Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ich halt Wege frei ohne irgendwo Mitglied zu sein, das erstens. Zweitens hab ichs versucht, beim Albverein (in der Gegend wohn ich nunmal): Allein schon wegen nicht mal des halben Alters unerwünscht, dann musste ich feststellen, dass da mehr gesoffen und Mist gelabert wurde, als irgendwann produktives getan.
Ist ja nicht so, dass kein Konsens möglich wäre, wenn eben mal unvoreingenommen an ein Tisch gesetzt wird.
 
nach totaler ablehnung und intoleranz hört sich das nicht an, die stellungnahme ist eigentlich eine ganz gute basis für einen dialog finde ich. verglichen mit dem, was hessische wandervereine von sich gegeben haben im vorfeld geradezu wohltuend.

das auch der schwarzwaldvereine "seine" trails nicht "kampflos" räumen wird ist klar, aber offensichtlich besteht auch auf deren seite durchaus interesse an einer lösung, die alle mittragen können. sehe das schreiben fast schon als ein erstes angebot zum offenen diskutieren - das sollte man nutzen als dimb oder wer auch immer sich berufen fühlt in bw, die biker-seite zu vertreten.


in einem punkt haben sie absolut recht: wir können nicht immer nur verlangen auf wanderwegen fahren zu können, aber nichts zum erhalt beitragen. mitgliedschaften in den vereinen ist da schon ein weg, zumindest einen finanziellen beitrag zu leisten.

Wenn der Dialog dazu führt, das uns der SWV bei der Abschaffung der 2m-Regel unterstützt, dann gern! Genau danach hört sich das aber von Seiten des SWV nicht an...

Mit der Wegepflege hast Du allerdings recht.

Super ja keinen Konsens finden, euch geht es doch gar nicht ums biken!

Werdet Mitglied im SWV und kümmert euch um die Trails. Wenn sich da in einem kleinem Ortsverein ein paar Biker finden habt ihr bald die Oberhand.

Hat das jemand von euch schon versucht.

Es wird Zeit das ihr mehr macht als hier was zu schreiben!

Du musst schreiben "wir", oder gehörst Du nicht dazu?

Ich bin im übrigen aktives Mitglied der DIMB (aus Überzeugung) und Mitglied des DAV (aus Einsicht). Dem Schwarzwaldverein werde ich nicht auch noch beitreten... Helfen bei der Wegepflege ist aber vorstellbar - wenn die Wege dann für Mountainbiker auch offen sind.
 
"In Baden-Württemberg geht die Volksverdummung in Sachen Betretungsrecht weiter."
... und trägt erste Früchte:

Freigabe: 850km Trails im Schwarzwald !

Die ersten Schritte sind unternommen: im Schwarzwald werden in Zukunft 10% der 8500km Trails für Mountainbiker geöffnet! Den ganzen Bericht dazu findet ihr unter schwarzwald-tourismus.de.
So zu finden bei Mountainkie Freiburg e. V.

Bei den 8500 km des bestehenden "MTB"-Wegenetzes handelt es sich tatsächlich zu 98 % um Fahrwege (zumeist 2-spurig mit 3,5 m Breite) und nicht um die verfügbaren Trails.
Alleine das vom Schwarzwaldverein "unterhaltene" Wegenetz beläuft sich auf 23.000 km.
"Der Schwarzwaldverein wird jedoch nicht einfach zehn Prozent seiner Wege aufgeben", erläuterte Vizepräsident Hans-Martin Stübler, "zertifizierte Wege wie den Westweg geben wir auf keinen Fall frei!"
Fakt ist, dass zertifizierte Wanderwege tabu bleiben sollen und nach Möglichkeit in der Vergangenheit stillgelegte Waldwege als MTB-Singletrails genutzt werden sollen.

