Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Die Rechtslage wird natürlich nicht immer 100%ig korrekt wiedergegeben, aber sei es drum.

'Trotzdem ist man versucht, einen Preis für das Auffinden der "2-Meter-Regel" in § 22 des rheinland-pfälzischen Waldgesetzes auszuschreiben.

Zitat Morgenweb

"Radfahren ist laut rheinland-pfälzischem Waldgesetz auf mindestens zwei Meter breiten, befestigten und forstwirtschaftlich genutzten Wegen erlaubt (Paragraf 22)."

Zitat § 22:

§ 22 Betreten, Reiten, Befahren

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 2.

(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
  1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,
  2. das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald,
  3. das Zelten im Wald,
  4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,
  5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
  6. das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
  7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.
Die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

(5) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und § 34 des Landesnaturschutzgesetzes bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes einschränken oder solche Einschränkungen zulassen. Das Betretens- und Befahrensrecht besteht nur vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften.
 
Schon kommentiert. ;)

Gibts denn keinen Lokalredaktuer, der mal das ganze wirklich neutral beachten kann? Einer, der mal Recherche betreibt, Meinungen von Politikern einholt, hinterfragt? Bei den kargen Budgets heutzutage ist "Arbeiten bei einer Zeitung" wohl auch nicht mehr mit Journalismus in Verbindung zu bringen.
 
Schon kommentiert. ;)

Gibts denn keinen Lokalredaktuer, der mal das ganze wirklich neutral beachten kann? Einer, der mal Recherche betreibt, Meinungen von Politikern einholt, hinterfragt? Bei den kargen Budgets heutzutage ist "Arbeiten bei einer Zeitung" wohl auch nicht mehr mit Journalismus in Verbindung zu bringen.

Betrachtet man das tatsächlich "neutral", wäre zu berichten, was zum einen in Gesetzen und Rechtsverordnungen (z.B. auch Mindeswegebreitenregelung in der SchutzVO NSG Siebengebirge) steht und was man damit zum anderen regelkonform machen kann. Das alleine ist bundesweit voluminös. Denn es kommt dabei entscheidend darauf an, ob die rechtlichen Limits justitiabel sind, was ich bei Wegemindesbreitenregelungen bezweifle. Kurzum, "Neutral" ist juristisch geil, ist aber journalistisch leider "furztrocken". Da bräuchte ein lokaler Journalist schon einen mutigen Chefredakeur.

Ich hatte mal für ein führendes MTB Magazin einen Artikel zu der Materie geschrieben. Mein mir zugestandenes Zeichen-Limit schrumpfte von Woche zu Woche, am Ende wurde noch Platz für ein in der Sache zumindest rechtlich nichtssagendes Riesenbild gebraucht. So läuft das leider oft genug. Es bleibt festzustellen, die BILD Zeitung war es nicht.
 
Vielleicht sollten wir Posts auf Facebook-Seiten der Grünen zukünftig mit einem Screenshot sichern, bevor die "NSA" diese zensiert und entfernt ;)

die grünen entfernen nicht wirklich kritische anfragen von ihrer fb-seite? oder doch?


schön zu sehen, dass der protest langsam fahrt aufnimmt. bin gespannt, wie fleißig die abgeordneten in bw auf anfragen reagieren ... in hessen zeigten sich einige nach sehr kurzer zeit sehr genervt :lol:
 
Eine Stellungnahme zur Stellungnahme?
Unser heutiger Facebook-Nachrichtendienst;)

Lest selbst, gebt uns Eure Likes und teilt diesen Post zu unserer neuesten Veröffentlichung, in der es um folgendes geht:

1. Das Märchen von den Unfällen
2. Das Märchen vom Unfallrisiko auf Singletrails
3. „Wild“ angelegte Singletrails als Verbotsrechtfertigung
4. Pilotprojekte zur Lösung von Scheinproblemen
5. Rechtsklarheit bei Unfällen?
6. Hat sich die 2-Meter-Regel wirklich bewährt?

Das ist alles viel Stoff zum Lesen, aber es lohnt sich!

http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf

Bedient Euch bitte in der Stellungnahme, aber schreibt bitte mit Euren eigenen Worten, damit wir individuell und authentisch bleiben. Ganz wichtig: Schreibt den Abgeordneten auch etwas zu Euch, wer Ihr seid, was Ihr macht und warum Ihr unter der 2-Meter-Regel leidet. Für die Stereotypen abgedroschene Sprachregelungen ohne Substanz sind andere zuständig ;) Bleibt individuell :love:
 
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Vorgestern noch auf der FB Landtagsseite der Grünen Fraktion zu sehen

so blöd kommen die doch nicht wirklich sein? unpackbar.


lustig aber die im von dir verlinkten bild der fb-seite zu sehende antwort der grünen: der zuständige abgeordnete arbeitet an einer antwort auf die vielen anfragen, die dann auf abgeordetenwatch eingestellt wird.

das heißt im klartext: der einzelne abgeordnete der grünen hat solange keine eigene meinung, bis sie ihm vorformuliert wird. traurig - und vor allem: wer soll jemand wählen, der nicht mal in der lage ist, sich selbst eine meinung zu bilden, eine antwort zu verfassen und die darin zum audruck kommende eigene meinung auch zu vertreten?
 
