Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ist auf der Alb echt so ein riesiges Konfliktpotential? Ich war dort bisher noch nicht mit'm Rad unterwegs, aber oft genug zu Fuß. Bisher immer ohne Probleme.

Ich hab keine Ahnung was in dem Artikel noch drinsteht (ist hinter einer Paywall, und die 0.99€ sind mir zu schade; ich reg mich ja doch bloß auf...), aber man kann sich seine Probleme auch herbeireden. Wie soll mit solchen Einstellungen und Parolen ein Kompromiss möglich sein? Da stösst er die Gegenseite, d.h. unter anderem uns, doch nur vor den Kopf.

Wenn ich mir ansehe, wie die Wanderwege teilweise zugerichtet werden (aktuelles Beispiel aus'm Schwarzwald), dann frag ich mich schon, ob so Verbandsobere wissen wie's "draußen" zugeht? Wenn der Forst den Weg umpflügt, dann ist es in Ordnung? Wenn einer mit'm Rad dort fährt und Reifenspuren hinterlässt, dann ist es ein Problem?

Ich versteh nicht, warum die Wanderverbände solche Probleme mit den Radfahrern zu haben scheinen? Was spricht denn gegen einen Dialog mit den Radfahrern, bzw. konkret den Mountainbikern?
Was konkret sind die Probleme, die der Herr Rauchfuß sieht? Daß Mountainbiker auf den Wanderwegen unterwegs sind? Daß die Wege kaputtgefahren werden? Ich behaupte mal, daß ein Großteil der Mountainbiker selbst kein Interesse daran hat, die Wege "kaputt zu fahren".

Was hat der Schwäbische Albverein bisher unternommen, um die Konflikte, die der Herr Rauchfuß sieht, zu entschärfen? Ich hab mich auf der Webseite des SAV umgeschaut, aber außer einem abgesagten Workshop, einem Interview vom Mai und einem Bericht über die Branchenbefragung Wandertourismus nix konkretes aus der jüngeren Vergangenheit gefunden, vor allem nix konkretes zu Problemen mit Mountainbikern. In dem Interview geht's auch nicht direkt um Probleme mit Radfahrern, sondern allgemein um höheren Nutzungsdruck aufgrund der Pandemie. In dem Bericht über die Branchbefragung steht dieser nette Absatz:
Mit der steigenden Nachfrage und Nutzung erfordert eine stärkere Besucherlenkung. Da mehr Menschen in der Natur unterwegs sind, steigt die Zahl der Nutzungskonflikte, der Druck auf die Natur nimmt zu. Um diese Probleme zu lösen, sollte auf Dialog und Sensibilisierung gesetzt werden. Das erhöht die Akzeptanz bei den Betroffenen.
Vielleicht sollten sie sich den mal zu Herzen nehmen? ;)

Die Zahlen aus der Branchenumfrage 2020 sind deutlich: 56% der Teilnehmer sehen mehr Nutzungskonflikte. Auf Platz eins der Nennungen sind mit 87% die Mountainbiker, gefolgt von Hundebesitzern mit 27% (im PDF auf Seite 15).
Irgendwas mach ich falsch: ich hab in über 10 Jahren MTB-fahren bisher erst eine Begegnung gehabt, bei der es gerechtfertigt ist von Konflikt zu sprechen. Auch bei meinen Wandertouren hatte ich bisher keine Probleme.

Wenn man beim SAV nach "Mountainbike" sucht, findet sich unter anderem dieses Schmankerl in einer Rede von Guido Wolf von 2017:
Bei aller Kontinuität stehen Schwarzwaldverein und Schwäbischer Albverein aber auch für Öffnung und Modernisierung. Das zeigte sich nicht zuletzt in der Diskussion über die Nutzung der Wald- und Wanderwege durch Radfahrer und Mountainbiker. Ich begrüße es sehr, dass in dieser kontrovers geführten Debatte beide Vereine mit einer moderaten und versöhnlichen Haltung entscheidend dazu beigetragen haben, dass Wanderer und Radfahrer gemeinsam und rücksichtsvoll auf unseren Wegen unterwegs sind.
Ja, genau. :lol:

Noch was: Der Herr Rauchfuß ist auch Präsident des Deutschen Wanderverbandes. Mit "Einfach reden lassen" wäre ich an der Stelle eher vorsichtig. ;)

Sorry für den Rant.
 
