Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Bald keine legalen Trails mehr am Deister? Diese Frage stellt sich, seit in der neuesten Ausgabe von Hallo Niedersachsen (NDR) berichtet wurde, dass die Genehmigung der Trails 2025 ausläuft. In einem eigenen Statement-Video gehen die Deisterfreunde auf das Video des NDR ein.

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Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Was sagt ihr zur Situation rund um den Deister?
 
Mehr POWER, how, how, how!!!
So.Kfz. Laubbläser?
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https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/33441/Florian_Vattenfall_0270-01_aD/photo/80218
 
@T_N_T Da du juristische Erfahrung hast - es gibt rechtlich die wichtige Unterscheidung, ob ein Trail als Waldweg gilt, oder als Sportstätte angesehen werden muss. Bei einem kommerziellen Trailpark, evtl sogar auf Privatgrundstück, ist das eindeutig. Bei uns gibt es aber auch zwei öffentliche Trailparks im Gemeindewald, bei denen die Gemeinde die Flächen zur Verfügung gestellt hat. Mit Drops, Doubles und Anliegern. Hier bin ich nicht sicher, an welchem Punkt die Grenze zur Sportanlage überschritten ist. Kennst du dazu Quellen, Urteile oder Ansprechpartner?

Das Problem der Haftung wird in dem Falle wahrscheinlich anders gelöst sein.
Wir mussten als Pächter eine entsprechende Versicherung nachweisen, die entsprechende Gefahren abdeckt. Deswegen ist aber keine Sportanlage.
Die Versicherung nimmt den größten Batzen im jährlichen Budget ein, wenn man sowas dann im Rahmen eines Vereins macht. Mit entsprechender Abnahme durch die DIMB, wird die Beweislast auf Seiten des Verunfallten liegen, dass sich die Strecke in einem sicher befahrbaren Zustand befindet. Deswegen auch Kennzeichnung der Schwierigkeit der Strecken. So nach dem Motto - konnte ich doch nicht ahnen, was da kommt.
 
Solche Statements habe ich zuletzt bei in einer Kneipe gehört wo eine AfD-Rentnertruppe versucht hat einen Stammtisch zu etablieren. Nachdem sich mehrere andere Tische, an denen zum Teil auch Leute nichtdeutscher Herkunft saßen beschwert haben, bekam die ganze Gruppe Hausverbot, und musste abziehen. :love::aetsch:
Es summiert sich mit den Kommentaren.. ein Bild entsteht.. https://www.mtb-news.de/forum/t/ado...-der-weg-zurueck.1002906/page-9#post-20160279

Aber lasst uns bitte den Thread nicht in diese Richtung eskalieren =(
 
Schlimm, wenn man nicht mehr der nomalen Sprache bedienen kann. Ein Spiegel unserer verwahrlosten Zeit. Aber jeder wie primitiv er mag ...
@travelgerd Das Prinzip des Sarkasmus ist dir schon bekannt, oder?

Es ist völlig in Ordnung auch mal politisch nicht korrekt zu sein, oder nicht immer zum Lachen in den Keller zu gehen.

Solltest du mal versuchen 😉
 
Wir mussten als Pächter eine entsprechende Versicherung nachweisen, die entsprechende Gefahren abdeckt. Deswegen ist aber keine Sportanlage.
Ah, das passt dann analog, dass bei uns die Stadt die Haftung übernimmt, die ja Besitzerin ist.

Deswegen auch Kennzeichnung der Schwierigkeit der Strecken. So nach dem Motto - konnte ich doch nicht ahnen, was da kommt.
Gibts hier explizit gar nicht, um die andere Argumentation zu vermeiden: Das ist viel schwerer als gekennzeichnet.
Und da es keine Sportanlage ist, darf das auch so, Stichwort Eigenverantwortung.

