Lampen am MTB

Naja, man darf dass nicht so sehen. Die Polizei ist ja auch nur deshalb daran interessiert, weils um Sicherheit geht. Würde es soclhe Staatsorgane nicht geben, hätten wir ja absolutes Caos auf den Staßen.

Und was du da von Mitschuld schreibst, geht auf jeden Fall in die richtige Richung. Und stell dir mal vor, du wirst mal von jemandem im Straßenverkehr übersehen und umgefahren, nur weil du kein Licht hattest.
 
Meine Empfehlung : Ein zweites Laufrad mit Nabendynamo bereit stellen. Immer wenn es dunkel wird bzw. ihr euer Rad im Alltagseinsatz habt, könnt ihr einfach wechseln.
Der SON-Dynamo ist zB sogar bei sportlichem Einsatz kein Problem und mit Scheibenbremsaufnahme gibts den auch.
Licht braucht man immer im dunkeln und damit ich auch dann Licht habe, wenn die Tour mal unerwartet etwas länger dauert, kann ich einen Nabendynamo am MTB durchaus tollerieren.
Übrigens : Vom Gewicht ist das garkein großer Unterschied !!! Ob ich nun Batterieleuchten im Rucksack dabei habe, oder einen Dynamo mit zwei leichten Kunststofflampen bleibt sich gleich.
Einzig das Argument der höheren ungefederten Maße lass ich gelten - lässt mich als Rohloff Speedhub - Fahrer aber kalt.

Den SON gibts leider nicht für 20mm Steckachse ;(
Was anderes hab ich am MTB leider nimmer.

Aber ansonsten ist das SON Teil echt nett ...

lg
Wolfgang
 
Naja, man darf dass nicht so sehen. Die Polizei ist ja auch nur deshalb daran interessiert, weils um Sicherheit geht. Würde es soclhe Staatsorgane nicht geben, hätten wir ja absolutes Caos auf den Staßen.

Und was du da von Mitschuld schreibst, geht auf jeden Fall in die richtige Richung. Und stell dir mal vor, du wirst mal von jemandem im Straßenverkehr übersehen und umgefahren, nur weil du kein Licht hattest.

Nun, dass man darauf achtet, geht ja auch in Ordnung. Da bin ich selbst pinnig, wenn mir einer ohne Licht abends übern Fuß fährt... ;)

Aber die Frage bleibt, was passiert, wenn ich trotz IXON und Reflexstreifen am Körper mit nem 13-Kilo-MTB angefahren werde. Bin ich dann quasi selbst schuld, weil mein zu schweres MTB nicht als Sportgerät gesehen wird und ich mir Reflektoren dranbauen muss, die doof aussehen? Oder andersrum: Bin ich das Lamm vom Walde, wenn ich etwas mehr Geld auf den Tisch meines Dealers gelegt habe um ein 10 Kilo Hightech-Gerät zu fahren, das dann wieder als Sportgerät durchgeht? Da würde ich die Welt nicht verstehen...:(
Wird doch eigentlich mal Zeit, dass ein paar echte Biker sich über den Verband für eine Anpassung der StVO einsetzen. Kann doch eigentlich nicht sein, dass man als Sportler mit einem Dauerrisiko rumfährt, und sobald man in einem 200-PS-1,5 Tonnen-Stahlungethüm alle (eben-nicht)Sportradler dieser Welt mit gutem Gewissen umfahren kann, da sie ja (siehe oben) selbst Schuld sind.:eek:

Was ist aus dieser Welt nur geworden...:heul:
 
Die Anpassung der StVZO kannst du glaube ich vergessen. Die Diskusion über 13 kg MTBs, die warscheinlich genauso undefiniert währen, wie 11 kg Rennräder, zeigt doch schon die volle Inkompetenz unser Politiker beim diesem Thema. Ich frage mich nur, was mit 12 kg Rennrädern passiert währe, wenn dieser geistige Ausschuss durchgekommen währe.
Die Freigabe von StVZO zugelassenen Akkuscheinwerfer für alle Räder egal welches Gewicht währe doch die einzige sinnvolle Lösung gewesen. Zumal mir kein Dynamoscheinwerfer bekannt ist, der an die Ausleuchtung eines Big Bang herankommt. Im Gegenzug darf man ja mit so einem Comus-Scheinwerfer mit 5 € Seitenläufer rumfahren. Aber unsere Politiker kommen bestimmt nicht auf den Gedanken eine Regel zu vereinfachen, die Einführung von einer neuen Zusatzregel ist die einzige Option.
 
nee, an BigBang nicht, aber es gibt nichtzugelassene Dynamolämpchen, die echt viel Licht bieten, die reichen mir sogar im Wald auf normalen Wegen.
Supernova E3 Triple. Und als Fernlicht die Akkuwilma dazu......
 
