Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Der Veranstalter braucht eh eine Genehmigung und dann darf auch alles gefahren werden, was die Genehmigung umfasst.

Du meinst, wenn ich mir z.B. eine Ausfahrt unter Freunden oder auch eine Vereins-Trainings-Ausfahrt genehmigen lasse, darf ich auch auf <2m-Wegen fahren?

Dann sollten wir vielleicht mal die Ämter mit Anträgen überschütten, um auf diese Weise die Absurdität der Regel zu verdeutlichen. :)
 
Der Veranstalter braucht eh eine Genehmigung und dann darf auch alles gefahren werden, was die Genehmigung umfasst.
Von wem genau? Vom Waldbesitzer UND vom zuständigen Amt? Oder nur vom Waldbesitzer?
Dieser darf sich auch nicht übers Gesetz stellen. Ich erinnere mich an einen Thread, in dem jemand dafür belangt wurde, in seinem eigenen Waldstück Wege unter 2m befahren zu haben.

EDIT: Oh, ich sehe gerade dass ich zu spät war. Hätte mal eine Seite weiter klicken sollen.
 
@prince67:
Was für eine Genehmigung (mal abgesehen wenn er auf Wegen <2m Breite fahren wollte) soll er denn brauchen für einen Fahrtechnik-Kurs?
Das allgemeine Betretungsrecht bezieht sich nur auf nicht kommerzielle Nutzung und kleine Gruppen.
Wenn da einer ein Geschäft dabei macht, braucht er eine Genehmigung dafür.
http://www.naturschutzrecht-online....ung/4-inhalt-und-grenzen-des-betretungsrechts
Nicht vom Betretungsrecht bzw. Gemeingebrauch umfasst sind z.B.

...
  • das Durchführen gewerblicher Veranstaltungen (z.B. Bootsverleih, Ennuschat, Gewerbliche Kanu-Vermietung und wasserrechtlicher Gemeingebrauch, UPR 1999, 179 ff.),
  • sport- oder gewerbliche Veranstaltungen mit Teilnehmern und Zuschauern, deren Interesse nicht in erster Linie dem Genuss von Natur und Landschaft gilt, sondern den sportlichen Leistungen bzw. ihrem Unterhaltungswert (z.B. Schleppjagd mit 40–80 Reitern, einer Hundemeute und ca. 100 Zuschauern (VGH Mannheim, NuR 1995, 462)).

EDIT: Ohne mögliche Ausnahmegenehmigungen könnten in BW keine MTB- oder Crossrennen durchgeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Österreich als glänzendes Vorbild? Dann lieber baden-württembergische Zustände...

Gut, deren Gesetze sind noch schlimmer....aber wenn sie was für den Tourismus und speziell was für Biker machen, dann kommt sowas bei raus.
Bei uns haben sie noch nicht mal kapiert was "Biken" ist. Oder man will es nicht kapieren. Könnte jetzt schon wetten, daß die 10% der versprochenen"Trails" im Schwarzwald zu 90% mit Treckingfahrädern zu machen sind.:spinner: Aber da können sie dann schön E-Bikes vermieten. Vielleicht werden da größere Zuwächse erwartet in den nächsten Jahren. Biker kommen da nicht. Ich fahr da auch nicht hin. Bin ja eh so ein böser Einheimischer, der meist direkt vor seiner Haustüre losfährt und kein Geld in den Touri-Zentren lässt. :aetsch:
 
@prince67 : Danke für den Verweis. Find ich interessant. Lass uns den mal kurz diskutieren:

Ich denke, dass in dem von Dir zitierten Absatz meiner Meinung jedoch folgende, von mir in fetter Schrift hervorgehobene, Teile wichtig sind:

  • sport- oder gewerbliche Veranstaltungen mit Teilnehmern und Zuschauern, deren Interesse nicht in erster Linie dem Genuss von Natur und Landschaft gilt, sondern den sportlichen Leistungen bzw. ihrem Unterhaltungswert (z.B. Schleppjagd mit 40–80 Reitern, einer Hundemeute und ca. 100 Zuschauern (VGH Mannheim, NuR 1995, 462)).
Bin ja kein Jurist (vielleicht kann @HelmutK was zu einer möglichen Auslegung dieser Passage ergänzen?), aber ich wage mal zu bezweifeln, dass dies bei einem gewerblich angebotenem Fahrtechniktraining oder Tour mit max. 8-10 Teilnehmern zutrifft. Keine Zuschauer, kein Wettbewerb. Und für mich persönlich steht sehr wohl der Genuss von Natur und Landschaft an erster Stelle wenn ich an einem FT-Training bzw. einer Tour teilnehme. Da kommen bei mir aber mal sowas von Null Wettbewerbsgedanken auf.:bier:


Für MTB-Rennen wie Alb-Trophy, früher der Ultra-Bike, Trans-Schwarzwald usw. seh ich ein, dass man eine Genehmigung braucht. Aber diese erfüllen auch die o.g. Kriterien zu 100%. (nur hoffentlich ohne Hundemeute ;) )


Edit: was mich aber auch interessieren würde, wie die ganzen Bike-Schulen in Ba-Wü die Fahrtechnik-Trainings und die Touren auf SingleTrails veranstalten? So ziemlich jeder wirbt doch damit. Haben die alle eine Sondergenehmigung erhalten?
 
Ok, zugegeben: da bin ich auch etwas erschrocken als ich die Zahl gelesen habe. Aber ist solch eine hohe Anzahl der Regelfall bei Bike-Schulen? :confused: Wenn ich mir die Beschreibungen durchlese schreiebn fast alle was von kleinen Gruppen mit max. 8 Personen (daher meine Zahl von oben)

P.S.: Ich hoff nur, dass die Damen nicht alle zusammen unterrichtet wurden...
 
Noch andere Quelle:
Zumindest in Hessen.
http://www.hessen.adfc.de/nachrichten/110822.html
Geführte Touren mit Teilnehmergebühr sind in der Regel gewerbliche Veranstaltungen. In jedem Fall gehen sie über das freie Betretungsrecht des Waldes hinaus und müssen daher vom Waldbesitzer genehmigt werden.

oder
Schwäbische Alb:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG...ahrten-im-Wald-nur-mit-Erlaubnis.news7659.htm
Richter: Kläger benötigt eine behördliche Genehmigung
...
während gewerbliche Veranstaltungen in der Regel genehmigungspflichtig seien.
...
Es komme nicht darauf an, dass sich die Kunden...bei den Fahrten erholten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr entfernt Euch immer weiter vom eigentlichen Thema. Aktuell fährt jeder auf Wegen unter 2 Metern Breite außerhalb des Betretungsrechts und eine Ausnahme kann nur die Forstbehörde zulassen.
 
@prince67
  • sport- oder gewerbliche Veranstaltungen mit Teilnehmern und Zuschauern, deren Interesse nicht in erster Linie dem Genuss von Natur und Landschaft gilt, sondern den sportlichen Leistungen bzw. ihrem Unterhaltungswert (z.B. Schleppjagd mit 40–80 Reitern, einer Hundemeute und ca. 100 Zuschauern (VGH Mannheim, NuR 1995, 462)).
Bin ja kein Jurist (vielleicht kann @HelmutK was zu einer möglichen Auslegung dieser Passage ergänzen?), aber ich wage mal zu bezweifeln, dass dies bei einem gewerblich angebotenem Fahrtechniktraining oder Tour mit max. 8-10 Teilnehmern zutrifft. Keine Zuschauer, kein Wettbewerb. Und für mich persönlich steht sehr wohl der Genuss von Natur und Landschaft an erster Stelle wenn ich an einem FT-Training bzw. einer Tour teilnehme. Da kommen bei mir aber mal sowas von Null Wettbewerbsgedanken auf.:bier:

Zu ergänzen gäbe es Vieles, aber das würde jeden Rahmen für einen noch lesbaren Forumsbeitrag sprengen. Im Betretungsrecht reden wir neben dem Bundeswaldgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz über das Betretungsrecht von 16 Bundesländern und da jedes Bundesland meint, ein individuell ausgestaltetes Wald- bzw. Forstgesetz (Betreten des Waldes) sowie ein individuell ausgestaltete Landesnaturschutzgesetz oder Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Natur) haben zu müssen, haben wir es mit bundesweit über 30 Gesetzen zu tun (dazu kommen auch noch ein paar Rechtsverordnungen. Da blicken auch Juristen - zumindest wenn sie sich damit im Ehrenamt beschäftigen - kaum noch durch und für den Bürger ist das m. E. unzumutbar. Und dieser gesetzgeberische Wahnsinn setzt sich dann auch in genau dieser Vielfalt im Bereich der Regelung organisierter Veranstaltungen in der Natur und im Wald fort.

