Änderung Forstgesetz Hessen

Oh mann, die Kommentare auf HNA.de sind echt anstrengend. Einfach uninformiertes und unreflektiertes Geblubber. :rolleyes:

ja, bin auch regelmäßig verblüfft, dass es bisher keinen einzigem befürworter in irgendeinem der vielen kommentare zu den diversen artikeln gelungen ist, wenigstens mal ein schlüssiges argument zu liefern. schlimmer - die versuchen es nicht mal. es kommen immer nur vorurteile, beschimpfungen und offensichtlich dämliche verallgemeinerungen.

deshalb unbedingt dagegenhalten. jeder neutrale leser mit klarem verstand (gibt hoffentlich noch ein paar) muss sofort merken, wes geistes kind die befürworter sind. und wird sich dann hoffentlich schaudernd distanzieren vor so viel dummheit und unser anliegen unterstützen.
 
ja, bin auch regelmäßig verblüfft, ...

warum berblüfft?

"Ist es nicht schrecklich, dass .." ist das beliebteste "Spiel der Erwachsenen" überhaupt.

So kann man ohne jegliche Sachkenntnis über alles und jeden herziehen und zudem die eigene Phantasie sprudeln lassen.
zumindest solange bis jemand mit Fakten kommt und die Diskussion auf die Sachebene bringt. Ab dem Zeitpunkt ist dann auch mit Ergebnissen zu rechen.

Warum hat es der Forst nicht geschafft - trotz vorhandener Möglichkeiten - das Fahren einzelner auf nicht naturfesten Wegen einzudämmen?
Quer gefällte Bäume haben die illegalen Pfade in der Vergangenheit nur flächiger verteilt. Verhängte einzelne Bußgelder hatten nur Wirkung auf direkt Betroffene. Das wird sich nicht ändern, wenn alle Mountenbiker, als signifikanter Anteil der Waldbesucher, auf LKW taugliche Forstpisten abgedrängt werden. Diese werden bevorzugt von Spaziergängern genutzt die auf Pfützenfreie Lackschuh taugliche Wege wert legen. Womit es dann auf diesen Wegen zu massivem Konfliktpotential der Besucher kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann scheinst Du den Begriff ja zu kennen und behauptest indirekt, dass es in Deutschland keine Pressefreiheit, ja eigentlich gar keine Demokratie gibt? Wozu dann eine Petition?

Ich finde den Vergleich zu Nazi-Zeiten oft unpassend und stehe damit nicht allein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung#Problematik_der_Verwendung_des_Begriffs

Jetzt bausch' das bitte mal nicht unnötig auf!

Auf Wikipedia kann man nämlich auch lesen:

Verwendung des Begriffs nach 1945
... Aufgrund eines semantischen Positivismus wird Gleichschaltung nicht als feststehender Begriff für die Vorgänge zwischen 1933 und 1934 gesehen, sondern als Synonym für „Gleichmacherei“, „Vereinheitlichung“ usw. ...


Und Pressefreiheit ist so eine Sache: in der heutigen Zeit, wo sich fast alles nur noch um Gewinnmaximierung dreht, wird doch oft - den Pressekodex mit Füßen tretend - einfach das gedruckt/veröffentlicht, was die höchsten Leserzahlen verspricht! Und das sind leider fast nie sachliche Informationen und objektive Meinungen (soweit eine Meinung überhaupt objektiv sein kann), sondern reißerische Meldungen und Inhalte, die bei der breiten Masse des Volkes Emotionen hervorrufen - am besten die negativen wie Angst, Entsetzen, Trauer, Ärger, Schadenfreude und Hass.

Wenn es sich gut verkauft, ist egal, ob die Wahrheit auf der Strecke bleibt! :mad:
 
Dann scheinst Du den Begriff ja zu kennen und behauptest indirekt, dass es in Deutschland keine Pressefreiheit, ja eigentlich gar keine Demokratie gibt? Wozu dann eine Petition?