Also die einzigen Konfliktwege die ich kenne sind allesamt offizielle und gut ausgebaute kombinierte Rad-/Fußwege durch die Natur. Und dies auch nur dort wo Parken und Verpflegen garantiert sind.
Wandern, oder doch besser Spazieren, in breiter Reihe und dauernd Radler von Hinten, das geht nun mal nicht gut.
Drum einfach auf die unbefestigten, unwegsamen oder ungepflegten Wege in der Natur ausweichen und schon sinkt das Konfliktpotential gegen Null. Eher im Gegenteil, man trifft immer wieder andere Naturliebhaber zum Austausch über schöne Routen, oder die Forstpolitik.
 
Ist auf der Alb echt so ein riesiges Konfliktpotential? Ich war dort bisher noch nicht mit'm Rad unterwegs, aber oft genug zu Fuß. Bisher immer ohne Probleme.

Ich hab keine Ahnung was in dem Artikel noch drinsteht (ist hinter einer Paywall, und die 0.99€ sind mir zu schade; ich reg mich ja doch bloß auf...), aber man kann sich seine Probleme auch herbeireden. Wie soll mit solchen Einstellungen und Parolen ein Kompromiss möglich sein? Da stösst er die Gegenseite, d.h. unter anderem uns, doch nur vor den Kopf.

Wenn ich mir ansehe, wie die Wanderwege teilweise zugerichtet werden (aktuelles Beispiel aus'm Schwarzwald), dann frag ich mich schon, ob so Verbandsobere wissen wie's "draußen" zugeht? Wenn der Forst den Weg umpflügt, dann ist es in Ordnung? Wenn einer mit'm Rad dort fährt und Reifenspuren hinterlässt, dann ist es ein Problem?

Ich versteh nicht, warum die Wanderverbände solche Probleme mit den Radfahrern zu haben scheinen? Was spricht denn gegen einen Dialog mit den Radfahrern, bzw. konkret den Mountainbikern?
Was konkret sind die Probleme, die der Herr Rauchfuß sieht? Daß Mountainbiker auf den Wanderwegen unterwegs sind? Daß die Wege kaputtgefahren werden? Ich behaupte mal, daß ein Großteil der Mountainbiker selbst kein Interesse daran hat, die Wege "kaputt zu fahren".

Was hat der Schwäbische Albverein bisher unternommen, um die Konflikte, die der Herr Rauchfuß sieht, zu entschärfen? Ich hab mich auf der Webseite des SAV umgeschaut, aber außer einem abgesagten Workshop, einem Interview vom Mai und einem Bericht über die Branchenbefragung Wandertourismus nix konkretes aus der jüngeren Vergangenheit gefunden, vor allem nix konkretes zu Problemen mit Mountainbikern. In dem Interview geht's auch nicht direkt um Probleme mit Radfahrern, sondern allgemein um höheren Nutzungsdruck aufgrund der Pandemie. In dem Bericht über die Branchbefragung steht dieser nette Absatz:

Vielleicht sollten sie sich den mal zu Herzen nehmen? ;)

Die Zahlen aus der Branchenumfrage 2020 sind deutlich: 56% der Teilnehmer sehen mehr Nutzungskonflikte. Auf Platz eins der Nennungen sind mit 87% die Mountainbiker, gefolgt von Hundebesitzern mit 27% (im PDF auf Seite 15).
Irgendwas mach ich falsch: ich hab in über 10 Jahren MTB-fahren bisher erst eine Begegnung gehabt, bei der es gerechtfertigt ist von Konflikt zu sprechen. Auch bei meinen Wandertouren hatte ich bisher keine Probleme.

