Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
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Waldbetretungsrecht und Verkehrssicherung​

Das freie Betretungsrecht des Waldes wird im Kern nicht angetastet. Insbesondere soll es weiterhin den Ländern überlassen bleiben, ob sie für das Fahrradfahren im Wald bestimmte Mindestanforderungen an die Wegbeschaffenheit stellen (z.B. die Wegbreite).

Nahezu eine völlige Umkehr der Verantwortlichkeit ist im §84 zum Thema Verkehrssicherung vorgesehen. Während hier bisher der Waldbesitzer in der Kontrollverantwortung ist, müssten bei Bundesfernstraßen und Elektrizitätsleitungen das in Zukunft die jeweiligen Betreiber erbringen. Wenn der Waldbesitzer die ermittelten Gefahren beseitigt hat, ist er auch aus der Haftung entlassen bis zur nächsten Prüfung. Auch wenn da im Detail noch einige Fragen zu klären sind, scheint das doch eine echte Erleichterung zu werden.

Der Komoot-Paragraf​

Sehr begrüßen werden viele Waldbesitzer in diesem Zusammenhang auch den §33 zur Anlage und Ausweisung von neuen Wegen und Routen im Wald. Während im Moment nämlich vielfach durch Nutzer von Outdoor-Apps wie z.B. Komoot irgendwelche Trails durch die Wälder aufgezeichnet werden, die dann mehr oder weniger öffentlich zur Verfügung stehen, soll das in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein.


§ 33
Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald
(1) Das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren
im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig.
(2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen,
von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener
Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen
Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle
Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
(4) Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in
den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere
regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu genehmigen,
abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist.
 
Man fragt sich, wie die den "Komoot-Paragraphen" überhaupt durchsetzen wollen. Beim Einzelnen wird dies kaum möglich sein. Im Zweifel werden dann die Plattformbetreiber in eine Kollektivhaftung genommen. Na, die werden sich hoffentlich wehren. Könnte man fast schon als einen Angriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werten.
 
Wir (Menschen) werden immer mehr und breiten uns immer weiter aus. Da bleibt kaum noch Lebensraum für andere. Und nun fährt, dank E-Bike, auch noch jeder Hansel mit seinem Mofa durch den Wald, dies nicht selten ohne Rücksicht auf andere und/oder auch ohne die Fähigkeiten um Rücksicht nehmen zu können.
Was ist also die Alternative?

PS: Ich habe darauf auch keine Antwort
 
Der Komoot-Paragraph ist ja sehr realistisch hinsichtlich einer Umsetzung. Am Ende wird das höchstens zu Abmahnungen führen, von den Betreibern oder auch den Nutzern. Von der Idee her nicht mal falsch, aber wenig lebensnah.
 
Wir (Menschen) werden immer mehr und breiten uns immer weiter aus. Da bleibt kaum noch Lebensraum für andere. Und nun fährt, dank E-Bike, auch noch jeder Hansel mit seinem Mofa durch den Wald, dies nicht selten ohne Rücksicht auf andere und/oder auch ohne die Fähigkeiten um Rücksicht nehmen zu können.
Was ist also die Alternative?

PS: Ich habe darauf auch keine Antwort
Wow, nur 9 Posts bis einer mit dem Thema E-Bike ums Eck kam. Thread kann zu, wir haben die Schuldigen entlarvt! :o
 
Wow, nur 9 Posts bis einer mit dem Thema E-Bike ums Eck kam. Thread kann zu, wir haben die Schuldigen entlarvt! :o
Für die Waldbesitzer ist das eh unerheblich, für die ist Fahrrad gleich Fahrrad. Der Nutzerdruck hat in den letzten Jahren also sicherlich zugenommen, wie viel tatsächlich ist die Frage, da doch viele einfach vom normalen Rad auf eRad gewechselt sind. Aber nach meiner ganz persönlichen Betrachtung ist es im Taunus weiterhin nur ein Hotspot-Problem, ab davon ist weiterhin wenig los. Für bestimmte Lobby-Gruppen ist es aber natürlich eine angenehme Ausrede, die Nutzung einzuschränken, um ihre eigenen Interessen durchsetzen zu können.
 
