Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Gerne und auch immer wieder werden Konflikte und Unfälle zwischen Mountainbikern und anderen Erholungssuchenden als Rechtfertigung und Vorwand für das Unrecht der 2-m-Regel benutzt.

Nach der letzten Studie Studie „Wandern & Mountainbiken“ aus dem Jahr 2012 von Prof. Dr. Ulrich Schraml vom Institut für Forst- und Umweltpolitik der Universität Freiburg in Auftrag stören sich 2 % der Wanderer sehr und 4,6 % ziemlich an der bloßen Anwesenheit von Radfahrern. 6,6 % reichen also schon. Wenn das mal nicht unverhältnismäßig ist, ...

Nun wird auch immer wieder der selbe tödliche Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einer Joggerin vom 1. September 2009 als Beleg für häufige schwere, in mehreren Fällen sogar tödliche Unfälle mit Radfahrern im Wald genommen.

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten in zwei Artikeln über diesen Unfall:
Anklage nach tödlichem Radunfall vom 15.07.2010

Lest bitte zuerst den oben verlinkten Artikel und dann erst den Folgenden:
Bewährungsstrafe nach tödlichem Radunfall vom 12.11.2010

Im zweiten Artikel stellt sich raus:

Ein einmaliger Fall, sagt ein Stuttgarter Staatsanwalt. Seine Anklagebehörde hatte jedenfalls noch keinen, bei dem "ein Radfahrer einen Fußgänger totgefahren hat".
Ein einmaliger Fall!
Zwei- bis dreimal die Woche radelt er nach eigenen Angaben zu seinem Arbeitsplatz in Sindelfingen, immer auf demselben Weg.
Kein typisches Mountainbiken, sondern viel mehr ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Der 33-Jährige hatte hinter den beiden Joggerinnen geklingelt. Die 66-Jährige lief in der Mitte des Waldwegs, ihre Freundin links daneben. Für den Radfahrer war auf dem schmalen, asphaltierten Weg rechts noch eine Lücke von 80 bis 100 Zentimetern.
Der Weg war also asphaltiert und neben zwei Joggerinnen war auch noch 1 Meter Platz. Da es laut ForstBW in Baden-Württenberg in der Regel entweder Wege gibt, die deutlich unter 2 m breit sind oder aber Fahrwege die in aller Regel mindestens 3,50 m sind, wird es sich wohl um einen Fahrweg gehandelt haben.

Die 2-Meter-Regel wird also mit Unfällen auf breiten, asphaltierten Wegen verteidigt. Was haben diese jedoch mit der 2-m-Regel zu tun?

Doch für den Richter spielte "Tempo 40 oder 60" keine entscheidende Rolle. Fest steht nämlich, so Kirbach: "Er war viel zu schnell."
Genau das ist der Punkt:

Die Rechtslage ist auch ohne 2-Meter-Regel jedenfalls eindeutig. Radfahrer haben auf gemeinsam genutzten Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890). Selbstverständlich haben auch Fußgänger auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und diesen die Möglichkeit zum Passieren zu geben; den Radfahrer treffen aber im erhöhten Maße Sorgfaltspflichten. Deswegen muss er bei einer unklaren Verkehrslage gegebenenfalls per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger herstellen; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (vgl. OLG Oldenburg am angeführten Ort).

Damit wird deutlich, dass durch ein an die jeweilige Situation angepasstes Verhalten der Beteiligten Konflikte vermieden werden können. Insbesondere weist das Gericht auf die erhöhte Sorgfaltspflicht der Radfahrer und den Vorrang der Fußgänger auf gemeinsam benutzten Wegen hin. Es vergisst aber auch nicht zu erwähnen, dass selbstverständlich auch Fußgänger auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und diesen die Möglichkeit zum Passieren zu geben haben.

Damit konkretisiert das Gericht gleichzeitig auch das Prinzip der Gemeinverträglichkeit, wie es z. B. für das Betretungsrecht in der freien Natur und im Wald gilt und einen allgemeinen Grundsatz für das Verhalten der Erholungssuchenden zueinander enthält. Demnach darf die Rechtsausübung anderer nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 3 LWaldG und § 49 Abs. 2 Satz 2 NatSchG).

