Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Die paar echten Wanderer, die auch mal schmale Pfade gehen wollen, würden wir dann natürlich ganz großzügig dulden: "Gell, darfst hier eigentlich nicht wandern. Aber ist schon OK, der Wald ist ja für alle da."

...warum? Die echten Wanderer haben auch keine Problem mit Mountainbikern - also die Wanderer die man auch an verregneten und Nasskalten Tagen frühmorgens trifft. Meckern tun doch nur die Sonntags-Schönwetter-Spaziergänger die meist das Auto 500 Meter weiter auf einem Parkplatz stehen haben....
 
Auch in der Südwestpresse gibt es heute einen Artikel über die Wegbreite:

http://www.swp.de/goeppingen/lokale...e-von-Fahrradstrecken-im-Wald;art5583,2185446

In dem Artikel wird vom Bike X-ing Schwäbische Alb gesprochen wo angeblich schmalere Abschnitte dabei sein sollen.

Ich bin vor 2 Wochen die ersten 3 Etappen (von Aalen bis Owen) gefahren. Die Originalroute nach den offiziellen GPS Daten weil ich mir selbst ein Bild machen wollte wie es tatsächlich um den Alb X-ing aussieht. Also ich habe keine Trails entdecken können. Einen ca. 200m langen schmalen Abschnitt in der Ebene musste ich passieren um von einem Feldweg auf einen Waldweg zu kommen. Den habe ich dann selbstverständlich geschoben, da er unter 2m Breite war. Ich wollte ja kein Bußgeld riskieren. :daumen:

Eher hat man das Gefühl, dass man konsequent um schöne Trails herumgelotst wird. Und ich behaupte einfach mal, dass früher mehr "Trails" drin gewesen sein könnten. Aber die Strecke wurde wohl öfters wieder geändert, auf wessen Druck auch immer... :rolleyes:


Auch vermittelt der Abschnitt in dem Artikel irgendwie den Eindruck, dass man (selbst wenn es Trailabschnitte gäbe) diese auch befahren dürfte: falsch! in der Beschreibung jeder einzelnen Etappe steht in fetter Schrift eindeutig drin, dass man bei Abschnitten kleiner 2m das LWaldG beachten und schieben muss. Es gibt also für den Alb X-ing keine Ausnahmeregelung!

Und nur am Rande bemerkt: es ist sehr frustrierend wenn man eine Etappe mit mehr als 60km, 1800hm und teils absolut sinnlosen Wegschleifen (man fährt min. 2-3km Umweg mit etlichen hm nur um 300m weiter wieder rauszukommen und ohne jeglichen Genussaspekt) abarbeitet, sich immer wieder Berge hochquält und dann mit einer schicken Asphalt-Abfahrt "belohnt" wird. Aus diesem Grund werde ich mir die restlichen 3 Etappen wohl auch nicht antun. Wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders werden. Wer also nur daran interessiert ist km und hm zu "bolzen", der kann den Alb-Xing fahren.... oder auch ein Rennrad nehmen und sich eine für's Rennrad interessantere Strecke wählen.

Werde meine Tour-Erfahrung auch mal zusammenschreiben und an die Schwäbische-Alb-Tourismus schicken. Mal schauen was die dazu sagen...

/Edit: Auf deren offizielle Seite gibt's ein Video. Die dort gezeigten Stellen hab ich nicht durchfahren. Kann mir jemand sagen, wo das ist? Auf den ersten 3 Etappen kann es eigentlich nicht gewesen sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Weg wird auf ca 50m länge (aber sehr übersichtlich) richtig schmal, da er so gut wie zu gewachsen ist, da kannst dann schauen, wie du das Rad da durchgeschoben bekommst :D selbst fahrenderweise streift man noch die abgeschnittenen Äste


Ich werde den Typen vom Forstamt nochmal anschreiben und ihn bitten, die "Umleitung" für Radfahrer auszuschildern

Dein Beispiel ist auf einer ganz anderen argumentativen Ebene rechtlich durchschlagender als auf der, auf der Du Dich mit dem Förster zoffst.

Denn mit Deinem Beispiel ist doch (super!), und das ist die gute Seite der Sache, bewiesen, daß man die Breite eines Weges nicht daran erkennen kann, auf welcher Breite er befahren oder subjektiv befahrbar ist, sondern daß sich die Breite eines Weges aus der tatsächlichen Breite, sprich incl...- wie auch immer, und sei es mit Bäumen -.. begrünter Wegeflächen ergibt.*

Sonst wäre ja ein über 2m breiter Grasweg im Wald (und davon gibt es nicht wenige und vor allem auch solche, die auch spurlos ein Grasweg blieben, wenn dann und wann mal ein försterliches oder jägerliches KFZ darauf führe), gar kein Weg, sondern eine Trasse mit der Breite Null.

