Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Moin :winken:
unschönes Erlebnis im Wald die Tage...
ein Biker fährt in einem kleinen Waldstück (Ba-Wü) einen schmalen Pfad, ansteigend d. h. langsam unterwegs. Nach einem leichten Knick am Waldrand kommt ein Paar mit insg. 4 Hunden entgegen, ca. noch 15 - 20 Meter entfernt. Sofort Gezeter und Geschrei "stehenbleiben, du darfst hier nicht fahren, was hast du hier zu suchen...."
Bis der Biker steht haben sich schon 2 der Hunde (Bernhardiner/Rottweiler/sonstwas Mischlinge) losgerissen und springen bis auf Kopfhöhe am Biker (steht über dem Rad) hoch und schnappen, nach einer Abwehrbewegung beisst einer der Hunde in die Hand. Handschuh kaputt, blutige Hand.
Der Besitzer bequemt sich endlich die Hunde einzufangen, ein Wort gibt das andere, inkl. einem m. o. w. freundlichen A*******h vom Biker an den Hundehalter, dieser wendet sich ab "...dann zeig mich doch an" und geht davon. Weib keift den Biker noch an dass er verschwinden soll.....
Biker rollt mit Schmerzen heim, Notfallpraxis, Notaufnahme, Röntgen, Finger gebrochen, Krankenschein -> Anzeige bei der Polizei!
Pol. ermittelt den Hundehalter, der gibt an er sei ausgerutscht und musste die Hunde loslassen um nicht zu stürzen.....
Jetzt meint der Polizist ob man sich einigen und die Anzeige zurückziehen möge, da die Beleidigung im Raum steht und der Biker auf dem schmalen Pfad eben nicht fahren dürfte.

Und nu? :ka:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ist schon ein paar Jahre her

Der für mich zuständige Beamte hatte Urlaub und war krank so dass dieser erst nach vielen Wochen ermitteln konnte oder wollte bzw. auch keine Lust hatte. Ich hab mir schnell nen Anwalt gesucht und gleich angefangen selbst zu ermitteln. Täterin und Begleiter kamen aus der Nachbarschaft und waren unter den Hundehaltern bekannt. Später hab ich noch eine Bekannte getroffen, die die Täterin mal bei einer anderen Tätlichkeit beobachtet hatte, sie wollte aber nicht aussagen, leider. Für mich war der 2. Zeuge schlecht, der alte Mann, der meine Rufe gehört hatte, wußte dann nach so vielen Wochen nicht wirklich noch was.
Für die Verletzungen gabs kein Schmerzensgeld, da deren Aussage war, die Verletzungen seien von einem Sturz. Letztendlich wurden mir 125 Euro für das Handy zugesprochen, obwohl die Hundehalterin ja anscheinend mir nix angetan hat und ich selbst schuld war, komisch. Ich glaub die Richterin war selbst Hundebesitzerin 🫣 Der Anwalt hat mir aber gleich gesagt, dass Körperverletzung kaum eine Chance hat geahndet zu werden. Hat mir leider auch eine Art Anwaltberater (ich weiß nicht mehr, wie sich das genannt hat, war aus einer Hilfebroschüre der Polizei) erzählt, wie schlecht man in Deutschland als verletzte oder geschändete Person Recht oder Entschädigung erhält.
Ich hab auf jeden Fall allen Leuten davon erzählt, hab für die Recherche alle Hundebesitzer, die hier unterwegs waren, befragt und hab viele interessante Gespräche geführt. Ich hab mir dann angewöhnt mich immer sehr langsam an die Gassigeher anzunähern und ihnen die Zeit zu geben ihre nicht angeleinten Hunde anzuleinen. Für besonderes Entgegenkommen beim begegnen mit Hundhaltern bedanke ich mich natürlich.