So kann es dem Radfahrer gegebenenfalls geboten sein abzusteigen, um dem Fußgänger dem ihm gebührenden Vorrang einzuräumen. Auf der anderen Seite sind auch die Fußgänger an die Gemeinverträglichkeitsklausel gebunden und dürfen Radfahrer nicht unnötig behindern. Im unübersichtlichen Terrain ist es nach den allgemeinen Regeln dem Radfahrer geboten nur so schnell zu fahren, dass er sein Fahrrad ständig beherrscht und innerhalb der übersehbaren Strecke notfalls sofort anhalten kann (vgl. auch § 3 Abs. 1 StVO).

Wofür braucht`s also die 2-Meter-Regel?

Einen weiteren Artikel gibt es noch in der Stuttgarter Zeitung vom 13.11.2010 Bewährung für rasenden Radfahrer
Der Richter nutzte die Verhandlung, um an alle Verkehrsteilnehmer zu appellieren. "Wie oft machen wir als Auto- oder Radfahrer Fehler und sind hinterher froh, dass nichts passiert ist?". Der Angeklagte habe dieses Glück nicht gehabt. "Ich bin sicher, dass dieser Prozess nicht ohne Eindruck für ihn bleibt."
In Baden-Württemberg wird aber ein einmaliger Fehler eines einzelnen Radfahrers als Vorwand genommen alle Radfahrer von schmalen Wegen zu verbannen.
Ein eigenartiges Verständnis von Rechtstaatlichkeit wird dort gepflegt.

Und hier gibs auch noch einen Artikel: War da ein Rad-Rowdy im Wald unterwegs?
Sind in Baden-Württemberg also die meisten Radfahrer Rad-Rowdys, die die 2-Meter-Regel rechtfertigen?
Oder stellt man die Mountainbiker nur gerne als Rad-Rowdys dar, um am Unrecht der 2-Meter-Regel festhalten zu können?

Im Übrigen handelte es sich bei dem Weg um einen Feldweg, wo das Waldgesetz nicht einmal einschlägig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerne und auch immer wieder werden Konflikte und Unfälle zwischen Mountainbikern und anderen Erholungssuchenden als Rechtfertigung und Vorwand für das Unrecht der 2-m-Regel benutzt.

Nach der letzten Studie Studie „Wandern & Mountainbiken“ aus dem Jahr 2012 von Prof. Dr. Ulrich Schraml vom Institut für Forst- und Umweltpolitik der Universität Freiburg in Auftrag stören sich 2 % der Wanderer sehr und 4,6 % ziemlich an der bloßen Anwesenheit von Radfahrern.

Nun wird auch immer wieder der selbe tödliche Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einer Joggerin vom 1. September 2009 als Beleg für häufige schwere, in mehreren Fällen sogar tödliche Unfälle mit Radfahrern im Wald genommen.

Das zeigt nur wieder sehr deutlich, dass die Herren und Damen Politiker unreflektiert das nachplappern, was ihnen diejenigen einflüstern, von denen sie sich die meisten Wählerstimmen erhoffen. Anscheinend wohl alte Verbandsmeier des Schäbischen Albvereins und der anderen Wandervögelverbände. Da unterscheiden sich die Grünen in keinster Weise von den Schwarzen und zementieren damit ihr Öffentliches Bild als Partei der Verbote.
 
Auf Facebook https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails gepostet:

Eine schallende Ohrfeige für alle Radfahrer und Mountainbiker!

Wenn man den Bericht in der Stuttgarter Zeitung sowie die dort verlinkte Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums liest, dann möchte man seinen Augen kaum trauen. Die FDP stellt ein paar durchaus berechtigte Fragen und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz brüskiert alle Radfahrer und Mountainbiker und rechtfertigt die 2-Meter-Regel unter anderem damit:

"Die Wanderverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der 2-m-Regel deshalb nachdrücklich ab."

Wie sagte der Abg. Buchter (Grüne) noch 1995 in der Opposition:

"Ich sage darauf nur: Da wurde wieder einmal Klientelpflege betrieben."

