Aber da geht es nur um die CE-Kennzeichnung!
CE ist weder Betriebserlaubnis, noch Gütesiegel. CE bedeutet nur, dass es in Europa verkauft werden darf, betrifft daher nur Händler.
@bike-schrauber
Als Beispiel:
Die Freigaben vom Hersteller die gefordert werden sind so Sachen wie maximale Bremsscheibendurchmesser oder freigegebener Federweg der Gabel.
Du hast ein Bike, das einen vom Hersteller freigegebenen Federweg der Gabel von 130-140mm hat.
Jetzt willst du aber eine 160mm Gabel einbauen. Darfst du machen. Du darfst auch damit fahren.
Bricht dir jetzt dein Steuerrohr weil es durch die längere Gabel zu höheren Belastungen kommt, dann sagt der Hersteller der Versicherung, dass er nicht haften muss, weil das Bike außerhalb der Freigabe betrieben wurde. Und die Frage wegen der Haftung geht weiter. Im schlimmsten Fall landet sie bei dir, weil du durch das missachten der Herstellerspezifikation grob fahrlässig gehandelt hast (unwahrscheinlich).
Ob das jetzt ein E-Bike oder Bio-MTB mit oder ohne CE war, ist dabei egal.
Der einzige Unterschied ist:
Ein Händler darf dir am Bio-Bike eine Gabel außerhalb der Spezifikation verbauen (und macht sich damit im Schadensfall eventuell haftbar). Beim E-Bike darf er es dir halt erst gar nicht verkaufen.
(Er könnte aber nach einer eigenen Risikoberuteilung sich selbst das CE ausstellen, sich damit zum neuen Hersteller machen, und dir dann verkaufen)