Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Nichts anderes wird mit den Trails passieren....
Die eine Gruppe plant es, die andere Spricht sich dagegen aus und am Ende hat alles nur eine riesen Haufen an Papier, Zeit und vorallem Geld gekostet.


Man soll sich in der Region für ein gutes Wegenetz einsetzen?!
Ja dann schreibt doch mal dem Forstamt mit einer konkreten Anfrage.... Mehr als eine Absage kommt nicht zurück und auf einen offenen Dialog bzw auf eine Diskusion lassen die sich zu 98% auch nicht ein, sondern löschen einfach die Antwort auf die Absage. :mad:

Gottseidank ist auch schon in dieser Republik das Gegenteil passiert.

Damit man aber wenigstens keine Ausnahmen von der "2m-Regel" erörtern und damit Behörden beschäftigen muß, muß die Regelung weg.
 
Hallo,

ich habe da ein schönes Video beim Video Contest des Schwarzwaldtourismus gefunden das den ersten Platz verdient hätte.
http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2

Bitte dafür Voten!!!

Einfach auf "find ich spitze klicken" Keine weiteren Angaben notwendig.

ciao heiko

Yep, macht da mal alle mit und schubst das nach vorne! :daumen:
Aktuell Platz 7 im Ranking. Um auf Platz 1 zu kommen, braucht's nur etwa 250 Stimmen, was aber fast das 8-fache der bisherigen ist.
Svabian: Koschd nix! (aber ist witzig und erzeugt Aufmerksamkeit an nützlicher Stelle) ;)
 
Und schwup-di-wupp sind es schon 121 Stimme. Schön brav überall verteilen in eurem Umfeld. Es wäre sehr nett, wenn dieser Beitrag dann gewinnt.

http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2

Vor allem bin ich gespannt was dann passiert.

Edit: Aus den AGB zu dem ganzen:
"Die finale Bewertung der Videos erfolgt nach dem 31.10. 13 durch eine Jury, die vom Veranstalter bestimmt wird. Zu den Bewertungskriterien zählen Kreativität, Originalität wie spektakuläre Aufnahmen, spannende Themen und außergewöhnliche Ansichten."

http://www.video-schwarzwald.de/layout/set/blank/Teilnahmebedingungen-Videowettbewerb

Na da weiß ich was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
So. In der Petition steh ich schon lang drin, das Video hab ich auch schon gevotet und hab mir jetzt mal den Spass gemacht aufgrund dieser Seite:
http://www.hochschwarzwald.de/Media/Pauschalen/Mountainbiken-4-Tage-Singletrails-im-Schwarzwald
über den, auf der Homepage vorhandenen "Kuckuk" Chat nachzufragen, ob die Tour überhaupt legal ist. Hier mal der Verlauf, sobald ich ne Mail bekomme gibts mehr Info dazu:

(02:41:19) Visitor 79224943: Hallo, ich schau mir gerade die Seite "4 Tage über die schönsten Singeltrails im Schwarzwald" an. Das ist doch garnicht erlaubt soweit ich weiss?
(02:41:26) *** Tourist-Information Hochschwarzwald joined the chat ***
(02:41:41) Visitor 79224943: Oder hab ich was verpasst und ich darf im Schwarzwald wieder biken?
(02:42:06) Tourist-Information Hochschwarzwald: Kuckuck! Herzlich willkommen im Chat.
(02:42:18) Tourist-Information Hochschwarzwald: Bitte warten Sie einen Augenblick. Ich melde mich gleich mit den von Ihnen gewünschten Informationen zurück. Danke für Ihre Geduld.
(02:46:33) Tourist-Information Hochschwarzwald: Für genaue Auskünfte über diese Singeltrails wenden Sie sich doch direkt an den Anbieter www.beitune.de . Dort bekommen Sie sicher genau Auskünfte welche Trails dort angeboten werden.
(02:48:08) Visitor 79224943: Mir geht es nicht darum, welche es sind, sondern darum, dass ich in BW aufgrund des Waldgesetzes nur Wege fahren darf, die 2 Meter oder breiter sind. Hat sich da was geändert oder bieten Sie hier auf Ihren Seiten Touren an, die eigentlich nicht gefahre werden dürfen?
(02:51:05) Visitor 79224943: Ich frage mich, wie man mit illegalen Dingen Werbung betreiben darf / kann
(02:52:41) Tourist-Information Hochschwarzwald: Ich leite Ihre Anfrage aus dem Chat an die bearbeitende Stelle weiter, damit Sie eine fundierte Antwort bekommen. Bitte teilen Sie mir Ihre Mailadresse mit.
(02:53:44) Visitor 79224943: gerne. Meine Adresse: ***@web.de
(02:54:22) Tourist-Information Hochschwarzwald: Vielen Dank ich werde Ihre Fragen weiterleiten, Sie bekommen von uns Antwort.
(03:03:37) *** Tourist-Information Hochschwarzwald left the chat ***
(03:47:16) *** Visitor 79224943 left the chat ***
 
