Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Es ist jetzt eine GANZ verrückte Idee, aber was soll's:

Wie wäre es, wenn man versucht viele MTB-ler in BW dazu zu bekommen bei jedem Verstoß eine Selbstanzeige zu tätigen?

Scheinbar ist sich die Landesregierung nicht bewusst WIE häufig gegen das aktuelle Recht verstoßen wird. Denn eigentlich bei jedem von uns bei jeder Ausfahrt.

Ja, die Idee ist verrückt. Aber ich wollte es los werden.

Die Idee ist ganz sicher nicht verrückt und wenn, dann geistert sie nicht alleine bei Dir im Kopf herum. Auch in der DIMB denken schon geraume Zeit darüber nach, wie wir noch deutlicher machen kann, dass es hier um eine Regel geht, die mangels Akzeptanz und Durchsetzbarkeit sowie so nicht eingehalten wird. Ob die Selbstanzeige dafür das richtige Mittel ist, darüber sind wir geteilter Meinung. Persönlich glaube ich eher, dass wir es nach Abschluss der Petition evtl. eine Kampagne (Aufruf) zum Zivilen Ungehorsam starten sollten und vielleicht eine Seite einrichten sollten, auf der man sich ohne Nennung von Ort und Zeit dazu bekennen kann, dass man sich nicht an die 2-Meter-Regel hält. Die Älteren unter uns können sich vielleicht noch an ein Titelbild des Sterns aus dem Jahr 1971 erinnern ;)
 
"Es gibt einfach Konflikte. Konflikte zwischen Wanderern und Mountain-Bikern und die werden ernst genommen. Das ist der schlichte Grund dafür."

Die GRÜNEN sind ja bekanntlich für ein Tempolimit auf dt. Autobahnen. Ob MP Kretschmann auf die Frage "Sollte das Fahren von Audi, BMW, Mercedes und Porsche auf dt. Autobahnen verboten werden ?" wie folgt geantwortet hätte ?

"Es gibt einfach Konflikte. Konflikte zwischen Rasern und AutofahrerInnen und die werden ernst genommen. Das ist der schlichte Grund dafür."
:lol::lol::lol:

Bestimmt nicht, denn wenn man sich mit der Autolobby anlegt, braucht es bessere Argumente als ein "Basta".
 
Wir haben intern schon darüber überlegt. Wie sich das dann genau verhält wissen wir nicht. Der Regelsatz beträgt zwischen 25-35 EUR.

In besonderen Fällen kann das Bussgeld aber auch deutlich höher sein.

Wir behalten es aber mal im Hinterkopf.

ciao heiko

Bitte nochmal zum Mitschreiben

Die Beträge bis 35 EUR sind in der Regel eine Verwarnung, mehr als 35 EUR gehen bei einer Verwarnung nicht (früher 70 DM). D.h., wer zahlt, hat seine Ruhe und wer widerspricht, bekommt ohne weiteren Kommentar der Behörde ein ganz normales Bußgeldverfahren an die Backe.
.

Das Verfahren besteht aus der
  • Anhörung (§55 OWiG); ..
    d.h., der Betroffene bekommt unter Nennung der Rechtsnorm (also hier §§ 37... und 83... LandeswaldG) mitgteilt, man habe vor, ihm z.B. 100 EUR Bußgeld zu verpassen, weil....* Er habe die Gelegenheit, sich bis zum XXXX zu äußern, sonst ergehe ein Bescheid nach Aktenlage.
    .
  • Bußgeldbescheid;.
    d.h., der Betroffene bekommt unter Bezug auf die Anhörung und Berücksichtigung seiner Äußerung (s.o.) z.B. 90 EUR aufgebraten.
    .
  • (ggf.) Einspruch; d.h. die Sache wird vor Gericht geklärt.....
    Ich gehe davon aus, daß man im Streit um die Bußgeldhöhe in der Regel verliert. Interessant wäre es hier aber, dann zuzugreifen, wenn
    ..
    • die Begründung, der Weg sei "zu schmal" hieße und..
      .
    • es sich um einen "grenzwertig breiten" Weg (links und rechts nix brauchbares zum Zollstock-Anlegen, z.B. Bordsteine) handelt,
und zu versuchen, dem Gericht klarzumachen, daß die "weiche" Begründung "zu schmal" die vom Gesetzgeber vorgegebene exakte (!!!!) numerische Norm "2m" nicht ersetzt. Hätte der Gesetzgber 1995 nämlich die eine behördliche Ermesssensausübung zulassende bzw. erfordernde Norm "zu schmale Wege" gemeint, hätte er im Gesetz 1995 auch "zu schmale Wege" geschrieben. Hat er aber nicht.
Ich habe das auch im PSW-Forum noch mal angesprochen.
.

