legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Wobei, da hat das Land Oberösterreich ja recht schnell den Versicherungsschutz über die Wegerhalterhaftpfichtversicherung auf eine integrierte "Tierhalterhaftpflichtversicherung" ausgedehnt, damit das nicht mehr passiert. Die wird sogar vom Almbauernverband (OÖ Almverein) als Komplettschutz "lückenloser Versicherungsschutz" für alle möglichen denkbaren Varianten bezeichnet.

Mittlerweile gibts auch neue OGH-Urteile, die eine bessere Basis schaffen:
https://www.derstandard.at/story/30...r-kuh-attacke-doch-nicht-schadenersatz-zahlen

Bei den Almbauern übernimmt die Versicherung in OÖ nun sämtliche Rechtskosten bis hin zu Sachverständigen, Schadenersatzkosten und Schmerzensgeld. Und die gilt auch für die jeweiligen Tierhalter (also die, die für das Vieh zuständig sind, falls der Eigentümer der Vicher jemand anderer ist).
ja das mag alles stimmen

Aber versetzt dich in die Lage eines Landwirt dem das passiert. Der ruft ja nicht an der der OÖ Versicherung, kommt nach 5 x klingeln durch, erzählt kurz was passiert ist und die kümmern sich um alles.

Dem geht erst mal der Arsch auf Grundeis, muss zig Behördenwege machen bis ihm mal geholfen wird, und ist dann auch bei Verhandlungen usw dabei.
Auch wenn es durch Versicherung immer gut ausgehen wird, das Theater will sich niemand antun.
 
Ich kenne die Begebenheiten nicht, aber es ist bestimmt nicht immer nur schwarz weiß.

Wie würdest reagieren wenn die einen Radweg durch deinen Garten machen und jeder 3te lässt seinen Hund hin scheißen oder macht selber einen Haufen :ka:

Man muss halt auch immer die Hintergründe kennen, ich kenn sie nicht, daher enthalte ich mich jetzt mal meiner Meinung.
So geht das: Die Hintergründe nicht kennen, nichtsdestotrotz seine Meinung kundtun und dann behaupten, man habe ja keine Meinung, weil man die Hintergründe nicht kenne.
 
Ich weiß schon, was du meinst. Aber, durch die Rechtsprechung in Österreich, mit Fällen wie in Tirol, wo der Bauer verklagt wurde, weil seine Ränder jemand angegriffen haben, wird die Situation nicht besser.
Wenn das der bekannte Fall ist, ist das für Deine Argumentation ein ganz schlechtes Beispiel, weil der Bauer noch viel zu gut in der zweiten Instanz weggekommen ist.
 
So geht das: Die Hintergründe nicht kennen, nichtsdestotrotz seine Meinung kundtun und dann behaupten, man habe ja keine Meinung, weil man die Hintergründe nicht kenne.
Ja sorry, vlt falsch formuliert von mir. Ich sage nur das vermutlich auch Gründe gibt warum Landbesitzer so reagieren. Daher würd ich ohne näheres zu wissen nicht gleich drauf los schimpfen
 
Juristisch und nüchtern betrachtet, war der Bauer verantwortlich für den Tod einer Frau, weil er einiges Vernünftige nicht beachtet hatte. Er wusste, dass seine Mutterkühe früher schon Besucher angegriffen hatten und er hat nichts unternommen, obwohl dies zumutbar gewesen wäre. Das ist der Punkt.

Sich anschließend als Opfer hinzustellen, trifft es nicht wirklich.
Dass da eine empörte Öffentlichkeit gerne aufspringt, ist eine Sache.
Schlimm ist, dass hier aus einem einfachen Sachverhalt, der dazu noch versicherbar ist, ein gesellschaftspolitisches Drama draus gemacht wurde.
Die Lösungen waren vorher einfach und sind inzwischen auch entsprechend umgesetzt - insweit ist es jetzt definitiv kein Thema mehr, das hier noch mit Gewicht einzusetzen wäre.