Das führt auch ad absurdum, was der MdL Filius von sich gegeben hat.

*) im Gegensatz zu Ufern von Fliessgewässern, die sich bei Auskolkungen auch de jure verabschieden (vgl. sgm. §§ 8,9 Wassergesetz BW), kann eine Wegefläche nicht einfach durch unbefahrbaren Bewuchs "weggewachsen"..- also gewissermaßen dem Wald zugeschlagen -..werden, z.B. um die "2m-Regel" durch diesen (politisch gewollten?) Wildwuchs wirksam werden zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Artikel wird vom Bike X-ing Schwäbische Alb gesprochen wo angeblich schmalere Abschnitte dabei sein sollen.

Ich bin vor 2 Wochen die ersten 3 Etappen (von Aalen bis Owen) gefahren. Die Originalroute nach den offiziellen GPS Daten weil ich mir selbst ein Bild machen wollte wie es tatsächlich um den Alb X-ing aussieht. Also ich habe keine Trails entdecken können. Einen ca. 200m langen schmalen Abschnitt in der Ebene musste ich passieren um von einem Feldweg auf einen Waldweg zu kommen. Den habe ich dann selbstverständlich geschoben, da er unter 2m Breite war. Ich wollte ja kein Bußgeld riskieren. :daumen:

Eher hat man das Gefühl, dass man konsequent um schöne Trails herumgelotst wird. Und ich behaupte einfach mal, dass früher mehr "Trails" drin gewesen sein könnten. Aber die Strecke wurde wohl öfters wieder geändert, auf wessen Druck auch immer... :rolleyes:


Auch vermittelt der Abschnitt in dem Artikel irgendwie den Eindruck, dass man (selbst wenn es Trailabschnitte gäbe) diese auch befahren dürfte: falsch! in der Beschreibung jeder einzelnen Etappe steht in fetter Schrift eindeutig drin, dass man bei Abschnitten kleiner 2m das LWaldG beachten und schieben muss. Es gibt also für den Alb X-ing keine Ausnahmeregelung!

Und nur am Rande bemerkt: es ist sehr frustrierend wenn man eine Etappe mit mehr als 60km, 1800hm und teils absolut sinnlosen Wegschleifen (man fährt min. 2-3km Umweg mit etlichen hm nur um 300m weiter wieder rauszukommen und ohne jeglichen Genussaspekt) abarbeitet, sich immer wieder Berge hochquält und dann mit einer schicken Asphalt-Abfahrt "belohnt" wird. Aus diesem Grund werde ich mir die restlichen 3 Etappen wohl auch nicht antun. Wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders werden. Wer also nur daran interessiert ist km und hm zu "bolzen", der kann den Alb-Xing fahren.... oder auch ein Rennrad nehmen und sich eine für's Rennrad interessantere Strecke wählen.

Werde meine Tour-Erfahrung auch mal zusammenschreiben und an die Schwäbische-Alb-Tourismus schicken. Mal schauen was die dazu sagen...

/Edit: Auf deren offizielle Seite gibt's ein Video. Die dort gezeigten Stellen hab ich nicht durchfahren. Kann mir jemand sagen, wo das ist? Auf den ersten 3 Etappen kann es eigentlich nicht gewesen sein...
Ich habe genau die gleiche Erfahrung machen müssen. Bin im letzten Jahr mit offiziellem Alb-X Buch und daugehörigem GPS Track die ersten beiden Etappen (von Aalen aus) gefahren.
War auch mega enttäuscht davon, dass das höchste der Gefühle mal ein steiler grober Schotteranstieg war.. von Trails keine Spur.
Dass die Routenführung geändert wurde, kann ich bestätigen: Beschreibung in Worten wich von der Karte ab, welche wiederum von den GPS-Tracks abwich. War zum einen eine Katastrophe zum navigieren, zum anderen einfach schwach, da kaum Erlebniswert.
 
Hallo,
ich lese immer wieder von der Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Hat schon jemand einmal so eine Ausnahmegenehmigung beantragt?
Kann man diese Genehmigung - Zeitlich
- Ortsbezogen
- Personenbezogen
- für Strecken von Ort A nach Ort B beantragen ?

Wenn ich durch BW von Nord nach Süd auf Wald und Feldwegen mit den Fahrrad
fahren möchte bei welcher Behörde muss ich dann diese Ausnahmegenehmigung
beantragen?
 