Die reizvollen Wurzelpfade werden jedoch nicht schon morgen befahren werden können, erklärte Forstpräsident Joos. Jetzt beginne erst die schwierige Suche nach geeigneten Wegen. Joos betonte, der Forst sei nicht bereit, neue Wege auszuweisen. Die neuen Singletrails müssten aus dem bestehenden Wegenetz heraus entwickelt werden. Und jeder Trail benötige einen Träger, der die Strecke auswähle, sie beschildere und pflege. Erst bei Vorlage einer abgestimmten örtlichen Konzeption werde die zuständige Forstbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landeswaldgesetz erteilen. In die Pflege der schmalen Pfade sollen Mountainbiker stärker als bisher eingebunden werden.

Fakt ist, dass auch weiterhin knapp 99 % der Singletrails in Baden-Württemberg, aufgrund der von den Forstbehörden gestellten Forderungen für Radfahrer tabu sein werden.
 
Hi.

Jetzt will ich mich, als selbst betroffener von der 2m Regel, auch einmal zu Wort melden.
Ich muss dazu sagen das ich in meinen nun 15 Jahren MTB so gut wie nie Probleme mit Wanderern, Jägern oder Förstern gehabt habe. Trotzdem wäre mir eine Abschaffung der 2m Regel mehr als recht.

Doch wie kommen wir an unser Ziel?

Am Anfang des Threads wurde von einem Gesamtkonzept der DIMB gesprochen, gibts das noch? Und wie ist hier das weitere Vorgehen geplant?

Die bisher diskutierten Lösungsvorschläge sind zwar ganz gut, aber werden uns in gesamt Ba-Wü nicht weiterhelfen. Durch das Freigeben von Trail auf lokaler Ebene ist zwar den Anwohnern geholfen, alle anderen haben aber weiterhin nichts davon. Auch bin ich der Meinung das die einzelnen Tourismusverbände hier natürlich ihre Interessen vertreten und wenn sie ein paar Trails freigegeben haben, sich gegen die Abschaffung der 2m Regel sträuben werden, da ja dann alle anderen, konkurierenden, Regionen die gleichen Vorteile hätten.
Als lokale Lösung mag dies gut sein, wir sollten uns aber für ganz Ba-Wü stark machen.

Auch das Anschreiben einzelner Landtagsabgeordneter ist zwar interessant, führt aber, wenn überhaupt, nur zu einer Stellungnahme. Eine Änderungsinitative wird daraus nicht resultieren. Wir können dadurch das Thema aber evtl. schon einmal bei den Abgeordneten ins Gedächtnis bringen und ein paar werden sich sicher auch, im Rahmen ihrer Antwort, mit der Thematik befassen.

Da wir eine Gesetzesänderung wollen, ist aus meiner Sicht das einzig erfolgversprechende eine Petition zum Thema. Somit ist auf jeden Fall der Petitionsausschuss des Landtages damit befasst. Bei guter Formulierung, rechtlicher Begründung und genügend Unterstützern kommt das Thema zumindest in den Landtag. Damit müssen sich auch alle Fraktionen mit dem Thema beschäftigen.

Hier sehe ich die DIMB als Verantwortlichen. Ich denke ihr könnt am besten eine Petition ausarbeiten und einreichen.
Danach sind dann wir alle hier gefragt. Wie machen wir unser Anliegen publik?
Das Forum ist sicher eine gute Möglichkeit und auch die DIMB kann ihre Mitglieder mobil machen.

Oder habt ihr andere Ideen und Vorgehensweisen wie wir etwas gegen die 2m Regel unternehmen können und zwar für ganz Ba-Wü?
 
Der Schwäbische Albverein hat in seiner Satzung unter § 2 Absatz 2.2.1 folgendes als dem Vereinszweck dienliche Maßnahme stehen:

"- Gründung und Förderung von Ski- und Radsportgruppen"

Hier nachzulesen

Auf der zentralen Webseite ist nix zum Thema Rad zu finden.:(

Allerdings sind einige Ortsvereine bekannt, die ziemlich aktive MTB Gruppen betreiben.:daumen:
 
...verwechselst Du das nicht mit dem DAV?

Nein, keine Verwechslung. Mit ein wenig Googelei findet man sogar ein paar Berichte solcher Gruppen. Die haben es erkannt, dass man heutzutage eben mehr bieten muss als nur Wandern und Brauchtum.