Wenn man beim SAV nach "Mountainbike" sucht, findet sich unter anderem dieses Schmankerl in einer Rede von Guido Wolf von 2017:

Ja, genau. :lol:

Noch was: Der Herr Rauchfuß ist auch Präsident des Deutschen Wanderverbandes. Mit "Einfach reden lassen" wäre ich an der Stelle eher vorsichtig. ;)

Sorry für den Rant.
In dem Bericht des Gea steht sonst nix zu der Thematik, nur weitere/andere Themen der Jahresversammlung des SAV.

Ich habe selbst noch keine ernsthaften Konflikte auf der Alb erlebt. Bin aber auch sehr defensiv unterwegs und grüße fleißig.
Tatsächlich sehe ich aber immer mehr abgekürzte Spitzkehren und tiefere Rinnen mit Reifenspuren im Matsch bzw. Verbreiterungen ins Grün hinein mit deutlichen Reifenspuren um Matschlöcher.
Gleichzeitig begegnen mir deutlich weniger E-MTB als motorlose MTB auf den schmalen Wanderwegen, die ich befahre. Mit Motor sehe ich in der Masse Räder auf den breiteren, geschotterten Waldwegen.
Ich bin am Albtrauf um Reutlingen unterwegs, also nicht unbedingt im menschenleeren Raum.
Am Wochenende vermeide ich Hotspots oder ganz schmale Wege bzw. fahre früh, wenn es noch leer ist. Die ganz kritischen Wege fahre ich nur unter der Woche. Da hatte ich, trotz gelegentlicher Begegnungen noch keine Konflikte mit Wanderern.
 
Dazu gab es mal eine Untersuchung hier im Siebengebirge. Diese hatte zum Ergebnis dass diese Abkürzungen von Kindern erstellt werden und Biker diese erst dann anfangen zu nutzen.
Ich bin mir sicher, dass viele Abkürzungen von Wanderern in den Busch getrampelt werde. Aber auch die MTB sind nicht unschuldig.
Von daher sind diese einseitigen Vorwürfe des SAV völlig daneben, werden aber sicherlich wieder auf offene Ohren und Unterstützer treffen.
Wenn ich mir nur anschaue, was bspw. Wanderer rund um Grillstellen für Verwüstung, Abholzung und Vermüllung anrichten können, ist diese Gruppe der Naturnutzer auch keine Herde von Unschuldslämmern.
 
Dazu gab es mal eine Untersuchung hier im Siebengebirge. Diese hatte zum Ergebnis dass diese Abkürzungen von Kindern erstellt werden und Biker diese erst dann anfangen zu nutzen.
Wurde in der gleichen Untersuchung nicht auch festgestellt, dass die Wegverbreiterungen um Matschlöcher herum zuerst von Wanderern genutzt werden und dann eben auch von Radfahrern übernommen werden?
 
Wurde in der gleichen Untersuchung nicht auch festgestellt, dass die Wegverbreiterungen um Matschlöcher herum zuerst von Wanderern genutzt werden und dann eben auch von Radfahrern übernommen werden?

In letzter Konsequenz ist es doch die alte Paracelsus-Weisheit: "Die Menge macht das Gift!" DIe Wege die maximal frequentiert sind, werden auch stärker beansprucht. Egal ob Wanderer oder Radfahrer und egal ob mit oder ohne Strom. Diese, wenn man es überhaupt so nennen kann, Schäden, stehen allerdings in keinem Verhältnis zu Flächenverbrauch und -Versiegelung, Erosion oder sonstigen, überwiegend menschengemachten Nutzungseinflüssen. Den herbeigeredeten Nutzerkonflikt halte ich vor diesem Hintergrund für nichts weiter als eine Nebelkerze.
 