Aber es wird noch abenteuerlicher! Jetzt wird die 2-Meter-Regel plötzlich unter Berufung auf eine Recherche der Stuttgarter Zeitung damit gerechtfertigt, dass es "immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern im Wald" gekommen sei. Nun - in der Stellungnahme des Ministerium vom 01.02.2010 (Drucksache 14/5786) war davon noch nichts bekannt. Aber wir werden auch diesem neuen Argument nachgehen und es auf seinen Wahrheitsgehalt ganz genau überpüfen, aber wir brauchen Eure Hilfe. Wer kann uns diese Recherche beschaffen? Bitte an rechtsreferent ät dimb.de senden.

Während in anderen Bundesländern das freie Betretungsrecht die Regel und das Verbot die Einschränkung ist, verfolgt der Minister Alexander Bode offenbar einen ganz anderen Ansatz. Das Verbot als Regel soll bestehen bleiben, liberale Regelungen aus anderen Bundesländern, die dort vollkommen unproblematisch funktionieren, werden mit einer angeblichen Rechtsklarheit in Haftungsfragen begründet. Minister Alexander Bode sollte mal bei seinen Juristen im Ministerium nachfragen, wo die Haftung nach Unfällen geregelt ist? Dann würde er (hoffentlich) lernen, dass das Haftungsrecht bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht im baden-württembergischen Waldgesetz geregelt ist.

Der Minister Alexander Bode scheint auch ein seltsames Verständnis von der Berücksichtigung von Interessensgruppen zu haben, wenn eine Arbeitsgruppe aus Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Naturparken des Schwarzwalds, dem Schwarzwaldverein und ForstBW und deren Strategiepapier lobt. Da ist dann sogar die Rede von dem anspruchsvollen Ziel, "eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen." Da müssen wir mal ein wenig sarkastisch werden und Danke sagen, dass alle so bemüht sind, uns Mountainbikerinnen und Mountainbiker glücklich zu machen. Nur mit uns und unseren Interessensvertretungen mag man nicht reden. Da sagen wir doch lieber - Nein, Danke!

Die Wurzel allen Übels in Baden-Württemberg liegt in der 2-Meter-Regel. Aber kaum in der Regierungsverantwortung scheinen die Grünen und die SPD in Baden-Württemberg alles vergessen zu haben, wofür sie noch in der Opposition standen und was sie in den langen Oppositionsjahren zu Recht kritisiert haben. Sehen wir hier eine Korrumpierung durch Macht? Verteidigt der grüne Minister Alexander Bode vielleicht nur deshalb die 2-Meter-Regel, die seine Partei in der Vergangenheit mit überzeugenden Argumenten kritisierte, weil jetzt die FDP als Oppositionspartei der Abschaffung angeregt hat. Lieber Herr Minister Bode: So schaffen sie sich keine Freunde bei den Radfahrern und MountainbikerInnen.

Radfahren und Mountainbiken gehören zu den umweltfreundlichsten Sport- und Fortbewegungarten. Die Umweltbilanz der Radfahrer und Mountainbiker ist gerade auch im Vergleich zum Wandern hervorragend. Wir starten unsere Touren nämlich überwiegend von zu Hause aus. Lieber Herr Minister Bode: Lesen sie einfach mal die von uns auf der DIMB-Homepage veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien, statt weiter die Vorurteile Ihrer Amtsvorgänger zu verbreiten.

"Wir können alles. Ausser Hochdeutsch." lautet eine bekannte Imagekampagne zu Baden-Württemberg. "Wir können alles. Außer die 2-Meter-Regel abzuschaffen" scheint aber auch unter Rot-Grün zu gelten. Da könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass Schwarz-Gelb in Hessen die fortschrittlichere Kombination ist, denn dort gibt es seit dem 27.06.2013 ein modernes und bürgerfreundliches Betretungsrecht, das auf eine feste Wegbreite verzichtet, das freie Betretungsrecht auf allen Wegen auch für Radfahrer und MountainbikerInnen zur Regel macht und auf gegenseitige Rücksichtnahme und ein Miteinander setzt. Wir wäre es denn mit

