Verbände gründen Kompetenzteam: Neue Mountainbike-Lobby für NRW

Verbände gründen Kompetenzteam: Neue Mountainbike-Lobby für NRW

Um das Thema Mountainbiking in NRW inhaltlich nach vorn zu bringen, haben der Deutsche Alpenverein, die Initiative Mountainbike e.V., der Radsportverband NRW e.V. sowie das Mountainbike Tourismusforum Deutschland e.V. das neue Kompetenz- und Koordinationsteam MTB (KKT) gegründet.

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Verbände gründen Kompetenzteam: Neue Mountainbike-Lobby für NRW

Was meinst du – wird es der neu gegründeten Initiative gelingen, die Rahmenbedingungen für MTB-Sportler*innen in NRW zu verbessern?
 
Für öffentliche Wege gibt es eine Sicherungspflicht, wird dir evtl. mal aufgefallen sein wenn Wanderwege gesperrt wurden wegen Astbruch.
Die sind dann mal über Wochen zu, ist im Saarland so und bestimmt auch in NRW
Wir haben da einen Wanderwart der das regelt oder ich geh selber frei schneiden, dann freut er sich 😉

Wurde hier schon alles vielfach durchdiskutiert, z.B. hier

Damit es für dich nicht zu viel zum lesen ist:
"In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheitverantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlichzum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf starkfrequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“

Selbst hier wird geschrieben: "Keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren"

Ich bin selber Wegemeister und wir wurden mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass es keine Verkehrssicherungspflicht für Waldwege gibt.
Urteil z.B. dieses hier bzw. ADAC

Weitere Diskussion darüber gerne in dem anderen Thema, wo bereits u.a. @Sun on Tour ausführlich geschrieben hat :)
 
Es gibt auch immer wieder Debatten mit Förstern & Jägern, die gegen MTBler schießen.

Und da finde ich die Doppelmoral grauenhaft - 50cm Trails werden nicht geduldet, Fahren im Dunkeln wird von der Jägerschaft nicht gern gesehen, denn das vergrämt das Wild. Aber alle paar Meter 6m breite Forstschneissen ( und wetterbedingt tiefe und kaputte Schneissen im Wald), und Rodung unter Flutlicht bis spät in den Abend ist geduldet. Hier sieht es jetzt seit ein paar Jahren unverändert aus ....

Das darfst du nicht so ernst sehen. Jäger und Förster wollen halt den Wald für sich alleine und versuchen andere mit irgendwelchen Argumenten (schwarzer Peter) raus zu drängen. Ich persönlich ziehe mir den Schuh gar nicht an, Punkt - Problem gelöst.

Zur Erklärung: Alles was ich rein mit Muskelkraft mache, kann gar nicht irgendwie schädlich oder zerstörerisch sein, wenn man es vergleicht mit der Zuhilfenahme von Maschinen. (z.b. Handsäge vs. Harvester)
 
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