Hey ihr,
heute kam dann nach Monaten dann das Schreiben. Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend).
Die Entscheidung, ob Du das Verwarngeld zahlst (und damit die Sache für Dich erledigt ist) oder Du dagegen vorgehen möchtest liegt natürlich bei Dir.
Ganz grundsätzlich lässt sich das Ganze auf die Frage herunterbrechen, ob Du auf einem "festen Weg" gefahren bist.
Wenn man sich den
Standpunkt der DIMB dazu anschaut, dann ist meine persönliche Einschätzung basierend auf dem oben verlinkten
Video und dem oft zitierten
Urteil des VG Köln, dass es sich um einen "festen Weg" handelt, hier das Betretungsrecht greift und der Vorwurf im Schreiben demnach falsch wäre. Ich bin aber kein Jurist und genau diese Frage ist ja nicht erst seit Deinem Erlebnis strittig.
Die Behörde wird das anders sehen, denn sonst hätten sie an der Stelle nicht kontrolliert und Dir den Vorwurf gemacht. Unabhängig von der Wegedefinition könnten Dir die Beamten als Zeugen auch vorwerfen, dass Du nicht
auf sondern
neben besagtem Trail (aka Weg) gefahren bist und so die strittige Frage "Weg vs. Trail" umgehen.
Offen ist hier noch die Frage, ob sich der Weg - unabhängig von der Wegedefinition - in einem Schutzgebiet befindet und deshalb ggf. zusätzliche Einschränkungen des Betretungsrechts gelten. Dazu
wurde schon diskutiert (aber m. E. noch nicht geklärt), ob sich z. B. ein
hier im Thread zitierter Landschaftsplan noch im Entwurfsstadium befindet oder schon Gültigkeit hat.
Du solltest Dir zunächst die Frage stellen, ob Du bereit bist diesen "Kampf" zu führen. Das wäre löblich und würde allen Mountainbikern helfen, sofern es erfolgreich ist. Aber es bedeutet zeitlichen Aufwand und finanzielles Risiko für Dich persönlich. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung, die ggf. Anwalts- oder Gerichtskosten übernehmen kann wird eine eventuell verhängte Strafe (im Falle einer Niederlage) an Dir hängen bleiben.
Wenn Du Dich dafür entscheidest den Kampf aufzunehmen, dann würde ich dringend empfehlen einen Anwahlt hinzuzuziehen. Das eröffnet ganz andere Möglichkeiten und ein Widerspruch auf Anwaltsbogen macht einen ganz anderen Eindruck als wenn Du als Privatperson selbst den Vorwürfen widersprichst.
Den
Kontakt zur DIMB kann ich nur empfehlen. Dort hat man viel Erfahrung und Sachkenntnis, kennt die juristischen Rahmenbedingungen und kann Dich bestimmt beraten, ggf. sogar unterstützen - insbesondere wenn Du selbst (
angehendes?

) DIMB-Mitglied bist. Eine Anfrage lohnt sich nach meiner Einschätzung auf jeden Fall - mehr als nein sagen können sie ja nicht.