Verständlich ist sicherlich, dass es Grenzen geben muss und man den Waldbesitzern, die das allgemeine Betretungsrecht im Rahmen der Sozialpflichtigkeit ihres Eigentum dulden müssen, nicht alles zumuten kann und darf. Ebenfalls muss man sich darüber im Klaren sein, dass Grenzziehungen immer auch bis zu einem gewissen Grad auslegungs-/ausfüllungsbedürftig sein werden sowie aus der Sicht des einen oder anderen Betroffenen im Ergebnis auch ungerecht erscheinen mögen; das liegt in der Natur der Sache.

Bei größeren Veranstaltungen ist in allen Bundesländern eine Genehmigung erforderlich, wobei es keine fest definierten Zahlen bzgl. Teilnehmer-/Zuschauerzahl gibt, an denen man das festmachen könnte. Teilweise gibt es interne Verwaltungsrichtlinien, teilweise Aussagen/Stellungnahmen der obersten Forstbehörden zur Praxis und teilweise handhaben das die Behörden so wie sie es für richtig halten.
Zusätzlich zu der behördlichen Genehmigung braucht man in aller Regel auch die Zustimmung der Waldbesitzer, was z. B. schon der eine oder andere Veranstalter einer CTF oder eines Marathons feststellen musste und was die Streckenplanung nicht gerade einfach macht bzw. häufige, teilweise auch sehr kurzfristige Umplanungen erforderlich machen kann. Bzgl. des P-Weg Marathons wurde das vor einigen Jahren durch zwei Instanzen von den Veranstaltern ohne Erfolg durchgestritten

Bei kleineren Veranstaltungen wie z. B.
geführten Touren oder Fahrtechniktrainings braucht man zwar nicht überall eine behördliche Genehmigung (es kann dann aber je nach Bundesland trotzdem noch eine Anzeigepflicht bestehen), aber je nach Art der Veranstaltung braucht man unter Umständen eine Zustimmung der Waldbesitzer (mancherorts kann man die zentral über lokale Waldbesitzervereinigungen oder Forstgemeinschaften einholen), die dafür auch schon mal Geld verlangen (behördliche Genehmigungen sind allerdings auch nicht kostenfrei). Soweit gewerbliche Veranstalter für Genehmigungen/Zustimmungen bezahlen müssen, kann das insbesondere bei den eher nebenberuflich tätigen Anbietern durchaus die Wirtschaftlichkeit stark beeinträchtigen.

Bei gewerblichen Veranstaltungen (Touren oder Fahrtechniktrainings) ist die Zustimmung der Waldbesitzer fast überall erforderlich. Ob die Veranstaltung nun stört oder nicht, spielt insoweit keine Rolle - man muss den Waldbesitzer vorher fragen und der darf auch mal "Nein" sagen. Verfassungsrechtlich lässt sich das auch rechtfertigen, denn die Sozialpflichtigkeit des Eigentums der Waldbesitzer geht nicht so weit, als dass diese das Geldverdienen gewerblicher Anbieter auf ihrem Eigentum dulden müssten.


Touren/Fahrtechniktrainings von gemeinnützigen Vereinen fallen dagegen in aller Regel (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) noch unter das allgemeine Betretungsrecht, selbst wenn dafür ein Entgelt erhoben wird. Das ärgert viele gewerbliche Guides, die darin eine Konkurrenz sehen, aber hier muss man halt akzeptieren, wenn der Gesetzgeber die Vereine aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit privilegiert (die wenigsten Vereine übertreiben es ja so wie der ADAC). Last but not least gibt es teilweise auch einen Sonderstatus für in Kooperation mit Tourismusorganisationen/-verbänden organisierte Touren, so auch z. B. in Hessen; diese hat ihren Grund in der Förderung des regionalen Tourismus.

Fazit: Insgesamt ist das alles für die Betroffenen äußerst vielfältig, verwirrend und kompliziert und häufig fällt das Ergebnis nicht so aus, wie man es sich als Veranstalter gewünscht hätte.
 