Ich merk auch eher, wie sehr ich selber leicht die Strecken unterschätze. Ist man dann mit Anfängern unterwegs, dann wird klar, es gibt halt keine Flowtrails und irgendwo ist immer Biss drin.
Bei Naturtrails verändert sich auch gerne etwas, nicht nur der unvermeidbare Baum im Trail.
 
Das Problem der Haftung
... gibt es in der Praxis nur in sehr engen Grenzen. Vielleicht helfen diese beiden etwas älteren Beiträge weiter:
1) https://www.mtb-news.de/forum/t/trail-downhill-essen-kettwig.882678/post-15767890
2) https://www.mtb-news.de/forum/t/trail-downhill-essen-kettwig.882678/#post-16387618
Der zweite Beitrag war übrigens eine direkte Antwort auf Aussagen deinerseits.

Aus 2) noch ein direktes Zitat:
Das Gericht postuliert vor dem Hintergrund, dass man jederzeit mit waldtypischen Gefahren, rechnen muss, klare Verhaltenspflichten (so fahren, dass man auf Sicht anhalten kann und wenn man das nicht kann, dann absteigen und schieben). In einem noch früheren Urteil, das in dieser Kommentierung auch zitiert wird, zieht das OLG die Grenzen für eine auch danach verbleibende Haftung des Waldbesitzers äußerst eng: (i) es muss sich um eine besondere Gefahr handeln, die der Waldbesitzer schafft oder duldet (Anm.: es darf also keine waldtypische Gefahr sein) und (ii) der Waldbesucher kann diese nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und sich deshalb nicht darauf einstellen (Anm.: also wenn er so fährt, dass er jederzeit auf Sicht anhalten kann).


Mit entsprechender Abnahme durch die DIMB, wird die Beweislast auf Seiten des Verunfallten liegen, dass sich die Strecke in einem sicher befahrbaren Zustand befindet.
Ich finde es ja prinzipiell gut, wenn jemand mit Sachverstand hilft.
Der von Dir hergestellte Zusammenhang ist aber ziemlich sicher Quatsch.
 
@T_N_T Da du juristische Erfahrung hast - es gibt rechtlich die wichtige Unterscheidung, ob ein Trail als Waldweg gilt, oder als Sportstätte angesehen werden muss. Bei einem kommerziellen Trailpark, evtl sogar auf Privatgrundstück, ist das eindeutig. Bei uns gibt es aber auch zwei öffentliche Trailparks im Gemeindewald, bei denen die Gemeinde die Flächen zur Verfügung gestellt hat. Mit Drops, Doubles und Anliegern. Hier bin ich nicht sicher, an welchem Punkt die Grenze zur Sportanlage überschritten ist. Kennst du dazu Quellen, Urteile oder Ansprechpartner?

Die Frage ist hier eigentlich OT - hoffe das stört niemand. Falls doch, einfach Bescheid geben, dann nehme ich es raus.

Aus meiner Sicht sind in Bezug auf die Haftung in Verbindung mit Fahrradunfällen folgende Gesichtspunkte relevant:

1. Zunächst ist zu fragen, ob es sich um eine waldtypische Gefahr im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG handelt oder nicht.

Wenn ja, dann besteht grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht (VSP), wenn nein, dann bestehen VSP (hierzu unter 2.).

Zur Definition von "waldtypischen Gefahren" finden sich in der Fachliteratur Aussagen, wie die folgende: "Zu den typischen Gefahren des Waldes, gegen die der Waldbesitzer Waldwege grundsätzlich nicht sichern muss, zählen solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. [...]

Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insb. vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss. Dazu können etwas (nicht waldtypische) Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören." (so Halm, in: Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 3. Aufl. 2022, § 20 Forstrecht, Rdnr. 121, 122).

In der Rechtsprechung (insb. BGH-Rspr.) wird auch maßgeblich auf die "ordnungsgemäße Bewirtschaftung" abgestellt. Normale Wege, auch mit Einbauten wie Treppen etc., hat der BGH bzw. die Rechtsprechung als solche eingestuft.

