Anzeige! Ja oder nein?

Darf ich fragen warum man den Autofahrern auf der Straße auf die Eier gehen muss wenn doch ein Radweg vorhanden ist welcher die Stadt für viel Geld gebaut hat?

Weil sehr viele Radwege beschissen sind und nicht den Vorschriften entsprechen. Deswegen sind hier schon reihenweise Wege nicht mehr benutzungspflichtig. Wieviel Geld die gekostet haben kannst du gerne dem Verkehrsplaner vorhalten. Es wird ihm ziemlich egal sein, haften muss er dafür leider nicht.
 
Folgendes passierte vor ein paar Tagen bei mir ums Eck:

ZITAT

"Bei einem Verkehrsunfall in der Pforzheimer Straße ist am Freitag (05.10.2012) gegen 07.30 Uhr ein 44 Jahre alter Radfahrer schwer verletzt worden. Er fuhr auf einen stehenden VW Caddy auf, prallte mit dem Kopf gegen das Heck und durchschlug die Verglasung der Heckscheibe.

Sein Fahrradhelm ging dabei zu Bruch. Der 44-Jährige musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden und wurde stationär aufgenommen.

Der 44-jährige Radfahrer und der 83 Jahre alte Fahrer des VW Caddy fuhren die Pforzheimer Straße vom Löwen-Markt in Richtung Feuerbach. Der Radfahrer fuhr auf der Fahrbahn, nicht aber auf dem parallel zur Straße verlaufenden Radweg. Auf Höhe Wormser Platz überholte der 83-jährige Autofahrer den Radfahrer. Während des Überholvorgangs schlug der Radfahrer, der sich offenbar bedrängt fühlte, gegen die rechte Seite des Fahrzeugs. Der Autofahrer bremste daraufhin seinen Wagen bis zum Stillstand ab und der Radfahrer fuhr auf.

Die Verkehrspolizei sucht dringend Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben und bittet unter der Telefonnummer 8990-5200 um Hinweise."


Was da genau passiert ist, kann ich nicht sagen, aber das zeigt schon, dass Selbstjustiz kein probates Mittel ist. Ich persönlich benutze an dieser Stelle übigens den Radweg.
 
Was da genau passiert ist, kann ich nicht sagen, aber das zeigt schon, dass Selbstjustiz kein probates Mittel ist. Ich persönlich benutze an dieser Stelle übigens den Radweg.


Seit ich beim Rattfahn meine Pumpgun auf dem Rücken trage, gehen die Autofahrer WESENTLICH entspannter mit mir um. :o
 
Wenn man sich aufregt (egal über was): immer einen Tag warten, dann Entscheidungen treffen. Die Welt sieht dann immer ganz anders aus.

Stimmt, bei der Bundeswehr weiß man das:


§ 6 Frist und Form der Beschwerde

(1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat.
 
So kann es ausgehen, das ist leider die Wahrheit. Mich wundert immer, dass man als Radfahrer dermaßen niedrig in der Hierarchie steht. Macht man irgendetwas falsch, ist man vogelfrei. Radfahrer anzuhupen, zu beleidigen und abzudrängen ist allgemein legitimiert.
Fährt ein E-Rollstuhlfahrer auf der Straße (vor 10min gerade gehabt), während nebendran ein Radweg ist, hupt den doch auch niemand an oder drängt ihn ab. Auch ein Auto, das über die Straße schleicht, wird niemand abdrängen oder ausbremsen.
Bei Radfahrern ist das anscheinend alles vollkommen legitim. Und solange es die Radwegebenutzungspflicht gibt und öffentlich propagiert wird, dass Radfahrer auf den Radweg gehören, wird sich da meiner Meinung nach nichts dran ändern.
Ich hoffe, dass der Autofahrer seinen Lappen nie wieder bekommt. Vielleicht steigt er ja aufs Fahrrad um?
 
DOT schmeckt aber so bitter.
Es gibt doch die Flaschen mit eingebautem Gel-Reservoir: wäre 'ne Überlegung wert :D
 
....Macht man irgendetwas falsch, ist man vogelfrei. Radfahrer anzuhupen, zu beleidigen und abzudrängen ist allgemein legitimiert.
...