Noch eine Dume Frage:

woran erkenne ich ein Rennrad?
Zählen Triatlon-Räder und Räder mit geradem Lenker noch dazu?
Was ist mit Crossrädern?
Ist die Reifengröße wichtig, 28"was ist dann mit den alten 27" und Jugendrädern mit 26"?
Ist es die Reifenbeite?
Wenn die Reifenbreite das Wichtige ist darf, ich dann "ohne Dynamo" fahren, wenn ich schmalen Reifen drauf habe auf dem MTB 25mm breit (gibt es wirklich) und die 2,5" dann nicht. Noch besser, was wenn ich mir 28" Laufräde mit Scheibenbremse holte.....

weiß jemand wo die Grenze vom Rennrad über Crossrad Trimmrad zum MTB verläuft?


Noch eine Frage warum 11kg, diese Masse hört sich willkürlich gewählt an, ist Willkür bei uns erlaubt?
 
Naja, die Sache ist doch die das diese Regelung:
11kg Rennräder + Stecklicht
13 kg MTBs + Stecklichter
nur für Sportgeräte zählt.
Geht man vom Gesetzgeber aus, hat man Abends bzw. Nachts nichts mehr damit auf der Straße zu suchen.Es sei man befindet sich auf dem Rückwegvon einer sportlichen Veranstaltung, Tour o.ä...
Und dann möchte ich mal jemanden sehen der extra aus diesem Grund Stecklichter montiert hat oder diese extra mit sich herumschleppt.
Und jedes andere Rad braucht man nur kurz anzuheben um festzustellen das es sich nicht um ein Sportgerät handelt und somit die Stecklichter nicht in Frage kommen oder es ist eben ein DHler.

Glücklicherweise hab ich noch niemanden gesehen der so handelt.Aber wundern würds mich auch nicht.
 
und wieder mittendrin im Thema, wie schon mehrmals............

Die 13kg-MTB-Regelung ist nicht in die StVZO aufgenommen worden, obwohl es in den vergangenen Jahren mehrmals Bestrebungen dazu gab.
In der StVZO gibt es die 11kg-Rennradgrenze. Die besagt vereinfacht nichts weiter, als daß an Rennrädern unter 11kg kein Dynamo befestigt werden muß, man also Akkulämpchen nutzen darf, diese allerdings auch am Tage mitzuführen sind. Es gibt keine Befreiung von Reflektoren und ähnlichem Zeugs. Es dürfen auch nur Lampen mit Zulassung vom KBA benutzt werden, und es dürfen in diesen Lampen auch nur dafür bestimmte Glühlampen genutzt werden.
Für alle anderen Räder gilt der komplette Ausrüstungsparagraph.
Dabei kommt es jetzt zum eigentlichen Problem, denn obwohl der Begriff "Rennrad" verwendet wird, ist nirgends gesetzlich definiert, was ein Rennrad ist.
Somit ließe sich bei einer Kontrolle behaupten, man fährt mit seinem MTB Rennen, also sei das im weiteren Sinne ein Rennrad.
Problem zwei ist, daß es KEINE Vorschriften gibt zur Benutzung von Lampen am Helm, da greift nur eine Art Generalklausel, daß "....man andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden darf..."
Es ist sinnlos, über das Pro und Contra solcher Gesetze und Verordnungen zu streiten, momentan sind die in kraft. Weiterhin sollte man auch nicht über das Für und Wider von Beleuchtung an sich diskutieren, Lampen sind sinnvoll und wichtig. Ich aber habe es bei Kontrollen immer so gehalten, daß mir Radler mit einer wie auch immer gearteten Beleuchtung lieber waren als die Knaller, die dunkel gekleidet auf dunklen Hollandrädern in dunklen Berliner Nebenstraßen zu dritt nebeneinander fuhren und sich über eine Intervention meinerseits aufregten.
Es stirbt niemand, wenn er Lichtlein am Bike hat, und zumindest hilft es beim Gesehenwerden.

