In der Öffentlichkeit hat man oft völlig unrealistische Vorstellungen über die Gewinnhöhe im Einzelhandel. Bei Umfragen hört man immer wieder typische Antworten wie: "Bei 100 % Aufschlag auf den Einkaufspreis werden wohl 20 % bis 30 % Gewinn vom Umsatz drin sein!" Diese utopischen Vorstellungen sind nicht selten auch bei beik-käufern vorzufinden.
4,50 Euro Gewinn bleiben einem Facheinzelhändler von 100 Euro, die in seiner Kasse landen, durchschnittlich übrig. Dieser Gewinn muss allerdings noch versteuert werden. Allein für die Mehrwertsteuer muss der Händler 13,70 Euro von den 100 Euro ans Finanzamt abgeben.
Das Geld, das in die Ladenkassen des Einzelhandels fließt, ist nur zu einem geringen Teil der Gewinn des Kaufmanns. Von jedem Hundertmarkschein, den der Facheinzelhandel 1998 von seiner Kundschaft einnahm, mussten 61,50 DM an die Warenlieferanten und 10,70 DM ans Finanzamt (Mehrwertsteuer) überwiesen werden. Löhne und Gehälter beanspruchten 12 DM von jedem eingenommenen Hunderter. Miete (3,20 DM) und sonstige Kosten (8,70 DM) wie Werbung und Abschreibungen schlugen insgesamt mit 11,90 DM zu Buche. Als Gewinn blieben nach Berechnungen des Kölner Instituts für Handelsforschung schließlich 3,90 DM übrig, die noch zu versteuern waren. Damit hat sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr zwar verbessert (damals blieben dem Einzelhandel von 100 DM Umsatz 3,70 DM); es liegt aber noch weit unter dem Spitzenwert der 70er-Jahre: Im Jahr 1971 blieben dem Facheinzelhandel von jedem Hundertmarkschein 7 DM Gewinn (vor Steuern).