*) Über die Begründung von Bußgeldbescheiden (v.a. Beweise, Bußgeldhöhe) streiten sich die Gelehrten. Es gibt die nach Maßgabe des OWiG nicht ganz abwegige Auffassung, Bußgeldverfahren seien dafür da, "kurzen Prozess" zu machen, d.h., daß vieles nach "0 8 15" abgehakt wird.
Im normalen Verwaltungsverfahren (z.B. Abrißverfügung f. einen "Jump" im Wald) ist nach §39 Verwaltungsverfahrensgesetz bei Ermessensentscheidungen eine Begründung rgelmäßig geboten, es sei denn, sie erschöpft sich darin, daß z.B. das Überschreiten einer meßbaren Norm (Lärmschwellen nach TA Lärm in dBA etc. etc.) geltend gemacht wird. Diese Begründung ist hingegen im Bußgeldverfahren oft aus o.g. Gründen vergleichsweise dünne. Darauf sind auch in manchen Bundesländern vorgegebene Formulare angelegt, die wenig Platz für Begründungen etc. bieten.
Ich bin da anderer Auffassung, nämlich, daß ein Bürger auch in Bußgeldverfahren nachvollziehbar erklärt bekommen muß, wie die Behörde zu ihrer Entscheidung v.a. hinsichtlich der Bußgeldhöhe gekommen ist und so handhabe ich es auch in meiner beruflichen Praxis. Gerade bei höheren Summen ist dabei die Chance wesentlich höher, daß man als Behörde vor Gericht gut dasteht, weil das Gericht plausiblen Begründungen folgen kann. So ist die Begründung aus Sicht der Behörde dem "kurzen Prozess" sogar förderlich..... Währenddessen schlagen in niedrigen Kostensegmenten (z.B. 50 bis 100 EUR) die Gerichte idR nur dann zu, wenn die Bußgeldfestsetzung wirklich abwegig ist (300 EUR für Befahren eines "zu schmalen" Weges etc.). Auch die Motivation der Rechtsanwälte hält sich bei solchen Sachen sehr in Grenzen.
Feste Kataloge als Hilfe für Bußgeldfestsetzungen gibt es zwar, aber ich habe noch nichts gefunden, was auch die Verstöße gegen das Betretungsrecht erfassen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Geht das?