Mit Sportgeräten an sich hat man im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. Normalerweise müssen alle Räder StVZO-gerecht ausgestattet sein. Solche Sportprivilegien gelten für Trainingsgruppen auf ausgewiesenen Trainigsstrecken, nicht für alle Straßen.

die 11kg-Grenze ist übrigens nicht durch einfaches Anheben festzustellen, dazu bedarf es einer Waage, die, um es gerichtsfest zu machen, geeicht sein sollte.

Die ursprüngliche Intention bei diesem völlig überholten Paragraphen war der Schutz von den damals sehr empfindlichen Rennradreifen, die durch Seitenläuferdynamos sehr schnell zerstört wurden. Alles Geschichte.
 
Um eins klar zustellen,

ich habe an meinem MTB fast alle Refelektoren und auch die Lampen dabei, wer mich kennt der weiß das. (Pedalreflektoren schade...)
Ich nehme mal an das du von der Grün Weißen Fraktion bist und finde deine Einstellung super , Licht muß sein egal wie, sieht leider nicht jeder von euch so.
Mir ging es nicht um Pro und Contra,Gesetzt ist Gesetz, sonder wirklich darum, wann oder bis zu welcher Genze man noch von Rennrad spricht.
Wenn das Gestzt es nicht sagt imLexicon steht:
Rennrad, ein leichtes für Rennen gebautes konstruiertes Rad? Also alles womit ich Rennen fahre bzw fahren könnte und weniger wie 11kg wiegt?

Woher stammt das jetzt
... war der Schutz von den damals sehr empfindlichen Rennradreifen, die durch Seitenläuferdynamos sehr schnell zerstört wurden. Alles Geschichte.
Diese Variante steht aber in keiner Ausführungsbestimmung oder Urteilen die ich bisher gefunden habe!?
Sind leichte MTB Reifen nicht auch empfindlich dagegen? Denn das Volumen sagt ja nicht über die Seitenwandstärke.

gut Licht
onewheeler
 
Als die Regelung in die StVZO aufgenommen wurde, war an MTBs noch nicht zu denken. Geländeradsport hieß damals noch Querfeldeinfahren - und wurde auch mit "Geländerennrädern" mit Schlauchreifen betrieben.

E.
 
Na da hat aber einer schlecht geschissen....

Nebenbei - ohne Gesetze gehts auch nicht und es wird ja auch besser. Karsten wäre ein schlechter Polizist, würde er diese nicht beherzigen. Staatsdiener eben. Macht auch nicht immer Spaß der Job.
 
wat für ne Entgegnung...........

Schön durcheinander, aber als erstes: Die Intention mit den empfindlichen Reifen versus Seitenläuferdynamo kommt als Begründung für die 11kg-Grenze daher, aber es ist nicht notwendig, sowas in eine Verordnung zu pinseln. Man stellte eben fest, daß Seitenläufer die damaligen Reifen schnell beschädigten, also baute man diese Klausel in die verordnung ein, und gut is.
Unabhängig davon, ob die "Vorsradspringer" nun lebende Organspender sind oder nicht, im Gegensatz zu denen fuhr ich mit meinem Kollegen MIT Licht am Funkwagen rum, und da konnte man solche Knaller durchaus sehen.

Es würde mich durchaus interessieren, auf welche Weise man zu den Ausnahmengenehmigungen käme, zumindest als Einzelperson ist da nichts zu machen. Ob das in bestimmten anderen Bundesländern möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis, Ländersache??
Daß es nicht unbedingt viele Unfälle oder Schäden mit unbeleuchteten Radlern gibt, liegt zum größten Anteil daran, daß die vielgeschmähten Blechbüchsenpiloten einen Rest an Aufmerksamkeit haben und KEINE Unfälle verursachen WOLLEN, unabhängig von der Schuldfrage----ganz abgesehen davon, daß der Blechbüchsenfahrer immer eine Teilschuld bekommt, Stichwort allgemeine Betriebsgefahr.
 