In München beim ADFC kannte niemand die Online- Petition.
Der ADFC BW sollte alle anderen Bundesländer- ADFC- Geschäftsstellen informieren, damit deren Mitglieder an dem Voting teilnehmen können.
 
So. In der Petition steh ich schon lang drin, das Video hab ich auch schon gevotet und hab mir jetzt mal den Spass gemacht aufgrund dieser Seite:
http://www.hochschwarzwald.de/Media/Pauschalen/Mountainbiken-4-Tage-Singletrails-im-Schwarzwald
über den, auf der Homepage vorhandenen "Kuckuk" Chat nachzufragen, ob die Tour überhaupt legal ist. Hier mal der Verlauf, sobald ich ne Mail bekomme gibts mehr Info dazu:

(02:41:19) Visitor 79224943: Hallo, ich schau mir gerade die Seite "4 Tage über die schönsten Singeltrails im Schwarzwald" an. Das ist doch garnicht erlaubt soweit ich weiss?
(02:41:26) *** Tourist-Information Hochschwarzwald joined the chat ***
(02:41:41) Visitor 79224943: Oder hab ich was verpasst und ich darf im Schwarzwald wieder biken?
(02:42:06) Tourist-Information Hochschwarzwald: Kuckuck! Herzlich willkommen im Chat.
(02:42:18) Tourist-Information Hochschwarzwald: Bitte warten Sie einen Augenblick. Ich melde mich gleich mit den von Ihnen gewünschten Informationen zurück. Danke für Ihre Geduld.
(02:46:33) Tourist-Information Hochschwarzwald: Für genaue Auskünfte über diese Singeltrails wenden Sie sich doch direkt an den Anbieter www.beitune.de . Dort bekommen Sie sicher genau Auskünfte welche Trails dort angeboten werden.
(02:48:08) Visitor 79224943: Mir geht es nicht darum, welche es sind, sondern darum, dass ich in BW aufgrund des Waldgesetzes nur Wege fahren darf, die 2 Meter oder breiter sind. Hat sich da was geändert oder bieten Sie hier auf Ihren Seiten Touren an, die eigentlich nicht gefahre werden dürfen?
(02:51:05) Visitor 79224943: Ich frage mich, wie man mit illegalen Dingen Werbung betreiben darf / kann
(02:52:41) Tourist-Information Hochschwarzwald: Ich leite Ihre Anfrage aus dem Chat an die bearbeitende Stelle weiter, damit Sie eine fundierte Antwort bekommen. Bitte teilen Sie mir Ihre Mailadresse mit.
(02:53:44) Visitor 79224943: gerne. Meine Adresse: ***@web.de
(02:54:22) Tourist-Information Hochschwarzwald: Vielen Dank ich werde Ihre Fragen weiterleiten, Sie bekommen von uns Antwort.
(03:03:37) *** Tourist-Information Hochschwarzwald left the chat ***
(03:47:16) *** Visitor 79224943 left the chat ***


Da bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt !
Ich finde übrigens die Mountainbike Bilder der Seite schon sehr
grenzwertig .

Also wenn die Wege Zwei Meter Breit sind ist ja alles OK !

MTB-Fahrer-im-Simonswald_front_large.jpg


Danke für die Vielen LIKES meines Videos ! http://www.video-schwarzwald.de/Videos/Gasgasler2
 
Wird schon hinkommen, denn mit Wegbreite kann hier ja nur der Platz zwischen den Bäumen gemeint sein. ;)

Gerne! Die Tonspur finde ich übrigens so richtig genial, dieses Umkippen des Vogelgezwitschers in den Alarmton. :daumen:

Gruß,

Clemens

Danke Danke !

