile noch deutlich weiter von der Realität der Biker entfernt als 2014.
 
Es war eine Presse Einladung und eine Pressemeldung von Forst BW, bei der wir lediglich als Gäste anwesend waren. Da stehen leider Konflikte im Vordergrund welchen mit einzelnen Ausnahmen versucht werden soll zu begegnen. Hier wäre es sicherlich hilfreich, wenn von euch gegenüber den Medien Leserbriefe geschrieben werden, dass hier zu viel von Konflikten ausgegangen wurde, die in der Realität weitaus geringer sind.

Als anwesende MTB-Vertreter haben wir dies auch vor Ort gegenüber der Presse im persönlichen Gespräch geäußert, soweit es unsere Rolle als Gäste zuließ. Daraus ergibt sich dann auch der gute Artikel der DPA, welcher die 2-Meter-Regel thematisiert und u.a. in der SZ und der FAZ erschienen ist.
Unsere Kritik haben wir im persönlichen Gespräch auch gegenüber Forst BW bereits geäußert. Also gut, dass wir vor Ort mit dabei waren.

Auch sind wir mit Forst BW in Kontakt, ob und was von dem Handbuch veröffentlicht werden soll und ob wir die finale Version einsehen können. Denn auch die Presse hatte hierzu Fragen nach weiteren Informationen gestellt.

Bezgl. des Input den wir ForstBW geliefert haben, sind es genau die angesprochenen Punkte. Eben dass die meisten MTB-Strecken wie Waldwege betrachtet werden können. Siehe:
https://www.dimb.de/2021/11/21/waldweg-oder-sportanlage/
Oder zum Betreibermodell z.B.
Da es sich bei den Strecken in der Regel um öffentliche Angebote handelt, die allen Nutzern offen stehen, wäre es aus Sicht der DIMB wünschenswert, wenn sich mehr Gemeinden für den Betrieb verantwortlich zeichnen würden. So wie Gemeinden auch Wanderwege, Spielplätze und Freizeitanlagen für ihre Bürger betreiben.
https://www.dimb.de/fachberatung/streckenbau/#Betreiber_Verein
Zu den weiteren Positionen der DIMB verweise ich auf die Inhalte auf unserer Webseite. Insbesondere
https://www.dimb.de/fachberatung/wege-konzepte/gemeinsame-wegenutzung/https://www.dimb.de/fachberatung/wege-konzepte/beschilderte-mtb-wegenetze/https://www.dimb.de/fachberatung/interessenvertretung/projekte/2mr/
 
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Wenn man da nur Open Trails fordert und den Bedarf nach speziellen Strecken außer Acht lassen würde
Die Frage, die man stellen muss ist, warum man mit den "speziellen Strecken" ausgerechnet dort anfängt/mitmacht, wo das Betretungsrecht für Radfahrende im Wald am restriktivsten geregelt ist. Die niederländische Lösung wird doch hoffentlich nicht Vorbild und Ziel von w2mR sein?
 
Die Frage, die man stellen muss ist, warum man mit den "speziellen Strecken" ausgerechnet dort anfängt/mitmacht, wo das Betretungsrecht für Radfahrende im Wald am restriktivsten geregelt ist. Die niederländische Lösung wird doch hoffentlich nicht Vorbild und Ziel von w2mR sein?

Vielleicht weil man gerade dort so wenigsten irgendein legales Angebot schaffen kann. Und während eine Abschaffung der zwei Meter Regel eine Sache der Landesregierung ist, wo solche Änderungen ja nicht schnell mal zu machen sind indem man 1-2 Leute davon überzeugt, kann man lokale Trails oft schon umsetzen indem man einen geeigneten Fürsprecher in einer Kommune überzeugen kann.

Neben der Sichtweise, dass solche legalen Angebote eine Abschaffung der zwei Meter Regel schaden, könnte man auch die Hoffnung haben, dass auf diese Art und Weise bessere Vernetzung mit Entscheidungsträgern entsteht die positive Erfahrungen vielleicht auch nach oben tragen.
 
