StVO Akku/Batterielampe

N

Nachaz

Guest
Hallo Zusammen,

bin auf der Suche nach einer Zweitlampe für Straßenfahrten. Da ich hier im Forum keinen Beitrag gefunden habe, der so richtig zu meinen Anforderungen passt hier mal die Frage, ob jemand mir da was empfehlen kann.

  • StVO Zulassung f. Rennräder < 11 kg
  • Klein: Nicht so'n Brecher wie die IXON IQ Speed
  • Interner Li-Ion oder AAA Batterien (hab' schon ein Akkupack am Bike)
  • Akku/Batterielebensdauer 6h - besser 11h
  • Ladestandanzeige (LED, wenn leer)
  • Nicht zu hell (f. Beleuchteten Straßeneinsatz)
  • Eine Halterung die nicht nach dem zweiten Sturz zerbröselt
  • [wenn geht] Preis < € 50,-
Hatte eine Lampe von Real, die alle bis auf eine der o.G. Anforderungen erfüllte: Nach 40 Minuten (!) waren vier AAAs leer gesogen (Batteriewechsel wurde nach 12,5 Minuten angezeigt!) - hat mich 12 Batterien auf einer Fahrt gekostet.

Gibt es hier zu bestaunen:
http://www.vonderpalette.de/Fahrrad...LED-Batterieleuchtenset-Maverick-schwarz.html

Super Lampe, aber mit dem kleinen Schönheitsfehler dass total unbrauchbar. Real-MA sagte "Ist halt so" - haben die Lampe aber anstandslos zurück genommen.

Hat jemand einen Tipp?

Vielen Dank im Voraus!
 
du kannst dir eine helle Helm oder Kopflampe kaufen, das wird von der StVo nicht geregelt und ist automatisch erlaubt

Ja, aber dann fahre ich "ohne Licht"... Unabhängig davon soll es ja nicht zu hell sein, sondern die beiden Hauptzwecke sollen sein:
1. Nicht vom Freund und Helfer in grün angehalten werden
2. Wenn mal etwas passieren sollte, soll das die Haftpflicht zahlen (meine oder die des "Gegners") - sprich: die sollen sich nicht rauswinden können - wozu bezahlt man die sonst?
 
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Der Gesetzgeber hat es meines Wissens verschlafen "Rennrad" zu definieren. Zumal es auch MTB-Rennen gibt, ist wohl jedes MTB, dass seiner Beschaffenheit nach nicht als Verkehrsmittel, zwecks Fortbewegung und Transport (Gepäckträger, Schutzbleche etc. alles was ein Stadtrad halt so ausmacht), sondern eher als Sportgerät, für Training und Wettkampf, dient ein Rennrad.
Und wenn dein Anwalt gut genug ist dann wird er auch die 11 kg Grenze vor Gericht durch die Instanzen jagen bis irgend eine Instanz sagt, dass diese Grenze wohl blose Willkür ist und die Armen (die sich keine Räder <11 kg leisten können) gegenüber den Reichen (welche sich Räder <11kg leisten können) diskriminiert.

Zumal beim Gewicht eines Fahrrades nur die fest montierten Sachen zählen. Anstecklampen, Satteltasche etc. kannst alles abnehmen und da ist dann sogar mein Enduro mit 160mm Federweg vorn und hinten <11kg.
Obendrein glaub ich nicht, dass die Rennleitung eine Waage mit sich führt welche geeicht ist und für den Bereich um die 11kg zugelassen ist.
99,9% des Rennleitungs-Personals dürfte glücklich sein wenn du Licht am Rad hast und auch sonst genug reflektierst, dass du nicht so leicht übersehen wirst.

mfg Kopftuch
 
Geht um Versicherung - nicht ums Gesetz. Da gilt der Effekt - ein Beispiel: gezahlt wird auch, wenn Du am hellen Tag komplett ohne fest montiertes Licht und Reflektoren unterwegs bist. Es wird sogar gezahlt, wenn Du keinen Helm auf der Birne hast (Voraussetzung: der Helm hätte nix an der schwere der Verletzungen geändert).

