@RTom
Im Prinzip hast Du recht. Das ist eindeutig ein Konstruktionsfehler. Leider scheint das aber bei kleinen Rahmengrößen verbreitet zu sein. Da das Bike ansonsten echt super ist, will ich es auf jeden Fall behalten.
Dass Du das Bike behalten willst, kann ich gut verstehen - ich mag trotz meiner Probleme damit mein '07er AMS Pro 100 auch nicht wirklich wieder hergeben.
Aber ich sehe doch auch nicht ein, als "Beta-Tester" für die Bikeindustrie durch die Gegend zu fahren, das Bike vorher voll zu bezahlen und dann noch nicht einmal etwas (zumindest ein problemlos funktionierendes Bike) für die Testfahrten zu bekommen
Falls Du mit Deinen Selbstversuchen das Problem nicht in den Griff bekommst, kann Dir am Ende passieren, dass man Dir den Vorwurf macht, Du hättest es gleich reklamieren müssen und man gibt Dir die (Mit-)Schuld für mögliche (Folge-)Schäden.
Was mich allerdings wundert, ist, dass sich hier noch kein(e) weitere(r) Betroffene(r) mit der kleinen Rahmengrösse gemeldet hat. Könnte also als Einzelfall möglicherweise auf noch grössere Probleme in der Montage Deines Bikes hindeuten.
Also in Deinem eigenen Interesse, geh zunächst zum Dealer und zeig ihm das Problem, reklamiere idealerweise auch schriftlich, damit Du es später nachweisen kannst. Dann sollte Dir Dein Dealer den richtigen Tipp geben, Sattelklemme oder welche Lösung auch immer vorschlagen - und das natürlich kostenfrei für Dich.
Laut Produkthaftungsgesetz (da ist mittlerweile sehr viel im Sinne des Verbrauchers geregelt, bis hin zu möglichem Schadenersatz...) ist der Kunde eigentlich doch wieder König - wenn er sich selbst auch an einige Spielregeln hält.
Kleiner Auszug:
...Voraussetzung der Produkthaftung ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG ferner, dass ein Fehler der schadensursächlichen Sache vorlag. Ein Fehler liegt dann vor, wenn ein Produkt nicht die erforderliche Sicherheit bietet. Bei der Bewertung des erforderlichen Maßes an Sicherheit müssen besonders die Darbietung des Produkts, der zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens beachtet werden. Der Fehler muss im Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht später durch übliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein. Ein Fehler eines Produktes wird zumindest regelmäßig dann vorliegen, wenn sich die Nichteinhaltung technischer Sicherheitsvorschriften oder Normen schädlich auswirkt...
Aber das
musst Du zuerst aufzeigen!
So - und jetzt mach doch was Du willst
Nach wie vor viel Erfolg!
Tom