Natürlich will niemand gerne verklagt werden, aber da ist sogar Österreich ein Rechtsstaat.
Verklagt werden kann man immer, wegen allem und überall - die Frage ist, wer Recht bekommt.
Vor dem Verklagtwerden gibt es keinen Schutz. Damit muss man leben.
 
Vor dem Verklagtwerden gibt es keinen Schutz. Damit muss man leben.

Bei uns im Tal war es halt zum Glück kein Todesfall. Es wurde "nur eine Frau am Bein getreten". Und das weil sie mit ihren Kötern (soweit ich weiß waren es 2) in die Weide rein ist. Da war nicht mal ein Wanderweg oder irgendwas ähnliches, der ging nämlich an der Weide vorbei. Trotzdem hatte der Landwirt sehr unangenehme Scherereien.

Warum muss der bitte damit leben?

Resultat: viele Wege sind jetzt für alle gesperrt. Und ich kann das nachvollziehen.


Führt wieder zu meiner Aussage am Anfang: man weiß nicht warum sich dieser Grundbesitzer so wehrt oder so uneinsichtig ist?
 
Und wie bitte sollte das dafür schützen verklagt zu werden?
Ganz im Gegenteil. Man kann eigentlich darauf warten, bis jemand sich sein in §33 des Forstgesetzes garantierte Betretungsrecht des Waldes einklagt.
das weiß ich nicht, bin kein Jurist. Fakt ist das bei sehr vielen Wegen betreten verboten war. 2 haben einfach die Schilder wegen Forstarbeiten dazu gestellt.
 
Edit: ob es schützt oder nicht mag ich auch gar nicht beurteilen. Es macht für mich verständlich warum Gundbesitzer / meist Landwirte dann halt so reagieren, also so abneigend!

Man merkt vlt das ich selber ein Bauernbub bin. Kann mich oft an Situationen erinnern wo ich/wir angeschnauzt wurden das wir mit Traktor weg sollen, die Pferde der Reiter mitten am Weg vorm Hof geschissen haben und einfach weiter sind, keine Regung das weg zu machen (wir saßen dort grillen). Umgekehrt ist der Nachbar mit dem E Bike in seinen Wald hinauf und wurde angeschnauzt das er da mit dem Rad nicht fahren darf ... WTF, auf seinem eigenen Grund. Tja von Leuten die auf ihr dringendes Recht nach Paragraph schieß mich tot pochen!

Bin also bissl genervt von diesen einseitigen Betrachtungen, beiderseits, vor allem mit dem pochen auf irgendwelche Paragraphen, das hilft nämlich auch nicht weiter.
 
Bin also bissl genervt von diesen einseitigen Betrachtungen, beiderseits, vor allem mit dem pochen auf irgendwelche Paragraphen, das hilft nämlich auch nicht weiter.
Wie oft wird denn ein Grundbesitzer wirklich verklagt? Das kann man doch vernachlässigen.
Es sei denn man sucht einen Grund warum man keine fremden Leute auf seinen Grundstücken haben möchte.

... und weil das so ist, gibt es auch seit 1975 auch in Österreich ein Betretungsrecht, das die Radfahrer aktuell nicht mit einschließt. Für Letzteres gibt es objektiv betrachtet nur wenige wirklich gute Gründe.
 
Er wusste, dass seine Mutterkühe früher schon Besucher angegriffen hatten und er hat nichts unternommen, obwohl dies zumutbar gewesen wäre.

So? Und wie lange ist das her? Und wie lange bleibt so eine Kuh auf dem Hof bis sie geschlachtet wird?

Außerdem vermischst Du hier zwei Fälle. Der eine fand in Erl in Tirol im Jahr 2017 statt (Freispruch in zweiter Instanz durch das OLG Innsbruck) und der zweite im Pinnistal im Jahr 2014 (Bestätigung der zweiten Instanz (OLG Innsbruck) durch den Obersten Gerichtshof, Teilschuld beider Parteien)

Und zudem: Daß Kühe wie alle anderen Tiere ihren Nachwuchs schützen, dürfte ja selbst dem Dümmsten klar sein. - Und da soll also immer jemand verantwortlich sein? Wenn dich eine Wildschweinmutter angreift, verklagst Du das zuständige Forstamt oder den Waldbesitzer, ja? - Er / sie / es hätte ja etwas dagegen unternehmen müssen oder können. Wenn dich eine Elster im Stadtpark angreift, weil Du unter ihrem Nest hindurchgehst, ist natürlich die Stadt daran schuld, die hätten ja auch das Nest zerstören, ein Netz spannen oder zumindest eine Absperrung errichten können.