In meinem Waldstück gilt Leinenpflicht, da Naturschutzgebiet. Außerdem gibt es örtliche Anleinregeln/pflichten. Also da auf jeden Fall nachforschen.
Und trotz geringer Chancen oder kleiner Entschädigung unbedingt vor Gericht. Bei mir hat die Rechtschutzversicherung bezahlt (nur bestimmte Anwälte). Auch wenn nur ne Kleinigkeit rausspringt, sind die dann bekannt oder vielleicht hilfts mal jemand anders. Und überall in der Gegend erzählen, damit die Hundehalter bekannt werden.

Gute Besserung und viel Erfolg :anbet:

Kleine Ergänzung, ich bin erst später zum Anwalt, nachdem der Beamte nach 3 Monaten (obwohl ich der Polizei bereits ein paar Tage nach der Tat die Namen u. Adressen geliefert hab) endlich die Befragung der Täterin gemacht hat und ich erfahren hab, dass diese mich wegen Körprverletzung angezeigt hat. Nur durch den Anwalt konnte ich Akteneinsicht erlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist wohl wahr und kenne ich dummerweise aus Erfahrung. Ich finde es aber ein gutes Mittel, um mich zu wehren. Leider können die Tiere nichts für ihr Verhalten, sondern das liegt an der(fehlenden) Erziehung von Frauchen oder Herrchen.
 
Moin :winken:
unschönes Erlebnis im Wald die Tage...
ein Biker fährt in einem kleinen Waldstück (Ba-Wü) einen schmalen Pfad, ansteigend d. h. langsam unterwegs. Nach einem leichten Knick am Waldrand kommt ein Paar mit insg. 4 Hunden entgegen, ca. noch 15 - 20 Meter entfernt. Sofort Gezeter und Geschrei "stehenbleiben, du darfst hier nicht fahren, was hast du hier zu suchen...."
Bis der Biker steht haben sich schon 2 der Hunde (Bernhardiner/Rottweiler/sonstwas Mischlinge) losgerissen und springen bis auf Kopfhöhe am Biker (steht über dem Rad) hoch und schnappen, nach einer Abwehrbewegung beisst einer der Hunde in die Hand. Handschuh kaputt, blutige Hand.
Der Besitzer bequemt sich endlich die Hunde einzufangen, ein Wort gibt das andere, inkl. einem m. o. w. freundlichen A*******h vom Biker an den Hundehalter, dieser wendet sich ab "...dann zeig mich doch an" und geht davon. Weib keift den Biker noch an dass er verschwinden soll.....
Biker rollt mit Schmerzen heim, Notfallpraxis, Notaufnahme, Röntgen, Finger gebrochen, Krankenschein -> Anzeige bei der Polizei!
Pol. ermittelt den Hundehalter, der gibt an er sei ausgerutscht und musste die Hunde loslassen um nicht zu stürzen.....
Jetzt meint der Polizist ob man sich einigen und die Anzeige zurückziehen möge, da die Beleidigung im Raum steht und der Biker auf dem schmalen Pfad eben nicht fahren dürfte.

Und nu? :ka:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
ich hatte ähnliche Erfahrungen mit der Polizei nach einer Anzeige wegen was anderem und hab mich bequatschen lassen diese fallen zu lassen. Mach ich nicht mehr, das nächste mal zieh ich das durch. Der Polizist war einfach zu faul, so ist es am wenigsten Arbeit, muss nicht immer so sein, in meinem Fall war es so. Ich kenne den Polizisten. ;-)
 
Interessanter und relevanter zum eigentlichen Thema finde ich zum Beispiel, dass sich ein anerkannter Naturschutzverband, der sich zwar nicht explizit für Hunde, aber durchaus auch für Wanderer zuständig fühlt, per Pressemitteilung eindeutig für eine Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg ausspricht:
https://www.alpenverein-baden-wuert...n-grund-zum-feiern-fuer-mountainbiker&catid=2

