Die Urteilsbegründung ist gelinde gesagt eine Frechheit. Batterielampen sollen nicht ausreichend sein. Der Richter soll mal den Versuch wagen einen Trail zuerst mit der "unzureichenden" Batterielampe, etwa einer Betty zu befahren und dann mit der sicheren Dynamofunzel. Danke natürliche Auslese.
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich auf Ihre Fragen im
Einzelnen antworten.
zu 1.
Gemäß * 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besteht für
Fahrräder generell die Verpflichtung, diese mit fest angebrachten
Beleuchtungseinrichtungen auszurüsten. Im Jahr 1988 wurde in Anlehnung
an eine entsprechende Vorschrift der Schweiz ein neuer Absatz 11 in *
67 StVZO aufgenommen, der Rennräder bis 11 kg Gewicht von dieser
Verpflichtung ausnimmt. Begründet wurde dies mit der Feststellung, dass
übliche Lichtmaschinen Rennreifen unverhältnismäßig stark schädigen
(siehe auch Verkehrsblatt 1988 S. 476). Die Gewichtsbeschränkung hat den
Zweck, dass nur für Rennräder im oberen Preissegment, die wirklich zu
Trainingszwecken und damit in der Regel bei Tageslicht benutzt werden,
die Begünstigung in Anspruch genommen werden darf. Für diese
Fahrradkategorie besteht aber eine Mitführpflicht einer
Batteriebeleuchtung, die bei entsprechenden Sichtverhältnissen fest am
Fahrrad anzubringen und zu betrieben ist. Von der Ausrüstungspflicht mit
Rückstrahlern gibt es allerdings auch für diese Fahrräder keine
Ausnahme.
zu 2.
Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 "ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit
mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische
Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem,
einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse
von 12 kg für das fertigmontierte Rad.
Sehr geehrter Herr XXX,
ich hoffe, dass meine Antworten für Sie nachvollziehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda R."
Oben genannte DIN-Norm besitzt zwar keine Rechtsverbindlichkeit, definiert aber recht eindeutig den Begriff "Rennrad", schließt leider aber Bikes aufgrund der Reifenbreite, warum auch immer, aus.
Das diese Regelungen völlig überholt sind, dürfte allen hier klar sein. Mittlerweile kann man als Radfahrer jedes Auto beleuchtungstechnisch sprichwörtlich in den Schatten stellen. Allerdings befürchte ich, dass ich eine Änderung der Regeln zu meinen Lebzeiten wohl nicht mehr erleben werde.