Gehen täte das, aber
  • siehe mein vorheriges Posting
    :
  • das kann ins Geld gehen
    :
  • in harmlosen Fällen (und das ist meistens so) wird es zu einer Verwarnung kommen und ob man bei Beträgen bis zu 35 EUR riskieren soll, im Falle des nicht-Bezahlens ggf. ein höheres Bußgeld zzgl. Auslagen zu riskieren, weiß ich nicht.
Ich habe, wie Helmut, Bedenken, obwohl ich früher einer der Befürworter einer Selbstanzeigekampagne war. Warum?
  • Wer sich selbst anzeigt, wird Probleme bekommen, hinterher zu begründen, daß er den Rechtsverstoß doch gar nicht begangen habe. Im Strafrecht kann das Vortäuschen einer Straftat sogar übelste Folgen haben.
    .
  • Wenn die Behörde nicht ganz dämlich ist, läßt sie die Sache auf sich beruhen und legt aber per gesondertem Bescheid die durch die Bearbeitung der Sache entstandenen Auslagen (z.B. Personalaufwand f. Ortsbesichtigung etc.) auf den Selbstanzeiger um.
    .
  • Wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt, landet ein Vorgehen gegen diesen Bescheid vor Gericht. Das hat zweierlei Folgen:
    .
    • Gerichte finden es unheimlich toll (sprich, sie sind "not amused"), wenn sie für rechtliche Keilereien im unteren Kostensegment instrumentalisiert werden (weil das dann kein Musterprozess ist, sondern Arbeitsbeschaffung),
      .
    • die Richter werden fragen, wie man denn den Maßstab für seine Sünde angelegt hatte und wenn man das nicht kann, werden sie fragen, wie man denn dan die Selbstanzeige begründen könne und da man das ja dann nicht kann, werden die Richter den Teufel tun, die Gerichtskosten der Staatskasse anzulasten.
      .
      Und der Sinn der Sache, die Regel als solche in Frage zu stellen (Stichwort "Musterprozess"), kommt auf diese Weise erst gar nicht zur Sprache.
Kurzum, eine Kampagne des "zivilen Ungehorsams" ließe sich vergleichsweise einfacher damit begründen, daß man ja gar nicht feststellen konnte, wie breit der jew. Weg wirklich war.

Der Tenor der Kampagne-Aussage wäre m.E. m besten

Ich habe rücksichtsvoll zu allen Menschen, denen ich begegnet bin, einen schmalen Weg mit dem MTB befahren und trotzdem ein schlechtes Gewissen! :confused:
.Denn ich weiß nun nicht, ob ich gegen das Gesetz verstoßen habe oder nicht.:heul:
.Zu all dem Verdruss nötigt mich diese sch....antiquierte bürokratische "2m-Regel" :mad:

statt "ich habe gegen ein Gesetz verstoßen"
 
sogar der Europameister Alban Lakata hat unterschrieben !

medium_Alban.jpghttp:



LSuTVIWTUHQAAAAASUVORK5CYII=

Dem hatte ich das schon Anfang Oktober geschickt. Wurde Zeit, dass er unterschreibt ;-)
 
Aus dem Vorwort der aktuellen Vereinszeitschrift des Schwarzwaldvereins:

N​
ationalpark und Pumpspeicherwerk Atdorf
sind gerade etwas aus den Schlagzeilen, da ist
der Schwarzwaldverein mit einem alten und wieder
aktuellen Thema beschäftigt, dem Befahren von
Wanderwegen mit Mountainbikes. Um es gleich vorweg
noch einmal zu sagen: Das Verbot des Fahrens
auf schmalen Wanderwegen ist nicht vom Schwarzwaldverein
erlassen worden, sondern Teil des Landeswaldgesetzes
des Landes Baden-Württemberg.
Die erneut aufgekommene Diskussion über das
Mountainbiken zeigt unterschiedliche Standpunkte,
die wir in unserer Ausgabe 3/2013 dargestellt haben.
Deshalb bitten wir um Verständnis dafür, dass
wir in unserer Vereinszeitschrift keine Leserbriefdiskussion

darüber führen werden.
 
Hi,

ich habe über Abgeordnetenwatch mal ne Frage an unseren Landesvater Kretschmann die folgenden Fragen im Bezug auf den Koalitionsvertrag der Grünen gestellt. Mal gespannt ob ne Antwort kommt.

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

im Koalitionsvertrag der Grünen findet sich auf Seite 81 folgender Passus:

"Sport bewegt die Menschen
nicht nur körperlich. Er hat eine starke integrative Kraft als Brücke
zwischen den Generationen, zwischen Menschen mit verschiedenem sozialen oder kulturellen Hintergrund und unterschiedlicher Herkunft. Außerdem befriedigt Sport das Grundbedürfnis des Menschen nach Spiel, Bewegung und Wettkampf.
Wir werden die Belange des Sports stärker als bisher berücksichtigen. Den mit dem Sport vereinbarten Solidarpakt werden wir im Haushalt absichern und neue Spielräume schaffen.
Sport und regelmäßige Bewegung im Alltag dienen in allen Lebensphasen einem gesünderen Leben. Wir wollen die Menschen deshalb durch sinnvolle Maßnahmen der Sport-und Bewegungsförderung, etwa in der Stadt und Verkehrsplanung, zu einem aktiven Lebensstil anregen. Sport und Bewegung in der Natur soll in einer nachhaltigen, umwelt und landschaftsverträglichen Ausgestatung erfolgen. Zur einvernehmlichen Lösung von Interessenkonflikten zwischen verschiedenen
Nutzern wollen wir unseren Beitrag leisten. "

