Nationalpark Siebengebirge

Gegen uns Biker wird Mobil gemacht und Reiter bekommen extra ausgeschilderte "Singletrails" zugewiesen. Pferde schaden mit ihren Hufen mit Sicherheit nicht weniger den Waldboden als wie wir mit unseren Stollenreifen.
Irgendwie wiederspricht sich das doch, oder sehe ich das falsch?


Grob gesagt: Nicht trotz, sondern wegen der Schäden, die Pferde anrichten können, wurden die Reiter auf spezielle Wege verwiesen. Du mußt also nicht neidisch sein, denn es handelt sich dabei um Reiterghettos.

Wenn Du magst, hier das dazugehörige das BVerfG-Urteil:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080137.html


Viele Grüße

Jürgen
 
..Wichtig für uns ist es, daß sowohl das BNatSchG als auch die IUCN die Erholungsfunktion im Gegensatz zum LG NRW mit vorsehen.

Diese "Erholungsfunktion" kann weiterhin aus § 2 Landesforstgesetz NW abgeleitet werden:

Zweiter Abschnitt Betreten des Waldes

§ 2 Betreten des Waldes (Fn 33)

(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
(3) ...

Nicht zu vergessen ist die wesentliche Änderung des Forstrechtes Ende der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts: Die Privatwaldbesitzer mussten ihre Wälder für die Öffentlichkeit zugänglich machen, dafür übernahm das Land NW die (noch) kostenfreie Beförsterung der Privatforsten. Der Grund für diese Initiative lag auch hier in der (damals erkannten) Erholungsfunktion des Waldes.

Gedankensprung: Das auch durchaus kommerzielle Zwecke mit der Ausweisung von Nationalparks verfolgt werden, zeigt diese Drucksache des Landtages NW vom 21.03.2006: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-1505.pdf
 
Hier der Link zu den IUCN Guidelines.

http://rps.uvi.edu/MarinePark/Categories.PDF

Auch im Sinne des §24 BNatSchG muß unsere Strategie sein, die Behörden begründen zu lassen, warum sie kein Biken zulassen und nicht zu fragen, ob sie das Biken (bitte) zulassen könnten.


Hallo Tilman.

Ich möchte dich jetzt noch einmal bitten , uns eine definitiv brauchbare Rechtliche Aussage und brauchbare Tätigkeitsvorschläge ( aus rechtlicher sicht gesehen ) zukommen zu lassen wie die IG Rhein-Sieg und IG- Köln Bergischland jetzt weiter vorgehen kann.

Ich persönlich habe keine große Ahnung von Paragraphenreitereien und auch nicht den Überblick welche Gesetze und Verordnungen es dafür gibt.

Also bleibst du nur du als Rechtsreferent der DIMB dafür übrig.


Gruß

Volker


P.S.: Und bitte nicht wieder 2,5m Regel anfangen , es geht jetzt erst mal um NP Siebengebirge.
 
Was ich zuerst mal wissen muß, ist, bevor wir etwas machen (und ich den ganzen Krempel durchlese), ob für irgendwelche Statements o.ä. Fristen vorliegen.

Sorry verstehe ich nicht ganz also mir liegen keine Fristenreglung vor da wir ja zu den ganzen Geschichten für den National Park nicht mit ein bezogen worden sind.

Und zu dem Erhohlungslenkungs- und Wegenutzungskonzept stehen noch zwei weitere Workshops an.

Gruss Klaus
 
Sorry verstehe ich nicht ganz also mir liegen keine Fristenreglung vor da wir ja zu den ganzen Geschichten für den National Park nicht mit ein bezogen worden sind.

Und zu dem Erhohlungslenkungs- und Wegenutzungskonzept stehen noch zwei weitere Workshops an.

Gruss Klaus



Danke Klaus :daumen: .


Gruß

Volker


P.S.: Im Internet habe ich auch keinerlei Termine zur Abgabe gefunden.
 
Sorry verstehe ich nicht ganz also mir liegen keine Fristenreglung vor da wir ja zu den ganzen Geschichten für den National Park nicht mit ein bezogen worden sind.

Und zu dem Erhohlungslenkungs- und Wegenutzungskonzept stehen noch zwei weitere Workshops an.