Zur 2-Meter-Regel steht dort stark verkürzt:
  • 30 Jahre 2-Meter-Regel kein Grund zum Feiern
  • ursprünglich gedachter Schutzzweck wird nicht erfüllt (EDIT: und ist nicht nötig)
  • ehrenamtliches Engagement wird durch die Regel ausgebremst
  • Regel führt zu bürokratischen Hürden
=> daher fordert der DAV die "Überwindung der 2-Meter-Regel"

Hilft bisher vielleicht noch nicht sooo viel, ist aber idealerweise auf dem Weg zur Abschaffung der depperten Regel eine gute Ergänzung zu den Kollegen von der DIMB. 🤞
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit der falschen Brille könnte man auch eine Verschärfung herauslesen.
Wobei ich jetzt nicht sehe, was das "ehrenamtliche Engagement" bedeutet.
 
Mit ehrenamtlichen Engagement ist gemeint, dass sich durch die 2 m Regelung weniger Waldbenutzer (in dem Fall die Biker) an der Pflege der Wanderwege/Trails beteiligen. Der Schwarzwaldverein will dadurch seine Target Group vergrößern.
 
schon klar, die stoßen aber aus dem genannten Grund ins selbe Horn. Das hätte ich vielleicht klarer ausdrücken sollen.... 😇
 
Mit der falschen Brille könnte man auch eine Verschärfung herauslesen.
Wie das? 😃
Wobei ich jetzt nicht sehe, was das "ehrenamtliche Engagement" bedeutet.
Ehrenamtliches Engagement bezieht sich neben der Wegpflege vor allem auf Touren-Angebote, Biketreffs, Trainings etc. Als Ehrenamtler bewegst Du Dich da immer im dunkelgrauen Bereich. Spätestens bei Kinder- und Jugendangeboten mit „Schutzbefohlenen“ finden sich kaum Ehrenamtler, die bereit sind, „gegen die 2-Meter-Regel“ so etwas anzubieten.

Womit dann z.B. auch die Chancen auf Aufklärung und Anleitung zu einer natur- und sozialverträglichen Ausübung des Sports reduziert werden.
 
2m bringt nix, machen wir 1,5m.
Ah, OK, ne, aber ich verstehe, was Du meinst.

Auf eine recht juristische Weise gemeint ist, dass die ursprüngliche Idee vom Schutz der Fußgänger und Natur durch die 2-Meter-Regel nicht erreicht wurde, weil Radfahrer sich a) von der Regel nicht abhalten lassen und b) sich dadurch „auf der Fläche“ auch keine nennenswerten Nachteile ergeben haben, womit die Regel auf doppelte Weise obsolet ist:
a) Schutzzweck nicht erfüllt
b) Schutzzweck nicht nötig

Was die Regel in ihrer Pauschalität allerdings u.a. verhindert, sind wirksame gezielte Sperrungen an - tatsächlichen, sozialen oder Naturschutz-sensiblen - Brennpunkten, denn verbotener als verboten geht nicht. Stattdessen fördert die Regel im Zweifel eine undifferenzierte „legal-illegal-scheißegal“-Haltung.

Selbst in diesen Brennpunkt-Fällen eignen sich attraktive Alternativen eher zur Lenkung als Verbote.
 
Was ich an der Geschichte traurig finde, das es diese (unnötige) Regelung nur in BW gibt. Der Umkehrschluss ist, das es in all den vielen anderen Bundesländern ja ohne Regel funktioniert.
Ein Grund mehr, diese unsinnige Regelung zu kippen.
Ich war vor einiger Zeit in Rodalben (Pfalz) unterwegs und dort funktioniert das miteinander zwischen Wanderern und Bikern sehr gut. Es wird bei einer Begegnung ganz einfach langsam gefahren und sich gegenseitig gegrüßt.
 