@Sun on Tour, Du gibst hier gequirltes von dir!
 
Für Tiere ist ein Deutschland und in Österreich der Eigentümer immer verantwortlich - egal was die machen und wer eine Schuld dafür trägt.
Das nennt sich "verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung".
Nur in Ausnahmefällen können sich Tierhalter, und das auch nur bei Nutztieren, exkulpieren.

Btw. Wildtiere haben keinen Tierhalter.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sun on Tour hatte doch gefragt um welchen Fall es geht.
Wenn das der bekannte Fall ist, ist das für Deine Argumentation ein ganz schlechtes Beispiel, weil der Bauer noch viel zu gut in der zweiten Instanz weggekommen ist.
Von Dir kam nur
HÄ? WIE MEINEN???


Bei den „wenigen“ Treffern die eine Suche (Kuh, Vorfall, Österreich) erbringt, kann man außerdem schon ziemlich schnell die Übersicht verlieren. 😉
 
Juristisch und nüchtern betrachtet, war der Bauer verantwortlich für den Tod einer Frau, weil er einiges Vernünftige nicht beachtet hatte. Er wusste, dass seine Mutterkühe früher schon Besucher angegriffen hatten und er hat nichts unternommen, obwohl dies zumutbar gewesen wäre. Das ist der Punkt.
Das sagst du und ein Erst Gericht.
Ein anderes wiederum sagt das Gegenteil:

Die Schutzmaßnahmen auf der Alm waren laut OLG ausreichend.
Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass nach wie vor Weide- und Almflächen grundsätzlich nicht abgezäunt werden müssen. Sollte es aber bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit den Tieren gekommen sein, müsse der Tierhalter mehr tun, um die Tiere von den Almbesuchern zu trennen. Bis zu dem tödlichen Vorfall im Jahr 2017 war es auf der Kranzhorn-Alm zu keinen Vorkommnissen gekommen.


Oder meinst du, dass die juristische Fachwelt das so sieht wie du es geschildert hast?
 
Wie oft wird denn ein Grundbesitzer wirklich verklagt?

Das bringts ziemlich auf den Punkt und wenn ja hat er eine Haftpflichtversicherung.

Natürlich ist verklagt werden nicht angenehm wenns doch vorkommt. Erst einmal meldet man es der Versicherung und übergibt es einem Anwalt.
In denke ich allen Bundesländern gibts mittlerweile Versicherungen von den Ländern die, egal wie es ausgeht die Kosten tragen. Insofern gibts keinen Grund sich in solchen Verfahren besonders zu engagieren oder Ängste auszustehen.

Aber nochmal - das sind ganz seltene Einzelfälle bisher.
Zudem hats nichts mit Fahrradfahren zu tun und einen Wanderweg zu sperren - egal wer den erhält - geht sowieso in den aller wenigsten Fällen.
Betretungsrecht und ersessene Dienstbarkeiten laufen dem zu wider. Aktuell klagt jetzt die Stadt Linz gegen jemanden der solche Schilder wider besseren Wissens aufgestellt hat und sich weigert diese zu entfernen.

Dann hast wirklich Schererein denn das decken die Versicherungen eher nicht.

Wem Grundbesitz und die damit verbundenen Pflichten eine Last sind, dem steht es ja frei sich davon zu trennen.



Wie in einem anderen Beitrag geschrieben: ich wäre in solchen Fällen dafür dass über Einteignungen bzw. zwangsweise Dienstbarkeiten nachgedacht wird.
Tirol hat diese Möglichkeit im Tourismusgesetzt noch einemal explizit verankert. In dem Fall wohl eher wegen den Seilbahnern und nicht wegen den Bürgern - aber trotzdem sollte der Staat und seine Institutionen schon dafür sorgen dass die Gesellschaft nicht unnötige Abstriche machen muss.
 