Mich hat mal interessiert, ob ich kartografierte verwilderte Wege nutzen darf, die ursprünglich offensichtlich mal 2m breit waren. Dachte, ich mach damit nichts falsch, weil Weg ist Weg. Verdichtet ist der Boden eh. Die Viecher sollten wissen, dass dort Weg ist und keinen Herzkasper kriegen, wenn sie auf nen Radler treffen. Spaziergänger gibt's sowieso keine. Die Antwort des Ministeriums:

Des Weiteren fragten Sie, ob Sie einen Weg im Wald, der mindestens 2 m war aber mit der Nichtbenutzung verwildert ist, befahren dürfen. Zudem wollten Sie wissen, ob es einen Unterscheid macht, wenn die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist das Radfahren im Wald auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite. Die Beschränkungen des Radfahrens auf geeignete Wege mit mindestens 2 Metern Breite wurde eingeführt, um Konflikte mit anderen Waldfunktionen und mit anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern zu reduzieren.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist Radfahren zudem nicht auf allen Wegen, sondern nur auf „Straßen und hierfür geeigneten Wegen“ zulässig. „Hierfür geeignete Wege“ sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege mit einer erkennbaren Wegeanlage, die zumindest mit dem Pkw befahrbar sind (Fahrwege). Der Waldbesitzer (nicht der Radfahrer) entscheidet über die Geeignetheit.

Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen müsste der „verwilderte“ Weg dennoch 2m Breite aufweisen, damit Sie ihn befahren dürfen. Der Weg muss somit anhand der aktuell vorgefundenen Breite und Beschaffenheit und nicht anhand seines ursprünglichen Zustands bewertet werden.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es keinen Unterschied macht, ob die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen. § 37 Abs. 2 erfasst alle Waldeigentumsarten.


Sprich, ich muss auf Autobahnen fahren, damit Konflikte mit anderen Waldbesuchern vermieden werden. Das ist der einzige Grund. Wtf
 
Mich hat mal interessiert, ob ich kartografierte verwilderte Wege nutzen darf, die ursprünglich offensichtlich mal 2m breit waren. Dachte, ich mach damit nichts falsch, weil Weg ist Weg. Verdichtet ist der Boden eh. Die Viecher sollten wissen, dass dort Weg ist und keinen Herzkasper kriegen, wenn sie auf nen Radler treffen. Spaziergänger gibt's sowieso keine. Die Antwort des Ministeriums:

Des Weiteren fragten Sie, ob Sie einen Weg im Wald, der mindestens 2 m war aber mit der Nichtbenutzung verwildert ist, befahren dürfen. Zudem wollten Sie wissen, ob es einen Unterscheid macht, wenn die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist das Radfahren im Wald auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite. Die Beschränkungen des Radfahrens auf geeignete Wege mit mindestens 2 Metern Breite wurde eingeführt, um Konflikte mit anderen Waldfunktionen und mit anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern zu reduzieren.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist Radfahren zudem nicht auf allen Wegen, sondern nur auf „Straßen und hierfür geeigneten Wegen“ zulässig. „Hierfür geeignete Wege“ sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege mit einer erkennbaren Wegeanlage, die zumindest mit dem Pkw befahrbar sind (Fahrwege). Der Waldbesitzer (nicht der Radfahrer) entscheidet über die Geeignetheit.

Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen müsste der „verwilderte“ Weg dennoch 2m Breite aufweisen, damit Sie ihn befahren dürfen. Der Weg muss somit anhand der aktuell vorgefundenen Breite und Beschaffenheit und nicht anhand seines ursprünglichen Zustands bewertet werden.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es keinen Unterschied macht, ob die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen. § 37 Abs. 2 erfasst alle Waldeigentumsarten.


Sprich, ich muss auf Autobahnen fahren, damit Konflikte mit anderen Waldbesuchern vermieden werden. Das ist der einzige Grund. Wtf
Was für ein Ministerium war das den?
Da ist aber ganz viel subjektive Gesetzesauslegung drin vom Paragraphenreiter.
Hat er sich getraut mit seinem Namen zu unterschreiben?