Mir ist leider keine Rechtsprechung oder Fachliteratur bekannt, die sich konkret mit der Frage befasst, ob, was und welche Elemente eines MTB-Trails eine waldtypische Gefahr darstellen.

Meine Einschätzung ist wie folgt: Ich denke ein Richter/Gericht wird (aktuell) kaum davon überzeugt werden können, dass der öffentlich zugängliche Wald dazu dient, dass Adrenalinjunkies ihrem Drang nach Airtime nachgehen. Je mehr ein eingebautes Element der Airtime dient oder dazu, dass ein Waldweg nicht mehr normal befahrbar ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht dieses im Falle eines Falles (schwere Verletzung eine Radfahrers, mit Erhebung von Haftpflichtansprüchen) als außerhalb der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes ansehen würde. Das Risiko erachte ich persönlich als relativ hoch bei Sprüngen und erst Recht bei Drops. Bei dem Anlieger ist es wahrscheinlich sehr gering. Meine persönliche Einschätzung.

Es kann auch sein, dass ein Gericht den gesamten Trail als Gesamtanlage als außerhalb der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes einstufen würde ("Das hat doch nichts mit einem normalen Wald(Weg) zu tun.") - Fragt mal Eure Eltern/Großeltern/Arbeitskollegen, wie die das sehen würden.

2. Wenn man sich außerhalb der waldtypischen Gefahren und damit außerhalb des Haftungsausschlusses gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG bewegt, dann gelten stets (wie grundsätzlich in allen anderen Lebensbereichen auch) VSP.

Was im konkreten Einzelfall die VSP vorschreiben, ist leider weitgehend eine Frage des Einzelfalls.

Nach der Rechtsprechung gilt hier grundsätzlich folgendes: Wer eine Gefahrenquelle (hier Traileinbauten) schafft, unterhält oder hierfür aus anderen Gründen (hier Besitz oder Eigentum) verantwortlich ist, ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Diese VSP umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.

Das ist in der Praxis eine richtige Knetmasse, die in alle Richtungen ausschlagen kann.

Ich bin kein Fachmann für VSP in Zusammenhang mit Sportstätten. Ich glaube aber, dass auch hier nicht überall dieselben Maßstäbe gelten bzw. es kommt auf die Sportstätte an.

Ich weiß leider auch nicht, ob es für Trailbauten irgendwelche Normen, Vorgaben, Richtlinien etc. gibt. Wenn es so etwas geben sollte, dann dürfte das die Richtschnur sein, an der sich im Falle eines Falles ein Gericht bzw. der gerichtlich bestellte Sachverständige festhalten.

Das jetzt erstmal nur meine ersten Gedanken.
 
Zur Definition von "waldtypischen Gefahren" finden sich in der Fachliteratur Aussagen, wie die folgende: "Zu den typischen Gefahren des Waldes, gegen die der Waldbesitzer Waldwege grundsätzlich nicht sichern muss, zählen solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. [...]

Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insb. vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss. Dazu können etwas (nicht waldtypische) Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören." (so Halm, in: Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 3. Aufl. 2022, § 20 Forstrecht, Rdnr. 121, 122).

Danke dir für das sachliche Einordnen! Immer sehr hilfreich das vom Fachmann zu lesen.

(Was hab ich diese verschachtelten Gesetzestexte in meinem Anflug von Jurastudium gehasst... :lol:)
 
Solche Statements habe ich zuletzt bei in einer Kneipe gehört wo eine AfD-Rentnertruppe versucht hat einen Stammtisch zu etablieren. Nachdem sich mehrere andere Tische, an denen zum Teil auch Leute nichtdeutscher Herkunft saßen beschwert haben, bekam die ganze Gruppe Hausverbot, und musste abziehen. :love::aetsch:
Die bestellten Speisen wurden übrigens kostenlos einer Gruppe Studenten seviert, bei denen ein paar arabische Mädels dabei waren.
Geschichten aus dem Paulaner Garten......was war das Thema ?
https://www.landundforst.de/nieders...-trails-erreicht-neue-eskalationsstufe-574684
 
Zuletzt bearbeitet:
@T_N_T Danke für die Mühe, die Einordnung ist wirklich viel wert - gerade für mich als juristischen Laien, um einzuordnen, ob das eigene Verständnis in die richtige Richtung geht 👍

Im Detail kannst du das hier nachlesen, da gibts auch eine Art Handbuch zur Gestaltung naturnaher Trails.
Und ja, Kicker und Sprünge sind erlaubt, solange es keine reinen Holzbauten sind, wobei verbautes Totholz explizit erlaubt ist. Dh, der übliche Kicker über einen umgefallen Baum zum Beispiel ist kein Thema, ebenso Anlieger, also grundsätzlich Dinge, die über "Naturpfad" hinausgehen.
Ja, die Situation vor Ort ist sehr glücklich gelaufen (auch weil 100% städtischer Boden), aber daran sieht man eben auch, was alles unkompliziert auf dem relativ kurzen Kommunikationsweg funktionieren kann.
Und man sieht daran, wie weit gefasst "waldtypische Gefahren" gesehen werden können und dass immer wieder vorkommende Unfälle nichtmal ansatzweise als Problematik überhaupt Erwähnung finden.
Eher wurde sich besser darauf eingestellt.
Und wir reden hier eben von einer Legalisierung ganz ohne Verein.

Auch dafür vielen Dank! Wir haben demnächst Gespräche mit der UNB zur Anpassung der Vorgaben bei Anlage von Wegen (=Trails) anstehen, bei denen so eine Vorlage als reale Praxis sehr viel Gewicht hat. Auch, weil die jeweiligen Entscheider nicht den Druck haben, selbst ein ganz neues Konzept einzuführen, für das sie dann verantwortlich sind, sondern auf eine bereits existierende Handhabung, die übernommen wurde, verweisen können.
 
Fragt mal Eure Eltern/Großeltern/Arbeitskollegen, wie die das sehen würden.
Ich glaube nicht, dass uns sowas in Rechtsdingen weiterbringt.
Ich weiß leider auch nicht, ob es für Trailbauten irgendwelche Normen, Vorgaben, Richtlinien etc. gibt.
Meines Wissens nach gibt es sowas in einem in irgendeiner Art auch nur ansatzweise allgemeingültigen Sinn nicht.
die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wer mit dem Fahrrad einen Weg befährt, der evtl. sogar als MTB-Trail gekennzeichnet ist, wird nicht behaupten können, dass er mit für MTB-Trails typischen Einbauten nicht rechnen konnte:
Wer also auf einer illegal gebauten Mountainbikestrecke im Wald unterwegs ist und beim Befahren von Tables, Doubles, Drops, Stepups/-downs, Nortshores, etc. stürzt und sich verletzt und dann dafür den Waldbesitzer in Anspruch nehmen will, der wird sich vor Gericht durchaus mit der Frage konfrontiert sehen, warum er da überhaupt gefahren ist. Und dabei geht es nicht um die Legalität oder Illegalität einer Strecke, sondern darum, ob der Nutzer seiner Eigenverantwortung gerecht geworden ist.
 
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wer mit dem Fahrrad einen Weg befährt, der evtl. sogar als MTB-Trail gekennzeichnet ist, wird nicht behaupten können, dass er mit für MTB-Trails typischen Einbauten nicht rechnen konnte:
Das ist auch mein Stand - jeder, der einen Trail nutzt, handelt eigenverantwortlich. Natürlich ist es sinnvoll, darauf auch deutlich hinzuweisen, und auch, mit einer Beschilderung auf Schwierigkeit des Trails / Gefahrenstellen hinzuweisen, aber es gilt immer die Eigenverantwortung der Nutzer. Wir hatten das im Bezug auf gestohlene Beschilderung diskutiert - wer ist haftbar, wenn Gegner der Strecke Warnschilder abreißen und es dort zu einem Sturz kommt? Klare Einschätzung der Juristen war, dass der Fahrer immer mit Gefahren rechnen muss und eigenverantwortlich handelt.
 
Ich glaube nicht, dass uns sowas in Rechtsdingen weiterbringt.
Natürlich schon, denn das Gericht nimmt einen Maßmenschen:
Diese VSP umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.

Also Eltern/Großeltern/Arbeitskollegen etc, die nicht oder nicht so tief in der Materie (Blase) stecken.

Und nicht den unmündigen oder mündigen Minderjährigen, der voller Tatendrang, jugendlichem Leitchtsinn und Adrenalinaufgepumpt (mir passiert schon nichts) solche Bauwerke errichtet. Und sich selbstverständlich keiner Schuld bewußt ist.
 
Natürlich schon, denn das Gericht nimmt einen Maßmenschen:
Diese VSP umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.

Also Eltern/Großeltern/Arbeitskollegen etc, die nicht oder nicht so tief in der Materie (Blase) stecken.

Und nicht den unmündigen oder mündigen Minderjährigen, der voller Tatendrang, jugendlichem Leitchtsinn und Adrenalinaufgepumpt (mir passiert schon nichts) solche Bauwerke errichtet. Und sich selbstverständlich keiner Schuld bewußt ist.

Ja genau. Das ist im Wesentlichen der Grund, warum ich das angeführt habe. Gerichte/Richter sind in der Regel keine MTB-"Freaks". Wenn die die Frage beantworten sollen, ob die Gefahren auf einem MTB-Trail eine waldtypische Gefahr darstellen, dann werden die das voraussichtliche wie ein Otto-Normal-Verbraucher beurteilen.

Auch die VSP richten sich nach den objektvierten Vorstellungen des Otto-Normal-Verbrauchers.
 
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wer mit dem Fahrrad einen Weg befährt, der evtl. sogar als MTB-Trail gekennzeichnet ist, wird nicht behaupten können, dass er mit für MTB-Trails typischen Einbauten nicht rechnen konnte:

Ich kann Dir hier nicht folgen und finde das Bild der Katze, die sich in den eigenen Schwanz beißt, auch nicht passend.

Im Bereich der VSP reicht es auf Grundlage der ständigen Rechtsprechung leider nicht aus, einen allgemeinen Hinweis (auf eigene Gefahr oder ähnliches, ggf. auch sehr viel konkreter) irgendwo aufzustellen, um vollständig auf der sicheren Seite zu sein.

Vor Gericht würde im Zweifel anerkannt werden, dass derjenige, der einen als solchen ausgewiesenen MTB-Trail befährt, sich eigenverantwortlich den diesem Sport eigenen (relativ hohen) Gefahren aussetzt. Das dürfte den Verkehrssicherungspflichtigen aber nicht pauschal von der Haftung für sämtliche Gefahren befreien, die letztlich zu einem Sturz/Unfall führen können.

Was ist mit einem unbeschilderten Drop? Was ist mit baufälligen/unsicheren Holzelementen? Was ist mit schlecht gebauten Sprüngen? Hier lauern im Falle eines Falles sehr viele Einzelfragen bzw. tückische/potentielle Haftungsfallen. In der Rechtsprechung finden sich z.B. Urteile zu Abenteuerspielplätzen, wo es um genau solche Fragen geht - das passt natürlich nicht 1:1 zu MTB-Trails, aber es gibt ein Spannungsfeld zwischen VSP und Eigenverantwortung bei gefährlichen Sportarten auf den dafür bestimmten Einrichtungen. Es gibt diesbezüglich wahrscheinlich keine pauschalen Antworten auf alle Situationen, es ist vielfach eine Frage des Einzelfalls. Leider.

Hilfreich dürften Hinweise und ggf. Schilder vor gefährlichen Situationen sein.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich erachte das Haftungsrisiko als beherrschbar, es besteht aber ein Haftungsrisiko, wenn man gar nichts tut, und die Nutzer vollständig ihrer vermeintlich umfassenden Eigenverantwortung überlässt.
 
Hilfreich dürften Hinweise und ggf. Schilder vor gefährlichen Situationen sein.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich erachte das Haftungsrisiko als beherrschbar, es besteht aber ein Haftungsrisiko, wenn man gar nichts tut, und die Nutzer vollständig ihrer vermeintlich umfassenden Eigenverantwortung überlässt.
Du meinst die Waldeigentümer oder Pächter.
Das ist definitv so vorgesehen; und da eher von den Gerichten (und deren Urteilen), weniger vom Gesetzgeber.

Wäre ich Waldeigentümer, wäre es mir so lange egal, ob da welche gehen, laufen, mit den Rollfahrstuhl fahren, mit dem MTB, abseits der Wege gehen/laufen/fahren, solange sie nichts wichtiges kaputt machen, wie zB den Waldboden in Mittleidenschaft ziehen, Bäume fällen, (va Jung-) Bäume im Wachstum hindern, mir nicht im Weg stehen, wenn ich meine Bäume fällen oder pflegen will.

Je nach Größe meines Waldes bzw je nachdem wieviel ich Zeit für den Wald habe (nebenbei Waldeigentümer, vielleicht noch wo anders wohnhaft; oder Vollzeit Waldeigentümer, der vielleicht in der Nähe wohnt oder sich öfters in seinem Wald aufhält) kann ich nicht alles wissen, wo irgendwelche Menschen irgend etwas gebaut haben.

Wobei es wohl hier ähnlich ist, wie bei den sozialen Medien bzw Plattformen. Die können auch nicht alles wissen, wenn irgend jemand irgend etwas verbotenes veröffentlicht. Allerdings sind sie gesetzlich gezwungen, im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen. Und seit neuerstem müssen auch geeignete Stellen eingerichtet werden, wo man sich bei Beschwerden oder bei Verdachtsfällen wenden kann.

Ähnliches gilt für Waldeigentümer. Wenn ich davon in Kenntnis gesetzt werde, dass Bauwerke (Schanzen) errichtet wurden, muss ich (irgend) etwas tun.
Gefahr beseitigen. Abreißen/zuschütten (lassen). Schild(er) aufstellen.

Wobei bei den Schildern schon einiges an juristischen Interpretationsspielraum zu geben scheint:
Während "Warnung vor Forstarbeiten, Gesperrt wegen Holzschlag/Holzarbeiten, Achtung Lebensgefahr" wohl eindeutig ist, ist es bei

"Benützung auf eigene Gefahr" schon schwieriger, da dies schon als Duldung bzw Erlaubnis ausgelegt werden kann und mich in die Verkehrssicherungspflicht bringen könnte.

Wenn man es stehen lassen will, dann muss man wohl sehr eindeutig auf die Gefahr hinweisen: Illegale Anlage - Betreten/Befahren verboten etc.


Ich für meinen Teil fände es richtig(er), wenn ich nichts dagegen habe (siehe oben), auch nichts tun zu müßte. Auch wenn ich Kenntnis von solchen Anlagen habe, was geht mich das an? Was geht es mich an, wenn andere Menschen etwas errichten, andere etwas benutzen und sich dann weh tun? Kann man so viel Eigenverantwortung einem Menschen 2025 nicht oder nicht mehr zumuten? Wenn ich wo gehe, fahre, laufe, wo ich mich nicht auskenne, dann prüfe ich die Gegebenheit.

Und es wäre auch sinnvoll (nein, eigentlich verpflichtend!), wenn ich mich nicht gerade in einem Bikepark aufhalte, wo ich die Sicherheit voraussetzen kann, dass ich in einem Wald, wo ich atypische/unnatürliche (Bau-)Werke, Anlagen, Errichtungen, Elemente sehe, ich diese nicht sofort benutze. Wenn ich mir unsicher bin, ob die Sprungschanze oder der Holzaufbau nichts taugt, morsch oder schimmlig ist, sollte man das Vorhaben tunlichst vermeiden. Gerade im Herbst, sind die Strecken oft/häufig/immer mit Laub bedeckt. Man weiß nie was sich darunter verbirgt. Dass dort ein Loch ist, ist nahezu ausgeschlossen. Eine kleine Senke, ein Stein, etc das wird man wohl mit einer entsprechenden Federbabel (oder Fatbike ;-)) "wegbügeln" können. Mit einem Starrbike wäre ich da auch schon vorsichtiger...

Und nein, ich schau bei Laubstrecken auch nicht die ganze Strecke vorher an oder mach eine Streckenbesichtigung oder fahre auch schon mal in der (bei Einbruch der) Dunkelheit im Wald und weiß nicht genau was sich darunter verbirgt; und hoffe eben, dass ich es "ausbügeln" kann. Wenn nicht, bin ich selbst schuld :mad::aufreg::heul:. Aber wenn ich weiter über so rechtliche Themen philosophiere, wer weiß, vielleicht verklage ich dann doch irgend wen ;).

Pass auf, wo du hintrittst
 
Auch die VSP richten sich nach den objektvierten Vorstellungen des Otto-Normal-Verbrauchers.
In den Augen von "Otto Normalverbraucher" sind wir sowieso alles Verrückte; der wird wohl eher nicht der Meinung sind, das Grundeigentümer haften sollen, wenn sich ein Radfahrer im Wald verletzt. Das ändert sich erst dann, wenn er/sie/es selbst betroffen ist.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich erachte das Haftungsrisiko als beherrschbar, es besteht aber ein Haftungsrisiko, wenn man gar nichts tut, und die Nutzer vollständig ihrer vermeintlich umfassenden Eigenverantwortung überlässt.
Da bin ich vollkommen bei Dir, ich habe auch nichts anderes geschrieben. Ich halte nur das Risiko für sehr gering. Man muss schließlich bedenken, dass die Grundbesitzer verpflichtet sind, das Betreten und das Fahren mit Fahrrädern auf ihren Grundstücken zu dulden und es wäre etwas seltsam (der Jurist kennt dafür sicher andere Wörter), wenn er zusätzlich auch noch dafür sorgen müsste, dass dieses Betreten und Befahren gefahrlos bleibt.
Und es wäre auch sinnvoll (nein, eigentlich verpflichtend!), wenn ich mich nicht gerade in einem Bikepark aufhalte, wo ich die Sicherheit voraussetzen kann, dass ich in einem Wald, wo ich atypische/unnatürliche (Bau-)Werke, Anlagen, Errichtungen, Elemente sehe, ich diese nicht sofort benutze. Wenn ich mir unsicher bin, ob die Sprungschanze oder der Holzaufbau nichts taugt, morsch oder schimmlig ist, sollte man das Vorhaben tunlichst vermeiden. Gerade im Herbst, sind die Strecken oft/häufig/immer mit Laub bedeckt. Man weiß nie was sich darunter verbirgt.
Eigenverantwortung ist das Zauberwort! Und wir sollten gemeinsam mit den Grundbesitzern auch großes Interesse daran haben, dass genau dieser Grundsatz der Eigenverantwortung nicht aufgeweicht wird. Oder anders: je größer das Haftungsrisiko, desto größer der Widerstand gegen das Betretungsrecht.

Ich finde übrigens noch einen anderen Aspekt wichtig: Dass man sich auch vor Ort tatsächlich aussuchen kann, ob man einem Weg folgt oder nicht. Wer Radfahrer mit einem generellen Verbot und einer Positivbeschilderung dazu verpflichtet, bestimmte Wege zu benutzen, kann sich so eine umfassende VSP auch leicht und zu Recht selbst einhandeln.
 
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