Hierzu nun meine Frage:

Warum wird seitens der Landesregierung hinsichtlich § 37 BWWaldG , der sogenannten 2m-Regel kein runder Tisch aller Betroffenen initiiert um eine für alle verträgliche und einvernehmliche Lösung zu finden ?
Wie wollen sie zu einer einvernehmlichen Lösung von Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Nutzern ihren Beitrag leisten ?

mit sportlichen Grüßen


http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-597-44443--f410488.html#q410488
 
Gehen täte das, aber
  • siehe mein vorheriges Posting
    :
  • das kann ins Geld gehen
    :
  • in harmlosen Fällen (und das ist meistens so) wird es zu einer Verwarnung kommen und ob man bei Beträgen bis zu 35 EUR riskieren soll, im Falle des nicht-Bezahlens ggf. ein höheres Bußgeld zzgl. Auslagen zu riskieren, weiß ich nicht.
Ich habe, wie Helmut, Bedenken, obwohl ich früher einer der Befürworter einer Selbstanzeigekampagne war. Warum?
  • Wer sich selbst anzeigt, wird Probleme bekommen, hinterher zu begründen, daß er den Rechtsverstoß doch gar nicht begangen habe. Im Strafrecht kann das Vortäuschen einer Straftat sogar übelste Folgen haben.
    .
  • Wenn die Behörde nicht ganz dämlich ist, läßt sie die Sache auf sich beruhen und legt aber per gesondertem Bescheid die durch die Bearbeitung der Sache entstandenen Auslagen (z.B. Personalaufwand f. Ortsbesichtigung etc.) auf den Selbstanzeiger um.
    .
  • Wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt, landet ein Vorgehen gegen diesen Bescheid vor Gericht. Das hat zweierlei Folgen:
    .
    • Gerichte finden es unheimlich toll (sprich, sie sind "not amused"), wenn sie für rechtliche Keilereien im unteren Kostensegment instrumentalisiert werden (weil das dann kein Musterprozess ist, sondern Arbeitsbeschaffung),
      .
    • die Richter werden fragen, wie man denn den Maßstab für seine Sünde angelegt hatte und wenn man das nicht kann, werden sie fragen, wie man denn dan die Selbstanzeige begründen könne und da man das ja dann nicht kann, werden die Richter den Teufel tun, die Gerichtskosten der Staatskasse anzulasten.
      .
      Und der Sinn der Sache, die Regel als solche in Frage zu stellen (Stichwort "Musterprozess"), kommt auf diese Weise erst gar nicht zur Sprache.
Kurzum, eine Kampagne des "zivilen Ungehorsams" ließe sich vergleichsweise einfacher damit begründen, daß man ja gar nicht feststellen konnte, wie breit der jew. Weg wirklich war.

Der Tenor der Kampagne-Aussage wäre m.E. m besten

Ich habe rücksichtsvoll zu allen Menschen, denen ich begegnet bin, einen schmalen Weg mit dem MTB befahren und trotzdem ein schlechtes Gewissen! :confused:
.Denn ich weiß nun nicht, ob ich gegen das Gesetz verstoßen habe oder nicht.:heul:
.Zu all dem Verdruss nötigt mich diese sch....antiquierte bürokratische "2m-Regel" :mad:

statt "ich habe gegen ein Gesetz verstoßen"
Dann wäre es doch zielführender, wenn die biker sich gegenseitig -gemäß Deinem "Vorschlag"- anzeigen würden. So könnte der Angezeigte den Vorwurf mit dem Verweis abstreiten, er hätte den Weg vorher an diversen Stellen mit dem Zollstock vermessen und keine Stelle sei schmaler als 2,05 m oder so ähnlich gewesen, während dann der Zeuge klarstellt, dass er an einer Stelle gemessen habe, wo der Weg aber nur 1,99 m breit war!:rolleyes:
Ich denke hunderter solcher gegenseitiger Anzeigen würden schon einen gewissen Druck auf die Gerichte ausüben und dadurch vielleicht den Weg in höhere Instanzen zur Klärung finden.
Weil der Verweis auf: die 2m Angabe sei nur eine Orientierung, kann ja nicht die rechtlich haltbare Aussage sein.
 
Dann wäre es doch zielführender, wenn die biker sich gegenseitig -gemäß Deinem "Vorschlag"- anzeigen würden. So könnte der Angezeigte den Vorwurf mit dem Verweis abstreiten, er hätte den Weg vorher an diversen Stellen mit dem Zollstock vermessen und keine Stelle sei schmaler als 2,05 m oder so ähnlich gewesen, während dann der Zeuge klarstellt, dass er an einer Stelle gemessen habe, wo der Weg aber nur 1,99 m breit war!:rolleyes:
Ich denke hunderter solcher gegenseitiger Anzeigen würden schon einen gewissen Druck auf die Gerichte ausüben und dadurch vielleicht den Weg in höhere Instanzen zur Klärung finden.
Weil der Verweis auf: die 2m Angabe sei nur eine Orientierung, kann ja nicht die rechtlich haltbare Aussage sein.

Das sehe ich anders.

Wie schon geschrieben, die Behörden sind nicht blöd. Sie werden schlichtweg ggf. bestätigen, daß man die 2m nicht messen kann und gut isses. Oder sie lassen sich die "2m" vor Ort zeigen und wenn der Anzeigeerstatter dann dicke Backen macht, ist es auch wieder Essig und wenn er Pech hat, zahlt eben er und nicht der Angeschwärzte die Auslagen der Behörde.

Wenn es, was ich fast aus genannten Gründen ausschließe, ganz dick kommt, gibt es bei so etwas, was nicht ein Behördenmensch selber gesehen hat, eine Verwarnung. Wenn man es dann auf einen Bußgeldbescheid anlegt, ist kein Richter so dämlich, daß er nicht merkt, daß da etwas im Busch ist, denn wer riskiert schon im unteren Kostensegment, daß er mehr zahlen muß, als das Verwarnungsgeld. Und nicht zu vergessen, spätestens dann wird ein schlauer Richter einen Ortstermin machen, der Zeuge wird dumm aus der Wäsche gucken usw.



Ich sehe ehrlich gesagt nur den politischen Weg mit den drei Begründungen, daß
  • eine Regelung, die nicht anwendbar ist, weil Bürokratie pur, nicht in ein Gesetz gehört,
    .
  • Radfahrer durch die "2m-Regel" zumindest subjektiv und damit allemal zu Lasten des Erholungswertes in Rechtsunsicherheit geraten (daraus kann man eine öffentliche Aktion machen) und,
    .
  • weil ein öffentliches Interesse an einem möglichst fairen (und nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips nur aus besonders wichtigem Grund benutzerspezifisch geordneten) Miteinander im Wald stattfindet, eine gescheite Lösung á la Hessen längst überfällig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
gestern in der Badischen Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/emme...ied-kretschmann-in-emmendingen--77266679.html (siehe "die Fragen" und "die Anworten")
Ich hab´ leider keine Info was da genau vorgefallen ist, eine Werbung für unsere Sache war´s aber auf den ersten Blick nicht.
cännondäler

Ich war nicht dabei. Aber wir hatten jemanden da.

Er hat uns berichtet, dass als die Frage kam, Herr Kretschmann das Thema abwiegeln wollte. "Man könne nicht zu allem einen runden Tische einberufen"
Daraufhin hatte ein ältere Mann, der auch MTB Fahrer ist nachgehakt. Die Diskussion wurde wohl sehr lebhaft. Die genaueren Wortlaute sind mir aber unbekannt. Aber wenn er den Satz " "Konflikte entstehen, wenn man so argumentiert wie sie. Sie halten einen großen Vortrag und lassen keine andere Meinung zu." gesagt hat, dann hat er damit durchaus recht.


Der MTB Fahrer war niemand mir bekanntes, aber er war wohl sehr gut über unsere Aktion informiert. Auch wenn der Auftritt nicht in allem ganz perfekt war. Ich bin froh das Menschen aufstehen und unser Thema nach draussen tragen. Falls er hier mitliest. Danke für deinen Einsatz. :daumen:

Sehr interessant ist, wie die BZ darüber berichtet. Mir wurde das Ende so zugetragen. Und zwar habe der Ministerpräsident eingeräumt, das "man sich doch mal an einen gemeinsamen Tisch setzen solle" Das wäre doch mal ein zitierfähiger Satz für die Zeitung gewesen.

Ist hier schon einmal jemandem aufgefallen dass, fast alle Zeitungen über das Thema berichtet haben. Aber ausgerechnet die BZ nicht. Und das obwohl Freiburg eine Hochburg der Petition ist.


Alles sehr sehr komisch.....

ciao heiko
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich anders.

Wie schon geschrieben, die Behörden sind nicht blöd. Sie werden schlichtweg ggf. bestätigen, daß man die 2m nicht messen kann und gut isses. Oder sie lassen sich die "2m" vor Ort zeigen und wenn der Anzeigeerstatter dann dicke Backen macht, ist es auch wieder Essig und wenn er Pech hat, zahlt eben er und nicht der Angeschwärzte die Auslagen der Behörde.

Wenn es, was ich fast aus genannten Gründen ausschließe, ganz dick kommt, gibt es bei so etwas, was nicht ein Behördenmensch selber gesehen hat, eine Verwarnung. Wenn man es dann auf einen Bußgeldbescheid anlegt, ist kein Richter so dämlich, daß er nicht merkt, daß da etwas im Busch ist, denn wer riskiert schon im unteren Kostensegment, daß er mehr zahlen muß, als das Verwarnungsgeld. Und nicht zu vergessen, spätestens dann wird ein schlauer Richter einen Ortstermin machen, der Zeuge wird dumm aus der Wäsche gucken usw.



Ich sehe ehrlich gesagt nur den politischen Weg mit den drei Begründungen, daß
  • eine Regelung, die nicht anwendbar ist, weil Bürokratie pur, nicht in ein Gesetz gehört,
    .
  • Radfahrer durch die "2m-Regel" zumindest subjektiv und damit allemal zu Lasten des Erholungswertes in Rechtsunsicherheit geraten (daraus kann man eine öffentliche Aktion machen) und,
    .
  • weil ein öffentliches Interesse an einem möglichst fairen (und nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips nur aus besonders wichtigem Grund benutzerspezifisch geordneten) Miteinander im Wald stattfindet, eine gescheite Lösung á la Hessen längst überfällig ist.
Das alles hängt wohl am meisten von der Qualität des entsprechenden Anwalts ab(siehe Mollath!!!!!).
Noch nie haben poltische Lösungen dauerhaft grundlegenden Konflikte gelöst! Erst wenn alle unter den Problemen einzelner Gruppen massivst leiden, erst dann gelingt eine Aussöhnung und ein Neuanfang!
Du siehst ja selbst Stuttgart21 ist nicht wirklich gelöst, genausowenig, wie in München nach dem Volksentscheid der Flughafen auf seine dritte Startbahn verzichtet.
Krebs kann man nicht anbehten, den muß man mit härteren Mitteln vom Wirt rausschneiden. Die fehlende Bereitschaft unserer Gesellschaft Konflikte als solche zu begreifen und diese auch mit anderen Mitteln als Laberrei auszutragen, ist nur noch widerlich.
Wer mag sich mit einer Entzündung in seinem Körper anfreunden und dauerhaft dadurch Lebensenergie verlieren.
Ich hatte das Glück, dass ich in einer Zeit studiert habe, als man bereit war Fakten zu schaffen und für seine Bürgerrechte auch seine Gesundheit zu riskieren, siehe Atomentlager!!
Wir labern uns in den Untergang und leben nicht mehr unser Leben. Mein Wald, dein Wald; wo sind wir eigentlich wieder angekommen, im Mittelalter.

Ich sehe überhaupt nicht den politischen Weg. Stuttgart21 hat die Verbohrtheit der Politik beleuchtet und nun sind die Gewinner von Stuttgart21 genauso verbohrt.
Ich schätze sehr deine Arbeit und Deine Verdienste, aber Anwälte und Juristen haben noch nie grundsätzliche Gesellschaftskonflikte gelöst!
Mich nervt es massiv, dass 150.000 oder 200.000 Wanderfraeks große Teile der Gesellschaft aus den Wald ausschließen wollen.
Es gibt Zeiten, wo man miteinander redet und es gibt Zeiten, wo man Fakten schafft. Z.B. mit massivsten Protesten. Aber die heutige Jugend scheint dieses Mittel verlernt zu haben, mit PC Spielen und Soizialen Netzwerken hat man es geschafft Menschen vom echten Leben abzuscheiden.
Ich sage es gerne wieder, obwohl ich es auch in diesen Forum schon mehrmals geschrieben habe, ich stand mit einem kleinen Baby im Kinderwagen -meinem Sohn- am Bombenkrater, als dieser plattgemacht wurde. Eine handvoll Mittstreiter haben sich dort passiv gegen eine Polizeiübermacht gestellt. Wo waren denn all die, die sich besonders hier sonst immer so stark machen, für irgendwelche Themen.
Eigentlich könnte ich für mich den Deckel drauf machen und halt weiterhin BW wie die Pest meiden. Ich reise sogar über die Schweiz, wenn ich nach Frankreich fahre, weil ich mich seit Jahren über die 2m Regel und die Regierung ärgere.
Leider scheint vielen Menschen der Gerechtigkeitsinn durch übertriebenen Konsum verloren gegangen zu sein.
Ich reden nicht von Gewalt, sondern von gesellschaftlicher Verantwortung.
Heute sind die Biker die Feindbilder und wer ist es morgen wieder.
Viele dieser Wanderfreunde kommen doch aus einer sehr zweifelhaften Vergangenheit. Man muß sich doch nur einmal die Geschichte diverse Vereine anschauen. Da erklärt sich dann sehr leicht deren Haltung gegen alles, was nicht in die eigene Lebenswelt passt!
Ich will in einem Land der Fremdenfeindlichkeit nicht leben, deshalb versuche ich mit meinen wenigen Mitteln dagegen anzugehen.
 
Erst wenn alle unter den Problemen einzelner Gruppen massivst leiden, erst dann gelingt eine Aussöhnung und ein Neuanfang!

Ich verstehe Deinen Unmut, aber wir müssen zu den Mitteln greifen, mit denen wir glauben, dass wir damit unser Ziel erreichen können.
Mit massiven Protesten bestätigen wir nur das Klischee vom Rad-Rowdie.
Das bringt uns nicht weiter.

Ich glaube, wir haben bereits jetzt, u.a. mit Hilfe der sozialen Netzwerke, ein deutliches Zeichen gesetzt. Mehr als man von den teils doch recht arrangierten Bikern in BaWü erhoffen konnte.

Dass manche meinen, sie könnten das Aussitzen, soll uns nicht davon abhalten, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
 
Schade, selbst Herr Haller von der SPD, von dem eigentlich eine gewisse fachliche Tiefe erwartet werden konnte, versteckt sich hinter den hohlen Phrasen der Grünen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_martin_haller-597-44368--f410164.html#q410164

Hier werden wieder 7000km Waldautobahn, geplante (und vermutlich in 10 Jahren noch nicht umgesetzte) Downhillstrecken und Trails in einen Topf geworfen. Traurig.
 
...die Antwort lese ich allerdings etwas anders...