Hat jemand schon mal den §5 des Videocontests gelesen ?

§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten.

:confused:
 
Danke Danke !

Hat jemand schon mal den §5 des Videocontests gelesen ?

§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten.

:confused:

Jap haben wir ;)
Eine oder zwei Seiten weiter vorher haben wir auch schon den Gewinner ermittelt..... das ist das Video mit dem Wutach-Flow-Trail
 
auf Facebook:

Ein Betretungsrecht für alle Bürger?

Wenn man Diskussionen über das Betretungsrecht verfolgt, so scheint es nicht um ein gleichberechtigtes Betretungsrecht für alle Bürger zu gehen. Vielmehr wird munter differenziert zwischen Fußgängern, Spaziergängern, Wanderern, Walkern, Joggern, Hundebesitzern, Reitern, Radfahrern, Mountainbikern, etc. und über das tatsächliche oder häufig auch nur vermeintliche Fehlverhalten anderer geschimpft. Und es wird munter und gerne auch unter Anführung von persönlichen Erfahrungen darüber diskutiert und gestritten, wieso und weshalb eben nicht jeder die gleichen Betretungsrechte haben könne. Aber warum denn nicht?

Der Land Reform (Scotland) Act 2003 gibt "everyone", also Jedermann (und natürlich auch -frau), ein ganz einfaches "access right":

"(a) the right to be, for any purposes set out in subsection (3) below, on land; and (b) the right to cross land."

und zu den erlaubten Zwecken in der subsection (3) gehört auch die Erholung ("for recreational purposes"). Es wird nicht differenziert, ob man zu Fuß, auf dem Pferd oder auf dem Fahrrad/Mountainbike unterwegs ist. Jedermann (-frau) hat die selben access rights und muss akzeptieren, dass auch andere diese Rechte haben und ausüben. Es gibt nur eine Spielregel:

"A person has access rights only if they are exercised responsibly."

Und das Gesetz sagt auch, wann das der Fall ist:

"In determining whether access rights are exercised responsibly a person is to be presumed to be exercising access rights responsibly if they are exercised so as not to cause unreasonable interference with any of the rights (whether access rights, rights associated with the ownership of land or any others) of any other person..."

und

"In this section the references to the responsible exercise of access rights are references to the exercise of these rights in a way which is lawful and reasonable and takes proper account of the interests of others and of the features of the land in respect of which the rights are exercised."

Jedermann (-frau) hat also auf die Rechte anderer Naturbesucher angemessen Rücksicht zu nehmen und darf diese nicht einschränken. Das Betretungsrecht in Schottland ist also in einem gewissen Sinne auch ein Recht auf Gegenseitigkeit. In diesem Sinne zeigt das schottische Betretungsrecht ein menschliches Gesicht. Nur wer anderen ihr Betretungsrecht tatsächlich zugesteht und dieses achtet, kann selbst für sich das Betretungsrecht in Anspruch nehmen.

Das nennen wir ein Betretungsrecht für alle Bürger! Und deshalb fordern wir die Abschaffung der 2-Meter-Regel!

Aber was hat nun eigentlich Schottland mit Baden-Württemberg zu tun? Nun, eigentlich dürfte in Baden-Württemberg nichts anderes gelten, wenn man die durch das Grundgesetz vorgegebene freiheitlich-demokratische Grundordnung in Baden-Württemberg auch im Betretungsrecht Ernst nehmen würde. Das Beispiel Hessen zeigt, dass ein solches demokratisches Betretungsrecht für alle Bürger möglich ist.

http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Wegbreitenregelungen_im_Lichte_des_Grundgesetz.pdf
 
Man muss von Baden-Württemberg aus gar nicht unbedingt bis nach Schottland blicken.
Gleich nebenan in Bayern ist das Recht auf Erholung in der freien Natur sogar ein in der Verfassung verankertes Grundrecht - und das nicht nur für Fußgänger:

Art. 141 Abs. 3 Satz BV schrieb:
Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.

