AMS 125 - Schwinge stößt an Sattelklemme

S.M.F.

S.M.F.
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Bei meinem neuen AMS 125 habe ich folgendes Problem: nach ca. 60% des Federwegs stößt die Schwinge gegen den Schnellspanner der mitgelieferten Sattelklemme. Die Schwinge hat davon schon eine kleine "Macke" (ich habe nicht sofort bemerkt, wo das klappernde Geräusch herkam). Hat das Problem sonst noch jemand?
Mir scheint, daß das ein spezifisches Problem bei der kleinsten Rahmengröße zu sein, denn beim 18 Zoll Rahmen scheint die Klemme weiter oben zu sitzen und daher an einer breiteren Stelle auf die Schwinge zu treffen, wo die Klemme wohl durchpaßt ...

Kennt jemand eine sehr schmale Klemme mit Schnellspanner? Sie dürfte an der breitesten Stelle maximal 45 mm breit sein ...
 
sattelklemmen wie sie am rennrad verwendet werden wären eine lösung, dummerweise haben die aber keine schnellspanner da man ja eigentlich nie etwas verstellt. :D
 
Tach drehe die Sattelklemme einfach um das die breite seite nach vorne steht
und lasse die luft mal ganz aus deinen dämpfer und drücke ihn so weit wie möglich zusammen und schaue ob es immer noch anschlägt!!!


Das müsste helfen
 
@ S.M.F.
Warum willst Du rumexperimentieren und am Ende noch Deinen Gewährleistungsanspruch verlieren?
Das klingt gemäß Deiner Beschreibung doch nach einem klaren Konstruktionsfehler von CUBE. Du kannst ja offensichtlich nicht einmal den von Dir bestellten und bezahlten Federweg ausnutzen, ohne Sattelklemme und/oder Umlenkhebel bzw. Schwinge zu beschädigen - wenn ich das richtig verstanden habe. Von weiteren möglichen Folgeschäden (Schwingenlager usw.) will ich gar nicht reden...
Ich empfehle unbedingt zurück zum Händler damit zu gehen/fahren, das Problem demonstrieren und auf umgehende Nachbesserung bestehen.

Viel Erfolg

Tom
 
@RTom

Im Prinzip hast Du recht. Das ist eindeutig ein Konstruktionsfehler. Leider scheint das aber bei kleinen Rahmengrößen verbreitet zu sein. Da das Bike ansonsten echt super ist, will ich es auf jeden Fall behalten.

Ich hatte jetzt mal probeweise eine Sattelklemme ohne Schnellspanner montiert, und da gab es keine Probleme. Allerdings ist das im Hochgebirge nich so praktisch, weil man den Sattel nicht einfach mal kurz runtermachen kann (habe ich jetzt bei einem Ausflug in die Alpen gemerkt). Natürlich habe ich ein Mini-Tool in der Satteltasche, aber im Endeffekt war mir das zu umständlich, und ich habe ihn halt oben gelassen.

Jetzt werde ich mal probieren, wie es mit der Original-Klemme ist, wenn ich sie umdrehe. Kann man da eigentlich was kaputt machen, wenn man die falschrum hinmacht? Ich habe nämlich mal wo gelesen, daß man die eigentlich nicht umdrehen soll ...
 
@RTom

Im Prinzip hast Du recht. Das ist eindeutig ein Konstruktionsfehler. Leider scheint das aber bei kleinen Rahmengrößen verbreitet zu sein. Da das Bike ansonsten echt super ist, will ich es auf jeden Fall behalten.

Dass Du das Bike behalten willst, kann ich gut verstehen - ich mag trotz meiner Probleme damit mein '07er AMS Pro 100 auch nicht wirklich wieder hergeben.
Aber ich sehe doch auch nicht ein, als "Beta-Tester" für die Bikeindustrie durch die Gegend zu fahren, das Bike vorher voll zu bezahlen und dann noch nicht einmal etwas (zumindest ein problemlos funktionierendes Bike) für die Testfahrten zu bekommen :spinner:

Falls Du mit Deinen Selbstversuchen das Problem nicht in den Griff bekommst, kann Dir am Ende passieren, dass man Dir den Vorwurf macht, Du hättest es gleich reklamieren müssen und man gibt Dir die (Mit-)Schuld für mögliche (Folge-)Schäden.
Was mich allerdings wundert, ist, dass sich hier noch kein(e) weitere(r) Betroffene(r) mit der kleinen Rahmengrösse gemeldet hat. Könnte also als Einzelfall möglicherweise auf noch grössere Probleme in der Montage Deines Bikes hindeuten.

Also in Deinem eigenen Interesse, geh zunächst zum Dealer und zeig ihm das Problem, reklamiere idealerweise auch schriftlich, damit Du es später nachweisen kannst. Dann sollte Dir Dein Dealer den richtigen Tipp geben, Sattelklemme oder welche Lösung auch immer vorschlagen - und das natürlich kostenfrei für Dich.
Laut Produkthaftungsgesetz (da ist mittlerweile sehr viel im Sinne des Verbrauchers geregelt, bis hin zu möglichem Schadenersatz...) ist der Kunde eigentlich doch wieder König - wenn er sich selbst auch an einige Spielregeln hält.

Kleiner Auszug:
...Voraussetzung der Produkthaftung ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG ferner, dass ein Fehler der schadensursächlichen Sache vorlag. Ein Fehler liegt dann vor, wenn ein Produkt nicht die erforderliche Sicherheit bietet. Bei der Bewertung des erforderlichen Maßes an Sicherheit müssen besonders die Darbietung des Produkts, der zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens beachtet werden. Der Fehler muss im Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht später durch übliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein. Ein Fehler eines Produktes wird zumindest regelmäßig dann vorliegen, wenn sich die Nichteinhaltung technischer Sicherheitsvorschriften oder Normen schädlich auswirkt...

Aber das musst Du zuerst aufzeigen!

So - und jetzt mach doch was Du willst ;)

Nach wie vor viel Erfolg!
Tom
 
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