Der Grund für die (bigotte) 11kg-Rennradregel in der StVO ist die fehlende Ausfallsicherheit. Wenn Deine Lampe nicht ausgefallen ist, ist sie also m.B. auf den Unfall also eine vollwertige Beleuchtung, die z.B. den Unfallgegner nicht übermäßig geblendet haben kann.
 
Aber bitte kein Law&Order-Flamewar.

Lampen-Tipps? Wie sieht es mit Cateye HL-EL 340G Econom Frontscheinwerfer aus? Kennt jemand so etwas in kleiner?
 
Korrigiert mich, aber imho gab es hier im Forum noch keinen einzigen Fall, wo sich die Oberförster über zu viel Licht beschwert haben.
 
... Klein: Nicht so'n Brecher wie die IXON IQ Speed...
Bitte mal näher erklären. Ist dir das Gehäuse zu groß? Kleiner wird's kaum gehen, weil die Optik schließlich ihren Platz einnimmt und auch gekühlt werden muss. Und im Grunde musst du ja auch den externen Akku zum Gesamtpaket dazurechnen. Die Speed ist insgesamt betrachtet nicht kleiner, als die Ixon IQ (ohne Speed).
 
Sigma Pava

- STVZO Konform
- aber 4 x AA
- mit zuverlässiger Ladestandsanzeige
- 2 Leistungsstufen
- ~ 3 Stunden Betrieb bei höchster Stufe und Akku 1500 mAh
bei T > 0°C

Hab die Lampe selbst am Rad und bin sehr zufrieden.
 

Du hast die StVZO zitiert. ;) Kopf != Fahrrad :D

Laut StVO §17 (6) darf man Suchscheinwerfer nur kurz benutzen und nicht zur Ausleuchtung der Fahrbahn. :D :lol:

Der Gesetzgeber hat es meines Wissens verschlafen "Rennrad" zu definieren.

Definition Rennrad: http://de.wikipedia.org/wiki/Rennrad
Bahnräder werden auch im Rennen eingesetzt, sind da ja sogar leichter, dürfen aber nicht auf die Straße.

:D :D :D
 
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Entschuldigung Nachaz, dass das hier so aus dem Ruder läuft, Ixon IQ und Sigma Pava scheinen mir aber auch die vernünftigsten Lösungen zu sein.

Ihh, eine Wikipedia-Quelle. Es gibt im bundesdeutschen Recht einfach keine Definition eines Rennrades. Damit wird es natürlich stimmen, dass sich ein Richter an den allgemeinen Eindrücken wie Wikipedia orientieren wird. Trotzdem ist meine Stadtschlampe mit 10 kg und ohne Rennlenker im Zweifelsfall ein Rennrad, wenn ich lange genug dsikutiere :D

Behördlich, aber nicht rechtsverbindlich sieht es ja wie folgt aus: "Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 "ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit
mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem,
einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse von 12 kg für das fertigmontierte Rad.
"
 
Selbst Rennleitung ist mir mehr oder weniger Latte. Man kann sich immer einsichtig zeigen und sich so rauswinden, zur Not zahlt man halt die 10,- Schleifen und schiebt das Rad außer Sicht.

Du hast die StVZO zitiert. Kopf != Fahrrad
Da steht auch drin, dass man fest am Fahrrad montiertes Licht haben muss und indeed: Kopf != Fahrrad.

Wird ihm wohl zu klobig sein, wenn die IQ Speed schon zu groß ist.
Sorry - meinte die IQ ohne Speed. Die Speed ist mit externem Akku.

Das mit dem externen Akku würde ich gerne vermeiden, da mich die Demontage nervt, wenn ich mit dem Rad in der City unterwegs bin und es irgendwo kurz abstellen will.

wenn ich dauernd auf Nummer sicher gehen würde, würde ich nicht aus dem Haus kommen...
Lass Dich ein paar mal im Straßenverkehr umsäbeln, dann siehst Du das evtl. anders ;) - aber mal ehrlich, bin ca. 150 km/Woche auf der Straße unterwegs im Moment davon alles im Dunkeln. Eine kleine praktische Lampe um gesehen zu werden und im Zweifelsfall die Versicherung in Anspruch zu nehmen kann da schon helfen. Und ist ja nicht so, als würde ich weniger fahren, nur weil ich im Moment eine schwer zu demontierende Photonenkanone auf dem Lenker spazieren fahre (ach ja, und das abblenden nervt auch).