Gruss Klaus

Workshops schon terminiert?
 
Workshops schon terminiert?

Hallo Tilman.

Also bei allen Respekt , aber ich werd das gefühl nicht los als wie wenn du gar keine Lust hast das angesprochene für uns zu überprüfen.

Ich kann mir nicht vorstellen wenn es noch 2 Termine geben wird , die in der nächsten Woche sein werden. Wäre doch besser wenn man so etwas schon länger vor einem Termin hat.



Gruß

Volker
 
Grob gesagt: Nicht trotz, sondern wegen der Schäden, die Pferde anrichten können, wurden die Reiter auf spezielle Wege verwiesen. Du mußt also nicht neidisch sein, denn es handelt sich dabei um Reiterghettos.

Wenn Du magst, hier das dazugehörige das BVerfG-Urteil:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080137.html


Viele Grüße

Jürgen

Damit wäre die Kuh ja vom Eis. Wenn Reiter spezielle Wege bekommen (Singletrails ;) ), dann müssten wir die ja auch bekommen.
Also den ich da am Ölberg gefahren bin macht richtig Laune.
 
Auch das, und wo sagt die Dame, warum das so ist oder sein soll? :confused:

Ich bleibe dabei: Wo wird der zu schützende Prozess durch MTB konkret (!) so gestört, daß ein darartiger Rundschlag wié der der Frau Kohlhaas gegen Biker gerechtfertigt wäre.?

Weiss ich nicht habe auch keine Quellenangabe.
Aber das ist der Grund wieso wir wollten das Jemand sich der Sache annimmt der gezielt die richtigen Fragen stellt.
Ich bin so unwissend das ich niemals auf die Idee gekommen wäre das anzuzweifeln.

Das muss Sie dir schon sagen.

Grüße
Klaus
 
Was ich zuerst mal wissen muß, ist, bevor wir etwas machen (und ich den ganzen Krempel durchlese), ob für irgendwelche Statements o.ä. Fristen vorliegen.

Die Angelegenheit wurde federführend von Michael (Splash) begeleitet. Er wird sicherlich die angesetzten Termine hinsichtlich Bürgeranhörung etc. und den Planungsstand an sich im Detail kennen, ist aber m. W. derzeit in Urlaub.

Damit wäre die Kuh ja vom Eis. Wenn Reiter spezielle Wege bekommen (Singletrails ;) ), dann müssten wir die ja auch bekommen.
Also den ich da am Ölberg gefahren bin macht richtig Laune.

Die Reiter zahlen z. B. im Rhein-Sieg-Kreis eine sogenannte "Reiterabgabe" , aus der die Reitwege finanziert werden. Schaust Du hier. Ich glaube, da verzichte ich lieber auf spezielle "MTB-Wege :rolleyes: .
 
Hallo Tilman.

Also bei allen Respekt , aber ich werd das gefühl nicht los als wie wenn du gar keine Lust hast das angesprochene für uns zu überprüfen.

Mit Verlaub, das ist Quark im Quadrat!

Man muß doch wissen, was an "Pflicht" (also Terminen) läuft.

Und alles andere prüft man systematisch. Das "Angesprochene" ist mir reichlich nebulös und wenn Du meinst, ich soll die 2,5m undiskutiert lassen, dann hast Du nicht gelesen, was ich vorher schrieb (daß das nämlich rechtlich eine andere Baustelle ist).

Ich fasse zusammen, wie ich das sehe

  • Eine Abehnung des NP generell hat wohl wenig Chancen, rechtlich m.E. ohnehin, politisch nur, wenn die Öffentlichkeit dagegen ist (dahingehend keine Signale bekannt, parallele Argumente werden anhand der Lt.-Anfrage/-Antwort ermittelt)
  • OPEN TRAILS als Grundforderung ist gut, hier aber untauglich, weil die Prozesschutzbelange gegen die Bike-Erfordernisse im Einzelfall, d.h. ggf. Punkt für Punkt im Bezugsgebiet abgearbeitet werden müssen.
  • Und daher wäre es gut, wenn es zum Workshop Wegenutzungskonzept (werden wir da beteiligt oder müssen wir uns "einladen"?*) von uns mehr als nur die Forderung OPEN TRAILS käme.
  • Wir brauchen jemanden mit lokalen Biologiekenntnissen (die ich nicht habe), der auf unserer Seite steht und uns vorher auf tatsächlich gegebene Konfliktpunkte oder -linien aufmerksam macht, damit wir in Besprechungen keine großen Augen machen, von was wir doch alles keine Ahnung haben, sondern unsere wegekonzeptionelle Lösungen anbieten können. Es ist ungleich schwerer, sog. Impulspapiere des Gegners zu zerpflücken.
  • Inhaltlich muß m.E. vom Gegner die Frage beantwortet werden "Warum stört Biken außerhalb der Punkte, die die BIMB genannt hat, den Wald oder die Waldgesellschaft am natürlichen Gedeihen und - wenn Biken nicht stört - warum will man es dann ggf. doch verbieten?".

