Ich hatte Ende letzten Jahres an den Landtagsabgeordneten H.M. Haller (aktiver Mountainbiker) eine Anfrage zur Ãberarbeitung, Aufhebung der 2m Regel gestartet. Hier die Anwort vom 20.12.2012
Lieber ........
Hans-Martin hat sich wegen des Themas 2-Meter-Regelung an das Ministerium für Ländlichen Raum gewandt, doch leider ist die Antwort nicht anders ausgefallen, als auf unseren Antrag hin aus dem Jahr 2007.
Die Haltung des Ministeriums ist nach wie vor, dass Konflikte unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen â Wanderern, Umweltschützern, Jägern, dem Forst - hier vorprogrammiert sind. Es ist aus seiner Sicht nachvollziehbar, wenn es Mountainbiker/Radfahrer als Einschränkung empfinden, dass sie nach dem Waldgesetz in Baden-Württemberg nur auf Wegen ab zwei Metern Breite und in Naturschutzgebieten sogar erst ab 3 Metern Breite, unterwegs sein dürfen.
In seiner Stellungnahme hatte das Ministerium für Ländlichen Raum schon 2007 festgestellt, dass es die gesetzliche Beschränkung zwar nur in Baden-Württemberg gibt, dass diese Breite jedoch in vielen Bundesländern durch Verwaltungsanweisungen oder Merkblätter vorgegeben wird. Im Ãbrigen gab es bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für Mountainbiker. Das entsprach seinerzeit dem gröÃten Streckennetz deutschlandweit. In der Zwischenzeit dürften noch etliche neue Routen und viele Kilometer dazugekommen sein.
Eine Lockerung des Landeswaldgesetzes hält das Ministerium für nicht angezeigt, zumal das Landeswaldgesetz bereits heute gemäà § 37 Abs. 3 - mit Genehmigung der Forstbehörde - Ausnahmen ermöglicht.
AuÃerdem hat eine Kommune ja schon heute die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und den Forstbehörden ein markungsübergreifendes Mountainbike-Netz auszuweisen. Dann können auch Strecken auf schmalen Wegen und durch den Wald angelegt werden. Auch Privatwaldbesitzer können sich auf freiwilliger Basis an einer solchen Strecke beteiligen. Allerdings liegt die Verkehrssicherungspflicht und Haftung dann beim Betreiber bzw. der Kommune.
Leider hat sich die Einschätzung auch unter Minister Bonde nicht geändert. Um es vorsichtig zu formulieren eine zeitgemäÃe Weiterentwicklung des Waldgesetzes ist mit dem Koalitionspartner mindestens so schwierig zu erreichen wie mit der Vorgängerregierung.
Viele GrüÃe
Thomas Müller
Mitarbeiter
Im Ãbrigen ist unser Ministerpräsident Kretschmann aktives Mitglied im SAV