So far in der Auswahl:

Sigma Sport PAVA
++ Brenndauer 40h
- Ein bisschen groß
o € 40,-

Cateye HL-EL 340G Econom Frontscheinwerfer
- Brenndauer 9h
+ 2cm flacher und zwei Akkus leichter als die PAVA
+ € 30,-

Trelock LS 750 i-go ION
+ Brenndauer 20h
+ integrierter Li-Ion
o Größenmäßig zwischen HL-EL 340G und PAVA
- € 55,-

Und wenn dein Anwalt gut genug ist dann wird er auch die 11 kg Grenze vor Gericht durch die Instanzen jagen bis irgend eine Instanz sagt, dass diese Grenze wohl blose Willkür ist und die Armen (die sich keine Räder <11 kg leisten können) gegenüber den Reichen (welche sich Räder <11kg leisten können) diskriminiert.
:lol: -> Weniger "Boston Legal" gucken
 
... Sorry - meinte die IQ ohne Speed. Die Speed ist mit externem Akku.

Das mit dem externen Akku würde ich gerne vermeiden, da mich die Demontage nervt, wenn ich mit dem Rad in der City unterwegs bin und es irgendwo kurz abstellen will.
Ja, was denn nun? Entweder schmaler Scheinwerfer mit externem Akku. Würde mich auch nerven, wenn ich ständig zwei Bauteile abnehmen und wieder montieren müsste. Oder aber in den sauren Apfel beißen und einen Scheinwerfer mit integrierten Akkus nehmen, der dann logischerweise mindestens die Größe von AA-Akkus plus Optik haben muss.
Alternative: Cyo mit Nabendynamo. Den kannste am Rad lassen.
 
@Bill Tür: Auch deine DIN hat eine weitere Norm für Mountainbikes: DIN EN 14766. ;)
Und die DIN für Rennräder entspricht nicht der StVZO da sie mit 12kg drüber liegt. :D:D

Schicken wir mal alle einen Brief an den ADFC was für einen Schwachsinn sie mit "GEGEN Batterieleuchten an Fahrrädern generell" da verzapfen wie in der News (siehe Link) steht. ;)

http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...t-vor-freigabe-von-batteriebeleuchtungbr.html

BTW:
Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. Hahn-Klöckner: „Solche Sportgeräte werden in der Regel tagsüber gefahren. Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.“ Bislang dürfen laut StVZO nur Rennräder bis elf Kilogramm mit Batteriebeleuchtung fahren.
Wir können auch duden befragen:
Rennrad: Substantiv, Neutrum - für Rennen konstruiertes, gebautes, sehr leichtes Fahrrad
Mountainbike: Substantiv, Neutrum - Fahrrad, das zum Fahren in bergigem Gelände bzw. im Gebirge vorgesehen ist
Sind zwei unterschiedliche Dinge halt.
 
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Genau Nabendynamo + festes Licht. Damit bist du auf der sicheren Seite. Andere Lampen kannst du dir als Zusatzbeleutung dran bauen.
 
Da steht auch drin, dass man fest am Fahrrad montiertes Licht haben muss und indeed: Kopf != Fahrrad.
:daumen:

Enstprechend auch das Gerichtsurteil nach den jetzigen Gesetzen.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/urteil-zur-fahrradbeleuchtung-mehr-licht-1.984751

Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht seien - was offenbar nicht allgemein bekannt sei - allein ausreichende Beleuchtungsmittel. "Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt." Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend, sagen die Richter.

Könnte man natürlich auch so aus legen das Blinker (als zusätzliches elektrisches Licht) erlaubt sind. :lol::D
 
Gesetzlich darf man an einem Fahrzeug (egal ob Auto oder Fahrrad) nur Beleuchtungseinrichtungen mit einem entsprechenden Prüfzeichen (~) betreiben.
 
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