(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen
Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle
Routen oder Trails durch
bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Das wird ein Knackpunkt sein. Im Rahmen einer Anzeige/Klage/Abmahnung wäre der Kläger ja in der Nachweispflicht, dass es sich bei der vorhandenen Spur um eine "bislang weglose" Fläche handelt. Dies wird relativ schwer bis unmöglich sein, spätestens wenn eine Ortsbegehung einen vorhandenen Weg zeigt.

Dies ist aber wiederum völlig davon abhängig, wie letztendlich "Weg" definiert wird. Wichtig ist also nun bis zum Erscheinen des Gesetzes jeden möglich Pfad im Wald abzufahren, damit die Wegspuren digitalisiert werden, bevor das Gesetz überhaupt zum Tragen kommt. Rückwirkend wird es mit Sicherheit nicht greifen.
 
Als BW-Guerilla bin ich jetzt noch nicht wirklich nervös.
Wenn es drastisch wird, hat das E-Bike eine noch glorreichere Zukunft, weil man in 360° Fluchtwege wählen kann.

Bei komoot stellt sich wirklich direkt die Frage nach der Umsetzung. Zumal die Karten und Angebote ja international sind.
 
Der Gesetzesentwurf stellt ja nicht wirklich eine Verschärfung der bisherigen Landesgesetze zum Betretungsrecht dar. Sperrungen sind und bleiben dem Entwurf nach noch immer Ländersache, womit sich die Situation eigentlich nicht ändern dürfte. Und zumindest in Bayern ist das Befahren mit Mountainbikes bereits jetzt schon laut BayNatSchG nur auf geeigneten Wegen gestattet. Und im Bundeswaldgesetz wird die Wegeeignung nicht weiter konkretisiert, so dass hier auf die jeweiligen Länderregelungen verwiesen werden kann. Zumindest in Bayern ändert sich durch das BWaldG auf den ersten Blick kaum etwas.
 
Teile der MTB-Community haben lange, hart und nachhaltig am schlechten Ruf der MTBler gearbeitet. Diese Arbeit trägt jetzt Früchte.

Dass es jetzt auch Elektromofas aka SUV-Bikes auf jeden Hügel schaffen, beschleunigt den Prozess nur.

Jeder, inklusive Hersteller, Redakteure, Influencer der von "senden", "schreddern", etc. schreibt oder ein Video ins Netz stellt, kann sich mal überlegen ob das nicht nur potentielle, junge Käufer anspricht sondern auch Landratsämter, Förster, Wanderer, etc. -- aber halt anders als gewünscht.

Ich finde den Komoot-Paragrafen gut. Es kann nicht sein, dass Plattformen User Content kostenlos bekommen (OSM-Karten, Tracks der Nutzer, Fehlerreports der Nutzer, etc.) und dann mit Abos Geld verdienen -- dabei aber 0 (in Worten: Null) Verantwortung übernehmen. Also: Lasst uns die Plattformen in die Verantwortung nehmen, die sie allein durch ihre Größe haben.
 
§ 33
Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald
(1) Das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren
im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig.
Als Waldbesitzer oder mit seiner Einwilligung darf man einfach so legal Trails (Interessant, dass Trails explizit genannt werden) anlegen...

(2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen,
von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener
Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
...und man braucht die Genehmigung einer Behörde nur, wenn man den Trail Ausweisen/Markieren will...

(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen
Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle
Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung
des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
...oder den Trail Online veröffentlichen will, aber nicht fürs Anlegen selbst?

(4) Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in
den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere
regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu genehmigen,
abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist.
Und nichtmal die Länder können weitere Vorschriften gegen das Anlegen von eigen Trails im eigenen Wald machen, sondern nur gegen das Ausweisen?

War das schon immer so?
 
Schwieriges Thema, aber wie so oft spielt hier sicher die Missgunst einiger mit, hier in der Ecke gibt es genug Leute die einem den spaß einfach nicht gönnen egal ob das MTB ist oder sonst was, sie fühlen sich sofort angegriffen, Wald Polizei und Bauern sind da ganz vorne mit dabei. Ausnahmen gibt es auch. Aber die machen in der Regel weniger bis gar keinen Wind als die Kontra Fraktion

Hauptsache der Forrester kommt durch :daumen:
 
Was ist euere Meinung zum Entwurf?
Herzlich willkommen in der Bürokraten Republik Deutschland.

