Ja, der BDF erwähnt Mountainbiking als Natursportart und würdigt das Waldbetretungsrecht. Entscheidend ist aber die nächste Ebene: Neue Sportarten müssten „integriert“ werden, Konflikte seien zu vermeiden - und das „steuert sich nicht von selbst“.
Genau darin steckt die Logik: Mountainbiken soll nicht als normale, gleichberechtigte Nutzung vorhandener Wege gelten, sondern gelenkt, verwaltet und im Zweifel begrenzt werden. Am Ende sollen Forstleute, Waldbesitzer und Behörden festlegen, wo gefahren werden darf - und wo nicht.
Das ist keine Freiheit, sondern Duldung unter Aufsicht.
Der BDF ist dabei keine neutrale Instanz. Laut eigener Satzung ist er Fachgewerkschaft und Berufsvertretung der Forstleute. Er vertritt also Interessen einer Berufsgruppe - nicht automatisch das Gemeinwohl und nicht neutral „den Wald“.
Damit ist diese Position in der Sache kein Deut besser als die Grundlogik des NRW-Entwurfs aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der eine formuliert bürokratisch, der andere moderierend. Der Mechanismus bleibt derselbe: Mountainbiken wird als forstlich zu kontrollierendes Problem behandelt.
Wer vorhandene Wege nur nach forstlichem Wohlwollen freigeben will, ersetzt Bürgerrechte durch Erlaubnislogik. Wer Mountainbiker erst „integrieren“ will, stellt sie bereits außerhalb normaler Waldnutzung.
Mountainbiker brauchen keine freundliche Duldung. Sie brauchen klare Rechte: vorhandene Wege grundsätzlich nutzbar, Einschränkungen nur konkret begründet, verhältnismäßig und überprüfbar.
Der Wald ist kein Verwaltungsrevier einer Berufsgruppe. Er ist öffentlicher Erholungsraum.