Gerade gesehen:
Ohne explizites Verbot darf jeder Trail im Kanton mit Mountainbikes befahren werden. In Graubünden werden die Trails geteilt – und das mehrheitlich ohne Probleme.
Quelle

Aber vermutlich sind die bündner Berge grundsätzlich vollkommen anders als die des Schwarzwaldes und man kann solche Erkenntnisse sicherlich nicht einfach so übertragen. Und überhaupt, wie halten es die Eidgenossen mit der Wegesicherungspflicht?
 
Soweit ich weiß sind solche Ausnahmegenehmigungen nur Streckenbezogen und müssen vom Besitzer des Landes, auf dem die Strecke verläuft, genehmigt werden. Damit haftet dann dieser aber auch.
 
Gerade gesehen:
Quelle

Aber vermutlich sind die bündner Berge grundsätzlich vollkommen anders als die des Schwarzwaldes und man kann solche Erkenntnisse sicherlich nicht einfach so übertragen. Und überhaupt, wie halten es die Eidgenossen mit der Wegesicherungspflicht?
RICHTIG gut, genau unsere Rede: "In Graubünden werden die Trails geteilt – und das mehrheitlich ohne Probleme."
Ist jemand vom dimb/opentrails-Bündnis auf diesem Kongress: http://www.ridekongress.ch/ ?
 
Aus dem Waldgesetz:

Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

Aus meiner Erfahrung haben dabei Waldbesitzer, Forstbehörde und untere Naturschutzbehörde was mitzureden.
 
...Ausnahmegenehmigungen nur Streckenbezogen und müssen vom Besitzer des Landes, auf dem die Strecke verläuft, genehmigt werden.

...und der ForstBW hat - wenn er betroffen war - diese Ausnahmen bisher kategorisch abgelehnt, obwohl sie immer schon im Gesetz explizit vorgesehen waren. Also gab es die Ausnahmen de facto nicht oder nur sehr, sehr selten. Jetzt sollen Ausnahmen möglich sein, aber mit einer Deckelung auf "10% von sehr wenig" und damit ist das ganze Thema eher Augenwischerei und Pseudo-Bike-Freundlichkeit für das Tourismus-Marketing.

Es braucht auch eh gar keine Ausnahmen, wenn man die 2-Meter-Regel endlich abschafft. :aufreg: ;)

Was die eigentliche Frage anbelangt:
- wie oben geschrieben: nicht Deine Tour, sondern die einzelnen Teil-Strecken an sich müssten per Ausnahme freigegeben werden
- mach Deine Tour einfach trotzdem, nimm Rücksicht, umfahre Parkplätze und breite Wege (:rolleyes:) und Du wirst kaum Probleme haben

Viel Spaß! :)
 
...und der ForstBW hat - wenn er betroffen war - diese Ausnahmen bisher kategorisch abgelehnt, obwohl sie immer schon im Gesetz explizit vorgesehen waren. Also gab es die Ausnahmen de facto nicht oder nur sehr, sehr selten. Jetzt sollen Ausnahmen möglich sein, aber mit einer Deckelung auf "10% von sehr wenig" und damit ist das ganze Thema eher Augenwischerei und Pseudo-Bike-Freundlichkeit für das Tourismus-Marketing.

Hier ein Beispiel für die ablehnende Haltung des Forsts: http://www.badische-zeitung.de/villingen-schwenningen/kein-interesse-an-singletrails--73088663.html

Zusammengefasst: Warum sollte man Wege freigeben, da kann man ja kein Geld mit verdienen.
 
Hallo,
ich lese immer wieder von der Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Hat schon jemand einmal so eine Ausnahmegenehmigung beantragt?
Kann man diese Genehmigung - Zeitlich
- Ortsbezogen
- Personenbezogen
- für Strecken von Ort A nach Ort B beantragen ?

Wenn ich durch BW von Nord nach Süd auf Wald und Feldwegen mit den Fahrrad
fahren möchte bei welcher Behörde muss ich dann diese Ausnahmegenehmigung
beantragen?


Ich hab bei meiner Gemeinde einmal nach einem Weg angefragt, ob es die Möglichkeit der Ausnahmeregelung gibt....
Es wurde, wie nicht anders zu erwarten, abgelehnt, mit der Begründung der Weg ist zu schmal und er wird rege von Wanderern und Joggern genutzt ( ich bin der einzigste Jogger, den ich auf dem Weg treffe ), Wanderer halten sich auch sehr in Grenzen.
Man solle doch in den Schwarzwald fahren, dort würde es ein paar ausgewiesene Streken geben....

