Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Und was wäre das?
Eine "bei anderen funktioniert es doch auch" müsste man ja irgendwie auch belegen.
Nein, das müsste die Gegenseite widerlegen. Denn wenn die dort der Meinung sind, dass es eine 2-Meter-Regel nicht braucht, ist das ja zunächst einmal eine bestehende Tatsache. In den Nachbarländern sind auch keine einschränkenden Regelungen in Arbeit.
 
Bayern sagt dir was?
->
https://www.merkur.de/lokales/regio...sjagd-ausfluegler-video-angriff-13775630.html
Wo ist das tolle Beispiel, dass es funktioniert?
Es funktioniert mit und ohne 2mR gleichermaßen *. Die Biker sagen gleichermaßen gut, anderen Nutzergruppen sagen gleichmaßen schlecht.
Hauk sagt, "dann muss ich nix ändern, weil nach meiner Interpretation funktioniert 2mR super und ist akzeptiert." Widerlege ihm mal die Lüge.
Nein, das müsste die Gegenseite widerlegen. Denn wenn die dort der Meinung sind, dass es eine 2-Meter-Regel nicht braucht, ist das ja zunächst einmal eine bestehende Tatsache. In den Nachbarländern sind auch keine einschränkenden Regelungen in Arbeit.
Das ist schon klar. Müsste ist halt konjunktiv.
Nur hat Gegenseite ja leider weder Motivation noch Zwang etwas zu belegen.
Sie sind 1995 damit durchgekommen und darauf basiert die weitere "Argumentation":
"Das Ganze ist erfahrungsbasiert, wir haben da keine umfassenden Aufnahmen gemacht. Weil das wiederum einen unverhältnismäßig hohen Steueraufwand bedeuten würde."Minister Peter Hauk

Mir ist völlig klar, wie es richtig laufen sollte. Nur, wie kann das erreicht werden?
Wo können wir die überzeugenden Argumente finden, um den notwendigen politischen Druck aufzubauen?
 
Wo ist das tolle Beispiel, dass es funktioniert?
Such doch auch bitte die ganzen Urteile raus wo MTBler vor Gericht Recht bekommen.
Das am Taubenberg entzündet sich an einem einzigen Bauern der relativ bekannt ist ( so wie der Brennerbauer für Alpencrosser ).
Und noch einen Unterschied gibt es, keiner sagt das die MTBler dort illegal unterwegs sind, zumindest keine maßgebliche Person aka Richter
 
Dass Mountainbiker die nicht vorhandene 2mR in Bayern gut finden, interessiert Herrn Hauk genau wie viel?
Würde ich so nicht schreiben, vielleicht überquert er auch mal die Landesgrenze dann sind Kenntnisse der Bayovarischenverordnungen nicht zu verachten.
 
Wenn man nach Beispielen sucht, wo ein Leben auch ohne 2-Meter-Regel funktioniert, wird man in BaWü schlicht nicht fündig. Auch die genannten Beispiele taugen hierfür nicht. Dafür lebt es sich in Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, ganz besonders in Bayern, ja auch in Franken sowie in Teilen der Schweiz doch ganz gut ohne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht so viel wie Herr Hauk mich interessiert?
Hattest du den Interview-Podcast angehört?
U.a. hier Minister für in ländl. Raum in BW, Haug, im Interview
Da kriegste Puls. :(

"Das Ganze ist erfahrungsbasiert, wir haben da keine umfassenden Aufnahmen gemacht. Weil das wiederum einen unverhältnismäßig hohen Steueraufwand bedeuten würde."Minister Peter Hauk
Mehr braucht es nicht um ein einseiteiges unfaires Gesetz zu erschaffen UND EWIG AM LEBEN ZUHALTEN.
Dich interessiert Herr Hauk nicht, für BW und 2mR scheint er jedoch wichtig zu sein
Jetzt verdreh nicht alles, du hast gemeint, das funktioniert ohne 2m Regel auch nicht und wolltest Beispiele. Da hast du eins.
Ich wollte gar nix verdrehen.
HIer ging es los:
Ich wohne in direkter Nähe von sasbachwalden die mit dem bikesport-sasbachwalden e. V. Ja einen wahnsinnig engagierten Verein haben. Hier wird zumindest in meinen Augen bewiesen das offizielle Trails funktionieren. Auf der einen Seite werden wilde Trails entlastet und somit Wald geschont, auf der anderen Seite hat es auch für den Ort einen touristischen Nutzen.