Hier zum Beispiel ein interessanter Artikel, welcher anschaulich zeigt, dass man es mit der 2m Regel auch beim SAV nicht immer so eng nimmt:)
 
...stimmt mit ca 20 Jahren Verspätung haben sie die "Zielgruppe" Familie auch erkannt.

Hier lokal wäre eine feindliche Übernahme der Wandervereine ein leichtes, die stehen sowieso kurz vor de Auflösung. Entsprechend groß ist auch deren Wegepflege. Wenn der Grad an Teilhabe am Wegebau und -Pflege das Mitspracherecht bestimmt bzw. ein "Benutzungsrecht" nach sich zieht, dann wären die (illegalen) Trailbauer ja aus dem Schneider.

Wenn man alle anderen Waldnutzer nimmt und schaut, wer sich da alles am Erhalt der Wege beteiligt, frage ich mich schon warum die etwas nutzten "dürfen" was mir verwehrt ist. Wieviele Wege wurden überhaupt speziell für das Wandern angelegt? Die meisten sind alte Steige die schon immer den Menschen gedient haben. Insofern sind auch die Wanderer nur geduldete Nutznieser dieser Wege...
 
In Baden-Württemberg scheint man ein seltsames Verständnis von Recht und Rechtsstaatlichkeit zu haben. Dazu lohnt sich noch einmal ein Blick in § 14 Bundeswaldgesetz (Hervorhebungen von mir):

"(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen."

Im ersten Absatz wird in Satz 1 ein allgemeines Recht zum Betreten geregelt und dann in Satz 2 dahingehend für das Radfahren konkretisiert, dass dieses nur auf Straßen und Wegen gestattet ist. Klar ist damit aber auch, dass dort, also auf Straßen und Wegen, das Radfahren allgemein erlaubt ist.

Im zweiten Absatz wird in Satz 1 das Recht zur Regelung von Einzelheiten den Ländern zugewiesen. Die Betonung liegt aber dabei auf Einzelheiten; die Länder können also nicht tun, was sie wollen. In Satz 2 wird diese Kompetenz konkretisiert und klargestellt, dass die im ersten Absatz gewährten Rechte, also auch das Recht zum Befahren von Straßen und Wegen nur aus wichtigem Grund eingeschränkt werden kann. Das ist auch richtig so in einem freiheitlichen Rechtsstaat, denn in diesem können Freiheitsrechte, zu denen auch das Betretungsrecht gehört, nicht einfach mal so eingeschränkt werden. Vielmehr haben Einschränkungen von Rechten strengen verfassungsrechtlichen Maßstäben zu genügen.

Nach dem Wort "inbesondere" in Satz 2 folgen einige Beispiele:

  • Forstschutz
  • Wald- oder Wildbewirtschaftung
  • Schutz der Waldbesucher
  • Vermeidung erheblicher Schäden oder Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers

Wir alle wissen und alle wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen dies, dass keiner der vorstehend aufgeführten Gründe in Bezug auf das Radfahren oder Mountainbiken auf Straßen und Wegen zutrifft. Man kann also mit Fug und Recht die Auffassung vertreten, dass die 2-Meter-Regelung in Baden-Württemberg jedenfalls nicht durch einen der in § 14 Abs. 2 Satz 2 BWaldG exemplarisch aufgeführten Grund gerechtfertigt ist.

Durch das Wort "insbesondere" macht der Gesetzgeber des BWaldG aber auch klar, dass es noch andere wichtige Gründe geben kann. Ein solcher Grund muss aber von erheblichem Gewicht sein, wenn er in die Freiheitsrechte, die auch für Radfahrer und Mountainbiker gelten, eingreifen und diese Beschränken will. Hier einfach zu sagen, dass andere wie z. B. Wanderer zuerst da waren, reicht nicht. Ein Freiheitsrecht, das nur den Ersten zusteht, wäre kein Freiheitsrecht. Auch der Umstand, dass andere Wege angelegt, unterhalten, bezahlt oder mitfinanziert haben, kann dafür nicht ausreichen; andernfalls könnten ja auch die privaten Waldbesitzer das Betreten der von ihnen privat angelegten Waldwege generell untersagen.