Wenn du lustig bist, fragst einfach auf deiner Gemeinde an, wer dafür zuständig ist und schilderst denen kurz was du willst.....
Entweder sagen die dir dann an wen du dich wenden musst oder leiten es, wie bei mir, direkt weiter.
 
Hier ein Beispiel für die ablehnende Haltung des Forsts: http://www.badische-zeitung.de/villingen-schwenningen/kein-interesse-an-singletrails--73088663.html

Zusammengefasst: Warum sollte man Wege freigeben, da kann man ja kein Geld mit verdienen.


Aha sehr interessant....
Ein Wanderverband lotst doch zu 80% die Massen eh über irgendwelche breiten Forstwege.... die von den Forstwirten sauber gehalten werden....

Aber es ist ja so wie immer..... Der eine schiebt dem anderen den schwarzen Peter zu und ändern wird sich groß nichts.
Weil schuld sind immer nur die Anderen.....

Für was zum Geier braucht man einen Verband um auf einem Trail zufahren? Der Weg ist doch eh schon da und entweder wird er schon von einem Verband unterhalten ( lol ) oder er wird von den Gemeinden/Forstverwaltung unterhalten....

Wenn ich jetzt bei mir in der Umgebung schaue, gibt es weder einen Wander- noch einen Bikeverein/verband in den ich eintreten könnte.
Und Wanderer und Biker gibt es hier so viele, das ich auf meinen Touren sehr oft keine Menschensele treffe....
 
die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

Was nicht im Gesetz steht, ist, daß die Sache nicht ohne den Waldbesitzer geht. Die Gesetzsmacher in BW hatten schlichtweg verpennt, daß es auch andere Waldbesitzer als nur den Staat gibt. Nur der kann sich eigene Wege insoweit selbst, aber eben nicht fremde Wege, gleichzeitig öffentlich rechtlich als auch privatrechtlich freigeben. Ohne die Zustimmung des jew. Waldbesitzers wäre die Geschichte verfassungswidrig (vgl. Art. 14 GG..-..Herstellung der Gemeinverfügbarkeit von Privateigentum nur per Gesetz, aber nicht per "untergesetzliche" Freigabe durch Forstämter).
 
Hallo
es geht mir ja nur darum, solange diese 2m Regel (noch) besteht Gesetzeskonform in Bw
Fahrrad zu fahren.
Wie schon einige Beispiele hier zeigen gibt es Wege die sich von über 2m
auf unter 2m breite verjüngen. Da ich kein Staatlich Diplomierter Vermessungsingenieur bin und auch keinen geeichten Glidermaßstab besitze will ich für solche Strecken eine
Ausnahmegenehmigung bis die 2m Regel gekippt ist.

Eigentlich sollten alle so eine Ausnahmegenehmigung beantragen aus Prinzip.

Frank
 
Hier ein Beispiel für die ablehnende Haltung des Forsts: http://www.badische-zeitung.de/villingen-schwenningen/kein-interesse-an-singletrails--73088663.html

Zusammengefasst: Warum sollte man Wege freigeben, da kann man ja kein Geld mit verdienen.

In Stuttgart, so weiß er von seinem dortigen Forstkollegen, wurde auf Drängen der Mountainbike-Szene eine halsbrecherische Down-Hill-Abfahrt für Radler angelegt. "Da gibt es jede Woche Unfälle mit Verletzten.
...interessant, Verletzte auf einer Strecke die es noch gar nicht gibt, sogar wöchentlich...:heul:
 
Hallo
es geht mir ja nur darum, solange diese 2m Regel (noch) besteht Gesetzeskonform in Bw
Fahrrad zu fahren.
Wie schon einige Beispiele hier zeigen gibt es Wege die sich von über 2m
auf unter 2m breite verjüngen. Da ich kein Staatlich Diplomierter Vermessungsingenieur bin und auch keinen geeichten Glidermaßstab besitze will ich für solche Strecken eine
Ausnahmegenehmigung bis die 2m Regel gekippt ist.

Eigentlich sollten alle so eine Ausnahmegenehmigung beantragen aus Prinzip.

Frank


Gesetzeskonform?! Bleib einfach auf den breiten Waldautobahnen :D und halte dich von Wanderern, Kindern und Hunden fern :lol::lol::lol:

Das Problem ist, es gibt keine Fixpunkte andenen die Wegbreite festgemacht bzw. von denen aus gemessen wird

Man unterstellt dir aber das du wissen musst, wann ein Weg breit genug ist zum befahren und wann nicht...
 
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