Ich finde den Vergleich zu Nazi-Zeiten oft unpassend und stehe damit nicht allein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung#Problematik_der_Verwendung_des_Begriffs

gähn. ich behaupte gar nichts indirekt, du interpretierst in meine aussage reflexhaft dinge, die da nicht stehen und verallgemeinerst sie. meine aussage betrifft konkret den hr. aber wenn du schon wiki bemühst - schau mal nach, welche gremien über die intendanten und damit auch über die politische ausrichtung von öffentlich-rechtlichen sendern entscheiden. eventuell siehst du dann klarer.

aber zurück zum thema ...
 
warum berblüfft?

Warum hat es der Forst nicht geschafft - trotz vorhandener Möglichkeiten - das Fahren einzelner auf nicht naturfesten Wegen einzudämmen?

Ich dachte bislang, die Eigenschaft der Naturfestigkeit sei etwas, dass notwendig für einen Weg ist, d.h. wo ein Weg, dann ist er auch naturfest.

Ansonsten wär er ja nicht existent.
 
Ja, so wollten wir anfangen und zwanzigmal um den wichtigsten Kasseler Kreisel rum, aus einer Idee wurde dann vieel mehr.:D

Das ist mir nicht genug,ich will das ganze Programm,

Bullen mit Schlagstöcken,Wasserwerfern,Pfefferspray und was der Bullenstaat noch so hergibt.:D

Du kannst dem Deutschen ja viel nehmen,Geld,Glauben,seine Identität,aber nicht seinen Wald.

Das ist historisch/genetisch bedingt.

Sollte das Gesetz so durchkommen wird mein Name Programm:mad:

Nightprowler
 
Hi OPM

aus der Stellungnahme der DIMB:
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/DIMB_Stellungnahme_zur_Rechtslage_in_Hessen.pdf

dort findest Du :
++++++
Die Auslegung des Begriffs des „festen“ Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut des §
4 Abs. 1 Nr. 1 ForstGDV. Diese Vorschrift verwendet nicht den Begriff des „befestigten
Weges. Damit bringt die ForstGDV erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch
Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte“ Wege beschränkt
sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken
soll.
++++++
 
Hallo zusammen,

es heißt ja im Zusammenhang mit der Änderung des Waldgesetzes, dass dabei auch die Interessen der Waldbesitzer berücksichtigt werden soll.

Ich denke, dass kein vernünftiger Mountainbiker gegen berechtigte Interessen der Waldbesitzer etwas haben kann.

Wenn ich mir aber hier die Position der Waldbesitzer noch mal ansehen:
Aufruf an die Hessische Landesregierung und die Abgeordneten des Hessischen Landtags

bleibt nachdem der Holzeinschlag und die Anlage von Forstkulturen auch bisher schon geschützt sind, eigentlich nur mehr Folgendes übrig:

"Wo Mountainbiker vermeintlich fahren dürfen und wo nicht, bestimmen einzelne Biker zunehmend selbst.

Diese Entwicklung steht nicht mehr im Einklang mit dem Recht zum freien Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung. Diese Verhaltensweise greift tief und ohne Erlaubnis in die Rechte der Waldeigentümer und in das Recht auf Selbstverwaltung der waldbesitzenden Kommunen ein.
"

Was ist denn das für ein Grund das Betretungsrecht derart einzuschränken?

Da trifft es sich gut, dass der Hessische Waldbesitzerverband auch keinen Hehl daraus macht, dass er von der Sozialbindung des Waldeigentums nichts hält:
Er tritt für die Leistungssteigerung der forstlichen Betriebe ein und bekennt sich zu dem Grundsatz der Unantastbarkeit des Waldeigentums, der Freiheit seiner Bewirtschaftung und des Rechts auf Selbstverwaltung.





Sensationell, wie man mit so einer dünnen Begründung so einen Gesetzentwurf initiieren konnte...
 
entwerfen kann man viel. das heißt ja grundsätzlich erst einmal gar nichts.
ich denke im grunde hofft man auf seiten derjenigen, die sich soetwas ausdenken, dass kaum einer davon notiz nimmt und die dinge so ungehindert ihren lauf nehmen ...
 