Die Frage auf die er antwortet finde ich persönlich auch nicht so gelungen. Ich denke Hr. Haller hat versucht etwas gegen die Zwei-Meter-Regel zu unternehmen bevor die DIMB das Thema "entdeckt" hat. Wie er an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, leider mit wenig Erfolg. Das ist mehr wert als eine Unterschrift unter "unserer" Petition.
 
Noch nie haben poltische Lösungen dauerhaft grundlegenden Konflikte gelöst!

Ich denke, das hängt von zwei Faktoren ab:

1. dem Inhalt der politischen Lösung
2. der gesellschaftlichen Akzeptanz der politischen Lösung

In Hessen hat man alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch geholt, miteinander geredet und sich dann auf eine Lösung geeinigt, die ein freies Betretungsrecht für alle gewährleistet und niemanden diskriminiert. Und genau da liegt der Unterschied.

In Baden-Württemberg beharrt man dagegen auf eine Regel, die eine wesentliche Besuchergruppe einseitig diskriminiert. Und man verweigert man selbst heute noch das Gespräch mit wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen, wie der gebetsmühlenhaft angeführte "Kompromiss" zum Mountainbiken im Schwarzwald zeigt. Es wurde nicht miteinander geredet, denn die Verbände der Radfahrer und Mountainbiker wurden noch nicht einmal zu Gesprächen eingeladen.

Noch schlimmer ist es dabei, dass trotz aller Argumente und trotz aller positiver Beispiele für Lösungen ohne 2-Meter-Regel viele Politiker der Regierungsfraktionen in Ba-Wü und selbst der Ministerpräsident nach außen hin keinerlei ernsthafte inhaltliche Befassung mit unserer Petition sowie unseren Anliegen erkennen lassen. Im Gegenteil: Es wird mit fast schon von großem Desinteresse zeugenden Kurzstatements "Es gibt halt Konflikte" oder "Die Regelung hat sich bewährt" abgewiegelt. Derartige Äußerungen und auch viele der Antworten auf Abgeordnetenwatch sind nicht nur enttäuschend, sondern sie provozieren.

In jedem Fall fordern Sie uns auch heraus und dieser Herausforderung sollten und müssen wir uns weiter stellen. Wir sollten aber nicht denken, dass alles schnell geht oder wir nur die eine richtige Aktion finden müssen, die alle endlich in die richtige Richtung lenkt. Wenn wir genau hinschauen, dann haben wir schon eine ganze Menge richtig gemacht und in Bewegung gesetzt. Aktuell haben nahezu 50.000 Bürgerinnen und Bürger unsere Petition unterzeichnet. Es wird überall im Ländle über unsere Anliegen gesprochen und diskutiert. Die Medien berichten und wir finden in Zeitungskommentaren immer öfter klare Statements, dass die 2-Meter-Regel unsinnig ist und abgeschafft gehört. Wir haben mit dem Deutschen Alpenverein einen angesehenen Unterstützer für unsere Anliegen gewonnen (in den nächsten Tagen und Wochen werden da noch weitere Verbände kommen). Selbst vom Schwarzwaldverein hören wir mittlerweile viele offene Statements (vom Schwäbischen Albverein leider nur das Gegenteil). Das alles ist nicht über Nacht gekommen, sondern das haben wir alle gemeinsam und mit vielen großen oder kleinen Beiträgen mühevoll in den letzten Monaten geschafft. Ich bin mir sicher, dass da noch mehr kommen wird. Wir müssen nur am Ball bleiben ;)
 
...die Antwort lese ich allerdings etwas anders...

Die Frage auf die er antwortet finde ich persönlich auch nicht so gelungen. Ich denke Hr. Haller hat versucht etwas gegen die Zwei-Meter-Regel zu unternehmen bevor die DIMB das Thema "entdeckt" hat. Wie er an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, leider mit wenig Erfolg. Das ist mehr wert als eine Unterschrift unter "unserer" Petition.

Ich spreche Herr Haller nicht ab, dass er sich (in der Oppositon befindlich) 2007 gegen die 2m-Regel engagiert hat. Jetzt in der Regierungsrolle klingt das doch alles eher nach Stallorder
 
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