Gibt es eigentlich eine offizielle Begründung warum das Gesetz geändert werden soll? Wie soll darüber im Landtag abgestimmt werden, wenn die Parlamentarier nicht den Grund dafür kennen. Wie kann man für die Richtigkeit und Notwendigkeit für das neue Gesetz abstimmen, wenn der Grund nicht vorliegt. Bin vielleicht auch naiv, das sowas auf so einer sachlichen Basis geschehen wird. Wird eher durchgewunken, weil's keinen Parlamentarier interessiert.
Wenn man die Synopse mal kurz überfliegt, wird imho klar, dass es darum geht das gemeine Volk aus dem Wald draußen zu halten und der Waldwirtschaft keine weiteren Einschränkungen zu machen bzw. für diese sogar zu lockern.
Beispielsweise:
§ 1b - zu Kennzeichen einer nachhaltigen und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gehört es weiterhin, dass großflächiger Kahlschläge nur vermieden werden müssen.
§ 5 - vorher war in (1) eine zeitweilige Beschränkung des Betretungsrechtes nur aus Gründen der Waldbrandverhütung möglich, jetzt aus „wichtigem Grund“ zum Schutz des Waldes oder der Erholungssuchenden im Wald. Ich nehme an, ein „wichtiger Grund“ wird sich immer finden. Zusätzlich will man (3) ergänzen: „Bei Gefahr im Verzug ist eine vorherige Information nicht erforderlich, sie ist unverzüglich nachzuholen.“. Auch hier gehe ich davon aus, dass sich immer eine „Gefahr im Verzug“ finden wird.
§ 44 - Die Pflicht zur Wiederbewaldung soll von 2 auf 4 Jahre verlängert werden. Zudem kann die Forstbehörde dies Frist auf Antrag „angemessen“ verlängern. Das war zuvor nur möglich, wenn der Waldbesitzer keine ausreichenden finanzielle Mittel hatte UND er keine Zuschüsse bekam (gestrichener Absatz (6)).
Und dann noch der neue, ich nennen ihn mal Amigo-Paragraph, § 51a Befreiungen:
Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes sowie in Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes kann die Forstbehörde auf Antrag Befreiung gewähren, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, Notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Waldes und dem Walderhaltungsgebot vereinbar ist. Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass jeder der entsprechend gut mit den „richtigen“ Leuten vernetzt ist, sich nicht an das Gesetz halten muss, da er für alles mögliche eine Befreiung hat.