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) war auch fleißig und hat eine Definition für den natur- und landschaftsverträglichen Sport veröffentlicht, den man gerne als Maßstab für die Diskussion zum Thema Naturschutz verwenden kann:

Definition natur- und landschaftsverträglicher Sport

Bonn im September 2001: Der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die nachfolgende fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen:

Sportliche Betätigungen in der freien Natur dienen in der Regel der Erholung sowie dem Natur- und Landschaftserlebnis. Werden bei ihrer Ausübung die Vorgaben des § 7 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG eingehalten, sind sportliche Betätigungen natur- und landschaftsverträglich, es sei denn, sie

1. widersprechen den zum Schutz von Biotopen und Tier- und Pflanzenarten erlassenen rechtlichen Vorschriften,

2. beeinträchtigen erheblich die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und mindern den Erlebnis- und Erholungswert,

Erheblich ist die Beeinträchtigung dann, wenn sie nachhaltig und auf eine bedeutsame Fläche oder auf ökologisch herausragende Natur- und Landschaftselemente wirkt.

3. stören durch Lärm oder andere Einflüsse die Erholungsfunktion der Landschaft erheblich,

4. verursachen Stoffeinträge oder physikalische Belastungen, welche die Selbstregulationskraft des betroffenen Ökosystems übersteigen,

verursachen Stoffeinträge oder physikalische Belastungen, welche die Selbstregulationskraft des betroffenen Ökosystems übersteigen,

5. stören wildlebende Tiere so, dass Auswirkungen auf die Reproduktion und Stabilität der betroffenen Populationen zu vermuten sind,

Unter Störung werden hier die sportbedingten Reize verstanden, die bei Tieren eine Abweichung vom Normalverhalten verursachen. Sie sind für den Schutz wildlebender Tiere dann von Bedeutung, wenn sie nachhaltige Wirkungen auf der Ebene der Population verursachen. Eine Kausalität sollte nachgewiesen werden.

6. verändern den Lebensraum von heimischen Tieren und Pflanzen so, dass diese in ihrem Fortbestand gefährdet werden,

Der Verlust und die Veränderung von Lebensräumen sind nach wie vor die bedeutendste Ursache für den Artenrückgang in Deutschland. Eine Gefährdung des Lebensraumes kann dann als gegeben angesehen werden, wenn durch die sportliche Betätigung, auch in Verbindung mit anderen Störfaktoren, dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraums eintreten.

7. erfolgen mittels Verbrennungsmotoren.

Der Einsatz von Verbrennungsmotoren bezieht sich auf die unmittelbare Ausübung der sportlichen Aktivität. Nicht eingeschlossen sind die An- und Abreise sowie unmittelbar für die Sportausübung notwendige Hilfsgeräte.
 
Waldbesucher, auf LKW taugliche Forstpisten abgedrängt werden. Diese werden bevorzugt von Spaziergängern genutzt die auf Pfützenfreie Lackschuh taugliche Wege wert legen. Womit es dann auf diesen Wegen zu massivem Konfliktpotential der Besucher kommt.

Spazierengehen oder Wandern auf 5 - 6m breiten Grobschotterpisten macht selbst dem hartgesottensten Spießeropa keinen Spaß mehr. Das ist einfach eine Mondlandschaftsatmosphäre ... und die Forstlobby weiß das, die wollen weder Wanderer noch Radfahrer im Wald haben - stören ja alle beim Abholzen und Abknallen !
 
Hallo zusammen,

es heißt ja im Zusammenhang mit der Änderung des Waldgesetzes, dass dabei auch die Interessen der Waldbesitzer berücksichtigt werden soll.

Ich denke, dass kein vernünftiger Mountainbiker gegen berechtigte Interessen der Waldbesitzer etwas haben kann.