Aber versetzt dich in die Lage eines Landwirt dem das passiert. Der ruft ja nicht an der der OÖ Versicherung, kommt nach 5 x klingeln durch, erzählt kurz was passiert ist und die kümmern sich um alles.

Dem geht erst mal der Arsch auf Grundeis, muss zig Behördenwege machen bis ihm mal geholfen wird, und ist dann auch bei Verhandlungen usw dabei.
Auch wenn es durch Versicherung immer gut ausgehen wird, das Theater will sich niemand antun.
Im Prinzip wehrt zuerst einmal genau diese Versicherung alle Ansprüche ab, sobald sie die Info hat, ohne dass du die Behördenwege machen musst, selbst bei grob fahrlässigem Verhalten. Das macht das ganze schon wesentlich angenehmer.

Wie gesagt: Die Leute sind so und so schon unterwegs, auch auf der besagten Straße, um die es eigentlich gegangen ist (und der schon seit +50 Jahren als Wanderweg markiert ist). Daher ist es nur sinnvoll es in geregelte Bahnen zu bringen, und bestmöglichen Schutz für alle zu gewährleisten. Oder man ignoriert halt alles und schiebt das Problem auch auf die Nachbarn ab.

Wenn du vorhandenen und bewährten Weg "A" sperrst, werden die Leute ja nicht weniger. Das Problem verlagert sich halt, vermutlich sogar unkontrollierter und großflächiger bzw. problematischer als beim bereits bewährten Weg ...


Führt wieder zu meiner Aussage am Anfang: man weiß nicht warum sich dieser Grundbesitzer so wehrt oder so uneinsichtig ist?
Laut einer Journalistin:
Weil er einfach keine Radfahrer mag.

Dass Eigentümer nicht mit irgendwelchen Wegen zufrieden sind und die nicht haben wollen ist mehr als nachvollziehbar. Wir haben selbst landwirtschaftl. Flächen und eine Feldweg-MTB-Strecke vorbeigehen, und deine Einwände stimmen schon, aber sind halt allgemein. In diesem konkreten Fall aber nicht unbedingt zielführend, wenn man den betreffenden Forstweg kennt. Wie gesagt und im Artikel schon angeteasert. Dadurch, dass er jetzt selbst in der Wegerhalterhaftung ist, ist das auch für ihn nicht unbedingt vorteilhaft. Übrigens auch für alle anderen Eigentümer, falls dort tatsächlich jemand einmal zum Bewirtschaften oder aus einem anderen Grund hinein muss. Immerhin sind die Brücken nachweislich eine Gefahrenstelle...
Die anderen Hintergründe sind schon weiter vorne erklärt.

das weiß ich nicht, bin kein Jurist. Fakt ist das bei sehr vielen Wegen betreten verboten war. 2 haben einfach die Schilder wegen Forstarbeiten dazu gestellt.
Und das ist übrigens durchaus problematischer als der Vorgang mit den Haftpflichtversicherungen.
Denn da zahlst nämlich wirklich Strafe, wenn dich irgendein Paragrafen-Schoitl meldet, und da hast schnell einmal die Gemeinde oder BH am Hals.
 
Wie oft wird denn ein Grundbesitzer wirklich verklagt?
Sehr sehr selten.
Das kann man doch vernachlässigen.
Wir schon.

Ein Grundstücksbesitzer, Landwirt, Bauer etc hört von einem entsprechenden Urteil und denkt sich, bzw bespricht das mit anderen Kollegen oder der Kammer, bevor ich da irgendwelche Scherereien bekomme (Aussage bei der Polizei, Besprechungen mit dem Anwalt, springt die Versicherung ein, Aussage vor Gericht, die Unsicherheit, wie das Urteil ausfällt, schlechte [Nach]Rede usw), lass ich es lieber.

