StVO Akku/Batterielampe

Dann ist allerdings der Lader Mist. Aber heutzutage werden sogar bei Aldi und Co elektronische Schnellladegeräte verkauft, die die Akkus einzeln und beliebig gemischt korrekt laden und entladen können.
 

Die sind ja lustig:

Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. [...] Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.“

Haha, umgekehrt ist dem gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer der verantwortungsbewusste Umgang mit irgendetwas natürlich nicht zuzutrauen. Wäre ja auch noch schöner!
 
Haha, umgekehrt ist dem gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer der verantwortungsbewusste Umgang mit irgendetwas natürlich nicht zuzutrauen. Wäre ja auch noch schöner!
Der ADFC so wie man ihn kennt und liebt.
Lieber keine Vertretung als solche Dummschwätzer.
 
Nach dem, was ich so an Rädern sehe, wenn ich durch Frankfurt fahre, kann ich das allerdings verstehen. Die gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer können nicht mal schalten, mit Akkus aufladen wären die ganz schnell überfordert. Viele fahren ganz ohne irgendwelche Lampen, selbst in der Nacht.

Ich glaube so langsam, ich bin der einzige Depp, der sich sein Fahrrad komplett StVZO-konform aufgerüstet hat. Naja, erspart eben Ärger mit der Rennleitung und der Versicherung, wenn was passiert.
 
Nach dem, was ich so an Rädern sehe, wenn ich durch Frankfurt fahre, kann ich das allerdings verstehen. Die gemeinen Stadt- und Trekkingradfahrer können nicht mal schalten, mit Akkus aufladen wären die ganz schnell überfordert. Viele fahren ganz ohne irgendwelche Lampen, selbst in der Nacht.

Ich glaube so langsam, ich bin der einzige Depp, der sich sein Fahrrad komplett StVZO-konform aufgerüstet hat. Naja, erspart eben Ärger mit der Rennleitung und der Versicherung, wenn was passiert.

Na ja, Idioten gibt's überall. Mir kamen auch letzten Winter jede Menge "professionelle" MTB-Fahrer entgegen, wo die langfuhren begann gleich die Brutsaison der Vögel. Ganz zu schweigen davon, dass man selbst dann die nächsten 30 Sekunden mehr oder weniger blind durch die Gegend fährt.

Von mir aus sollen die ja gern ins Gesetz schreiben, dass der Schmock, den man vorne am Rad hat irgend ein Prüfzeichen braucht und nicht blenden darf. Sogar Ersatzbatterienpflicht ginge noch klar. Aber der Reflektor-Overkill und die 6-Volt-/Dynamo-Pflicht sind schon gesetzgeberische Großleistungen der Sonderklasse. Da kann man echt nur den Hut vor ziehen. Und wenn die Flachbirnen vom ADFC das noch durch solche Aussagen gutheißen und meinen da bräuchte es lediglich noch weitere, bigotte Sonderregeln, dann kann man sich einfach nur noch freuen. Was anderes bleibt ja nicht übrig.

Geschädigt ist in jedem Fall der Radfahrer, der obwohl sein Rad gut sichtbar ist und niemanden gefährdet, im Fall des Falles gegen "Teilschuld", uneinsichtige Versicherungen und Richter, die meinen das Fahhrad falle unter das WaffG, ankämpfen muss.
 
Das steht in der Beschreibung:
Gibts in AA-Form schon was Besseres als NiMH?

Das nicht, aber es gibt bei denen massivste Unterschiede. Gerade was Ladeverhalten und Selbstentladung usw. angeht. Wenn die Entwickler wissen was sie tun und geeigenete Akkus nehmen, kann man auch mit der 4x Serienladung bei einem dafür angepassten Ladegerät, problemfrei leben.

Ausserdem weiss man ja auch nicht ob auch nicht wirklich einzeln geladen wird, denn die 4x Einzellader können ganauso gut im Lampengehäuse drin sein. Das ist grössen- und kostentechnisch heutzutage auch keine grosse Sache mehr. Dann langt auch ein übliches billiges unstabilisiertes Steckernetzteil.

Wie auch immer, die Philips Lampe ist ganz sicher tauglich und bringt ganz anständiges StVZO-konformen Licht auf die Strasse.
 