Wenn man sich dann auch noch das neue Hessische Waldgesetz anschaut und Berücksichtigt, dass dieses von allen, also sowohl Sportverbänden als auch Waldbesitzern, Jägern, Umweltverbänden, Jugendverbänden und sogar von den Wanderverbänden in Hessen als angemessener Interessenausgleich angesehen wird, dann wird augenfällig, dass die 2-Meter-Regelung in Baden-Württemberg auch nicht ansatzweise durch einen wichtigem Grund im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BWaldG gerechtfertigt ist. Und meiner Meinung nach muss sich jeder, der für die Beibehaltung der 2-Meter-Regelung eintritt, vorhalten lassen, dass er für eine Diskriminierung von Radfahrern und Mountainbikern steht, die eine Schande in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat darstellt.

Jede Einschränkung eines Freiheitsrechts muss nicht nur eine gesetzliche Grundlage haben, sondern sie muss zudem auch erforderlich, geeignet und angemessen sein. Dies ist ein elementarer Grundsatz des Grundgesetzes. Das Beispiel des neuen Waldgesetzes in Hessen, aber auch viele andere Forst- und Waldgesetze in den Bundesländern zeigen und beweisen, dass eine 2-Meter-Regelung weder erforderlich, noch geeignet noch angemessen ist. Wenn in Thüringen eine 2-Meter-Regelung sang- und klanglos beerdigt wird, wenn in Bayern ein Naturschutzgesetz, das auf eine Wegbreitenregelung verzichtet, als großer Erfolg bezeichnet wird und wenn jetzt auch in Hessen im Konsens aller Parteien, Organisationen und Verbände hinweg ein Waldgesetz, das auf Verbote verzichtet und auf gegenseitige Akzeptanz sowie Rücksichtnahme setzt, verabschiedet wird, dann wird augenfällig, dass die 2-Meter-Regelung in Baden-Württemberg nicht nur ein Irrweg ist, sondern zu Recht als eine unnötige und damit rechtswidrige Schikane bezeichnet werden darf und muss.
 
...stimmt mit ca 20 Jahren Verspätung haben sie die "Zielgruppe" Familie auch erkannt.

Hier lokal wäre eine feindliche Übernahme der Wandervereine ein leichtes, die stehen sowieso kurz vor de Auflösung. Entsprechend groß ist auch deren Wegepflege. Wenn der Grad an Teilhabe am Wegebau und -Pflege das Mitspracherecht bestimmt bzw. ein "Benutzungsrecht" nach sich zieht, dann wären die (illegalen) Trailbauer ja aus dem Schneider.

Wenn man alle anderen Waldnutzer nimmt und schaut, wer sich da alles am Erhalt der Wege beteiligt, frage ich mich schon warum die etwas nutzten "dürfen" was mir verwehrt ist. Wieviele Wege wurden überhaupt speziell für das Wandern angelegt? Die meisten sind alte Steige die schon immer den Menschen gedient haben. Insofern sind auch die Wanderer nur geduldete Nutznieser dieser Wege...

Apropopo,
Wir können uns ja mal in Geilsingen treffen;)
Der über Dir mit dem diggen P0rnobalken wäre auch am Start:D
Und der Schtiereo eh, der musste mich eben mit nem Edel runterkühlen:o
Und meinte das es an der Zeit wäre....
 
Ich würde auch gerne von der DIMB hören, ob da etwas geplant ist und wie der Zeitplan in etwa aussieht. (Sommerferien in BW).

Ciao Heiko!

Du bist doch in der DIMB! Kannst Du da nicht mal bei Deiner örtlichen IG fragen? Und bei der Gelegenheit die Antworten auf Deine Fragen gleich selbst mitgestalten? ;)

Nur um es klarzustellen: ich bin auch in der DIMB (wo kriegt man eigentlich so einen schicken DIMB-Bepper für das Forums-Profil her?) und arbeite gerade mit anderen DIMB-Mitgliedern genau an dem Thema: wie gehen wir vor? Eine Stellungnahme dazu ist auf dem Weg.