Ich hab den Grünen mal auf die Seite geschrieben und nach dem verschwundenen Bericht gefragt.....

Hier die Antwort

unbenannt66bz0.jpg
 
Wundert dich das?
Die Abgeordneten haben doch keine eigene Meinung (bzw. dürfen diese nicht veröffentlichen). Da wird doch erst im Ministerium nachgefragt und dann das nachgeplappert, was ihnen vorgegeben wird.
 
Interessant. Man stelle eine (inzwischen widerlegte) Behauptung auf, aber die dazu fehlenden Fakten sollen die anderen finden?
Die Dame fährt angeblich Mountainbike? Fahrradfahren im Wald ist nicht gleich Mountainbiking.....
 
Hier Hr. Rösler:

Bin ja mal gespannt was der für das Waldgesetz zuständige Berater nun für Antworten findet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_markus_roesler-597-44446--f391303.html#q391303
oder
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_markus_roesler-597-44446--f391372.html#q391372
oder
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_markus_roesler-597-44446--f391389.html#q391389

MdL Rösler ist auch ein starker Verfechter des Nationalparks Nordschwarzwald und der Verdacht wir Moutainbiker werden als Versöhnungsopfer für die Zustimmung der Wandervereine dargebracht, verstärkt sich noch.

Meine Hochachtung an die Kollegen von SAV und SWV, die haben wohl frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und sich gut bei Grünen und SPD vernetzt. Da können wir noch etwas lernen...
 
Zuletzt bearbeitet:
die abgeordneten der grünen haben offensichtlich entweder ein merkwürdiges verständis in bezug auf ihre rolle, die sie eigentlich einnehmen müssten. abnicken und widerkäuen von regierungsmeinungen ist kein bestandteil der verfassung, wenn ich mich nicht irre.

oder aber sie sind zu blöd, sich selbst ein bild zu machen und eigene, unabhängige antworten zu finden.

beides ganz klare gründe, sie bei der nächsten wahl zu ignorieren.
 
die abgeordneten der grünen haben offensichtlich entweder ein merkwürdiges verständis in bezug auf ihre rolle, die sie eigentlich einnehmen müssten. abnicken und widerkäuen von regierungsmeinungen ist kein bestandteil der verfassung, wenn ich mich nicht irre.

oder aber sie sind zu blöd, sich selbst ein bild zu machen und eigene, unabhängige antworten zu finden.

beides ganz klare gründe, sie bei der nächsten wahl zu ignorieren.

welche Partei in Ba-Wü ist denn klar für die Abschaffung der 2m-Regelung? Aktuell springt da (noch) keine in die Bresche, oder?
 
Ja klar, wenn die gewollt hätten, hätten sie gekonnt...

Das Problem sind nicht die Parteien, das Problem sind die Mountainbiker. Wir wollen zwar alle dasselbe, aber die anderen machen es besser. Die reden nicht, sondern ziehen ihre Strippen im Hinterzimmer.

Wir paar Hansel richten weder etwas aus noch interessiert es jemanden wirklich - jede Minute auf dem Bike ist vermutlich wertvoller als sich zu engagieren. So denkt wahrscheinlich die Mehrheit und handelt danach. Was soll's auch, was ändert sich für den einzelnen im Wald denn? Verzichtet heute auch nur einer auf einen guten Trail, nur weil es so im Waldgesetz steht? Bis auf die selten Momente in denen man sich fragt wie man es seinen Kindern erklärt, warum man mit ihnen zusammen einem Hobby nachgeht bei dem man an Verbotsschildern vorbeifährt...

Sorry Leute, aber ich bin weder der Geduldige noch der Optimistische und ich finde es unerträglich mit welcher Gleichgültigkeit mit dem Thema umgegangen wird.:heul:
 
Ich bin mir gar nicht sicher, ob denn SPD und Grüne wirklich die 2-Meter-Regel für sinnvoll und richtig halten. Die versuchen wohl eher, sich ein Thema vom Hals zu halten, mit dem man sich nur wenige Freunde, aber jede Menge Feinde machen kann.

Das mangelnde Interesse der MTBiker in BaWü entäuscht mich allerdings auch. Wahrscheinlich braucht es tatsächlich erst einen öffentlichkeitswirksamen Präzendenzfall, der zeigt, das da ein Problem ist auch wenn man es nicht ständig bemerkt.
 
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