"Wir können alles. Sogar die 2-Meter-Regel abschaffen"

http://www.stuttgarter-nachrichten....gel.d449df53-6db3-41c4-bb0c-e988b8a708cf.html

Weitere Anregungen für Kommentare, Leserbriefe etc. findet Ihr auf Facebook https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails sowie auf

www.dimb.de
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Wegbreitenregelungen_im_Lichte_des_Grundgesetz.pdf
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/O-Tone_zur_2-Meter-Regel.pdf
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Geschichte_der_2-Meter-Regel_in_Thringen.pdf
http://dimb.de/aktivitaeten/online-bibliothek
http://dimb.de/images/stories/pdf/a...dG_Anlage_1_zur_Offiziellen_Stellungnahme.pdf
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/erfolge/426-nicht-mit-uns-gesetzesaenderung-in-hessen
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/306-die-rechtslage-in-baden-wuerttemberg

More to come
 
Ob Schwarz/Gelb oder Grün/Rot macht leider nicht den geringsten Unterschied.

Albvereinsmitglied Kretschmann, der sich selbst als Naturfreund bezeichnet, sagte bei seiner Festansprache: „Im deutschen Südwesten schlägt das Wanderherz Europas“......Der Mensch sei ein Läufer und Wandern gehöre zu seiner Natur.

Gerlinde Kretschmann ist Wanderführerin beim Albverein

Das Wandern muss nach Ansicht des Schwäbischen Albvereins einen festen Platz im Schulleben haben. Bei dieser Initiative wird der Verein von Gerlinde Kretschmann, der Frau des Ministerpräsidenten, unterstützt.

Wir sind hier in Baden-Württemberg und die ältere Generation auf dem Land ist seit Geburt Albvereinsmitglied ungeachtet der Parteizugehörigkeit. Dass die Albvereinsgruppen vermehrt auch MTB-Ausflüge anbieten, scheint noch nicht bei allen angekommen zu sein.
 
Die Tatsache, dass sich irgendjemand bemüssigt fühlt, die 2m-Regel jetzt noch mal öffentlich zu bekräftigen, zeigt doch nur, dass unsere Aktivitäten hier und an anderen Stellen schon Wirkung zeigen
:-)
 
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in dem Sinne Flagge zeigen:

"Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. „Die Zwei-Meter-Regelung hat sich bewährt“, erklärte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) den Stuttgarter Nachrichten auf eine FDP-Anfrage."
Zitat aus StN-Artikel zur 2m-Regel

Aus meiner Sicht ein guter Anlass, mit Online-Kommentaren und Leserbriefen deutlich zu machen, dass es unter den Wählern nicht nur Wanderer gibt und dass ein Miteinander im Wald statt 2m-Regel die viel bessere Lösung ist.
 
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So wie ich die Presse kenne, wird der Artikel jetzt so oder so ähnlich in BaWü die Runde machen. Ein idealer Anknüpfungspunkt, für alle Biker in BaWü sich bei ihren lokalen und regionalen Medien gegen die 2m-Regel stark zu machen.
 
"lustigerweise" habe ich jetzt schon 3 oder 4 Artikel in unterschiedlichen Zeitungen heute zu dem Thema gelesen. Alle vom selben Autor. Was da wohl dahinter steckt?
 
Wiederverwendung gleicher Artikel in unterschiedlichen Medien ist Ausdruck der Einsparungen und Fusionen bei den Redaktionen.

Ein Grund, warum die Berichte nicht differenzierter ausfallen. Entsprechend müssen wir dem unsere Position entgegenhalten, damit die nicht einfach nur schreiben, was andere ihnen mundgerecht servieren.
 
Wiederverwendung gleicher Artikel in unterschiedlichen Medien ist Ausdruck der Einsparungen und Fusionen bei den Redaktionen.

Ein Grund, warum die Berichte nicht differenzierter ausfallen. Entsprechend müssen wir dem unsere Position entgegenhalten, damit die nicht einfach nur schreiben, was andere ihnen mundgerecht servieren.

Absolut.