Die Sache ist halt nicht ohne:
- sollen wir uns über 850km Singletrails freuen und darüber die 2m-Regel indirekt bestätigen?
- oder sollen wir uns kämpferisch zeigen und Ausnahmen von einer Regel, die an sich schon unsinnig ist, ablehnen (und damit Gefahr laufen undankbar und unkooperativ zu erscheinen)
- eine Klage wäre eine weitere, zusätzliche Möglichkeit
- eine Petition eine andere (aber dafür müssen wir erstmal die Biker in BaWü mobilisieren...)
- es gibt zudem die Möglichkeit, mit den anderen Interessensgruppen zu reden und gemeinsam das Waldgesetz öffentlich in Frage zu stellen (evtl. auch aus unterschiedlichen Motiven heraus, Hauptsache es wird in Frage gestellt und es bewegt sich was)

Was so oder so helfen würde, wäre das Aufbegehren der BW-Biker. Aber wie kriegt man die zum aufbegehren??? Die haben sich/wir haben uns ja scheinbar arrangiert (Ball flach halten...).

In Hessen wurde der Ball nicht flachgehalten (da war die Situation allerdings auch akuter). Dort hat die Mobilisierung der Biker entscheidend zum jetzigen Erfolg beigetragen (gestern wurde in Hessen ein neues Biker-freundliches Waldgesetz verabschiedet). Das nicht zuletzt von der DIMB initiierte Aufbegehren der Biker, die öffentliche Wortführerschaft zu dem Thema, die spürbare Menge an Bikern, die sich plötzlich zu Wort gemeldet haben, hat dort viel bewirkt. Hier im Forum, auf Facebook, aber auch in lokalen Leserbriefen und bei Aktionen vor Ort.

Es braucht Biker, die vernetzt sind (ob über die DIMB oder nicht) und das Aufbegehren mittragen. Dazu gehört dann z.B. auch, dass lokal Leserbriefe zu den in letzter Zeit erschienenen, teilweise irreführenden Artikeln ("Biker dürfen jetzt auch Singletrails") geschrieben werden.

Wer von uns hier hat solche Leserbriefe geschrieben? Ich nicht, weil mir noch nicht klar war, wie kämpferisch, wie undankbar, wie kooperativ ich mich da geschickterweise äußern soll. Das sollte jetzt demnächst/bald klarer werden. Wie gesagt: eine Stellungnahmen der DIMB kommt.

Andererseits kann das ja auch jeder Biker für sich selbst beantworten. Hauptsache wir rühren uns!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfen wir daraus lesen, dass die DIMB dieses Mal nicht den Weg einer Petition sondern den einer Beschwerde / Klage gehen will?

Auch in Hessen haben wir im Hintergrund erwogen und geprüft, ob wir bei einem ungünstigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens evtl. den Weg zu den Gerichten beschreiten können/sollen. Glücklicherweise mussten wir das dann nicht weiter vertiefen. Aber der Weg von ein paar einfach mal so dahin geschriebenen Überlegungen in einem Forum zu einer Klage oder Verfassungsbeschwerde ist lang und mit viel Arbeit am Schreibtisch verbunden.

Aber auch andere Aktivitäten gegen die 2-Meter-Regelung werden wir nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln und als DIMB auch nicht alleine stemmen können, sondern brauchen dazu vor allem auch die Unterstützung der Mountainbiker vor Ort in allen Regionen Baden-Württembergs und ein landesweites Netzwerk. Wie in Hessen wollen wir auch in Ba-Wü in den nächsten Wochen Netzwerke knüpfen, über die wir dann auch außerhalb der öffentlichen und für jedermann mitlesbaren Forumsdiskussionen unsere Aktivitäten koordinieren und Informationen verteilen können. Wer eine unserer IGs in der Nähe hat und aktiv mithelfen will, kann sich ruhig schon einmal mit denen in Verbindung setzen. Wenn Ihr in Eurer Region keine IG habt, könnt Ihr eine DIMB IG gründen. Infos dazu auf "Sächsisch" gibt es bei [email protected], aber Ihr könnt ja schließlich alles außer Hochdeutsch :D ansonsten Übersetzungen dazu z. B. auf http://www.teens-web.de/sachsen.htm. Oder Ihr organisiert Euch als Gruppe z. B. als Interessengemeinschaft in diesem Forum oder auf Facebook und reiht Euch so in ein Netzwerk ein.