*) siehe PM
 
Mit Verlaub, das ist Quark im Quadrat!

Man muß doch wissen, was an "Pflicht" (also Terminen) läuft.

Und alles andere prüft man systematisch. Das "Angesprochene" ist mir reichlich nebulös und wenn Du meinst, ich soll die 2,5m undiskutiert lassen, dann hast Du nicht gelesen, was ich vorher schrieb (daß das nämlich rechtlich eine andere Baustelle ist).

Ich fasse zusammen, wie ich das sehe

  • Eine Abehnung des NP generell hat wohl wenig Chancen, rechtlich m.E. ohnehin, politisch nur, wenn die Öffentlichkeit dagegen ist (dahingehend keine Signale bekannt, parallele Argumente werden anhand der Lt.-Anfrage/-Antwort ermittelt)
  • OPEN TRAILS als Grundforderung ist gut, hier aber untauglich, weil die Prozesschutzbelange gegen die Bike-Erfordernisse im Einzelfall, d.h. ggf. Punkt für Punkt im Bezugsgebiet abgearbeitet werden müssen.
  • Und daher wäre es gut, wenn es zum Workshop Wegenutzungskonzept (werden wir da beteiligt oder müssen wir uns "einladen"?*) von uns mehr als nur die Forderung OPEN TRAILS käme.
  • Wir brauchen jemanden mit lokalen Biologiekenntnissen (die ich nicht habe), der auf unserer Seite steht und uns vorher auf tatsächlich gegebene Konfliktpunkte oder -linien aufmerksam macht, damit wir in Besprechungen keine großen Augen machen, von was wir doch alles keine Ahnung haben, sondern unsere wegekonzeptionelle Lösungen anbieten können. Es ist ungleich schwerer, sog. Impulspapiere des Gegners zu zerpflücken.
  • Inhaltlich muß m.E. vom Gegner die Frage beantwortet werden "Warum stört Biken außerhalb der Punkte, die die BIMB genannt hat, den Wald oder die Waldgesellschaft am natürlichen Gedeihen und - wenn Biken nicht stört - warum will man es dann ggf. doch verbieten?".

*) siehe PM


Hallo Tilman.

Also mit der Ablehnung der Öffentlichkeit müssen wir mal weitersehen, weil es sieht wohl so aus als wie wenn die Mitglieder des VVS der das ganze ja anzettelt seine Mitglieder nicht so wirklich richtig Informiert was auch auf Sie "zukommen" wird.

Einladung werden wir mal sehen wie das ablaufen wird , so wie es aussieht wird die DIMB aber wieder eingeladen.

In bezug auf die Größe des Nationalparks werd ich den Autor des Abschlußberichtes mal anschreiben , das er mir die Gesetze bzgl. größe mal nennen soll.


Gruß

Volker
 
In bezug auf die Größe des Nationalparks werd ich den Autor des Abschlußberichtes mal anschreiben , das er mir die Gesetze bzgl. größe mal nennen soll.


Gruß

Volker

Mach, was Du nicht lassen kannst.

Nur würde ich mir das als DIMB nicht wider besseres Wissen antun, weil ich damit den Eindruck eigener Inkompetenz erwecken würde. Ich würde vielmehr dem Autor schreiben, er habe keine Ahnung. Und das wäre hier der Fall, nämlich, daß es sich um eine IUCN-Empfehlung handelt, die hier keinerlei Rechtsverbindlichkeit entwickelt.
 
