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Das die StVO auch auf Feld- und Waldwegen gilt, wird eigentlich auch in jedem Gerichtsurteil von den Richtern klargestellt (z.B. beim Aichacher Urteil). Wortlaut ist immer, die StVO gilt dort, wo tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet.Das ergibt sich ja schon aus der StVO und die wird bei euch vermutlich auch auf Trails gelten. Bei uns in AT ist das jedenfalls so.
Die gültigen Verkehrszeichen, z.B. ?Ja, aber was, bitte, soll aus der STVO hervorgehen? Bitte den einschlägigen § dazu angeben.
Für Bayern ergibt sich der aus Art. 28 Abs. 1 BayNatSchGEs ging doch um den Fußgängervorrang ... wo steht der in der STVO?
Der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen.Es ging doch um den Fußgängervorrang ... wo steht der in der STVO?
Der kommt dann zum Tragen, wenn es mit der gegenseitigen Rücksichtnahme (Art. 26 Abs. 2 S. 3 BayNatSchG) nicht funktioniert hat.die Frage, was der Vorrang im Sinne des Art 28 des BayNatSchG zu bedeuten hat.
Bei solchen Freunden die sowas fragen und in Erwägung ziehen würde ich sagen das sie schlechter Umgang istKurze Frage,
bald bekommen wir ja neben dem Pedelec Zuwachs in der Fahrradfamilie.
E Scooter sollen dem Fahrrad gleichgestellt werden.
Darf man dann bald mit dem E Scooter die Trails rocken ?
Frage für einen Freund.
mit dem E Scooter die Trails rocken
"Die Geister, die ich rief..."Surrons sind auch verboten aber ich hab die schon auf hometrails gesehen
Ich meine den Waldlehrpfad (https://petra-und-peter.de/wanderungen/wandern-in-bayern/waldlehrpfad-und-skulpturenweg-teisendorf/). Auf Karte ist das der gelb markierte Weg. Deine Interpretation könnte wirklich stimmen, dass er einfach den KFZ Verkehr, der eigentlich gar nicht möglich ist, abhalten will. Die querenden Forststraßen lassen das vermuten. Ich werde mich wie vorgeschlagen mit dem DAV Teisendorf in Verbindung setzen und mal dort nachfragen. Herzlichen Dank für den Tipp!Ich kenne die Gegend aber nicht den speziellen Weg den du ansprichst, zumindest nicht anhand deiner Beschreibung. Am Teisenberg gibt es sehr sehr viele Wege (von denen die meisten ohne Verbotsschilder auskommen) und ich kann mir schon vorstellen, dass einzelne über private Grundstücke führen und erstmal für ungeeignet befunden werden (von den Eigentümern).
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst: Schild befolgen und bei den Behörden nachfragen/klagen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Eigentümer eigentlich KFZ abhalten will aber sich nicht mit dem Schilderwald auseinandersetzen wollte und das erstbeste (oder wie bei dir aus dem Straßenverkehr bekannte) Verbotsschild angebracht hat.
Da der Teisenberg wichtig ist für die Gemeinde wäre mein Vorschlag erstmal bei der DAV Sektion Teisendorf nachzufragen. Mwn setzen die sich auch dafür ein, dass am Teisenberg gefahren werden darf. Vielleicht können die dir ja auch eine alternative Route/Abzweigung nennen![]()
Danke für deine Infos!Ein Verkehrszeichen darf nur durch die Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden.
Die Sperre eines Weges bedarf nach dem BayNatSchG der Zustimmung durch die untere Naturschützbehörde (Art. 33, 34 BayNatSchG).
In der Theorie richtig, aber auf den Schildern steht normalerweise nicht wer sie aufgestellt hat. Deshalb:Ein Verkehrszeichen darf nur durch die Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden.
Die Sperre eines Weges bedarf nach dem BayNatSchG der Zustimmung durch die untere Naturschützbehörde (Art. 33, 34 BayNatSchG).
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst: Schild befolgen und bei den Behörden nachfragen/klagen.