Dunk..
Einzig bekanntes Aktenzeichen eines Urteils zum (von der Genehmigungsbehörde mißachteten) Sinn der Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit im Fall von Radlicht und -schall siehe Beleuchtungstext auf enhydralutris.de
.

also kruz die info AZ.. M 6277 VI 84 hätte gereicht.

Werde damit mal zum Straßenverkehrsamt und für meine Jungs und den Teilnehmern an unseren Touren eine solche Befreiung vom Dynamo beantragen.

Wenn es glat geht melde ich mich
 
Was eigentlich auch völlig absurd ist, ist die Erhebung von Verwarngerldern, die im Fall nicht zugelassener Beleichtungseinrichtungen erhoben werden. Diese sind kurioserweise höher als jene, die bei fehlender/unbrauchbarer Beleuchtung fällig werden. Darauf hat mich mal eine Streifenwagenbesatzung zu nächtlicher Stunde hingewiesen, als diese mich anhielten und fragten, was ich für eine Beleuchtungseinrichtung denn besäße(13W HID"Light&Motion"). Ich gabe zur Antwort, dass ich auch mit dem Licht etwas sehen möchte und nicht nur einen für andere erkennbarern weißen Lichtfleck erzeugen möchte. Man beließ es bei einem "Hinweis, ohne Erhebung von Verwarngeld". Andererseits habe ich schon Aussagen von Polizeibeamten im Rahmen von Radfahrerkontrollen in Bereichterstattungen in den Medien vernommen, als diese zum Besten gaben, sich nicht unnötig auf die KBA-Zulassung zu versteifen, sondern ihnen wäre das Vorhandensein einer funktionierenden Beleuchtung wichtiger als deren Zulassung.
 
sondern ihnen wäre das Vorhandensein einer funktionierenden Beleuchtung wichtiger als deren Zulassung.

Was ja auch eigentlich der sinnvollere Weg ist. Ok, wenn man jemanden blendet kann ich es noch verstehen, aber ansonsten sollte die ganze Regelung überarbeitet werden, zumal die Technik von heute weit aus ausgereifter ist als zu der Zeit wo diese Reglung eingeführt wurde und es mitlerweile mehr sportliche Fahrradklassen ausser Rennrad gibt.
 
Solche Sachen liegen im Ermessensspielraum des Beamten. Frische, dienstgeile Anfänger würgen dir wegen jeder Kleinigkeit ein Bußgeld rein, hingegen man einen erfahrenen und guten Beamten daran erkennt, dass er dich mündlch verwarnt. Es sei denn du wirst frech.

Ich habe einen B&M IQ Cyo drann, der meines Wissens eigendlich auch nicht erlaubt ist. Aber den Cop will ich sehen, der mir das erklärt.
 
...aber ansonsten sollte die ganze Regelung überarbeitet werden, zumal die Technik von heute weit aus ausgereifter ist als zu der Zeit wo diese Reglung eingeführt wurde...
Die Vorschrift wird ihren Ursprung in der Zeit haben, als generatorgespeiste Fahrradbeleuchtung die Karbidlampen ablöste und seit dem ist alles beim alten geblieben. Auf der anderen Seite wird der teils unnsinnige Wegfall amtlicher Verkehrszeichen im Vorschriftenwerk geändert, aber der technische Fortschritt im Bezug auf Zweiradbeleuchtung wird nicht berücksichtigt, da einfach eine 2,4W Frontlampe(egal ob Halogen oder konventionell) in Zeiten von LED und HID einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
 
Solche Sachen liegen im Ermessensspielraum des Beamten. Frische, dienstgeile Anfänger würgen dir wegen jeder Kleinigkeit ein Bußgeld rein.
Deshalb unterhalte ich mich ausschließlich mit den Dienstälteren bzw. den die schon höher gestellt sind. Die Jungspunte ignoriere ich in dem Fall, klappt recht gut, man darf nur nicht unverschämt werden.
 
... habe ich schon Aussagen von Polizeibeamten im Rahmen von Radfahrerkontrollen in Bereichterstattungen in den Medien vernommen, als diese zum Besten gaben, sich nicht unnötig auf die KBA-Zulassung zu versteifen, sondern ihnen wäre das Vorhandensein einer funktionierenden Beleuchtung wichtiger als deren Zulassung.

Haben die nicht genau das getan?
Man beließ es bei einem "Hinweis, ohne Erhebung von Verwarngeld".
 
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