Mit dem vom Verfassungsgeber klar zum Ausdruck gebrachten Zweck des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, die Erholung in der freien Natur und den Genuss der Naturschönheiten zu ermöglichen, lässt es sich nicht vereinbaren, dieses Recht zu beschränken auf Wanderer und Spaziergänger und andere Möglichkeiten des Naturgenusses von vornherein auszuschließen. Es ist zwar einzuräumen, dass die meisten der Erholungsuchenden und Naturfreunde die freie Natur zu Fuß betreten werden. Der in einem umfassenden Sinne zu verstehende Schutzbereich des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV würde jedoch - bezogen auf die heutigen Verhältnisse und Möglichkeiten der Erholung in der freien Natur - zu sehr eingeengt, würden nicht auch andere natürliche und herkömmliche Fortbewegungsarten des Menschen mit erfasst. Auch das Bayer. Naturschutzgesetz selbst trägt dem Rechnung, indem es Radfahrer, Skifahrer und Schlittenfahrer dem Kreis der erholungssuchenden Wanderer gleichstellt (vgl. Art. 27 Abs. 2, Abs. 1, Art. 29 BayNatSchG), so der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 16.06.1975.

Nur ab und an müsste man die Verwaltung in Bayern mal daran erinnern.
 
...Im übrigen habe ich heute wieder erfahren, daß viele die Petition noch nicht kennen und die normalen Unterschriftenlisten für viele DER Weg ist!

Ich habe gestern vor allem auch wieder erfahren, dass zahlreiche Bikeshop-Betreiber sich des Problems nicht wirklich bewusst sind, man arrangiert sich mit der Tolerierung des derzeitigen Zustands (keine Kontrollen des Verbotes).

Das sich die Situation jederzeit zuspitzen könnte - wie in Kirchzarten gesehen oder jüngst mit den Drahtseil-Anschlägen in Albstadt - ist den meisten wohl nicht bewusst.

Daher sollten wir auch da weiter ansetzen und Bikeshop-Betreiber zum mitmachen animieren, meine örtlichen Händler habe ich schon dafür gewonnen und werde ihnen nun Poster und Flyer des DIMB weiterleiten. Gut fände ich auch, wenn jemand vom DIMB eine Vorlage für Unterschriften online stellen könnte, die könnte man in den Shops auslegen, denn viele "Otto-Normal-Radler" (Touren- und Rennradler) sind sich der Problematik nicht bewusst und vermutlich auch noch nicht so bewandert im Internet, vor Ort unterschreiben würden sie jedoch sicher.

Wie den DIMB-Verantwortlichen per Mail mitgeteilt, möchte ich gerne meinen Beitrag leisten und die Bikeshops bei mir hier unten im Südwesten "bearbeiten", fände es auch gut, wenn weitere Biker in BaWü mit ihren lokalen Händlern sprechen und dort das entsprechende Infomaterial (Poster, Flyer, Hinweise zur Online-Petition, Unterschriftenlisten) bereitstellen.

Schaut man sich den Verlauf der Petition an, dann erkennen wir, dass wir nun in den flachen Wachstumsbereich gelangen, die Weiterleitung in den entsprechenden Online-Communities hat eine gewisse Sättigung erreicht.
Durch die Erschliessung der lokalen Shops vor Ort könnten wir eventuell noch einen zusätzlichen Schub erreichen, solange das Wetter mitspielt - hoffen wir auf einen goldenen Herbst - werden die Händler und Shops noch gut besucht, dies sollte man sich zu Nutze machen.


Das klang zum Schluss nun fast schon zu wirtschaftlich, aber ich hoffe ihr konntet das Anliegen nachvollziehen und teilt die Meinung, das Biken gibt uns persönlich so viel, da kann man sicher auch mal einen bescheidenen Beitrag leisten ;)



EDIT:
Die Frage nach den Unterschrift-Listen ignorieren, habe die Liste auf der Openetition-Seite gefunden
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaut man sich den Verlauf der Petition an, dann erkennen wir, dass wir nun in den flachen Wachstumsbereich gelangen, die Weiterleitung in den entsprechenden Online-Communities hat eine gewisse Sättigung erreicht.

Gute Sachem mit den Shops,

was den "flachen Wachstumsbereich" angeht, wird die Sache nach aktueller Lage der Dinge zu niedrig, wenn wir auf unter 300 Votes am Tag kommen
 
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