Bußgeld für das befahren von Trails

Was ich nicht verstehe, warum man hier so ein Fass aufmacht ???
Keiner hier hat wahrscheinlich richtig Ahnung..!
Der vernünftige Weg, wenn ich nicht zahlen will wäre ne Rechtsberatung beim Rechtsanwalt.
Alles andere ist doch hahnebüchen und Blick in die Kristallkugel….!
Keiner von uns war dabei und weiss weder wie sich der betroffene noch die die ihn angehalten haben verhalten haben, noch wie die Situation vor Ort war/ist !
 
ein Bußgeldverfahren wird nicht automatisch eröffnet sondern es geht erstmal zum Staatsanwalt und es passiert oft dass dieser das Verfahren einstellt.
Deswegen auch:
wird es wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung vor dem AG Aachen kommen*.
weil, politisch so gewollt. Entsprechende Fraktionsbeschlüsse dazu lassen sich via Google recherchieren. Das Befahren von entsprechenden Wegen im Wald im Bereich der Stadt Aachen soll verfolgt werden. Und das wird gemacht, bis zum Exzess. Wer etwas anderes glaubt meinen zu müssen, hey super, wird aber wohl nicht der Realität entsprechen.
 
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Deswegen auch:

weil, politisch so gewollt. Entsprechende Fraktionsbeschlüsse dazu lassen sich via Google recherchieren. Das Befahren von entsprechenden Wegen im Wald im Bereich der Stadt Aachen soll verfolgt werden. Und das wird gemacht, bis zum Exzess. Wer etwas anderes glaubt meinen zu müssen, hey super, wird aber wohl nicht der Realität entsprechen.

Davon würde ich (Teilzeit in Aachen wohnend) auch ausgehen. Hier zwei Links, die dafür sprechen könnten. Der Text unten ist absurd, besonders der Teil mit den Mountainbikestrecken. Zeigt aber, wohin es gehen soll.

https://offenedaten.aachen.de/datas...resource/add2224a-f6c1-4b56-8d96-d43d696434be

https://www.aachen.de/in-aachen-leben/natur-freizeit/aachener-wald/#accordion-2-0

Wo darf ich im Wald Rad fahren?

Ausschließlich auf Forststraßen und festen Waldwegen. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege. Verboten ist das Fahren auf Reitwegen und Trampelpfaden wie wild angelegten Wege oder Mountainbikestrecken.

2. Abschnitt LFoG §2, Abs. 2
 
Ich fänds natürlich toll, wenn du wie ein edler Ritter in den Kampf ziehst und für die Rechte der Mountainbiker einstehst. Dazu gehört aber eine gehörige Portion idealistisch motivierte Risikobereitschaft.

Wenn ich du wäre, würde ich sagen, 55€ ist ein fairer Deal👌.
 
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren nach 3 Monaten.

Weiß jemand ob das hier genauso ist? Dann wäre es ja einfach:)
 
wat?
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Der genannte '§70 Abs. 1a' aus dem Landesforstgesetz NRW definiert nur, WANN ein Bußgeld wegen Fahrradfahrens erhoben werden darf. Ob das berechtigt ist, steht da nicht drin.

OB es berechtig ist, findet sich in in den Paragraphen 2, 3 und 4.

Mittlerweile ist das Landesforstgesetz und die entsprechend geltenden Stellen hinreichend oft genug genannt, zitiert, erklärt und diskutiert worden. Auch die betreffenden Gerichtsurteile, die sich mit der Frage 'Was ist ein fester Weg' befaßt haben, sind schon mehrfach genannt worden.

Wenn moryim ein Bild des Weges und der Stelle, bezüglich derer der Vorwurf erhoben wird, einstellen würde, könnten wir alle sicher noch länger über die Frage diskutieren, ob das ein fester Weg im Sinne des Landesforstgesetzt ist oder nicht. Dann wäre die Beurteilung auch leichter.

Ein Bild vom Einstieg in den Weg/Trail könnte auch hilfreich sein um zu wissen, ob der Weg individuell (für Fahrradfahrer) gesperrt wurde; ob diese Sperrung gerechtfertigt ist werden wir hier aber auch nur diskutieren und nicht klären können.