Sprich: Er lässt niemanden darüber fahren.
 
Frage allgemein zu den Kuh-Vorfällen:
Ist irgend einer der in AT Ansässigen schon mal über verlässliche Zahlen zu diesen Vorfällen gestolpert?

Ich hatte damals, als die Fälle auch durch die deutsche Presse gingen, schon mal nach offiziellen Zahlen gesucht. Habe aber maximal Artikel gefunden, in denen auch Fachleute nur eine Schätzung abgegeben haben, da es dazu keine offizielle Statistik, Aufzeichnung, etc. geben soll.
Ist das immer noch so?
 
Wie gesagt ist das mehr oder weniger ein Forstweg in einer kurzen forstlich unwirtschaftlichen "Klamm", wo seit den 1960er Jahren auch ein Wanderweg beschildert ist, am Eingang eine kleine Parkfläche ist, dort wohl ein Wegerecht gegeben ist (gemäß Gesetzeslage halt nur für Fußgeher), das als geschützter Landschaftsteil mit Erholungsfunktion ausgewiesen ist und vom Tourismus vermarktet wird.

Diese Saumstraße gibt es seit fast 150 Jahren schon – die meisten Leute / Erholungssuchenden wussten bis während der Coronazeit nicht einmal, dass das kein öffentliches Gut ist. Sogar die Polizei ist dort mit dem Auto durchgefahren. Da hat sich halt damals bei Corona erstmals ein Oberwichtiger wegen den Radfahrern wichtig gemacht, worauf die Straße für die Radfahrer gesperrt werden musste.
Ich war vor 2020 oft in der Glasenbachklamm unterwegs und der Klammweg war, seit ich ihn kenne, immer für Radfahrer gesperrt. Gefahren wurde trotzdem, was -- aus meiner Sicht -- auch wenig Probleme gemacht hat, weil jeder Rücksicht genommen hat. Zumindest aus meiner Sicht als Fußgänger war das unproblematisch.
Polizei hab ich dort übrigens nie gesehen. 😉

Im Frühjahr ist die Klamm regelmäßig gesperrt, weil das Gebiet geologisch labil ist und nach viel Regen immer mal wieder was ins Rutschen kommen kann. Schade, daß es jetzt so weit gekommen ist. Das war, bzw. ist, ein schönes Naherholungsgebiet.
 
Ich antworte nochmal auf @ufp zur Tierhalterhaftung:

Diesem Artikel ist zu entnehmen, dass es zwei Vorfälle mit unterschiedlicher Vorgeschichte und deshalb auch mit unterschiedlichem Ausgang gab; außerdem bestätigt er meine Ausführungen:
https://www.derstandard.de/story/30...r-kuh-attacke-doch-nicht-schadenersatz-zahlen
Dann hast du, absichtlich oder unabsichtlich, die beiden Fälle vermischt.

Wenn dann solltest du auf den jeweiligen Fall eingehen. Der von dir angesprochene wurde nur als Beispiel, am Rande erwähnt.

Deine Aussage:
Juristisch und nüchtern betrachtet, war der Bauer verantwortlich für den Tod einer Frau, weil er einiges Vernünftige nicht beachtet hatte.
stimmt dann so auch nicht*.
Denn: Teilschuld.
Juristisch und Oberlandesgerichtlich betrachtet.

Das Berufungsgericht bejahte ein Mitverschulden der Verstorbenen im Ausmaß von 50 %. D* hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde und die diese führenden Menschen sind. Zudem sei sie durch das vom Beklagten angebrachte Warnschild nicht nur vor der Gefährlichkeit der Tiere des Beklagten gewarnt worden, sondern sie habe auch eine Handlungsanweisung (Achten auf Distanz) erhalten. Damit aber könne das Passieren der Herde in einem Abstand von 1 bis 2 m (zu der am nächsten stehenden Kuh) nur als Sorglosigkeit gewertet werden. Für jeden auf seine eigene Sicherheit bedachten Menschen liege es mehr als nahe, dass diese Entfernung keine ausreichende Distanz sei.

* tödliche Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014
 
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