Wir brauchen Euch vor Ort, denn Ihr kennt Eure Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte oder Landtagsabgeordneten und seid deren Wähler. Ihr kennt die Leute in Vereinen und Organisationen und habt Eure Kontakte in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ihr seid es, die sich im Verlauf einer Kampagne als ganz normale und anständige Bürger Baden-Württembergs in den Lokal- und Regionalmedien präsentieren müssen. Und letztlich seid Ihr es, die die Mountainbikeszene und vor allem die Mountainbiker und Mountainbikerinnen am besten kennen, ihr Gehör finden und sie davon überzeugen können, dass sie und wir gegen die 2-Meter-Regelung kämpfen müssen.
 
(...) und kümmert euch um die Trails.

Ich kenne eine ganze Menge Biker die sich regelmäßig um die Trails kümmern.

Und zwar nicht (nur) um selbstgebaute Trails, sondern auch um ganz offizielle Wege: zugewachsene Wege, vom Sturm mit Bäumen gepflasterte Wege, vom Harvester verwüstete Wege, versumpfte Wege, ewig nasse Stellen.

Nur wird das wohl kein Biker oder Bike-Verein groß an die Glocke hängen, dass er <2m-Trails pflegt, wenn er da eigentlich noch nicht mal radeln darf. Und deshalb beschränken sich die meisten Aktionen auch auf kleinere Maßnahmen wie Freischneiden, Bäume aufräumen und mal ein paar Steine so legen, dass man trockenen Fußes/Rades durch die dauer-nassen/matschigen Passagen kommt. Sowas wie eine Drainage legen oder einen Weg befestigen fällt da eher aus.

Wobei, man könnte natürlich mal ganz offiziell Trailpflege-Arbeiten auf <2m-Wegen anmelden:
"Wir würden da gerne mal den Weg X pflegen."
"Ja, aber ihr seid doch Biker. Da dürft ihr gar nicht fahren."
"Wir fragen ja auch nur, ob wir den pflegen dürfen. Von fahren war ja (noch) gar nicht die Rede."

Wie auch immer: ich glaube an der Bereitschaft und Lust Trails zu pflegen wird es nicht scheitern. :daumen:
 
Ich kenne eine ganze Menge Biker die sich regelmäßig um die Trails kümmern.

Und zwar nicht (nur) um selbstgebaute Trails, sondern auch um ganz offizielle Wege: zugewachsene Wege, vom Sturm mit Bäumen gepflasterte Wege, vom Harvester verwüstete Wege, versumpfte Wege, ewig nasse Stellen.
...
Wie auch immer: ich glaube an der Bereitschaft und Lust Trails zu pflegen wird es nicht scheitern. :daumen:

Miteinander statt gegeneinander – gemeinsam für die Natur
Wanderer und Mountainbiker haben die gleichen Wurzeln: Sie lieben die Berge und die Natur. Viele Naturfreunde sind mit Wanderstiefel und Mountainbike unterwegs.

Antrag
der Abg. Dr. Patrick Rapp u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Unterhaltung von Wanderwegen
Drucksache 15/ 2691 vom 21. 11. 2012


...
Ein Großteil der baden-württembergischen Wanderwege ist nicht touristisch ge-
prägt, sondern wird vornehmlich zur Naherholung genutzt.

2.
wer für den Unterhalt und die Beschilderung der Wanderstrecken in Baden-
Württemberg zuständig ist;

Für den Unterhalt von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen ist
zunächst grundsätzlich der Grundeigentümer verantwortlich.
Bei speziellen Ein-
richtungen kann die Unterhaltslast vertraglich auch auf einen anderen Träger
übertragen werden. Die Beschilderung von Wanderstrecken erfolgt in erster Li-
nie auf freiwilliger Basis durch die Wanderorganisationen, insbesondere durch
den Schwäbischen Albverein, den Schwarzwaldverein und den Odenwaldklub.

Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere Beschilderungsinitiativen, etwa auf
Gemeindeebene für örtliche Wanderwege oder von Seiten privater oder sonstiger
Träger für spezielle Themenwege u. a. m.
Da der Wegeunterhalt zunächst im wirtschaftlichen Eigeninteresse des Grundei-
gentümers liegt
, der den Weg zur Nutzung seines Grundstücks benötigt, erscheinen
Initiativen der Landesregierung in diesem Bereich im Normalfall nicht erforder-
lich. Im stark frequentierten Erholungswald, in dem an den Wegezustand erhöhte
Anforderungen gestellt werden, können private Waldbesitzer mit der Umweltzula-
ge Wald (Zulage E für Erholungswald) einen finanziellen Ausgleich für den erhöh-
ten Aufwand in Höhe von derzeit jährlich 20 Euro pro Hektar erhalten.
...

Im Jahr 2011 wurden den Wanderorganisationen für Maßnahmen an Wander-
wegen Zuschüsse von insgesamt 406.800 Euro bewilligt. Zuwendungsemp-
fänger waren der Schwarzwaldverein (254.800 Euro), der Schwäbische Albve-
rein (137.700 Euro), der Odenwaldclub (13.100 Euro) und der Spessartbund
(1.200 Euro). ...

Vor diesem Hintergrund lässt sich dann auch folgende Aussage deuten:

Die Wegearbeit ist ein besonderer Schwerpunkt des Schwarzwaldvereins. Sie wird in Zukunft eine
noch zentralere Bedeutung für die Akzeptanz und die Legitimation des Vereins erhalten


so jedenfalls in der
P R E S S E M I T T E I L U N G zur 143. Hauptversammlung des Schwarzwaldvereins vom 19.06.2012

UNSER WEGESYSTEM IST EIN ERFOLGSMODELL
Das einheitliche Wegesystem ist unbestritten die herausragende Leistung des Schwarzwaldvereins im
zurückliegenden Jahrzehnt.

Mit diesem bundesweit in der Konzeption, Qualität und Reichweite einzigartigen Gemeinschaftsprojekt hat
der Schwarzwaldverein mit den Naturparken und Gemeinden die Grundlage für die Qualitätssteigerung in
der Wanderregion Schwarzwald und seiner angrenzenden Landschaften geschaffen. Davon profitieren heute
Wanderer, die Natursportler und der Tourismus. Die besondere Qualität der Wegemarkierung liegt in ihrer
Einfachheit und Einheitlichkeit, die es zu bewahren gilt.

Diese Errungenschaft ist der Kompetenz des Schwarzwaldvereins und seinen ehren- wie hauptamtlichen
Mitarbeitern
zu verdanken. Der Verein kann stolz sein auf diesen Erfolg und deshalb auch in Zukunft
selbstbewusst die Wegemarkierung federführend mitgestalten.

Die Wegearbeit ist ein besonderer Schwerpunkt des Schwarzwaldvereins. Sie wird in Zukunft eine
noch zentralere Bedeutung für die Akzeptanz und die Legitimation des Vereins erhalten
- sowohl vor
Ort als auch für den Hauptverein – denn mit der Wegearbeit erbringt der Schwarzwaldverein eine Leistung,
die...

- niemand sonst in die ser Qualität und zu diesem Preis erbringen kann;

- die Infrastruktur für eine naturnahe und umweltfreundliche Freizeitbeschäftigung schafft, die in Zukunft
weiter an Bedeutung gewinnen wird (Wandern als Trendsport, Gesundheitsförderung, nachhaltiger
Tourismus) und die als Dienstleistung gesellschaftlich hoch anerkannt ist, auch bei Wanderern, Sportlern
und Gästen weit über die Grenzen des Vereins hinaus;

- somit den Schwarzwaldverein für den Tourismus unverzichtbar macht, und zwar nicht als Handlanger,
sondern als Partner auf Augenhöhe.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Schwarzwaldverein von strategischer Bedeutung, bei der
Fortentwicklung des Markierungssystems die Fäden in der Hand zu behalten.
Das Konzept muss von
örtlichen Sonderregelungen oder regionalen Ausnahmen freigehalten werden, ohne unflexibel für neue
Anforderungen und Trends im Tourismus zu werden. Wichtig dabei bleiben aber die Einfachheit und die
Einheitlichkeit, denn nur diese gewährleisten letztlich die Qualität der Markierung und damit die Stärke des
Schwarzwaldvereins.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, das ist doch eine Steilvorlage für eine Antwort per Leserbrief. Gibt es jemanden vor Ort, der das machen mag?
Aus Stuttgart macht das nicht so Sinn.
 
