Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Bericht im Südkurier von gestern:

http://www.suedkurier.de/region/sch...ngsstrecke-fuer-Radsportler;art372530,6409928

So sehen nämlich Theorie und Wirklichkeit aus: "Falls die Anlieger einem Erwerb bis zum Ende des Jahres nicht zustimmen, sind wir gezwungen, einen Bebauungsplan aufzustellen“, kündigte der Schultes an. Dann müsse eben das benötigte Gelände im Umlegungsverfahren erworben werden."
Ehrlichgesagt möchte ich nicht auf jahrelange Genehmigungsverfahren warten müssen (s. Dowhnhillstrecke Stuttgart) um legal fahren zu können. Bis dahin hab ich nämlich ein Alter, da kann ich mich dann gleich beim SAV anmelden....

Sorry, aber ich habe die Wirklichkeit positiv kommentiert.

Denn die Geländeumlegung betrifft die Turntalstrasse und nicht die MTB-Strecke. Insoweit ist die Aufregung :heul: völlig überflüssig :D Für eine MTB-Strecke sind die planerischen Umstände ggf. ganz andere.
 
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Da ist aber jemand optimistisch.. ;)

Formalbürokratisch benötigt werden im Grunde gar keine Unterschriften.

Aber umsomehr sind unserem greifbaren und der Allgemeinheit dienenden Ziel "weg mit der 2m-Regel" unterschriftenmäßig nach wie vor keine Grenzen nach oben gesetzt.

Ich habe das zu erwartende Ergebnis mit den 50.000 dennoch (Eigenlob on) ganz gut getroffen (Eigenlob off), die nächste Stufe bei "openpetition" wäre wohl 100.000 gewesen......

Derzeit rechne ich mit ca. 54.500 Unterzeichern und gerne habe ich unrecht, wenn es (vielen Dank schon mal vorneweg) schon bis zum 23.11. noch viel mehr werden.

Hinweis zum weiteren Geschehen:

Zunächst wird man erkunden, wie die Agenda für den weiteren Verlauf der Petition nach dem 23.11. terminiert ist, wer sich also vss. bis wann ganz offiziell mit dem Ding befasst.

Es steht dem auch nichts entgegen, dann noch weitere Unterschriftenlisten zu nutzen, die wir (nach Maßgabe der v.g. Agenda sinnvollerweise vor einer abschließenden Entscheidung) an den Landtag unter dem entsprechenden Aktenzeichen* weiterreichen können.

Denn zum einen hat dies keinen Einfluss auf den formalen Geschäftsgang. Zum anderen handelt sich hier nicht um ein "Quorum", für das nach dem 23.11. (im Gegensatz zum Spielcasino in Baden Baden allabendlich) gelten würde "rien ne va plus!". Insoweit wird man auch im Anschreiben zur Petition "....vorbehaltlich weiterer Unterstützungsbekundungen" vermerken.

*) ...das wir mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt bekommen
 
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Ist ganz einfach: die Leute lesen "Bonde will daran festhalten" und sagen sich "Alles klar, die Sache ist gelaufen!". Die Reaktion hatte ich auch schon bei der ersten Stellungnahme Bondes: "Wurde abgelehnt, kannste vergessen, das Thema ist durch. Hat der Minister selbst gesagt!". :anbet:

JA UND??? :aufreg:

Da wo andere kämpferisch werden und sich sagen: " Das wollen wir doch mal sehen, jetzt erst recht!, knicken manche Leute direkt ein. Da gibt es eine für mich immer wieder überraschende, aber teils ausgeprägte Obrigkeits-Hörigkeit.

Und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich dieser völlig absurde, Bürger(rechte)-verachtende Mist überhaupt 18 Jahre lang halten konnte. :mad: (...)

Bürger(rechte)-verachtender Mist :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:

Jawoll, weg mit der verkalkten Political Correctness, denn......

Gehirn2m.png
 
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Es ist ja auch interessant, dass die Breite eines Weges in der freien Natur keine und in der Stadt im Bereich des Straßenverkehrsrechts nicht annähernd die Bedeutung hat wie die 2-Meter-Regel im Wald.
 
falls die pedition nicht greifen sollte,könnte man noch die pferdeliebhaber mit ins boot nehmen. Die haben oftmals etwas mehr einfluss in die politik ;-)

Die sind seit langem auf Bundes- und Landesebene informiert und kontaktiert. Interna verbreite ich darüber (bitte um Verständnis) nicht im offenen Forum.

Meine Erfahrung ist die, daß nicht jeder Verband, der sich nicht ganz besonders öffentlich meldet, in Sachen "2m-Regel" nichts macht, sondern manchmal sogar mehr, als man denken mag.

Daß die Radfahrverbände sich, initiiert von der DIMB als Verfasser der Petition, ganz vorne hinstellen, wäre (!!) deshalb. - anders, als es auch hier im Forum schon mal vermutet wurde - . kein Grund, Zweifel am Engagement der vielen Organisationen, Firmen und Einzelpersonen, die sich lieber etwas bedeckt halten, zu hegen. Ein Dankeschön haben sie allemal verdient.

Und daß hier v.a. für die DIMB. - öffentlich gut erkennbar - .gilt "Arbeit macht Spaß" wird keiner bezweifeln. :daumen:

Die "Wird-ja-doch-nix"-Pessis schweigen inzwischen still. :heul:

Daß es auch Leute gibt, die keinen Spaß vertragen können, zeigt sich zwar bei vielen 2m-Regel-Fans, aber das muß deren, nicht unser, Problem sein. Suum quique!*

*) das ist lateinisch und heißt nicht, wie manchmal vermutet "Jedem sein Schwein, wenn es auch quiekt!"
 
Ich unterstütze die Petition ganz klar. Aber mit den Reitern will ich nicht ganz verstehen. Denn bei uns meist wo Reiter unterwegs sind, sieht der Boden voll übel aus. Das ging teilw. so weit, daß auf einer Waldautobahn nun ein Seitenstreifen für Reiter angelegt wurde, der natürlich aussieht, als wären da Harvester gefahren.
 
§ 37

Betreten des Waldes

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

Das ist unabhängig von der Breite des Weges bereits geregelt.
 
Hallo hab ich gerade in den ABG des Videocontest nachgelesen:

Zitat:

Die Videos können bis zum 31.10. 13(Mitternacht) auf dem YouTube Kanal öffentlich mit „Mag ich" oder „Mag ich nicht" oder über Facebook auf der Seite des Wettbewerbs innerhalb des Internetauftritts der STG bewertet werden. Die finale Bewertung der Videos erfolgt nach dem 31.10. 13 durch eine Jury, die vom Veranstalter bestimmt wird. Zu den Bewertungskriterien zählen Kreativität, Originalität wie spektakuläre Aufnahmen, spannende Themen und außergewöhnliche Ansichten

Also ich finde das Thema Spannend :lol:
 
Hallo hab ich gerade in den ABG des Videocontest nachgelesen:

Zitat:

Die Videos können bis zum 31.10. 13(Mitternacht) auf dem YouTube Kanal öffentlich mit „Mag ich" oder „Mag ich nicht" oder über Facebook auf der Seite des Wettbewerbs innerhalb des Internetauftritts der STG bewertet werden. Die finale Bewertung der Videos erfolgt nach dem 31.10. 13 durch eine Jury, die vom Veranstalter bestimmt wird. Zu den Bewertungskriterien zählen Kreativität, Originalität wie spektakuläre Aufnahmen, spannende Themen und außergewöhnliche Ansichten

Also ich finde das Thema Spannend :lol:

Zumindest ist der Vorsprung zum 2. wieder auf komforabtle 250 Stimmen angewachsen :daumen:
Und das 2m-Video ist nicht nur spannend sondern bietet auch hohe Kreativität und außergewöhnliche Ansichten :D
 
Wie kommt diese Regel überhaupt ins Gesetz ?

Das sie Unsinn ist, ist zumindest heute für die meisten dermaßen offensichtlich, das ich mich frage was die Leute sich gedacht haben die dieses Ding irgendwann zu Papier gebracht haben.

Weiss einer seit wann diese Regel existiert ?
 
Ich unterstütze die Petition ganz klar. Aber mit den Reitern will ich nicht ganz verstehen. Denn bei uns meist wo Reiter unterwegs sind, sieht der Boden voll übel aus. Das ging teilw. so weit, daß auf einer Waldautobahn nun ein Seitenstreifen für Reiter angelegt wurde, der natürlich aussieht, als wären da Harvester gefahren.
Zu

http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=11067663&postcount=2289

ergänze ich noch, daß es sicher ein vernünftiger Grund wäre, sollten Reiter die Wege zerlegen, hier Besucherlenkungsmaßnahmen einzuleiten.

Das ist dann aber eben doch etwas ganz anderes, als wenn man die Reiter pauschal mit einer 3m-Regel verarztet.

In der Petition geht es nicht um Gut und Böse bestimmter Wegebenutzungen, sondern um den fairen Umgang mit den Betroffenen. Und fair sind 2m- oder 2m-Rundschläge allemal nicht.
 
Wie kommt diese Regel überhaupt ins Gesetz ?

Das sie Unsinn ist, ist zumindest heute für die meisten dermaßen offensichtlich, das ich mich frage was die Leute sich gedacht haben die dieses Ding irgendwann zu Papier gebracht haben.

Weiss einer seit wann diese Regel existiert ?

Wie die regel in ein Gesetz kommt? Wie das bei Gesetzen so üblich ist, über den Landtag.

Die Regel ist von 1995.

Es kann sein, daß die Idee Anfang der 90er Jahre von einem Interessenverband (keine Radfahrer, keine Reiter, keine Förster,...) gekommen ist, den es auch heute noch gibt.

Ich lasse den Namen hier beiseite, weil es leider auch in diesem Forum Trolle gibt, die dann über den Verband einherziehen würden.

Das kann aber nicht Sinn der Sache sein, wo es im Wesentlichen um die Petition geht und nicht um die Hervorhebung von Nebenkriegsschauplätzen, sprich hier öffentliches (!) Hichhack zwischen einzelnen Organisationen.

Die "2m-Regel" muß weg, bevor sie den 30 Geburtstag feiert !
 
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