Hier kannst du dir eine Antwort rauskopieren:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/O-Tone_zur_2-Meter-Regel.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich hat mal interessiert, ob ich kartografierte verwilderte Wege nutzen darf, die ursprünglich offensichtlich mal 2m breit waren. Dachte, ich mach damit nichts falsch, weil Weg ist Weg. Verdichtet ist der Boden eh. Die Viecher sollten wissen, dass dort Weg ist und keinen Herzkasper kriegen, wenn sie auf nen Radler treffen. Spaziergänger gibt's sowieso keine. Die Antwort des Ministeriums:

Des Weiteren fragten Sie, ob Sie einen Weg im Wald, der mindestens 2 m war aber mit der Nichtbenutzung verwildert ist, befahren dürfen. Zudem wollten Sie wissen, ob es einen Unterscheid macht, wenn die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist das Radfahren im Wald auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite. Die Beschränkungen des Radfahrens auf geeignete Wege mit mindestens 2 Metern Breite wurde eingeführt, um Konflikte mit anderen Waldfunktionen und mit anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern zu reduzieren.

Gemäß § 37 Abs. 3 LWaldG ist Radfahren zudem nicht auf allen Wegen, sondern nur auf „Straßen und hierfür geeigneten Wegen“ zulässig. „Hierfür geeignete Wege“ sind dauerhaft angelegte, befestigte oder naturfeste Wege mit einer erkennbaren Wegeanlage, die zumindest mit dem Pkw befahrbar sind (Fahrwege). Der Waldbesitzer (nicht der Radfahrer) entscheidet über die Geeignetheit.

Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen müsste der „verwilderte“ Weg dennoch 2m Breite aufweisen, damit Sie ihn befahren dürfen. Der Weg muss somit anhand der aktuell vorgefundenen Breite und Beschaffenheit und nicht anhand seines ursprünglichen Zustands bewertet werden.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es keinen Unterschied macht, ob die offiziellen Wege auf Landes- oder Privatgrund liegen. § 37 Abs. 2 erfasst alle Waldeigentumsarten.


Sprich, ich muss auf Autobahnen fahren, damit Konflikte mit anderen Waldbesuchern vermieden werden. Das ist der einzige Grund. Wtf

wasn kasperletheater...
 
Was für ein Ministerium war das den?
Da ist aber ganz viel subjektive Gesetzesauslegung drin vom Paragraphenreiter.
Hat er sich getraut mit seinem Namen zu unterschreiben?

Hier kannst du dir eine Antwort rauskopieren:
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/O-Tone_zur_2-Meter-Regel.pdf
Die Antwort kam von einer Bürgerreferentin vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ich glaub, das ist das übergeordnete Ministerium für den Forst. Hab jedenfalls nichts anderes gefunden. Weiß nicht ob ich der Dame nochmal antworte. Damit halte ich die von meinen Steuergeldern finanzierte Stelle vielleicht nur von wichtigeren Aufgaben ab. Dafür ist mir mein Geld zu schad (bin ja Schwabe). Meine Frage ist ja außerdem beantwortet. Ich darf nur Wege befahren, die ein >1.8m breites, >1t schweres Auto auch befahren kann, zwecks der Fussgängerinnen, die es dort nicht gibt. Das reicht mir als Begründung, um mich zukünftig nicht dran zu halten.
 
Die Antwort kam von einer Bürgerreferentin vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ich glaub, das ist das übergeordnete Ministerium für den Forst. Hab jedenfalls nichts anderes gefunden. Weiß nicht ob ich der Dame nochmal antworte. Damit halte ich die von meinen Steuergeldern finanzierte Stelle vielleicht nur von wichtigeren Aufgaben ab. Dafür ist mir mein Geld zu schad (bin ja Schwabe). Meine Frage ist ja außerdem beantwortet. Ich darf nur Wege befahren, die ein >1.8m breites, >1t schweres Auto auch befahren kann, zwecks der Fussgängerinnen, die es dort nicht gibt. Das reicht mir als Begründung, um mich zukünftig nicht dran zu halten.
Leider wurde in der Antwort des Ministeriums auch nicht angegeben, an welcher Stelle und von welchem zu welchem Punkt die Breite des Weges zu messen ist. Sicherlich häbe es am zugewachsenen Weg Stellen, wo die lichte Breite passt.
Aber wir wissen ja, dass die 2m-Regel sehr willkürlich ist und nur die richtige Lobby bedienen soll.
 
