Es handelt sich in diesem Fall aber um die Landesforsten, die letztlich die öffentlichen staatlichen Wälder im Sinne der Bürger zu verwalten haben. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, so sollte es doch möglich sein im Landesforst Sportveranstaltungen abzuhalten. Deshalb hat die Sache eine politische Dimension und ich bin froh darüber, dass der Fall an das Ministerium weitergereicht wurde, wo man sich der Problematik offenbar bewusst ist.Ich glaube, Du hast das Problem nicht verstanden: Wenn der Gestatter die Genehmigung an eine solche Bedingung knüpft, kann man im Ernstfall nichts machen, denn einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung gibt es nicht.
Sollte es irgendwann nicht mehr möglich sein solche Veranstaltungen durchzuführen, dann wäre das ein Verlust für die Gesellschaft. Ich werden den Fall auch mal an meinen Kontakt im Kultusministerium weiterleiten, ob die davon wissen. Die sollten ein Interesse haben, dass Sportveranstaltungen möglich sind und die Auflagen nur so hoch sein sollen, wie unbedingt notwendig.