Ich verstehe nicht warum dieses mehr als positive Beispiel nicht viel öfter genutzt wird um aufzuzeigen das es eben doch funktionieren kann.
Die Antwort darauf:
Ein Blick über die Landesgrenze wäre geschickter.
Meine Frage ist, wie man diesen Blick über die Landesgrenze politisch sinnvoll nutzen möchte.
Da hilft doch die persönliche Meinung eines MTBr, der ohne 2mR glücklich ist kaum. Weil das ist selbstverständlich.
Hier würde eher die positive Meinung von 20 Bauern und Waldbesitzern aus Bayern helfen. Finden tut man öffentlich aber nur das Gegenteil.
Um mal Weg unter 2m Breite zu fahren z. B.
Mir ging es um Herrn Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz . Ich glaube nicht, dass er daran interssiert ist, legal auf Wegen unter 2m Breite zu biken.
Zieht euch das Podcast-Interview rein.
U.a. befürwortet er die Illegalität, in der wir uns befinden. Es stört ihn kein bisschen und er will es auch nicht flächendeckent kontrollieren (lassen). Es will nur den langen Hebel in der Hand behalten, uns ohne Diskussion da auszusperren, wo es ihm und seinen "Freunden" in den Kram passt.

Das ist in vielen Bereichen durchaus eine tragbare Lösung. Für mehr als 95% der Singletrail-KM wird das gut funktionieren. Es gibt mal Stunk, man existiert neben einander, in den meisten Fällen hat keine Seite genug Energie, eine offizielle Änderung herbeizuklagen und da wo sich die nicht-Biker wirklich gestört fühlen haben sie die Macht "ihre Lösung" zu erzwingen.
Diese "Lösung" erträgt dann ein Großteil der Biker und der Rest ist dann eben nicht nur ein bisschen illegal, sondern richtig kriminell. ;)

Frage: gibt es rechtlich einen Unterschied, ob ich die 2mR missachte oder eine Sperrung?

Darüber hinaus stellt sich die Frage: dient dieser Thread
  1. einem Kaffeeplausch
  2. wünsch dir was
  3. konkreten Ideen, wie WIR an unserer Situation etwas ändern können

Zu dieser Frage gibt es ja mehrere Haltungen
  1. bringt sowieso nix
  2. ich glaube daran, dass ich etwas bewirken/ ändern kann
  3. bringt sowieso nix, ich werde dennoch versuchen Flagge für meine Sache zu zeigen (und damit meine ich mehr als in diesem Thread die Maximalposition "die 2mR muss weg" einzunehmen)
 
Meine Frage ist, wie man diesen Blick über die Landesgrenze politisch sinnvoll nutzen möchte.
Da hilft doch die persönliche Meinung eines MTBr, der ohne 2mR glücklich ist kaum. Weil das ist selbstverständlich.
Hier würde eher die positive Meinung von 20 Bauern und Waldbesitzern aus Bayern helfen. Finden tut man öffentlich aber nur das Gegenteil.
Die Rechtslage um Baden-Württemberg herum, geht sicher nicht auf Radfahrer zurück, die eine 2-Meter-Regel nicht gut finden, sondern sie sorgt schlicht für einen vernünftigen Interessenausgleich.

Beispiel aus Bayern:
Begründung der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Naturschutzgesetz 2011 vom 06.10.2010 (Drucksache 16/5872) zu Art. 26:
Zu Art. 26
§ 59 Abs. 1 BNatSchG gewährleistet als allgemeiner Grundsatz des Naturschutzes für jedermann ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG überlässt den Ländern die Regelung von Einzelheiten zum Erholungs- und Betretungsrecht. Der Abschnitt über die Erholung in der freien Natur übernimmt daher –mit Ausnahme von Art. 28 BayNatSchG – die bisherigen Regelungen des V. Abschnitts BayNatSchG. Dieser Abschnitt hat sich seit seiner Einführung 1973 bewährt und war Vorbild für zahlreiche Naturschutzgesetze anderer Länder. Die Regelungen befrieden auf der einen Seite Konflikte zwischen Erholungsuchenden untereinander sowie auch im Verhältnis zu Grundeigentümern und gewährleisten auf der anderen Seite einen pfleglichen Umgang mit der Natur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab das an anderer Stelle schonmal gefragt: Wurde denn in BaWü jemals ein Bußgeld an einen Radfahrer auf Basis der 2m-Regel verhängt? Und wäre es in dem Fall dann nicht interessant den Weg über z.B. ein Verwaltungsgericht zu gehen und so ggf. eine Gesetzesänderung zu erzwingen?
 