Vor ein paar Jahren ist mir das an einer Stelle passiert (hupen und abdrängen), an der der Weg nebenan KEIN Radweg sondern ein Fußweg, sogar ohne "Radfahrer frei" war.
Ich habe die gute Frau verfolgt und im nächsten Ort gestellt (mein Glück war, dass sie da wohnte). Im Verlauf der heftigen Diskussion, in der sie ihr Unrecht zunächst nicht einsah ("Da fahren doch alle Radfahrer!" Inhalt meiner Antwort: Die machen es eben falsch, verständlich, weil sie auf der Straße ja Freiwild sind! Nur gefährdet man auf dem viel zu schmalen, abschüssigen Weg eben die Fußgänger und kann sich damit strafbar machen), wurde sie dann doch kleinlauter. Ich glaube, sie tut es nie mehr.

Zum Thema "Anzeige"? Lass es lieber, spar Dir die Nerven. Das Problem ist, dass Dir ein Strick daraus gedreht werden könnte, dass Du eben nicht den Radweg benutzt hast. Von der Benutzungspflicht und wann die ausgeschlossen ist, haben die meisten Polizisten keine Ahnung.
 
Hey,

heute Morgen ... hab noch immer Hals ... auf der Fahrbahn in der city gefahren. Überholt mich Pkw ganz dicht und hupt dabei. Schnapp mir den Fahrer an der nächsten Kreuzung und frage, ob er mich meinte und warum er gehupt hätte ... Ich sollte als Radfahrer den Radweg benutzen, was mir einfallen würde, auf der Fahrbahn zu fahren ... Hab ihn dann aufgeklärt, dass man auch bei benutzungspflichtigen Radwegen diese nicht benutzen muss, wenn ... Er meinte, dann nur, dass ich ein Idiot wäre.

Jetzt überlege ich, ob ich ihn anzeigen soll (wegen Nötigung und Beleidigung) oder ob ichs gut sein lassen soll, weil ich mir evtl. ein Eigentor schießen würde!?

Was würdet ihr machen?

Grüße


ziehs durch, dass volle programm bis zum europäischen gerichtshof:lol:
 
ich würde den autofahrer aus seiner karre zerren,ihn dann vierteilen,seine leiche schänden sämtliche verwandten umbringen und den hersteller des kfz mit einer a-bombe in die ewigen jagdgründe schicken.
habe ich noch was vergessen ?

entweder klärst du sowas direkt vor ort, oder lass es einfach.wie ein mädchen zur polizei rennen und mimimi machen ist lächerlich.
 
ich würde den autofahrer aus seiner karre zerren,ihn dann vierteilen,seine leiche schänden sämtliche verwandten umbringen und den hersteller des kfz mit einer a-bombe in die ewigen jagdgründe schicken.
habe ich noch was vergessen ?

entweder klärst du sowas direkt vor ort, oder lass es einfach.wie ein mädchen zur polizei rennen und mimimi machen ist lächerlich.

ja, den strassenbauer und radwegeanleger.:lol::lol::lol: ach ja, den typen der den teer gemischt hat:mad:
 
Folgendes passierte vor ein paar Tagen bei mir ums Eck:

ZITAT

"Bei einem Verkehrsunfall in der Pforzheimer Straße ist am Freitag (05.10.2012) gegen 07.30 Uhr ein 44 Jahre alter Radfahrer schwer verletzt worden. Er fuhr auf einen stehenden VW Caddy auf, prallte mit dem Kopf gegen das Heck und durchschlug die Verglasung der Heckscheibe.

Sein Fahrradhelm ging dabei zu Bruch. Der 44-Jährige musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden und wurde stationär aufgenommen.

Der 44-jährige Radfahrer und der 83 Jahre alte Fahrer des VW Caddy fuhren die Pforzheimer Straße vom Löwen-Markt in Richtung Feuerbach. Der Radfahrer fuhr auf der Fahrbahn, nicht aber auf dem parallel zur Straße verlaufenden Radweg. Auf Höhe Wormser Platz überholte der 83-jährige Autofahrer den Radfahrer. Während des Überholvorgangs schlug der Radfahrer, der sich offenbar bedrängt fühlte, gegen die rechte Seite des Fahrzeugs. Der Autofahrer bremste daraufhin seinen Wagen bis zum Stillstand ab und der Radfahrer fuhr auf.