@moryim:
Nach meiner Auffassung bleibt Dir nur, sich entweder einen Anwalt zu nehmen, der sich mit der Materie auskennt, selber MTB-ler ist, und 'Bock hat', sich mit der Städteregion zu streiten.
Oder aber Du legst selber einen gut formulierten und begründeten Widerspruch ein unter Bezug auf das Landesforstgesetz NRW und mit Aufführung entsprechender Urteile.
Oder aber Du zahlst und findest Dich ab.
 
Hey ihr,

heute kam dann nach Monaten dann das Schreiben. Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend). Besonders spannend finde ich den Teil meiner Flucht und wie er beschrieben wurde :D
Anhang anzeigen 2162404Anhang anzeigen 2162405
Frag doch die Jungs vom GFAC, wie sie dazu stehen und ob Sie dir gegebenenfalls eine Empfehlung geben? Ich werde jetzt hier nicht Anonym und Online ein weiteres Vorgehen abstimmen. Das musst du schon mit dir selber ausmachen. Sorry wenn du etwas anderes erwartet hast.
Hier der nochmal der Trail im Video
 
Die Ordnungsamtshüter in Aachen handeln im übrigen auch anderen Personen gegenüber mit der Dampfhammer Methode.
https://www.t-online.de/region/aach...wieder-in-aachen-bernhard-paul-ist-sauer.html
Die Prinzengarde Aachen, war letztes Jahr ebenfalls nicht so gut auf die Stadt zu sprechen
Stichworte: Prinzengarde , Aachen, Knöllchen, Falschparker 2024

Kannst ja auch noch einen Brief an die Oberbürgermeisterin schicken. Beim Zirkusdirektor hat es etwas gebracht.
 
Ich fänds natürlich toll, wenn du wie ein edler Ritter in den Kampf ziehst und für die Rechte der Mountainbiker einstehst. Dazu gehört aber eine gehörige Portion idealistisch motivierte Risikobereitschaft.

Wenn ich du wäre, würde ich sagen, 55€ ist ein fairer Deal👌.
Mein Verweis wäre auch auf die DIMB gewesen. Ist ggf ein guter Weg für die DIMB das Thema für Aachen anzugehen. Hilft ja deren Mitglieder
Gibt's bei euch einen Draht zur DIMB? Die haben ja auch Ahnung über die Rechtslage, und können vielleicht beraten, was hier am sinnvollsten ist.

Die Frage ist gibt es eine Rechtsschutzversicherung.
Im übrigen ein Staatsanwalt ist der Kommunalen Verwaltung nicht unterstellt.
Wenn das schon mal finanziert wäre hilft natürlich bei der Entscheidung
 
Mit der Karte
https://geoportal.aachen.de/extern/inline?lang=de&basemap=webgrau61482932143a50lqfj&blop=1&x=294075.35006837&y=5624495.4722124&zl=14&hl=0&layers=radbefahrbarewegeaachenerwald6183df598e68bacnxa&panelleft=false&lat=50.73941555131246&lng=6.102046966552735&zoom=14 wurden im übrigen die Gravenbiker in den Wald gelockt. Für MTBler die Bergabfahren möchte, sind das reine Uphillstrecken. Ich warte im übrigen darauf, das sich ein Graveler bei Tempo 50 auf dem Schotter lang macht, und im schlimmsten Fall noch eine Gruppe von Spaziergängern umnietet.
Noch ein paar Beispiele wie sehr der Stadt die Belange der Radfahrer am Herzen liegen.
https://aachen.adfc.de/artikel/offener-brief-lenkungspunkt-cdu
 
Hey ihr,

heute kam dann nach Monaten dann das Schreiben. Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend).
Die Entscheidung, ob Du das Verwarngeld zahlst (und damit die Sache für Dich erledigt ist) oder Du dagegen vorgehen möchtest liegt natürlich bei Dir.