Das faule Schreiberpack hat das copy and paste quasi erfunden.
Ohne zu ahnen, wes sie damit anrichten. Aber Hauptsache die Seiten werden gefüllt.
 
Unsere heutiger Facebook-Post auf https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails zum Thema:

Wenn ein Minister wie Alexander Bonde spricht, dann findet das in den Medien in Baden-Württemberg schnell Verbreitung. Der Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten findet sich mittlerweile auch in anderen Zeitungen und wir können und sollten das auch fort entsprechend kommentieren.

Wir haben zwischenzeitlich bei den Stuttgarter Nachrichten die von dem Minister Alexander Bonde angeführte Recherche zu Unfällen und Todesfällen angefordert und tatsächlich auch erhalten. Im Gegensatz zu ihm bzw. seinem Ministerium haben wir die Recherche allerdings auch gelesen. Es geht darin gar nicht um Unfälle zwischen Fußgängern und Mountainbikern auf Wegen im Wald, wie beispielhaft folgendes Zitat zeigt:

"Am Montag kam ein 72-Jähriger in Winterbach, Rems-Murr-Kreis, auf seinem Rennrad ums Leben, als er die Vorfahrt eines 62-jährigen Autofahrers nicht beachtete. Der Aufprall war so stark, dass der Radler später seinen schweren Verletzungen erlag. Am selben Tag erlitt ein 54-jähriger Radfahrer auf einem Feldweg in Stuttgart-Möhringen schwerste Verletzungen, als er beim Versuch, einem Fußball auszuweichen, auf den Asphalt stürzte. Stunden zuvor war ein 32-jähriger Radfahrer von einer Autofahrerin in Bad Cannstatt übersehen und gerammt worden. In den Nachtstunden wurde eine 25-Jährige in der Stuttgarter Innenstadt von einer Autofahrerin schwer verletzt - die Radlerin war freilich ohne Licht und alkoholisiert unterwegs."

Aber auch andere Erkenntnisse der Stuttgarter Zeitung haben nun wirklich nichts, aber auch gar nichts mit angeblichen Unfällen zwischen Fußgängern und Mountainbikern im Wald zu tun, denn es geht schlicht um Unfälle, in die Fahrradfahrer verwickelt sind, wie folgendes Zitat zeigt:

"1927 Radunfälle hat die Polizei im vergangenen Jahr in Stuttgart und in den Landkreisen Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Rems-Murr und Göppingen registriert. Dabei waren die Pedaleure in etwa der Hälfte der Fälle selbst die Verursacher. Die Quote des Eigenverschuldens ist in der Region allerdings unterschiedlich - am höchsten lag sie im Kreis Ludwigsburg mit 57,7 Prozent. Im Rems-Murr-Kreis beträgt der Anteil der radelnden Unfallverursacher lediglich 44,9 Prozent. Fehler werden nicht selten böse bestraft: In der Region waren letztes Jahr elf Tote zu beklagen"

Alle Zitate stammen aus dem uns von der Stuttgarter Zeitung auf Nachfrage übersandten Artikel vom 15.07.2010 "Radler und Fußgänger auf Kollisionskurs". Aufhänger des Artikel war die Anklage eines Radfahrers, der auf dem Weg zur Arbeit (!) mit einer Joggerin kollidierte. Der einzige Bezug zu unserem Sport bestand darin, dass er dabei ein "Mountainbike" fuhr. Über diesen Unfall hat die Stuttgarter Zeitung in zwei weiteren Artikeln am 15.07.2010 und am 12.11.2010 berichtet und das Statement der Staatsanwaltschaft in dem Artikel am 12.11.2010 ist bezeichnend:

"Ein einmaliger Fall, sagt ein Stuttgarter Staatsanwalt. Seine Anklagebehörde hatte jedenfalls noch keinen, bei dem "ein Radfahrer einen Fußgänger totgefahren hat"."