Mach, was Du nicht lassen kannst.

Nur würde ich mir das als DIMB nicht wider besseres Wissen antun, weil ich damit den Eindruck eigener Inkompetenz erwecken würde. Ich würde vielmehr dem Autor schreiben, er habe keine Ahnung. Und das wäre hier der Fall, nämlich, daß es sich um eine IUCN-Empfehlung handelt, die hier keinerlei Rechtsverbindlichkeit entwickelt.



Also das Problem welches ich mit dieser sache habe ist folgendes :

Es muß doch irgendwo diese blöde Zahl auftauchen in irgendeinem Gesetzes oder Vorschriftentext. Wenn nicht dann ist es m.E. nach aus der Nase gezogen und somit wäre doch der gesamte Bericht anzuzweifeln.


Gruß

Volker


P.S.: Weil wenn es keine Größenempfehlung gäbe könnten wir ja direkt jeden "Stadtwald" als Nationalpark ausweisen :rolleyes:
 
Es muß doch irgendwo diese blöde Zahl auftauchen in irgendeinem Gesetzes oder Vorschriftentext.

In Gutachten kann werweißwas auftauchen, wenn es halbwegs paßt. Und die blöde Zahl steht bei der IUCN als Empfehlung. Das juckt aber kein Gericht, solange die gesetzlichen Zile nicht verfehlt werden. Zudem ist nicht herauszubnekommen, wie die IUCN, die sich mit Schutzgebieten im Urwald wie auch in Mittelhessen befaßt, zu den Zahlen gekommen ist.

Kurzum, die Arbeit mit den Zahlen ist vertane Zeit.

Weil wenn es keine Größenempfehlung gäbe könnten wir ja direkt jeden "Stadtwald" als Nationalpark ausweisen :rolleyes:

Eben nicht, weil der in der Regel in solchen Fällen aus anderen Gründen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt würden.

Aus meiner Sicht müssen wir den Bürokraten klarmachen, daß Erholung und Natursport der Regelfall (§14 BWaldG, Landesforstgesetz, auch IUCN Guidelines u.a.) und nicht die Ausnahme sind.

Also wäre jede Ausnahme vom Regelfall zu begründen, wenn die Begründung sich nicht durch ein Gesetz oder ein anderes verbindliches öffentlich rechtliches Regelwerk ergibt. Da hier vieles nicht durch ein Gesetz oder ein anderes verbindliches öffentlich rechtliches Regelwerk festgelegt ist, sind noch so manche Begründungen weit überfällig.
 

Ist Mountainbiken weiterhin im geplanten NP 7GB möglich?

Ich glaube nicht.

Ein paar Auszüge aus der o.g. Drucksache:
  1. Seite 1 Abs. 2
    ...
    Das bedeutet nach EUROPARC und IUCN für Nationalparke, dass sie auf 75% ihrer Fläche einem weitgehend naturnahen Zustand entsprechen müssen und keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen.
    ...​
  2. Seite 2 Abs. 1
    ...
    Die Menschen werden nicht aus dem Nationalpark ausgesperrt, ganz im Gegenteil, eine wichtige Eigenschaft des Nationalparks ist die Zugänglichkeit für Besucher. Dazu gehören Wanderwege, Informationseinrichtungen, Lehrpfade und geführte Wanderungen. Allein bestimmte Kernruhezonen sind für Besucher nicht zugänglich.
    ...​
  3. Seite 3 Abs. 5
    ...
    Um die internationalen Richtlinien zu erfüllen, muss das Gebiet großflächig genug sein und auf mindestens 75% der Fläche natürliche Prozesse ohne Störung durch den Menschen ablaufen können sowie keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen.
    ...​
  4. Seite 3 Abs. 7
    ...
    Darüber hinaus ist es naturschutzfachlich geboten, ein schlüssiges Gesamtkonzept für das Rheinland mit einem durchgehenden Schutzgebietsband zu entwickeln, das vom Siebengebirge bis zum Königsforst reicht (incl. der wertvollen Flächen der Heideterrasse mit der Wahner Heide, der Siegaue, der Aggeraue sowie des unteren Pleisbachtales).​
    ...
zu 1)

75% der geplanten NP-Fläche werden Schutzauflagen unterliegen.