Die Verkehrspolizei sucht dringend Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben und bittet unter der Telefonnummer 8990-5200 um Hinweise."


Was da genau passiert ist, kann ich nicht sagen, aber das zeigt schon, dass Selbstjustiz kein probates Mittel ist. Ich persönlich benutze an dieser Stelle übigens den Radweg.

Wenn der Radfahrer durch die Heckscheibe des Fahrzeuges geflogen ist, hat der Autofahrer vorher wieder eingeschert und eine nicht verkehrsbedingte Bremsung durchgeführt. Hätte er in dem Moment wo der Radfahrer gegen das Fahrzeug klopft gebremst, wäre es verkehrsbedingt gewesen und nichts passiert weil der Radler neben dem Fahrzeug war, so war es reine Schikane die böse ausgegangen ist.

Dies ist in meinen Augen eher Selbstjustiz als das Klopfen gegen Fahrzeuge. Hallo? Der Autofahrer hält nicht den notwendigen Abstand ein, der Radfahrer warnt ihn indem er gegen das Fahrzeug klopft und das ist dann Selbstjustiz?
 
Wenn der Radfahrer durch die Heckscheibe des Fahrzeuges geflogen ist, hat der Autofahrer vorher wieder eingeschert und eine nicht verkehrsbedingte Bremsung durchgeführt. Hätte er in dem Moment wo der Radfahrer gegen das Fahrzeug klopft gebremst, wäre es verkehrsbedingt gewesen und nichts passiert weil der Radler neben dem Fahrzeug war, so war es reine Schikane die böse ausgegangen ist.

Dies ist in meinen Augen eher Selbstjustiz als das Klopfen gegen Fahrzeuge. Hallo? Der Autofahrer hält nicht den notwendigen Abstand ein, der Radfahrer warnt ihn indem er gegen das Fahrzeug klopft und das ist dann Selbstjustiz?

Das war bestimmt keine Warnung, sondern ein entnervter biker, der sich bedrängt fühlte und gegen das Auto geballert hat...(kann ich verstehen).

Die Tatsache, dass ein alter Mann SEIN Auto/Heiligtum von einem aus seiner Sicht "niederen Wesen" "angetatscht" bekommen hat, führte wohl zu dieser Selbstjustiz. Das Problem ist ja immer die Beweislage....Aussage gegen Aussage...wobei die Faktenlage(Aufprall Fahrrad > Auto) für den alten Querkopf wohl recht schlecht ausschaut.
(Woher soll die Energie für diesen Aufprall kommen?)
Ich wünsche ihm eine Zivilklage an den Hals und mehrere Monate Fahrverbot+Schmerzensgeld an den biker zu zahlen und eine iMPU ("Idiotentest") an den Hals.
Mfg,
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich mir das so überlege: wenn ich während der Fahrt in der Lage wäre, gegen Autos zu schlagen, müsste mir ein Fahrzeug bei meiner Lenkerbreite + Aussenspiegel schon höllisch nahe kommen... :eek:

Da würden mir wahrscheinlich auch die Sicherungen durchbrennen.

Dahingegen sind Rechtsabbieger ohne Blinker und Schulterblick, die einen zum Bremsen bringen, schon alltäglich und werden von mir schon einkalkuliert.
 
:mad: Anzeige? Gehts noch! Nimm den sch... Radweg und :heul: uns nicht die Ohren voll. Bist du doch selber schuld, regt mich auch auf wenn da ein Radweg ist aber der feine Herr meint neeeeee Dat. Du ich Net.
 
:mad: Anzeige? Gehts noch! Nimm den sch... Radweg und :heul: uns nicht die Ohren voll. Bist du doch selber schuld, regt mich auch auf wenn da ein Radweg ist aber der feine Herr meint neeeeee Dat. Du ich Net.

Du musst schon genau lesen! Der Fahrradweg war nicht benutzungspflichtig (erkennbar an dem Schild: "Fahrrad frei") und er wurde vorsätzlich abgedrängt. Die Folgen dieses Unfalls können i.Ü. vom Gericht auch als Körperverletzung ausgelegt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück