Ich hatte Ende letzten Jahres an den  Landtagsabgeordneten H.M. Haller (aktiver Mountainbiker) eine Anfrage  zur Ãberarbeitung, Aufhebung der 2m Regel gestartet. Hier die Anwort vom  20.12.2012
 
Lieber ........
 
Hans-Martin hat sich wegen des Themas 2-Meter-Regelung an das  Ministerium für Ländlichen Raum gewandt, doch leider ist die Antwort  nicht anders ausgefallen, als auf unseren Antrag hin aus dem Jahr 2007. 
Die Haltung des Ministeriums ist nach wie vor, dass Konflikte  unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen â Wanderern,  Umweltschützern, Jägern, dem Forst - hier vorprogrammiert sind. Es ist  aus seiner Sicht nachvollziehbar, wenn es Mountainbiker/Radfahrer als  Einschränkung empfinden, dass sie nach dem Waldgesetz in  Baden-Württemberg nur auf Wegen ab zwei Metern Breite und in  Naturschutzgebieten sogar erst ab 3 Metern Breite, unterwegs sein  dürfen.
In seiner Stellungnahme hatte das Ministerium für Ländlichen Raum schon  2007 festgestellt, dass es die gesetzliche Beschränkung zwar nur in  Baden-Württemberg gibt, dass diese Breite jedoch in vielen Bundesländern  durch Verwaltungsanweisungen oder Merkblätter vorgegeben wird. Im  Ãbrigen gab es bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des  Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für  Mountainbiker. Das entsprach seinerzeit dem gröÃten Streckennetz  deutschlandweit. In der Zwischenzeit dürften noch etliche neue Routen  und viele Kilometer dazugekommen sein.   
Eine Lockerung des Landeswaldgesetzes hält das Ministerium für nicht  angezeigt, zumal das Landeswaldgesetz bereits heute gemäà § 37 Abs. 3 -  mit Genehmigung der Forstbehörde - Ausnahmen ermöglicht. 
AuÃerdem hat eine Kommune ja schon heute die Möglichkeit, in  Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und den Forstbehörden ein  markungsübergreifendes Mountainbike-Netz auszuweisen. Dann können auch  Strecken auf schmalen Wegen und durch den Wald angelegt werden. Auch  Privatwaldbesitzer können sich auf freiwilliger Basis an einer solchen  Strecke  beteiligen. Allerdings liegt die Verkehrssicherungspflicht und  Haftung dann beim Betreiber bzw. der Kommune.
Leider hat sich die Einschätzung auch unter Minister Bonde nicht  geändert.  Um es vorsichtig zu formulieren eine zeitgemäÃe  Weiterentwicklung des Waldgesetzes ist mit dem Koalitionspartner  mindestens so schwierig zu erreichen wie mit der Vorgängerregierung. 
 
Viele GrüÃe
 
Thomas Müller
Mitarbeiter
 
 
Im Ãbrigen ist unser Ministerpräsident Kretschmann aktives Mitglied im SAV