Wenn ich mir aber hier die Position der Waldbesitzer noch mal ansehen:
Aufruf an die Hessische Landesregierung und die Abgeordneten des Hessischen Landtags

bleibt nachdem der Holzeinschlag und die Anlage von Forstkulturen auch bisher schon geschützt sind, eigentlich nur mehr Folgendes übrig:

"Wo Mountainbiker vermeintlich fahren dürfen und wo nicht, bestimmen einzelne Biker zunehmend selbst.

Diese Entwicklung steht nicht mehr im Einklang mit dem Recht zum freien Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung. Diese Verhaltensweise greift tief und ohne Erlaubnis in die Rechte der Waldeigentümer und in das Recht auf Selbstverwaltung der waldbesitzenden Kommunen ein.
"

Was ist denn das für ein Grund das Betretungsrecht derart einzuschränken?

Da trifft es sich gut, dass der Hessische Waldbesitzerverband auch keinen Hehl daraus macht, dass er von der Sozialbindung des Waldeigentums nichts hält:
Er tritt für die Leistungssteigerung der forstlichen Betriebe ein und bekennt sich zu dem Grundsatz der Unantastbarkeit des Waldeigentums, der Freiheit seiner Bewirtschaftung und des Rechts auf Selbstverwaltung.

Sensationell, wie man mit so einer dünnen Begründung so einen Gesetzentwurf initiieren konnte...

Die Waldbesitzervertreter haben einen "netten Brief" von mir (DIMB Umweltreferent) bekommen, übrigens nicht nur der Präsident, sondern alle Präsidiumsmitglieder.

Ich bin dabei vor allem auf den Umgangsstil hinsichtlich der verbalen Rundschläge des Herrn v. d. Tann gegen alle Mountainbiker eingegangen sowie die rechtlichen Fragen und Fehler. Die Gerüchte, wie böse wir doch alle seien, habe ich nicht angesprochen, weil man, wenn man ernsthaft auf alle derzeit ventilierten Gerüchte einginge, nichts anderes mehr zu tun hätte.

Aber ich erwarte nun Antworten drauf, wie man denn als Normalmensch den §15 Abs.2, also die Prüfung der ganzjährigen KFZ-Tauglichkeit eines Weges, rechtssicher (man will ja in den Wald radeln und nicht in die bußgeldverursachte Privatinsolvenz) umsetzen soll. Oder wie soll das z.B. mit der Regel des §15 Abs.4 funktionieren, daß mehrere Leute, die zusammen den gleichen Zweck verfolgen (also z.B. Pilze suchen), an die Genehmigung des Waldbesitzers kommen müssen?

Fragen über Fragen!

Aber wer sich so entschieden wie die Waldbesitzervertretung für derlei Regeln einsetzt, müßte doch die Antworten wissen........
 
Aber ich erwarte nun Antworten drauf, wie man denn als Normalmensch den §15 Abs.2, also die Prüfung der ganzjährigen KFZ-Tauglichkeit eines Weges, rechtssicher (man will ja in den Wald radeln und nicht in die bußgeldverursachte Privatinsolvenz) umsetzen soll. Oder wie soll das z.B. mit der Regel des §15 Abs.4 funktionieren, daß mehrere Leute, die zusammen den gleichen Zweck verfolgen (also z.B. Pilze suchen), an die Genehmigung des Waldbesitzers kommen müssen?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Gesetzgeber, angetrieben von der Forst-, Jagd- und Holzlobby, will für den Waldbesucher größtmögliche rechtliche Unsicherheit schaffen, sodaß dieser wegen der unwägbaren Risiken ganz davon absieht, überhaupt noch einen Fuß in den Wald zu setzen.
 
Die Antwort ist ganz einfach: Der Gesetzgeber, angetrieben von der Forst-, Jagd- und Holzlobby, will für den Waldbesucher größtmögliche rechtliche Unsicherheit schaffen, sodaß dieser wegen der unwägbaren Risiken ganz davon absieht, überhaupt noch einen Fuß in den Wald zu setzen.