Im Ländle gibt es anscheinend noch weiteren/neuen Ärger für MTB. Es geht um die Verkehrssicherungspflicht im Wald. Aufgrund einer neuen Verordnung bzw. Umstrukturierung des Forst BW ist nun anscheinend der Veranstalter von Sportveranstaltungen im Wald mit in der Pflicht, die Verkehrssicherungspflicht herzustellen. Sonst gibt es keine Genehmigung. Das kann für viele MTB-Veranstaltungen das Aus bedeuten. Zudem, wenn ich es richtig im Artikel verstanden habe, die Auflagen von Größe der Teilnehmerzahl und Art der Veranstaltung abhängen. MTBer sind da dann mehr gefordert, als bspw. Läufer.
Im Artikel unten wird vom Forst bspw. als Grund dafür angegeben, dass es für Radfahrer gefährlicher ist, wenn ein Ast auf dem Weg liegt. Egal scheint zu sein, dass Läufer wie Biker gleichermaßen gefährdet sind, wenn ein Ast gerade herunterfällt (und nicht schon liegt). Sehr bedenklich für MTB-Wettkämpfe und evtl. ein erster Schritt, um über die Verkehrssicherungspflicht nun doch die Biker aus dem Wald zu bringen. wenn die waldtypischen Gefahren evtl. plötzlich doch nicht mehr abgedeckt sind...
Evtl. können @ciao heiko oder @Sun on Tour das mal einschätzen?

Verkehrssicherungspflicht.jpg
 
Pedelecs bis 25km/h gelten als Fahrrad, Fahrräder benötigen kein Versicherungskennzeichen. E-Bikes bis 20km/h gelten als Leichtmofa, solche bis 25km/h als Mofa; beide benötigen ein Versicherungskennzeichen und für Mofas gilt Helmpflicht. Für alles was darüber hinaus geht wird ein Führerschein benötigt.

Plädiert der Herr Rauchfuß für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder?
..."für Mountainbikes..." steht ja so da, in dem von Dir zitierten Beitrag.
 
Das Zeichen/ Wort § ist im Falle der 2mR eine Farce. Es dient einzig der Willkür zugunsten einer Seite: "wenn ihr schön brav und lieb seid, wird nix negatives passieren".
Und wir müssen uns auch noch beugen. Denn würden wir diese Willkür, ob das Gesetz umgesetzt wird, als Diskussionsgrundlage verwenden, könnte das ganz schnell ein Bumerang werden.

Die Interpretation der Bürgerreferentin vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erscheint mir durchaus stimmig. Leider.
 
DB856F76-CF92-4815-8F0F-EB1B20650973.jpeg


Das habe ich am Sonntag zum ersten mal gesehen, sehr stabil das Schild. War am Hohenhewen, war zu Fuß mit Hund unterwegs. Der Weg ist ein S2-S3, aber mit Rücksichtnahme auf andere Wegnutzer bzw. Unter der Woche gut fahrbar.
Am anderen Ende des Weges steht der ca 15 Jahre alte Vorgänger des Schild, Überschrift ist „Waldweg“, restlicher Text gleich.
Habe mich hier selbst als Fußgänger diskriminiert gefühlt, war ja nicht Wanderer sondern einfach nur spazieren.
 
@Marshall6 @damage0099

Nicht als Kritik verstehen, ich bin nur neugierig:

Ihr habt meinen Post oben mit der Verkehrssicherungspflicht mit "Hahaha" kommentiert. Warum das?
Ärger, Wut, Traurig hätte ich bei dem Thema verstanden, aber so?
Vielleicht könnt ihr mich kurz aufklären.
 
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