Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Naja, da steht ja nicht, dass es illegal wäre :)


Ne, der Text auf tourismus-bw.de suggeriert im Gegenteil, dass es legal ist und das von Redshred erwähnte, jetzt entfernte Video wohl auch.

Die haben da offenbar einen Interessen-Konflikt. ;-)

Die Touristiker sollten sich jetzt halt mal demnächst entscheiden, ob sie nur verbal Bike-freundlich sein wollen oder auch tatsächlich. Ich weiss nur noch nicht genau, wie wir ihnen bei der Entscheidung helfen können.

Bisher ist eher eine "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass."-Haltung festzustellen. Mit ein bisschen Singletrail-Ausnahmen groß um Biker werben, aber "nicht auf Kosten der Wanderer" schreien, sobald es jemand etwas hörbarer hinterfragt. Den Biker erzählen, dass man Bike-freundlich ist, aber nur so laut, dass es bloß kein Wanderer hören kann.

Dabei wären die so ein prima Unterstützer unserer Sache, denn sie können wirtschaftliche Faktoren in's Spiel bringen...
 
Schon komisch wie Touristik Hochschwarzwald Werbung für MTB Touren macht?

http://www.hochschwarzwald.de/hocht...inbike-tour-zum-aussichtspunkt-zweiseenblick/

Gestern war noch ein Video auf deren HP zudem ich ein paar Fragen gestellt habe

(Werbung mit Singletrail heizen im Naturschutzgebiet) heute ist es auf der HP verschwunden
...das ist ja der Hammer.

Welcher Abgeordnete war noch gleich in einem der Beiräte eines der Tourismusverbände im Schwarzwald?
 
Mann sollte im Bezug der Touristik Hochschwarzwald einfach wie ich nachfragen ob die MTB Strecken freigeben sind. (Die berühmten Ausnahmen? und Sonderfreigaben?) Und wenn diese es nicht sind, nachfragen warum dann damit Werbung gemacht wird. Ich finde es schon komisch wie die Touristik Hochschwarzwald damit Werbung macht.:confused:
Ist wie wenn ich denn Schweizern erzähle bei uns darf man immer auf der Autobahn unbegrenzt fahren. Las dich nur nicht erwischen:D
 
Schon komisch wie Touristik Hochschwarzwald Werbung für MTB Touren macht?

http://www.hochschwarzwald.de/hocht...inbike-tour-zum-aussichtspunkt-zweiseenblick/

Gestern war noch ein Video auf deren HP zudem ich ein paar Fragen gestellt habe

(Werbung mit Singletrail heizen im Naturschutzgebiet) heute ist es auf der HP verschwunden
Ein etwas radikaler und auch gemeiner Vorschlag von mir ist, die Dame anzuzeigen wegen dem Verstoß gegen die 2m Regel. Beweisfotos liefert die Wegseite. Man müsste nur noch die Stellen finden und dokumentieren, dass sie wirklich in BW liegen und es dafür keine Ausnahmeregelung gibt.
 
Hi,

wenn man sich die Beschreibung dieser Tour von der Hochschwarzwald Webseite anschaut, in der auszugsweise

" ... Hier biegen wir rechts auf einen schmalen Waldtrail ab, der uns immer weiter richtung Gipfel führt....dann gleich wieder rechts auf einen schmalen Naturpfad fahren....und direkt dahinter rechts auf den nächsten Trail.... "

steht, klingt das, ohne die Strecke jetzt persönlich zu kennen, nicht nach Wegen > 2m.

Die Tour ist aber schon jetzt "offiziell" beworben. ;)

Gruss
Tofi
 
Das ist das Bild zu der Tour (ich habe natürlich bergab geschoben)
medium_DSC08428.JPG
[/url][/IMG]
 
Bin gerade im Chat dort auf der Seite und frage mal nach:

"Hallo, habe gerade die Beschreibung der Hanna klein Auerhahn Tour gelesen - da möchte man sofort losfahren - das wäre was für mein verlängertes Wochenende am 03.-06. Oktober. Aber eine Frage: sind für diese Tour denn für die schmalen Wege (Waldtrail, Naturpfad) Ausnahmegenehmigungen von der besch...eidenen 2-Meter-Regel erteilt?"

Mal sehen, ob ich eine (vernünftige) Antwort bekomme! ;)


Hi,

wenn man sich die Beschreibung dieser Tour von der Hochschwarzwald Webseite anschaut, in der auszugsweise

" ... Hier biegen wir rechts auf einen schmalen Waldtrail ab, der uns immer weiter richtung Gipfel führt....dann gleich wieder rechts auf einen schmalen Naturpfad fahren....und direkt dahinter rechts auf den nächsten Trail.... "

steht, klingt das, ohne die Strecke jetzt persönlich zu kennen, nicht nach Wegen > 2m.