Das hatte ich mich auch schon mehrfach gefragt. Und da ja auf der Gegenseite auch durchschnittlich begabte Köpfe sitzen dürften, kann nur darin deren Bestreben liegen. Der Vorgang ist im Grunde unglaublich (schließlich sollen Gesetze Rechtssicherheit erhöhen und nicht herabsetzen), aber das ist der Politikstil, der sich in den vergangenen 10 Jahren in Deutschland - und speziell in Hessen - etabliert hat.

Da hilft nur eins - maximaler Widerstand!!!:daumen:
Bis zur letzten Speiche:lol:
 
Die Antwort ist ganz einfach: Der Gesetzgeber, angetrieben von der Forst-, Jagd- und Holzlobby, will für den Waldbesucher größtmögliche rechtliche Unsicherheit schaffen, sodaß dieser wegen der unwägbaren Risiken ganz davon absieht, überhaupt noch einen Fuß in den Wald zu setzen.

Genau das aber werden sich manche Leute nicht zu sagen trauen und deshalb möge jeder nicht über die Lobbies jammern (denn das Jammern geht den Lobbies am A... vorbei und kostet nur Zeit), sondern weiterhin immer wieder die furztrockenen Fragen nach der Praxis stellen, bis es den Lobbyisten zu den Ohren 'rauskommt. Denn ohne Antwort bliebe es bei Bürokratie pur. Ein Gesetz, das noch nicht einmal praktisch umsetzbar ist, ist Bürokratie ersten Ranges.

Genau diese Bürokratie abzubauen* (anstatt welche neu zu schaffen) hatten die Regierungsparteien in Hessen vor der letzten Wahl versprochen. Das war ein umsetzbares Versprechen, es gibt keinen Grund dafür, es nicht einzuhalten oder eingehalten zu haben. Vor diesem Hintergrund naht die nächste Landtagswahl und dann wird man sehen, wer Jäger (die Fragenden) und wer Gejagte (die Antwortschuldner) sein werden.

Wie man an der Richterin in der Flowtrail-Sache in Wenningsen (Deister) sieht, gehen oft ohne Grund ge- oder nur befürchtete Lobby-Phantasien auch mal richtig nach hinten los. Es ist ja nicht so, daß die Biker-Lobby nicht gute Anwälte (wie im v.g. Fall Oliver Reich) hätte.....

*) es ist ja nett, wenn man unnötige Vorschriften abschafft und damit dann in Zahlen nachweisen kann, daß man Vorschriften abgeschafft hat. Nur sagt das nichts über die Bedeutung der Vorschriften und den Grad ihrer Hemmwirkungen zu Lasten der Verwaltungskunst aus. Manchmal verwechseln Leute Bürokratiebekämpfung mit pauschalem Law-Bashing. Vor allem kann man damit nicht neue Bürokratie, und diese auch noch Gesetzsform, rechtfertigen. Insbesondere kann man neuer Bürokratie in Gesetzesform, weil somit ein hochrangiges Regelwerk, nicht als "Kompensation" die Vernichtung eines vergleichsweise rechtlich niederrangigeren Stapels unnötiger Erlasse, und sei er noch so hoch, entgegenstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Widerstand würden mir schon ein paar Gemeinheiten einfallen -- zur freien Assoziation stelle ich da einfach mal die Wörter "Nagel" und "Baumstamm" auf.


Hurra, dann ist der Wald pünktlich zum Eintritt ins Rentenalter kaputt. :daumen: Die Mär vom Kupfernagel hält sich erstaunlich hartnäckig, um damit einen Baum zu töten, muss der schon aussehen wie das Opfer eine durchgedrehten Piercingstechers.

Alexes nimm es mir nicht übel, aber das was du als Politikverständnis an den Tag legst (vgl. auch den Windenergie-Thread) lässt mich hoffen, das Leute wie du aussterben bevor sie 18 werden.
 
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