Lieber Herr Minister Alexander Bonde,
wenn man Ihre Behauptung nachprüft, dann stellt man sich die Frage, ob Sie von Ihrem Ministerium falsch über den Anlass und die Ergebnisse der Recherche der Stuttgarter Zeitung informiert wurden oder ob Sie hier bewusst das Ganz falsch und sinnentstellend dargestellt haben, um die 2-Meter-Regel einen Anschein von Legitimität zu geben. Wir können diese Frage nicht beantworten, aber wir können klar feststellen, dass sich wieder einmal ein zunächst ach so plausibel klingendes Argument bei näherem Hinsehen als heiße Luft und vorgeschoben erweist.

Wir bleiben am Ball!
Ihre DIMB

http://www.stuttgarter-nachrichten....all.5001df5a-5fd2-4105-9c6c-7ceb60665454.html
http://www.stuttgarter-nachrichten....all.ea22e52d-652b-4e16-b455-b7e908c1705d.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Dagegen können wir uns leicht wehren: Einfach die Kommentare ebenfalls kopieren ;)

Gerade darauf wollte ich (ironischerweise) anspielen.
Im Gegensatz zu den als Streugut verteilten Hetzartikeln sollten die Anfragen; Kommentare oder Leserbriefe wider der 2m Regel alles Unikate sein, um den Eindruck zu bestärken (nicht zu erwecken), dass es sich tatsächlich um eine große individuelle Interessensgruppe handelt.
 
Btw. wenn man die Arikel genau liest, stellt man fest, dass sich der tragische Unfall auf einem Feldweg ereignet hat - also noch nicht einmal im Wald.

Fazit: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefaked hast ;)
 
Auf wegen UNTER 2m breite KÖNNEN garkeine Unfällepassieren..... auf diesen dürfen Radler ja gar nicht sein..... :D

Wen das Konfliktpotential zwischen Radlern und Wanderern schon SOOOO hoch ist, dass es so eine Regelung hervorruft, dann sollte man sich mal überlegen, ob man nicht PKW und LKW für Straßen mit nur einer Fahrspur je Richtung sperrt. Denn das Konfliktpotential zwischen PKW-/LKW- und Motorradfahrern ist sicher um ein vielfaches höher....

Wie ich dann allerdings zur Arbeit komme ist mir ein Räzel, denn ich besitze kein Motorrad :D
 
Wen das Konfliktpotential zwischen Radlern und Wanderern schon SOOOO hoch ist, dass es so eine Regelung hervorruft,

Und das sollten wir bei der ganzen Sache und auch den einzelnen Kommentaren nicht vergessen: das Konfliktpotential besteht gar nicht und wenn dann wirklich nur in vereinzelten Fällen. Dies ist in einer offiziellen Studie bestätigt worden und wird in der Praxis auch von der großen Mehrheit so empfunden.

Und genau deswegen muss die 2m-Regel fallen: es gibt keine Konflikte zu regeln, im Gegenteil die Regel ruft ihrerseits eher Konflikte hervor. Und zwar weil sie eher ein gegeneinander als ein Miteinander im Wald fördert.

In dem Sinne sollten die Kommentare auch offensiv gegen die Regel, aber kooperativ gegenüber den Wanderern ausfallen, selbst wenn die mal provozieren.
 
@ Hockdrik

Mein Kommentar war ironisch gemeint.
Es sollte eigentlich deutlich machen, das es zwischen Auto-/LKW und Motorradfahrer öfters "Probleme (Unfälle)" gibt als mit MTBler und Wanderern auf einem Trail.

Ich les öfters das wieder ein Biker von einem Auto erfasst wurde oder ein LKW ein PKW platgemacht hat als das ein Radler einen Wanderer über den Haufen gefahren hat...

Die Wanderer die was gegen die Biker haben, sind sicher nur ein kleiner Teil, die sich dann aber mit ihren negativen Erfahrungen an die Politik wendet und die Politik eben wieder Wählerstimmen wittert, wenn sie ihr Fänchen in den richtigen Wind halten.
Es wird dann alles wieder verallgemeinert.
Alle Wanderer haben was gegen Biker
Und alle Biker sind BÖÖÖÖÖÖSE
Berichte und Statistiken werden so hin gedreht und/oder aus dem Kontex gerissen, dass sie grade zur Meinung die aufgebauscht werden soll passen
 
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