Gruss
Tofi
 
"Tourist-Information Hochschwarzwald
Kuckuck! Herzlich willkommen im Chat.
Bitte geben Sie uns Ihre email-Adresse, dann können wir bei den KollegInnen in Feldberg nachfragen und Ihnen zeitnah Auskunft erteilen."
Habe ich gemacht und werde das Ergebnis dann hier veröffentlichen!
 
Ich glaube wir tun uns einen Bärendienst, wenn wir die Tourismus-Verantwortlichen anschreiben und diese die Touren danach einfach wieder von ihren Seiten nehmen. Solche Seiten sind doch gute Argumente bei den Diskussionen mit den Politikern, wenn nun alle vom Netz genommen werden, hilft uns das gar nichts.
 
Ich glaube wir tun uns einen Bärendienst, wenn wir die Tourismus-Verantwortlichen anschreiben und diese die Touren danach einfach wieder von ihren Seiten nehmen. Solche Seiten sind doch gute Argumente bei den Diskussionen mit den Politikern, wenn nun alle vom Netz genommen werden, hilft uns das gar nichts.
Einerseits hast du da sicherlich recht, andererseits würde man irgendwann auf lange Sicht den eigenen Tourismus killen, wenn man einfach alle Touren und Angebote von der eigenen Website streicht. Wenn das mal im Kopf der Verantwortlichen angekommen ist, müssten wir sogar neue Verbündete gewinnen.. Dann gibt es nämlich keinen anderen Weg mehr, als eine Aufweichung oder eben die Abschaffung der 2m-Regel!
 
Einerseits hast du da sicherlich recht, andererseits würde man irgendwann auf lange Sicht den eigenen Tourismus killen, wenn man einfach alle Touren und Angebote von der eigenen Website streicht. Wenn das mal im Kopf der Verantwortlichen angekommen ist, müssten wir sogar neue Verbündete gewinnen.. Dann gibt es nämlich keinen anderen Weg mehr, als eine Aufweichung oder eben die Abschaffung der 2m-Regel!

Eben, oder wollen die sonst zukünftig mit "tollen Forstautobahn-Touren" werben??? :rolleyes:
 
Ich konnte mir einen Kommentar zu dieser Tour auf der Hochschwarzwald-Tourismus-Seite ebenfalls nicht verkneifen. Bin gespannt, ob das freigegeben wird.

Der Schwarzwald ist schön, keine Frage; aber das von Rebekka Markert (die junge Dame mit dem Radhelm) in ihrer Biographie angesprochene "Paradies für Biker" ist es aufgrund gegebener Gesetzeslage leider definitiv nicht.

War denn die Hochschwarzwald-Tourismus-GmbH nicht auch an diesem Konsenspapier beteiligt? Oder war es da die Schwarzwald-Tourismus GmbH (STG)? Gehen deren Meinungen zum Thema etwa so weit auseinander, dass die einen einer Wegetrennung zustimmen und die anderen davon reden, dass es Gespräche gab, die 2 Meter Regelung im Jahr 2014 zu lockern und deshalb demonstrativ die schmaleren Wege bereits jetzt befahren und bewerben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Staatsforst Baden Württtemberg spielt im Internet mit faslchen Karten.

Wie der URL oder der PDF-Sicherungskopie zu entnehmen ist, wird darin behauptet

So sagt es das Gesetz:
Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite 2 m). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der befestigten Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf befestigten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Beim Begegnungsverkehr hat der Fußgänger Vorrang.

Es mag jeder im Gesetz (nicht nur im § 37), auf das sich der Staatsforst ja ausdrücklich bezieht, intensiv nachsuchen, wo da etwas von "befestigt" steht. Diese Bestimmung gibt es schlichtweg nicht, der Staatsforst verbreitet somit ganz einfach die Unwahrheit, um es höflich auszudrücken.

Wie bei der 2m-Regel wird da staatlicherseits munter drauflos interpretiert, ob es nun rechtens ist oder nicht. Denn die in der Regel rechtlich nicht mit dem juristischen besonderem Tiefgang gesegneten Radfahrer werden es hoffentlich nicht merken :mad:

§ 37 (3) LandeswaldG:
Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Nebenbei bemerkt, stolpert der Staatsfort über die eigenen textlichen Phantasien und vergißt durch die Formulierung die Info an die Leser, daß das Radfahren auch auf unbefestigten Wegen so erfolgen muß, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Dumm gelaufen.... :D
 

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