Ganz grundsätzlich lässt sich das Ganze auf die Frage herunterbrechen, ob Du auf einem "festen Weg" gefahren bist.
Wenn man sich den Standpunkt der DIMB dazu anschaut, dann ist meine persönliche Einschätzung basierend auf dem oben verlinkten Video und dem oft zitierten Urteil des VG Köln, dass es sich um einen "festen Weg" handelt, hier das Betretungsrecht greift und der Vorwurf im Schreiben demnach falsch wäre. Ich bin aber kein Jurist und genau diese Frage ist ja nicht erst seit Deinem Erlebnis strittig.

Die Behörde wird das anders sehen, denn sonst hätten sie an der Stelle nicht kontrolliert und Dir den Vorwurf gemacht. Unabhängig von der Wegedefinition könnten Dir die Beamten als Zeugen auch vorwerfen, dass Du nicht auf sondern neben besagtem Trail (aka Weg) gefahren bist und so die strittige Frage "Weg vs. Trail" umgehen.

Offen ist hier noch die Frage, ob sich der Weg - unabhängig von der Wegedefinition - in einem Schutzgebiet befindet und deshalb ggf. zusätzliche Einschränkungen des Betretungsrechts gelten. Dazu wurde schon diskutiert (aber m. E. noch nicht geklärt), ob sich z. B. ein hier im Thread zitierter Landschaftsplan noch im Entwurfsstadium befindet oder schon Gültigkeit hat.


Du solltest Dir zunächst die Frage stellen, ob Du bereit bist diesen "Kampf" zu führen. Das wäre löblich und würde allen Mountainbikern helfen, sofern es erfolgreich ist. Aber es bedeutet zeitlichen Aufwand und finanzielles Risiko für Dich persönlich. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung, die ggf. Anwalts- oder Gerichtskosten übernehmen kann wird eine eventuell verhängte Strafe (im Falle einer Niederlage) an Dir hängen bleiben.

Wenn Du Dich dafür entscheidest den Kampf aufzunehmen, dann würde ich dringend empfehlen einen Anwahlt hinzuzuziehen. Das eröffnet ganz andere Möglichkeiten und ein Widerspruch auf Anwaltsbogen macht einen ganz anderen Eindruck als wenn Du als Privatperson selbst den Vorwürfen widersprichst.

Den Kontakt zur DIMB kann ich nur empfehlen. Dort hat man viel Erfahrung und Sachkenntnis, kennt die juristischen Rahmenbedingungen und kann Dich bestimmt beraten, ggf. sogar unterstützen - insbesondere wenn Du selbst (angehendes? 😉) DIMB-Mitglied bist. Eine Anfrage lohnt sich nach meiner Einschätzung auf jeden Fall - mehr als nein sagen können sie ja nicht.
 
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Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung, die ggf. Anwalts- oder Gerichtskosten übernehmen kann wird eine eventuell verhängte Strafe (im Falle einer Niederlage) an Dir hängen bleiben.

Wenn man die Sache jetzt aber so hinnimmt mit dem Vorwurf der Uneinsichtigkeit aus dem Schreiben der Forstverwaltung, bedeutet dies praktisch, dass alle Trails im Aachen Wald bis auf weiteres Tabu sind. Im Wiederholungsfall wäre mir die Gefahr zu groß, dass sonst der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht. Schwierige Angelegenheit.
 
Wenn man die Sache jetzt aber so hinnimmt mit dem Vorwurf der Uneinsichtigkeit aus dem Schreiben der Forstverwaltung, bedeutet dies praktisch, dass alle Trails im Aachen Wald bis auf weiteres Tabu sind. Im Wiederholungsfall wäre mir die Gefahr zu groß, dass sonst der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht. Schwierige Angelegenheit.
Ist ja die offizielle Aussage der Stadt und Forstverwaltung. Ich glaube ja auch das der GFAC alles unternimmt,es nicht eskalieren zu lassen.
 
Vor 10 Jahren gab es eine Guerilla-Taktik, da poppten im Aachener Wald überall neue Trails auf. Das gefiel dem Förster gar nicht Da wurde vor extremen Maßnahmen wie Waldbetretungsverbot für "MTB Sportler "(das war 5 Jahre vor Corona und den Dürrejahren) gesprochen. Daher kam auch die Initiative vom Trailnetz ins Gespräch. Mittlerweile kommen die "neuen illegalen Abfahrten" wieder in Mode.
 
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