@Sun on Tour
Vielen Dank. Sehr langer Text. Hugh.
Radfahren wird überhaupt nicht explizit eingeschränkt. Interessant ist auch, dass eine Rücksichtnahme auf andere Naturnutzer nicht erwähnt wird, sondern nur gegenüber dem Eigner.
So habe ich es zumindest beim selektiven Suchwortquerlesen verstanden.

Die Antwort von unserem Herrn Hauk:
1. Förderalismus
2. BW hat die höchste Bevölkerungsdichte im ländl. Raum
3. BW hat den größten Wandereranteil im Vergleich (Schwarzwald)
 
Sind dir die Alpen ein Begriff?
Warum macht ihr mich für das Geschwätz dieses Ministers verantwortlich. Ich zitiere ihn nur.
Hört euch endlich mal das Podcast-Interview an. Dann versteht ihr auch meine Beiträge.
Ich habe ja vorher schon geschrieben, dass er für mich mind 2x lügt im Interview.

Er selbst hat ja auch bestätigt, dass keine gesicherten Daten Grundlage für die initiale Entscheidung oder Folgeentscheidungen war:
"Das Ganze ist erfahrungsbasiert, wir haben da keine umfassenden Aufnahmen gemacht. Weil das wiederum einen unverhältnismäßig hohen Steueraufwand bedeuten würde."Minister Peter Hauk
Da stellt sich doch die Frage, wie die Biker die Kosten für valide Daten stemmen sollten.
 
Ich sage mal so:
Die Beiträge der letzten Tage haben für Leute, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigen keine neuen Erkenntnisse gebracht und mit der Forensuche hätte man da auch einiges ganz schnell selbst finden können. Da gehören auch Aussagen eines Ministers Hauk von vor zwei Jahren dazu.
 
Ich sage es mal:
Dann machen deine Antworten noch weniger Sinn.
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Darüber hinaus stellt sich die Frage: dient dieser Thread
  1. einem Kaffeeplausch
  2. wünsch dir was
  3. konkreten Ideen, wie WIR an unserer Situation etwas ändern können

Zu dieser Frage gibt es ja mehrere Haltungen
  1. bringt sowieso nix
  2. ich glaube daran, dass ich etwas bewirken/ ändern kann
  3. bringt sowieso nix, ich werde dennoch versuchen Flagge für meine Sache zu zeigen (und damit meine ich mehr als in diesem Thread die Maximalposition "die 2mR muss weg" einzunehmen)
 
Ich sage mal so:
Die Beiträge der letzten Tage haben für Leute, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigen keine neuen Erkenntnisse gebracht
Für Leute die sich neu mit dieser Materie befassen, schon. Wer hat schon Lust 313 Seiten auf nützliche Information zu durchwühlen. Das meiste sind ja eh Beschwerden über Einzelerfahrungen.

und mit der Forensuche hätte man da auch einiges ganz schnell selbst finden können. Da gehören auch Aussagen eines Ministers Hauk von vor zwei Jahren dazu.
Na dann ist es ja schön, dass es alte Hasen in diesem Bereich gibt, die einen in die richtige Richtung weisen können. Es ist immer besser Neulinge zu unterstützen als niederzubügeln.

Frage: gibt es rechtlich einen Unterschied, ob ich die 2mR missachte oder eine Sperrung?
Bin jetzt keine Anwalt, aber ich vermute der "Vorsatz" mach auf jeden Fall einen Unterschied. Wenn man eine aktive Sperrung überwindet (z.B. Schild, gespanntes Band, etc. ) kann man schlecht argumentieren, man hätte nicht vorsätzlich gehandelt. Dass hat dann auch Einfluss auf das Strafmaß.

Nachtrag:
"Vorsatz im Verkehrsrecht

Wird ein Vergehen im Straßenverkehr mit Vorsatz gegangen, so können sich die Bußgelder laut § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) verdoppeln, da diese lediglich Regelbußgelder sind. Das bedeutet, dass Vorsatz im Verkehrsrecht besonders schwer sanktioniert wird."

Im NSG ist es deutlich teurer.

Seite 77 im folgenden Dokument.

https://um.baden-wuerttemberg.de/fi...ften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdf
 
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