damage0099
nick sagt alles...
Ich konnt´s mir nicht verkneifen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-597-44446--f410496.html#q410496
Sehr gute Fragestellung!!!
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Ich konnt´s mir nicht verkneifen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-597-44446--f410496.html#q410496
Es ist jetzt eine GANZ verrückte Idee, aber was soll's:
Wie wäre es, wenn man versucht viele MTB-ler in BW dazu zu bekommen bei jedem Verstoß eine Selbstanzeige zu tätigen?
Scheinbar ist sich die Landesregierung nicht bewusst WIE häufig gegen das aktuelle Recht verstoßen wird. Denn eigentlich bei jedem von uns bei jeder Ausfahrt.
Ja, die Idee ist verrückt. Aber ich wollte es los werden.
"Es gibt einfach Konflikte. Konflikte zwischen Wanderern und Mountain-Bikern und die werden ernst genommen. Das ist der schlichte Grund dafür."
"Es gibt einfach Konflikte. Konflikte zwischen Rasern und AutofahrerInnen und die werden ernst genommen. Das ist der schlichte Grund dafür."
Wir haben intern schon darüber überlegt. Wie sich das dann genau verhält wissen wir nicht. Der Regelsatz beträgt zwischen 25-35 EUR.
In besonderen Fällen kann das Bussgeld aber auch deutlich höher sein.
Wir behalten es aber mal im Hinterkopf.
ciao heiko
Und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Geht das?
Mittlerweile haben wir schon wieder 356 Unterschriften mehr. Bis vor 2 oder 3 Tagen war ich ja noch skeptisch, ob wir die 55.000 Unterschriften schaffen, aber nach heute bin ich da wieder optimistisch.54.000 !!!!
Dann wäre es doch zielführender, wenn die biker sich gegenseitig -gemäß Deinem "Vorschlag"- anzeigen würden. So könnte der Angezeigte den Vorwurf mit dem Verweis abstreiten, er hätte den Weg vorher an diversen Stellen mit dem Zollstock vermessen und keine Stelle sei schmaler als 2,05 m oder so ähnlich gewesen, während dann der Zeuge klarstellt, dass er an einer Stelle gemessen habe, wo der Weg aber nur 1,99 m breit war!Gehen täte das, aber
Ich habe, wie Helmut, Bedenken, obwohl ich früher einer der Befürworter einer Selbstanzeigekampagne war. Warum?
- siehe mein vorheriges Posting
:- das kann ins Geld gehen
:- in harmlosen Fällen (und das ist meistens so) wird es zu einer Verwarnung kommen und ob man bei Beträgen bis zu 35 EUR riskieren soll, im Falle des nicht-Bezahlens ggf. ein höheres Bußgeld zzgl. Auslagen zu riskieren, weiß ich nicht.
Kurzum, eine Kampagne des "zivilen Ungehorsams" ließe sich vergleichsweise einfacher damit begründen, daß man ja gar nicht feststellen konnte, wie breit der jew. Weg wirklich war.
- Wer sich selbst anzeigt, wird Probleme bekommen, hinterher zu begründen, daß er den Rechtsverstoß doch gar nicht begangen habe. Im Strafrecht kann das Vortäuschen einer Straftat sogar übelste Folgen haben.
.- Wenn die Behörde nicht ganz dämlich ist, läßt sie die Sache auf sich beruhen und legt aber per gesondertem Bescheid die durch die Bearbeitung der Sache entstandenen Auslagen (z.B. Personalaufwand f. Ortsbesichtigung etc.) auf den Selbstanzeiger um.
.- Wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt, landet ein Vorgehen gegen diesen Bescheid vor Gericht. Das hat zweierlei Folgen:
.
- Gerichte finden es unheimlich toll (sprich, sie sind "not amused"), wenn sie für rechtliche Keilereien im unteren Kostensegment instrumentalisiert werden (weil das dann kein Musterprozess ist, sondern Arbeitsbeschaffung),
.- die Richter werden fragen, wie man denn den Maßstab für seine Sünde angelegt hatte und wenn man das nicht kann, werden sie fragen, wie man denn dan die Selbstanzeige begründen könne und da man das ja dann nicht kann, werden die Richter den Teufel tun, die Gerichtskosten der Staatskasse anzulasten.
.
Und der Sinn der Sache, die Regel als solche in Frage zu stellen (Stichwort "Musterprozess"), kommt auf diese Weise erst gar nicht zur Sprache.