Zu 2)

Geführte Wanderung sind schön, Eigeninitiative ist schöner. Ich glaube auch kaum, dass unter diesem Begriff irgendwelche Radwandertouren oder Mountainbiketouren verstanden werden können. Diese Erkenntnis beziehe ich zumindest aus der tatsächlichen Situation des NP Eifel.

Zu 3)

Diese fetthervorgehobene Aussage ist so unmissverständlich, dass ich erhebliche Zweifel habe, ob und welche Aktivitäten auf diesen ausgewiesenen Flächen noch hineininterpretierbar sind.

Zu 4)

Na fein, der Schwachsinn geht auch noch größer. Man muss nur sich in Richtung Norden und Süden ausdehnen. Ich kann nur hoffen, dass das bisherige Schweigen der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu diesen südlichen Ausdehnungsplänen klar als Ablehnung zu verstehen ist.

Fazit:

Ich bin nicht generell gegen Einrichtung zu deutschen NPs.
Aber beim geplanten NP 7GB sprechen die Lage, die Größe, die Bevölkerungsdichte und der Erholungsdruck, der von der Bevölkerung auf dieses Gebiet ausgeübt wird, m.E. ganz klar gegen die Einrichtung des NP 7GB.

Ich bin gegen die Einrichtung des NP 7GB. Punkt.

VG Martin

PS: Ich halte die Einstellung pro NP 7GB von der DIMB und insbesondere von Dir, Tilman, als Rechtsreferent, für falsch.
Oder glaubt Ihr ernsthaft, dass Ihr nach der Einrichtung an den gedeckten Tisch gebeten werdet, um erneut über die 2,5 m Regel diskutieren zu dürfen? Mag sein, dass Ihr der Bezirks- und ggf. der Landesregierung dies abverhandeln könnt.
Aber seid sicher, bestenfalls auf den verbleibenden 25% der NP 7GB Fläche.:lol:

Ehrlich, wenn ich auf 75% nicht mehr fahren darf, interssieren mich die restlichen 25% auch nicht mehr.

Wir hätten besser damals direkt klagen sollen.
Dann würden uns bestimmte Gruppierung nicht auf der Nase rumtanzen.
Aber wie will man mit 10 € im Jahr große Sprünge machen?
Wo soll da die volle Kriegskasse herkommen?
 
Ist Mountainbiken weiterhin im geplanten NP 7GB möglich?

Ich glaube nicht.

Ich glaube nicht nicht.

Ein paar Auszüge aus der o.g. Drucksache:
  1. Seite 1 Abs. 2
    ...
    Das bedeutet nach EUROPARC und IUCN für Nationalparke, dass sie auf 75% ihrer Fläche einem weitgehend naturnahen Zustand entsprechen müssen und keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen.
    ...​
  2. Seite 2 Abs. 1
    ...
    Die Menschen werden nicht aus dem Nationalpark ausgesperrt, ganz im Gegenteil, eine wichtige Eigenschaft des Nationalparks ist die Zugänglichkeit für Besucher. Dazu gehören Wanderwege, Informationseinrichtungen, Lehrpfade und geführte Wanderungen. Allein bestimmte Kernruhezonen sind für Besucher nicht zugänglich.
    ...​
  3. Seite 3 Abs. 5
    ...
    Um die internationalen Richtlinien zu erfüllen, muss das Gebiet großflächig genug sein und auf mindestens 75% der Fläche natürliche Prozesse ohne Störung durch den Menschen ablaufen können sowie keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen.
    ...​
  4. Seite 3 Abs. 7
    ...
    Darüber hinaus ist es naturschutzfachlich geboten, ein schlüssiges Gesamtkonzept für das Rheinland mit einem durchgehenden Schutzgebietsband zu entwickeln, das vom Siebengebirge bis zum Königsforst reicht (incl. der wertvollen Flächen der Heideterrasse mit der Wahner Heide, der Siegaue, der Aggeraue sowie des unteren Pleisbachtales).​


  1. Das ist ein noch nicht beschlossener Antrag einer Landtagsfraktion, der auch wahrscheinlich nicht beschlossen werden wird, mehr nicht. Was soll die Aufgregung?
    :confused: :confused: :confused:

    Warum immer gleich diese Hektik?

    zu 1)

    75% der geplanten NP-Fläche werden Schutzauflagen unterliegen.