Was ich an der Geschichte traurig finde, das es diese (unnötige) Regelung nur in BW gibt. Der Umkehrschluss ist, das es in all den vielen anderen Bundesländern ja ohne Regel funktioniert.
Ein Grund mehr, diese unsinnige Regelung zu kippen.
Ich war vor einiger Zeit in Rodalben (Pfalz) unterwegs und dort funktioniert das miteinander zwischen Wanderern und Bikern sehr gut. Es wird bei einer Begegnung ganz einfach langsam gefahren und sich gegenseitig gegrüßt.
Ganz so offen und "unbeschränkt" ist es in anderen Bundesländern auch nicht. Nur geht man dort lockerer damit um.

Weil Du die Pfalz zitierst:
Dort ist das Befahren nur auf Waldwegen erlaubt. Definition davon ist im Waldgesetz in §3 Abs. 7 geregelt.

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege

Die Trails des Mountainbikeparks Pfälzerwald sind extra genehmigt und freigegeben.
 
Fußwege und -pfade sind keine Waldwege
Wie erkenne ich die? Bzw. wie sind die definiert? Falls ich im Wald so was sehen sollte muss es ja eindeutig erkennbar sein, damit ich die nicht befahre. Laut DIMB, Zitat:
1. Für eine Zweckbestimmung als Fußweg oder -pfad müssen amtliche Schilder aufgestellt werden.
2. Eine Markierung als Wanderweg reicht nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, OK, ne, aber ich verstehe, was Du meinst.

Auf eine recht juristische Weise gemeint ist, dass die ursprüngliche Idee vom Schutz der Fußgänger und Natur durch die 2-Meter-Regel nicht erreicht wurde, weil Radfahrer sich a) von der Regel nicht abhalten lassen und b) sich dadurch „auf der Fläche“ auch keine nennenswerten Nachteile ergeben haben, womit die Regel auf doppelte Weise obsolet ist:
a) Schutzzweck nicht erfüllt
b) Schutzzweck nicht nötig

Was die Regel in ihrer Pauschalität allerdings u.a. verhindert, sind wirksame gezielte Sperrungen an - tatsächlichen, sozialen oder Naturschutz-sensiblen - Brennpunkten, denn verbotener als verboten geht nicht. Stattdessen fördert die Regel im Zweifel eine undifferenzierte „legal-illegal-scheißegal“-Haltung.
Solche Brennpunkte befinden sind in aller Regel in Naturschutzgebieten. Dort gilt aber für alle Besucher die Wegepflicht.
Gezielte Sperrungen funktionieren dann deswegen in aller Regel nicht, da von den aus Naturschutzgründen angeblich notwendigen Sperrungen fast immer nur Radfahrer betroffen sein sollen. Das dies zu der von Dir beschriebenen Haltung führt, sollte eigentlich klar sein.

Eine Lenkung würde hier zudem oft nur dann funktionieren wenn man Fußgänger und Radfahrer entflechten würde, sprich ihnen jeweils eigene Wege zuweist. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es vergebene Mühe ist irgendwelche Schilder aufzustellen, an die sich Fußgänger halten sollen.
 
Definition davon ist im Waldgesetz in §3 Abs. 7 geregelt.

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege
Das ist aber keine Definition der Fußwege und -pfade. Die fehlt im Gesetz nämlich komplett.
Ebenso wie eine Definition, wie man als Waldbesucher „Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung“ zweifelsfrei erkennen kann, bzw. wie diese durch Waldbesitzer zweifelsfrei markiert werden können.

Imho ist dieser Absatz ist noch unbestimmter, wie es die 2 m Angabe in BW ist.
 
Imho ist dieser Absatz ist noch unbestimmter, wie es die 2 m Angabe in BW ist.
Tatsächlich sehe ich das anders. Mit gesundem Menschenverstand ist sehr klar, was gemeint ist. Auch wenn uns das nicht gefällt und wir die fehlende klare Definition für "unsere Zwecke" nutzen.
(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege
Waldautobahn ja, schmale Pfade nein. Was mit einem 4-rädrigen Fahrzeug befahrbar ist ja, ansonsten nein.
 
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