:D Also diese Philips Lampe darf man nur am Hollandrad verwenden.
Wieso, Hallterung Schrott?

Glaube, werde aber bis es wieder dunkler wird die starke Lampe am Lenker lassen. Muss man ja zu dieser Jahreszeit nicht jeden Tag dran und wieder abbauen. Und wenn man damit nur das Vorderrad an leuchtet, kann man die ja auch durchaus im Straßenverkehr verwenden - hat halt nur kein Prüfzeichen, sollte man also Unfälle mit vermeiden... Aber für die Rennleitung reicht so was ja alle mal, wie hier ja schon so treffend festgestellt wurde.
 
Und wenn man damit nur das Vorderrad an leuchtet, kann man die ja auch durchaus im Straßenverkehr verwenden - hat halt nur kein Prüfzeichen

hier suchen leute ne STVO akku funzel dabei müssen sie erstmal schauen was ihr Fahrrad wiegt.

wenn das Gewicht eh keinen juckt, braucht man auch keine STVO funzel weil beides ja dann im falle eines unfalls nicht der regelung entspricht.

Das mit dem STVO "Prüfzeichen" ist meist eh nur bauernfängerei
 
hier suchen leute ne STVO akku funzel dabei müssen sie erstmal schauen was ihr Fahrrad wiegt.

Gewicht alleine reicht nicht. Damit ein Fahrrad ein "Rennrad" wie in der StVo gefordert ist, muss es a) einen gebogenen Lenker haben und b) drauf muss ein Fahrer mit BDR-Lizenz sitzen. Unter 11kg wiegt mein Rad mittlerweile, ist aber halt kein Rennrad - weder a) noch b).

Aber wie einige Posts zuvor schon erklärt geht es hier um die Versicherung und bei einer Lampe mit Prüfzeichen kann die gegnerische Versicherung nicht so ohne weiteres argumentieren der Unfallgegner sei geblendet worden...
 
Aber wie einige Posts zuvor schon erklärt geht es hier um die Versicherung und bei einer Lampe mit Prüfzeichen kann die gegnerische Versicherung nicht so ohne weiteres argumentieren der Unfallgegner sei geblendet worden...

ich denke das ist genau der Punkt. Die konformen Funzeln haben kein, oder fast kein Streulicht nach oben. Somit wird der Gegenverkehr weniger geblendet.

Wobei man auch zugegebenermassen noch erwähnen kann das man im Strassenverkehr gewisse PKW Lenker einfach blenden MUSS, um überhaupt als Radfahrer von denen als Verkehrteilnehmer wahrgenommen zu werden, aber manchmal reicht auch das nicht mal .....
Ergo: Blechbeule am Motorfahrzeug vs. schwerste Verletzungen beim Radfahrer. So gesehen ist es eher egal ob konform oder nicht. Versicherung hin oder her. Hauptsache helles Licht. Ich denke in der Praxis sieht das die Mehrheit der Uniformgurken auch in D genau so. Bei uns in CH juckt das eher keinen von denen. Die schauen zuerst einmal ob überhaupt irgend eine Beleuchtung dran ist.
 
Wobei ich mich eh frage, inwieweit aus der Blendung eine Unfallschuld konstruiert werden soll. Wenn dort helles Licht zu sehen ist, heißt dies doch, dass auch eine Lichtquelle also ein Fahrzeug vorhanden sein muss. Und im Regelfall fahre ich auch nicht einfach auf Fahrzeuge zu. Mich würde wirklich interessieren, ob es Urteile gibt, bei denen einem Radler mit einer zu hellen Lampe die Vorfahrt genommen wurde und er deshalb eine Teilschuld bekam.
Gewicht alleine reicht nicht. Damit ein Fahrrad ein "Rennrad" wie in der StVo gefordert ist, muss es a) einen gebogenen Lenker haben und b) drauf muss ein Fahrer mit BDR-Lizenz sitzen. Unter 11kg wiegt mein Rad mittlerweile, ist aber halt kein Rennrad - weder a) noch b).
Jetzt erzähl mal keinen Schmarn. BDR-Lizenz ist selbstverständlich Quatsch. Und auch der gebogene Lenker ist keine Pflicht, sondern hängt vom Richter ab.
 