Der Tenor der Kampagne-Aussage wäre m.E. m besten
Ich habe rücksichtsvoll zu allen Menschen, denen ich begegnet bin, einen schmalen Weg mit dem MTB befahren und trotzdem ein schlechtes Gewissen!
.Denn ich weiß nun nicht, ob ich gegen das Gesetz verstoßen habe oder nicht.
.Zu all dem Verdruss nötigt mich diese sch....antiquierte bürokratische "2m-Regel"
statt "ich habe gegen ein Gesetz verstoßen"
Dann wäre es doch zielführender, wenn die biker sich gegenseitig -gemäß Deinem "Vorschlag"- anzeigen würden. So könnte der Angezeigte den Vorwurf mit dem Verweis abstreiten, er hätte den Weg vorher an diversen Stellen mit dem Zollstock vermessen und keine Stelle sei schmaler als 2,05 m oder so ähnlich gewesen, während dann der Zeuge klarstellt, dass er an einer Stelle gemessen habe, wo der Weg aber nur 1,99 m breit war!
Ich denke hunderter solcher gegenseitiger Anzeigen würden schon einen gewissen Druck auf die Gerichte ausüben und dadurch vielleicht den Weg in höhere Instanzen zur Klärung finden.
Weil der Verweis auf: die 2m Angabe sei nur eine Orientierung, kann ja nicht die rechtlich haltbare Aussage sein.
Hallo,
gestern in der Badischen Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/emme...ied-kretschmann-in-emmendingen--77266679.html (siehe "die Fragen" und "die Anworten")
Ich hab´ leider keine Info was da genau vorgefallen ist, eine Werbung für unsere Sache war´s aber auf den ersten Blick nicht.
cännondäler
Alles sehr sehr komisch.....
Das alles hängt wohl am meisten von der Qualität des entsprechenden Anwalts ab(siehe Mollath!!!!!).Das sehe ich anders.
Wie schon geschrieben, die Behörden sind nicht blöd. Sie werden schlichtweg ggf. bestätigen, daß man die 2m nicht messen kann und gut isses. Oder sie lassen sich die "2m" vor Ort zeigen und wenn der Anzeigeerstatter dann dicke Backen macht, ist es auch wieder Essig und wenn er Pech hat, zahlt eben er und nicht der Angeschwärzte die Auslagen der Behörde.
Wenn es, was ich fast aus genannten Gründen ausschließe, ganz dick kommt, gibt es bei so etwas, was nicht ein Behördenmensch selber gesehen hat, eine Verwarnung. Wenn man es dann auf einen Bußgeldbescheid anlegt, ist kein Richter so dämlich, daß er nicht merkt, daß da etwas im Busch ist, denn wer riskiert schon im unteren Kostensegment, daß er mehr zahlen muß, als das Verwarnungsgeld. Und nicht zu vergessen, spätestens dann wird ein schlauer Richter einen Ortstermin machen, der Zeuge wird dumm aus der Wäsche gucken usw.
Ich sehe ehrlich gesagt nur den politischen Weg mit den drei Begründungen, daß
- eine Regelung, die nicht anwendbar ist, weil Bürokratie pur, nicht in ein Gesetz gehört,
.- Radfahrer durch die "2m-Regel" zumindest subjektiv und damit allemal zu Lasten des Erholungswertes in Rechtsunsicherheit geraten (daraus kann man eine öffentliche Aktion machen) und,
.- weil ein öffentliches Interesse an einem möglichst fairen (und nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips nur aus besonders wichtigem Grund benutzerspezifisch geordneten) Miteinander im Wald stattfindet, eine gescheite Lösung á la Hessen längst überfällig ist.
Erst wenn alle unter den Problemen einzelner Gruppen massivst leiden, erst dann gelingt eine Aussöhnung und ein Neuanfang!
Was hat es eigentlich mit dem Argument Rechtssicherheit auf sich? <- auf Facebook
Noch nie haben poltische Lösungen dauerhaft grundlegenden Konflikte gelöst!
...die Antwort lese ich allerdings etwas anders...
Die Frage auf die er antwortet finde ich persönlich auch nicht so gelungen. Ich denke Hr. Haller hat versucht etwas gegen die Zwei-Meter-Regel zu unternehmen bevor die DIMB das Thema "entdeckt" hat. Wie er an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, leider mit wenig Erfolg. Das ist mehr wert als eine Unterschrift unter "unserer" Petition.