...unter anderem deswegen sind unsere Mountainbike-Veranstaltungen als Radtouren für Familien ausgeschrieben, analog zu einer Wanderung. Die Leistung ist lediglich die Organisation der Tour. Zufälligerweise werden unterwegs auch bei Bedarf Tipps für Fahrtechnik und dergleichen verteilt. Bei mehr als drei Leistungen (Organisation, Leitung und Unterkunft beispielsweise) gilt man auch im. Rahmen eines gemeinnütziger Vereins als Anbieter einer gewerblichen Veranstaltung. Beim DAV wird da mittlerweile streng darauf geachtet, weil es ansonsten Ärger mit dem Finanzamt gibt. Da befinden sich bestimmt viele Veranstalter in einer diffusen Grauzone.
 
Hallo Heiko,

dass ist die persönliche Meinung des Kommentators für die es weder in der Gesetzesbegründung noch in der Rechtsprechung eine Grundlage gibt.

Grüße

Roland
 
Außerdem ist es auch in der Sache falsch, sonst gäbe es weiltweit auf Wegen unter zwei Metern Breite die Notwendigkeit Radfahren zu verbieten, weil es ständig zu Zusammenstößen mit Fußgängern kommen würde. Tatsächlich gibt es diese aber nicht.
 
Nationalpark ohne Radfahrer?
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/540688926052755

Zumindest bei der Eröffnung des Nationalparks am Wochenende sollten wir zahlreich erscheinen, damit die Herrschaften nicht vergessen, dass es neben Autofahrern, die zur Not auch mal zu Fuß ein bisschen durch den Wald spazieren, auch Radfahrer gibt. Und dass die - zumal wenn mit dem Rad anreisend - eigentlich ihre Lieblings-Besucher sein müssten... :-)
 
Nationalpark ohne Radfahrer?
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/540688926052755

Zumindest bei der Eröffnung des Nationalparks am Wochenende sollten wir zahlreich erscheinen, damit die Herrschaften nicht vergessen, dass es neben Autofahrern, die zur Not auch mal zu Fuß ein bisschen durch den Wald spazieren, auch Radfahrer gibt. Und dass die - zumal wenn mit dem Rad anreisend - eigentlich ihre Lieblings-Besucher sein müssten... :)

Das Datum haben die Herrschaften exakt richtig geplant, um möglichst wenig mit der Präsenz der Biker belastet zu werden. Am 04.05. findet die jährliche Maibike in Ettlingen statt. Da sind 1000 Starter gemeldet, die dort schon nicht sein können.....vielleicht sollten die Macher der Maibike kurzerhand die Streckenführung verlegen:D
 
Kretschmann und Bonde haben ihr eigenes Demokratieverständnis. Die Forderung der Grünen nach mehr Basisdemokratie gilt nur solange das Ergebnis dieser Entscheidungen ganz sicher der grünen Meinung entspricht. Diese beiden Herren haben ignoriert, dass sich in den Anliegerggemeinden dieses Nationalparkirrsinns knapp 80% der Bevölkerung gegen den NP ausgesprochen haben. Die Petition gegen die 2 Meter Regel wird ignoriert oder abgetan.

In ihrer Selbstherrlichkeit werden der Grüne König und sein Parkwächter uns nicht wahrnehmen ebenso wie die Presse.

Ich möchte nicht als Besucher der Eröffnung gezählt werden, die in Wirklichkeit eine Schließung ist.

Alles oben Geschriebene stellt meine persönliche Meinung dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
„Manchmal münden auch anfangs breite Wege in schmale Pfade. In der Praxis hat sich ein rücksichtsvolles Miteinander bewährt, zumal angesichts von mehr als 23.000 Kilometer Wanderwegen in der Region nur wenige Strecken von Fußgängern wirklich stark frequentiert sind.“, schreibt der Schwarzwald Tourismus auf seiner Webseite.

Stimmt, das Miteinander klappt in der Realität prima, aber soll das jetzt ganz offiziell der Aufruf sein, die 2-Meter-Regel nicht ganz so ernst zu nehmen?

Die Frage ist doch, warum sich der Schwarzwald Tourismus dann nicht aktiv und gemeinsam mit den einheimischen Bikern für die Abschaffung der Regel engagiert.

Mehr dazu im Open Trails Beitrag von heute auf Facebook:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/541651859289795


Bitte liken, teilen und mal beim Schwarzwald Tourismus freundlich nachfragen, ob Sie immer noch an Ihrem 10% Kompromiss festhalten wollen oder ob es nicht an der Zeit wäre, die Biker in Ihren Bedürfnissen ernst zu nehmen: [email protected]
 
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