Jetzt erzähl mal keinen Schmarn. BDR-Lizenz ist selbstverständlich Quatsch.

Soweit ich das ergoogeln konnte hast Du recht und es handelt sich (wahrscheinlich) um eine urbane Legende, die ich bedenkenlos nachgequatscht habe. Werde den Urheber das nächste mal drauf ansprechen, wo er das her hat... Sorry. Sollte ich noch was finden poste ich das auf jeden Fall hier.

Und auch der gebogene Lenker ist keine Pflicht, sondern hängt vom Richter ab.

Hierzu habe ich eine Seite von der Polizei Bremen gefunden, die "typische Merkmale" eines Rennrades definiert. Dazu gehört der gebogene Lenker, ist aber in der Tat Richtersache. Soweit es die Polizei Bremen angeht ist es eine Frage, ob der Dynamo die Reifen des Fahrrades beschädigt und dadurch nicht zumutbar ist - also einfach 2011er Schwalbe Triple Compound aufziehen und es geht :lol:.
 
So, nachdem ich im hohen Gras einen ordentlichen Brocken übersehen und dabei einen Abgang über die Lenkstange gemacht habe, ist die Pava hin (Bruch an der Halterung).
Die Pure B find' ich so mäßig - Grund:

  • die B&M-Lenkerhalterung
  • 12h Brenndauer bei 3x AA
Denke, dass ich jetzt mal die CatEye ausprobieren werde, leider ist's aber nicht mehr so lange Dunkel...


Wenn jemand noch eine Lampe kennt, immer schön hier posten :daumen:

Meine hat es auch zerlegt... war aber ein andere Schadenshergang. Bei mir hatten sich die verklebten Gewindebuchsen im Gehäuse gelöst was dann bei der Fahrt zu eine Scheidung von Halten und Lampe führte.
Nachdem ich Sigma ageschreiben hatte sollte ich sie einsenden, ein paar Woche später bekam ich eine komplett neue Lampe, und das ohne Kosten (bis auf einmal Porto):daumen:

Also nett anschreiben lohnt sich auf alle Fälle und mehr als "nein"-sagen könne sie nicht. Bei dem Wert (ca50€) würd ich es auf alle Fälle probieren.
 
Wobei ich mich eh frage, inwieweit aus der Blendung eine Unfallschuld konstruiert werden soll. Wenn dort helles Licht zu sehen ist, heißt dies doch, dass auch eine Lichtquelle also ein Fahrzeug vorhanden sein muss. Und im Regelfall fahre ich auch nicht einfach auf Fahrzeuge zu.

Ganz einfach:


  • Fahrer wird geblendet, verreißt vor Schreck das Steuer.
  • Fahrer wird geblendet, sieht daraufhin den Beginn einer Kurve nicht und fährt geradeaus, ergo in den Gegenverkehr.
  • Fahrer wird geblendet, sieht eine wie auch immer geartete Gefahrenstelle nicht oder nicht rechtzeitig, und verunfallt daraufhin allein oder mit weiteren Beteiligten.


Viele Möglichkeiten sind denkbar, und ja, bei einigen liegt der Gedanke "So dumm muß man sich wegen ein bißchen Gegenlicht erstmal anstellen" durchaus nahe - Fakt ist aber, daß man sich mit einer blendenden Lichtquelle am Rad zuallermindest angreifbar macht - es muß nicht zwingend zur Niederlage in der Verhandlung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, in jedem Falle gibt man dem Gegner aber Gratismunition.
 
Eine Lampe blendet nur wenn sie zu hell ist oder wenn sie zu hell UND falsch eingestellt ist z.b. durch zu hohes Stellen (nicht umsonst prüft der TÜV die Lichteinstellung am Auto die ja im bestimmten Winkel nach unten leuchten muss). ;)

ERGO: auch eine StVZO Lampe kann blenden wenn falsch eingestellt. ;)

Dagen Lampen die als Positionslichter betrieben werden (wie eine starke Lampe bei kleinster Stufe) die dann von allen Seiten auffällt werden nicht blenden, wie eine StVZO Lampe die richtig eingestellt ist! :D
 
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