    ....die dem Schutzziel entsprechen müssen. Mir hat noch keiner erzählen können, wie MTB dem Ziel des Prozeßschutzes schaden würde, egal mit welcher Wegebreite.

    Zu 2)

    Geführte Wanderung sind schön, Eigeninitiative ist schöner. Ich glaube auch kaum, dass unter diesem Begriff irgendwelche Radwandertouren oder Mountainbiketouren verstanden werden können. Diese Erkenntnis beziehe ich zumindest aus der tatsächlichen Situation des NP Eifel.

    ....in dem auch ungeführtes Biken (mithin auch dank DIMB) erlaubt und die ökologische Ausgangsituaton ein andere ist.

    Zu 3)

    Diese fetthervorgehobene Aussage ist so unmissverständlich, dass ich erhebliche Zweifel habe, ob und welche Aktivitäten auf diesen ausgewiesenen Flächen noch hineininterpretierbar sind.

    Nochmal, wie stört Biken das Ziel des Prozeßschutzes?

    Zu 4)

    Na fein, der Schwachsinn geht auch noch größer. Man muss nur sich in Richtung Norden und Süden ausdehnen. Ich kann nur hoffen, dass das bisherige Schweigen der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu diesen südlichen Ausdehnungsplänen klar als Ablehnung zu verstehen ist.

    Was jucken mich unbeschlossene Anträge, die noch nicht einmal auf einer rechtsverbindlichen Bestimmung begründet sind! Soll das dann etwa die Landesregierung von Rheinland Pfalz jucken?

    Ich halte die Einstellung pro NP 7GB von der DIMB und insbesondere von Dir, Tilman, als Rechtsreferent, für falsch.
    Oder glaubt Ihr ernsthaft, dass Ihr nach der Einrichtung an den gedeckten Tisch gebeten werdet, um erneut über die 2,5 m Regel diskutieren zu dürfen?

    Zum einen werden wir vor der Einrichtung an gedeckte Tische gehen. Zum anderen ist die 2,5m Regel Fakt und steht hier rechtlich nicht zur Disposition*. Ich werde aber die Landesregierung beim Wort nehmen, die einen breiten Kompromiss (vgl. neueste Pressemiteilung des Fachministeriums) für die Einrichtung voraussetzt.

    Mag sein, dass Ihr der Bezirks- und ggf. der Landesregierung dies abverhandeln könnt.
    Aber seid sicher, bestenfalls auf den verbleibenden 25% der NP 7GB Fläche.

    Wie kommst Du zu dieser Erkenntnis. Gründe?

    Wir hätten besser damals direkt klagen sollen.

    Rechtsgrundlage?????????? Auch das Bundesrecht (§14 BWaldG) ist hier ausdrücklich nur Rahmenrecht.

    Aber wie will man mit 10 € im Jahr große Sprünge machen?
    Wo soll da die volle Kriegskasse herkommen?

    Gewiß, Du hast recht! Niederlagen vor Gericht können sauteuer werden.

    Kurzum, Dein Kommentar hilft nicht weiter. Gottseidank sind zwar Unken besonders naturgeschützt, aber nicht Unkenrufe.

    UND BEVOR ICH ES VERGESSE, WO STEHT BITTE DIE RECHTSVERBINDLICHE VORSCHRIFT, DASS 75% EINER NATIONALPARKFLÄCHE EINEM WEITGEHEND NATURNAHEN ZUSTAND ENTSPRECHEN MÜSSEN UND KEINER DEM SCHUTZZWECK ENTGEGENSTEHENDEN NUTZUNG UNTERLIEGEN DÜRFEN.

    Und selbst wenn das in der Praxis dazu käme (und seien es 80%), wie stünde denn dann das Biken dem Schutzzweck entgegen? Ich wüßte es nicht (s.o), aber bei Deinem Pessimismus, lieber Martin, wirst Du es gewiß wissen. Also ´raus damit, damit wir weiterkommen (davon schreibst Du doch dauernd)!


    *) ....was nicht heißt, daß man nicht an anderer Stelle dagegen kämpfen muß
 
Zurück