dunkelfalke
Schraubär
Dann ist allerdings der Lader Mist. Aber heutzutage werden sogar bei Aldi und Co elektronische Schnellladegeräte verkauft, die die Akkus einzeln und beliebig gemischt korrekt laden und entladen können.
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Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. [...] Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.
Haha, umgekehrt ist dem gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer der verantwortungsbewusste Umgang mit irgendetwas natürlich nicht zuzutrauen. Wäre ja auch noch schöner!
Der ADFC so wie man ihn kennt und liebt.Haha, umgekehrt ist dem gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer der verantwortungsbewusste Umgang mit irgendetwas natürlich nicht zuzutrauen. Wäre ja auch noch schöner!
Nach dem, was ich so an Rädern sehe, wenn ich durch Frankfurt fahre, kann ich das allerdings verstehen. Die gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer können nicht mal schalten, mit Akkus aufladen wären die ganz schnell überfordert. Viele fahren ganz ohne irgendwelche Lampen, selbst in der Nacht.
Ich glaube so langsam, ich bin der einzige Depp, der sich sein Fahrrad komplett StVZO-konform aufgerüstet hat. Naja, erspart eben Ärger mit der Rennleitung und der Versicherung, wenn was passiert.
Das steht in der Beschreibung:
Gibts in AA-Form schon was Besseres als NiMH?
aber bitte nur verwenden bei Rennrädern unter 11 kg
oder wie war das nochmal?
Wieso, Hallterung Schrott?Also diese Philips Lampe darf man nur am Hollandrad verwenden.
Zur Halterung kann ich nichts sagen, ich habe die Lampe nicht. Ist halt DDD, passt perfekt zum Hollandrad.Wieso, Hallterung Schrott?
Und wenn man damit nur das Vorderrad an leuchtet, kann man die ja auch durchaus im Straßenverkehr verwenden - hat halt nur kein Prüfzeichen
Naja... Wenn man von namhaften Herstellern kauft, dann kann man da auch drauf bauen, dass die ne Zulassung haben. Bei Chinaböllern ist das sicherlich nicht der Fall, da hast du Recht.... Das mit dem STVO "Prüfzeichen" ist meist eh nur bauernfängerei
hier suchen leute ne STVO akku funzel dabei müssen sie erstmal schauen was ihr Fahrrad wiegt.
Aber wie einige Posts zuvor schon erklärt geht es hier um die Versicherung und bei einer Lampe mit Prüfzeichen kann die gegnerische Versicherung nicht so ohne weiteres argumentieren der Unfallgegner sei geblendet worden...
Jetzt erzähl mal keinen Schmarn. BDR-Lizenz ist selbstverständlich Quatsch. Und auch der gebogene Lenker ist keine Pflicht, sondern hängt vom Richter ab.Gewicht alleine reicht nicht. Damit ein Fahrrad ein "Rennrad" wie in der StVo gefordert ist, muss es a) einen gebogenen Lenker haben und b) drauf muss ein Fahrer mit BDR-Lizenz sitzen. Unter 11kg wiegt mein Rad mittlerweile, ist aber halt kein Rennrad - weder a) noch b).
Jetzt erzähl mal keinen Schmarn. BDR-Lizenz ist selbstverständlich Quatsch.
Und auch der gebogene Lenker ist keine Pflicht, sondern hängt vom Richter ab.
So, nachdem ich im hohen Gras einen ordentlichen Brocken übersehen und dabei einen Abgang über die Lenkstange gemacht habe, ist die Pava hin (Bruch an der Halterung).
Die Pure B find' ich so mäßig - Grund:
Denke, dass ich jetzt mal die CatEye ausprobieren werde, leider ist's aber nicht mehr so lange Dunkel...
- die B&M-Lenkerhalterung
- 12h Brenndauer bei 3x AA
Wenn jemand noch eine Lampe kennt, immer schön hier posten![]()
Wobei ich mich eh frage, inwieweit aus der Blendung eine Unfallschuld konstruiert werden soll. Wenn dort helles Licht zu sehen ist, heißt dies doch, dass auch eine Lichtquelle also ein Fahrzeug vorhanden sein muss. Und im Regelfall fahre ich auch nicht einfach auf Fahrzeuge zu.