Komoot ist aber auch manchmal eine Seuche, wenn jeder Ronni* mit seiner Mandy* plus den neuen trendigen Cube E Mtb's die schöne komoot Tour unbedingt fahren will und sich dann auf einem Handtuch breiten bzw schmalen Pfad wieder findet.
"Früher" ist man einfach mal den Trail gefahren und hat das nicht großartig bekannt gemacht und hat damit wesentlich weniger Stress gehabt.

Das ist genau wie irgendwelche Boofen oder Freiübernachtungsstellen im Netz posten zu müssen. Alles Vor-&Nachteile.

*Namen wurden geändert
 
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Der Komoot-Paragraph ist ja sehr realistisch hinsichtlich einer Umsetzung. Am Ende wird das höchstens zu Abmahnungen führen, von den Betreibern oder auch den Nutzern. Von der Idee her nicht mal falsch, aber wenig lebensnah.
Naja. Könnte mir vorstellen, dass Komoot auf entsprechenden Druck hin einfach offgrid Abschnitte nicht mehr öffentlich anzeigt. Die Erkennung entsprechender Abschnitte gibt es ja schon. Dann könnte man zwar aus Start- und Endpunkt immer noch grob erahnen, wo der Trail langgeht, aber dem Gesetz wäre genüge getan.
 
Wow, nur 9 Posts bis einer mit dem Thema E-Bike ums Eck kam. Thread kann zu, wir haben die Schuldigen entlarvt!
Das ist Unsinn und ich hoffe für dich, dass du das auch weißt. Fakt ist, es wird im Wald immer voller und der motorisierung der Fahrrades hat daran einen erheblichen Anteil. Darauf muss man irgendwie reagieren.
Wir können natürlich auch sagen, ist uns scheiß egal, also wie immer, und die Waldbewohner sollen sich mal nicht so haben.
 
Naja. Könnte mir vorstellen, dass Komoot auf entsprechenden Druck hin einfach offgrid Abschnitte nicht mehr öffentlich anzeigt. Die Erkennung entsprechender Abschnitte gibt es ja schon. Dann könnte man zwar aus Start- und Endpunkt immer noch grob erahnen, wo der Trail langgeht, aber dem Gesetz wäre genüge getan.
Mal ganz ehrlich. Allein der administrative Aufwand, Komoot zu überwachen, ob da in einem bestimmten Waldstück ein neuer Weg erschienen ist, ist sicherlich nicht zu stemmen. Und dass Waldbesitzer auf eine KI Lösung oder Softwareüberwachung zurückgreifen, die das überwacht wage ich zu bezweifeln.
Den Komoot Pagraphen halte ich für einen zahnlosen Tiger.
 
die Frage ist doch immer, wie ist der „Weg“ definiert.
Was ist geeignet, wo sind die Eingrenzungen des Weges, wie wird die Wegbreite gemessen.
Der Pfad durch den Wald ist genausoein Weg, wie die Forstautobahn.

Im Prinzip geht es dem Forst ja nicht nur um die Radfahrer.
Generell möchte man doch alles auf wenige Wege konzentrieren.
Am besten solch, die auch bequem mit Forstfahrzeugen zu befahren sind.
Spart viel Geld bei Pflege und Sicherung.
Oftmals werden Pfade, die noch in alten Karten eingetragen sind, nicht mehr gepflegt. Sondern im Gegenteil mit Holz zugeschmissen bzw. Umgestürzte Bäume nicht ausgeräumt.

Aber letztendlich ist es mir egal. Hier in BW ist man eh meistens illegal unterwegs. Und blockierte Wege (durch was auch immer) sind schnell mit der Kettensäge wieder frei geschnitten.
 
=>
Aber nach meiner ganz persönlichen Betrachtung ist es im Taunus weiterhin nur ein Hotspot-Problem, ab davon ist weiterhin wenig los.
So sieht es an vielen Orten aus und mit Ende Corona ist das auch wieder weniger geworden.
Die e-MTB aus der Zeit exisitieren vermutlich noch und werden auch weiterhin genutzt. Aber, eben viel weniger als zu Corona-Zeiten, weil die alten Hobbies wieder möglich sind.
Für bestimmte Lobby-Gruppen ist es aber natürlich eine angenehme Ausrede, die Nutzung einzuschränken, um ihre eigenen Interessen durchsetzen zu können.
Und da sollte man in der Diskussion durchaus mal ansetzen.
Was ist ein reales Problem und Argument und was ist einfach nur hochgejazt?
 
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