Seit dem Bürgerentscheid haben die Wutbürger in Kirchzarten wohl Oberwasser bekommen.

Oft sind das auch Zugezogene und Stadtflüchtige, die nicht auf das Geld der Touristen angewiesen sind. Die schwingen sich dann auf, die Ruhe und die Kulturlandschaft zu schützen. Oftmals Menschen im Unruhestand, die sich eine neue Bezätigung auserkoren haben.
 
Auch beim Westweg Schwarzwald wird auf Facebook diskutiert:

Eine Wanderer-Meinung
Von Wandervereinen unterhaltene Pfade sollten weiterhin den Wanderern vorbehalten werden.

Während in anderen Bundesländern mit den jeweiligen Regelungen zum Betretungsrecht einer missbräuchlichen und schrankenlosen Ausübung des
Grundeigentums entgegengewirkt wird, hat man es in Baden-Württemberg mit einem Verein zu tun, der sich in feudalistischer Art und Weise anmaßt
über Grund und Boden - soweit von ihm markiert - nach belieben herrschen zu können.

Die einzelnen Grundeigentümer werden kraft Gesetzes Beschränkungen in der Rechtsausübung unterworfen, die ihre Grundlage im öffentlichen
Recht, insbesondere in der Sozialbindung des Eigentums, haben (Art. 14 Abs. 2 GG).
Es darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat die Sozialbindung des Eigentums schon allein durch Übertragung der Unterhaltslast auf Private
ganz einfach ausgehebelt wird.

Natürlich haben auch Freiheitsrechte ihre Grenzen. Das Betretungsrecht hat seine Schranken an dem Grundrecht anderer Erholungssuchender,
deren Rechtsausübung nicht verhindert oder mehr als notwendig beeinträchtigt werden darf.
Damit kann aber nicht gemeint sein, dass sich 7 % der Wanderer an der bloßen Anwesenheit von Radfahrern stören.

Und natürlich brauchen die Eigentümer aus dem Betretungsrecht auch keine Schäden hinzunehmen, die über ein zumutbares Maß hinausgehen.
Bei Spaziergängern, Wanderern, Läufern wie Radfahrern kann man aber bei gewöhnlicher Ausübung davon ausgehen, dass sie keinen Schaden anrichten.
Dennoch wird von Seiten der Wanderer das Argument vermeintlicher Wegeschäden gerne genutzt, schließlich seien es ja die Wandervereine, die die Wege
instand hielten und daraus besondere Befugnisse ableiten wollen.

In einem Rechtsstaat haben aber solche sachfremden Erwägungen keinen Raum, die eine Gruppe zu selbsternannten Wege-Herren macht und einem
Miteinander direkt entgegenstehen, indem Vorrechte suggeriert werden, die es nicht gibt.

Im Übrigen belastet das Radfahren die Natur nicht erheblich mehr als das einfache Betreten, soweit es sich auf (ausgewiesene, angelegte) Wege bezieht.
Beschädigungen von Dünen (so empflindliche Dinge gibt`s aber in Baden-Württembeg wohl eher nicht) wären nur durch rechtswidrige Nutzungen möglich.
Im Übrigen kann drohenden Beeinträchtigungen der Natur bei Bedarf durch Schutzverordnungen und Anordnungen entgegengewirkt werden (Oberverwaltungs-
gericht für das Land Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 1 LA 15/09 vom 12.05.2009).

Soviel zu Gemeinverträglichkeit, Eigentümerverträglichkeit und Naturverträglichkeit.
 
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