Neben der Sichtweise, dass solche legalen Angebote eine Abschaffung der zwei Meter Regel schaden, könnte man auch die Hoffnung haben, dass auf diese Art und Weise bessere Vernetzung mit Entscheidungsträgern entsteht die positive Erfahrungen vielleicht auch nach oben tragen.
In Sachsen hat die Einrichtung des Trailcenters Rabenberg nicht dazu geführt, dass der Sachsenforst seine Haltung zum Befahren schmaler, naturnaher Wege geändert hat. Im Gegenteil: Jetzt heißt es "wenn ihr Trails fahren wollt, fahrt doch da".
 
In Sachsen hat die Einrichtung des Trailcenters Rabenberg nicht dazu geführt, dass der Sachsenforst seine Haltung zum Befahren schmaler, naturnaher Wege geändert hat. Im Gegenteil: Jetzt heißt es "wenn ihr Trails fahren wollt, fahrt doch da".

Die Forstbetriebe sind sicherlich eher der Endgegner. Für die ist sowas ja immer ein Mehraufwand ohne Nutzen. Wenn da nicht von eine Anweisung kommt sowas zu unterstützen, dann wird man da immer auf wenig Gegenliebe stoßen, sofern man nicht mal Glück mit dem Verantwortlichen hat.

Und ich meine auch weniger ein großes Projekt mit überregionaler Strahlkraft sondern viele kleine. So kommen die Initiatoren nicht nur mit Kommunalpolitikern ins Gespräch sondern auch mit Landräten, Landtagsabgeordneten etc und das unter Umständen bei jedem Projekt aufs neue.
So werden vielleicht auch über kurz oder lang aus Bedenkenträgern Verbündete. Sicherlich nicht alle, aber ein paar.

Ich kenne aus anderen privaten Initiativen zum Erhalt von Sportstätten, dass oftmals durchaus Fürsprecher auch auf übergeordneter Ebene gefunden werden können. In dem Fall (Erhalt von Eisstadien) ist leider oftmals der Faktor Zeit das Problem. Wenn die Schließung dann durch den Stadtrat erstmal erfolgt, dann ist der Kampf verloren, weil sich die Aktiven sofort anderen Vereinen anschließen und damit keiner mehr da ist, der eine Wende herbeiführen könnte.

Eine Hoffnung, dass man solch die 2-Meter-Regel kurzfristig kippen kann habe ich ohnehin kaum. Wenn dann am ehesten indem man eine Partei dazu bringt sowas in ein Wahlprogramm mit aufzunehmen und damit evtl. Druck auf andere auszuüben. Aber selbst da ist wohl der Anteil der Bevölkerung denen das einfach egal ist zu groß, als dass das realistisch wäre.
 
Heute hatten wir nach langer Zeit mal wieder eine typische Begegnung im "Schwäbischen Wald".

Wir sind einen recht flowigen, knapp über Lenker breiten Wanderweg in gemäßigtem Tempo runtergefahren.
Ein einzelner Wanderer kommt uns entgegen.
Der kleine robzo bremst artig und fährt 20 Meter vor ihm auf die Seite und deutet an, dass er passieren soll.

Macht der gute Mitvierziger natürlich nicht, sondern stellt sich mitten in den Weg und brüllt uns an, dass wir hier nicht fahren dürfen. Das sei Gesetz und er lässt uns nicht durch.

Wir sind daraufhin abgestiegen und schiebender Weise auf ihn zu mit dem freundlichen Hinweis "Gehen und schieben dürfen wir aber und jetzt bitte zur Seite". Danach sind wir natürlich direkt wieder aufgestiegen und ich sagte noch zu ihm "Jetzt ham sie ein richtig geiles Wochenende, nach so einem Triumph, gell".

Er hat dann noch rumgetobt, dass er uns verprügeln würde und wir gefälligst zurückkommen sollen, wenn wir Eier haben (2 gegen einen :ka: ).
Wir wollten lieber biken statt prügeln und haben ihn stehen lassen.

Ich kann es schon richtig hören, wie sein ganzes Wochenende sich nur noch um diese Begegnung dreht.

Warum nur???
 
Ich glaube in Bayern wäre die folgerichtige Reaktion: "Schleich di, du Oaschloch!"
Aber ich könnte auch falsch liegen...
 
Weil er zu Hause nix zu sagen hat oder von seiner Frau verlassen wurde und auch in der Firma im Grunde eine Null ist.
Kommt so was in der Art im "Ländle" öfters vor? Jetzt nur so für meine mentale Einstellung, wenn ich mal einen Ausflug zu euch mache (diesen Sommer, Schwarzwald, aber bewusst nicht am Wochenende).
Hingegen war ich im Pfälzerwald letztes Jahr sehr positiv überrascht über das freundliche Miteinander von Wanderern und Bikern.
 
Die Blockwart-Mentalität ist im Schwabenland halt einfach weit verbreitet. Kehrwoche etc. aber ich denke es liegt hauptsächlich an der zwei-Meter-Regelung und der Kommunikation dazu in der (Lokal-)Politik. Dazu noch dieser Status einer empfundenen Minderheit a la Mountainbiker auf Trails als Sport versteht man nicht bzw. falsch (im Vergleich zu Fußball) also ist man prinzipiell dagegen.

Im DACH-Raum gibt es da einfach die schlimmsten Ecken, aber im Ausland kann so ein Verhalten dann auch durch Kriminalisierung getriggert werden.
 
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... nur in BaWü - da können der Gesetzgeber und diejenigen, die an der 2-Meter-Regel festhalten wollen, stolz darauf sein.
Es gibt keine gültige 2m Regel in Baden Württemberg!
Da die Begrifflichkeit „Weg“ vom Gesetzgeber genauso wenig definiert ist wie die Methode wie die Breite des „Weges“ zu messen ist, bzw. durch was er begrenzt wird, kann man sich per se nicht an die Regel halten.

Unabhängig davon, hat sich der gute Mann der Nötigung, Beleidigung und Amtsanmaßung schuldig gemacht.

Video aufzeichnen, Freundlich bleiben, ggfs. Polizei holen und anzeigen.

Hat den Vorteil, dass wenn später mal auf dem Weg Fallen gebaut werden, hat man schon mal den Namen eines potentiellen Verdächtigen
 
Bevor noch irgendein Mytos entsteht, werde ich hierauf antworten:
Es gibt keine gültige 2m Regel in Baden Württemberg!
Da die Begrifflichkeit „Weg“ vom Gesetzgeber genauso wenig definiert ist wie die Methode wie die Breite des „Weges“ zu messen ist, bzw. durch was er begrenzt wird, kann man sich per se nicht an die Regel halten.
  1. Diese 2-Meter-Regel steht dummerweise im Gesetz und die Institution, die Normverwerfungskompetenz hat, hat sich bisher noch nicht damit beschäftigt. Daraus folgt, dass sie erst einmal noch gilt.
  2. Dort wo wir uns in der Regel bewegen, ist juristisch eher unzweifelhaft, dass es sich um Wege handelt.
  3. Auf Wegen, auf denen man 20 Meter vorher auf die Seite geht, um jemanden Entgegenkommenden passieren zu lassen, braucht man über die Wegbreite nicht zu diskutieren.
 
Bevor noch irgendein Mytos entsteht, werde ich hierauf antworten:

  1. Diese 2-Meter-Regel steht dummerweise im Gesetz und die Institution, die Normverwerfungskompetenz hat, hat sich bisher noch nicht damit beschäftigt. Daraus folgt, dass sie erst einmal noch gilt.
  2. Dort wo wir uns in der Regel bewegen, ist juristisch eher unzweifelhaft, dass es sich um Wege handelt.
  3. Auf Wegen, auf denen man 20 Meter vorher auf die Seite geht, um jemanden Entgegenkommenden passieren zu lassen, braucht man über die Wegbreite nicht zu diskutieren.
Bin beruhigt, dann kann ich ja in den Harvesterschneisen fahrn👍
 
Kommt so was in der Art im "Ländle" öfters vor? Jetzt nur so für meine mentale Einstellung, wenn ich mal einen Ausflug zu euch mache (diesen Sommer, Schwarzwald, aber bewusst nicht am Wochenende).
Hingegen war ich im Pfälzerwald letztes Jahr sehr positiv überrascht über das freundliche Miteinander von Wanderern und Bikern.
In den vergangenen 10 Jahren hatte ich bestimmt weniger als 10 Begegnungen mit "Diskussionsbedarf". Gelegentlich böse Blicke oder keine Erwiderung eines Grußes gibt es öfter mal, aber dass jemand losmotzt oder gar mehr, ist sehr selten.
Ich bin grundsätzlich recht defensiv unterwegs, halte frühzeitig an, mache mich bemerkbar, grüße... Das nimmt vielen den Wind aus den Segeln.
In BW sind diejenigen, die von der Regel wissen, evtl. kritischer und eher geneigt was zu sagen. In anderen Bundesländern, ohne diese Einschränkung passt es manchen Wanderern sicher auch nicht, aber da kommt weniger, weil halt alle gleichberechtigt sind.
Es gibt keine gültige 2m Regel in Baden Württemberg!
Da die Begrifflichkeit „Weg“ vom Gesetzgeber genauso wenig definiert ist wie die Methode wie die Breite des „Weges“ zu messen ist, bzw. durch was er begrenzt wird, kann man sich per se nicht an die Regel halten.

Unabhängig davon, hat sich der gute Mann der Nötigung, Beleidigung und Amtsanmaßung schuldig gemacht.

Video aufzeichnen, Freundlich bleiben, ggfs. Polizei holen und anzeigen.

Hat den Vorteil, dass wenn später mal auf dem Weg Fallen gebaut werden, hat man schon mal den Namen eines potentiellen Verdächtigen
Warum sollte man da so ein Fass aufmachen?
Video, Polizei, Nötigung....? Abgesehen vom zeitlichen Aufwand (ich will ja biken), bewege ich mich dann auf einer ähnlichen Schiene, wie so ein Motzer. Und das Filmen ist in solch einer Situation auch nicht rechtlich einwandfrei. Schließlich steht da nur jemand auf dem Weg (was er darf) und schimpft.

Mir ist bewusst, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, also sollte ich mich auch ein wenig zurücknehmen. Das klappt bisher ganz gut. Am Wochenende meide ich Hotspots, man muss da nicht extra provozieren.
Und wenn dann einer tobt, muss man ihn halt lassen und hat hinterher (hier) was zu erzählen. :bier:
 
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F ür meine Ausfahrt heute, habe ich keine Angst vor der 2mR:
1. Bei mir kenne ich so gut wie keine nennenswerte Konflikte auf dem Trail. Hatte während Corona selbst 2 wenig aggressive davon
2. Wenn es juristisch greifbarer bzgl anwendbarer Definitionen werden soll, bekommen wir das mit. Dann kann man anfangen sich zu Sorgen

Aber, was passiert, wenn mir auf einem Trail ein Wanderer ausweichen will und verletzt sich dabei? Ich netter Trottel bleibe natürlich da und helfe ihm und unglücklich kommen meine Personalien raus.
Dann hätte ich den Fall "unerlaubte Wegnutzung" mit Unfallfolge heute.
 
Nein!
Das sind Rückegassen, diese dürfen generell nicht befahren werden und gelten nicht als Weg.
Insofern leider nicht ganz korrekt, als dass Harvester sich nicht ausschließlich an Rückegassen halten und auch mal bestehende Wege plattmachen.

Aber, was passiert, wenn mir auf einem Trail ein Wanderer ausweichen will und verletzt sich dabei? Ich netter Trottel bleibe natürlich da und helfe ihm und unglücklich kommen meine Personalien raus.
Dann hätte ich den Fall "unerlaubte Wegnutzung" mit Unfallfolge heute.
Die unerlaubte Wegnutzung wird dir bleiben, wenn dir darauf basierend jemand was anhängen will. Das mit der Unfallfolge muss imho aber erst mal nachgewiesen werden. Wenn jemand unmotiviert vom Weg springt, hast du damit nichts zu tun. Dass er vom Weg springen musste, weil ihm sonst durch dich unmittelbar Gefahr gedroht hätte, wird nicht ganz einfach nachzuweisen sein. Dann müsste schon klar sein, dass du vor ihm nicht mehr anhalten und auch nicht ausweichen hättest können und somit ein Zusammenstoß unvermeidlich gewesen wäre.
 
Und die Definition, damit jeder Waldbesucher zweifelsfrei feststellen kann ob es ein Weg oder eine Rückegasse sein soll, ist wo zu finden?
Das darfst Du mich nicht fragen. Ist nicht meine Regelung.
Sie sind zumindest in der Regel nicht auf Karten verzeichnet.
Ob berechtigt weiß ich nicht, meine "Erkenntnis" stammt aus der u.g. Begegnung mit einem Förster.
Insofern leider nicht ganz korrekt, als dass Harvester sich nicht ausschließlich an Rückegassen halten und auch mal bestehende Wege plattmachen
Das ist leider wahr.

Vor ein paar Monaten wollte mir ein Förster ein Bußgeld verpassen (er hat es nur angedroht), weil ich seiner Meinung nach auf einer Rückegasse auf ihn zugefahren bin. Dort sei, nach seiner Aussage, Radfahren nicht erlaubt (immer noch BaWü).

Auf jeder Karte, die ich danach geprüft habe, ist dieses Wegstück aber samt Namen als Weg eingezeichnet. Da ist nur in den letzten Jahren immer das schwere Gerät der Waldarbeiter drübergepflügt und der Weg wurde hinterher nicht wieder hergestellt.
Da dort der Schwäbische Albverein nicht unterwegs ist, beschwert sich halt keiner.

Ich habe mir die Verwarnung des Försters angehört und bin 50m weiter auf den "verbotenen" Singletrail abgebogen. Natürlich fahre ich diese "Rückegasse" auch weiterhin. Sollte ich je tatsächlich mal eine Bußgeld dafür aufgebrummt bekommen, wäre es für mich der Anlass, das dann über die Instanzen klären zu lassen.
 
Die unerlaubte Wegnutzung wird dir bleiben, wenn dir darauf basierend jemand was anhängen will. Das mit der Unfallfolge muss imho aber erst mal nachgewiesen werden.
es gibt also keinen "automatischen Zusammenhang" zur unerlaubten Wegnutzung?
War es nicht so, wenn man einer Sicherungspflicht nicht nachkommt und es einen Schaden gibt, dass man mithaftet?
Und eine ähnliche passive Mitschuld durch Ignorieren könnte man ja auch identifizieren.
 
Bevor noch irgendein Mytos entsteht, werde ich hierauf antworten:

  1. Diese 2-Meter-Regel steht dummerweise im Gesetz und die Institution, die Normverwerfungskompetenz hat, hat sich bisher noch nicht damit beschäftigt. Daraus folgt, dass sie erst einmal noch gilt.
  2. Dort wo wir uns in der Regel bewegen, ist juristisch eher unzweifelhaft, dass es sich um Wege handelt.
  3. Auf Wegen, auf denen man 20 Meter vorher auf die Seite geht, um jemanden Entgegenkommenden passieren zu lassen, braucht man über die Wegbreite nicht zu diskutieren.

Ich bin jetzt einfach mal faul und kopiere
https://www.juraforum.de/forum/t/be...esetz-baden-wuerttemberg-sog-2m-regel.439704/

Ich hatte schon Begegnungen mit dem Forst (3m Regel Stuttgart Bärensee), 2m Regel Schwarzwald (Feldberg) und mit einem neuen Forst MA in Stuttgart Ost (der mich beim Beseitigen von Absperrungen angesprochen hatte)

Ich ließ es im Fall Bärensee und Feldberg darauf ankommen und zahle die Busse nicht. Am hartnäckisten waren die Stuttgarter, die das unbedingt gerichtlich klären wollten.
Letztendlich kam es nie zu einer Verhandlung
 
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