Auto ohne Kennzeichen - anzeigen oder nicht?

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Hallo,

mich hat am Wochenende ein Auto mit drei jungen Männern - wahrscheinlich auf einer "Testfahrt" - überholt.
Dies Auto hatte zumindest hinten kein Kennzeichen. Zuerst habe ich mich nur über die Raserei und das knappe Überholen geärgert. Aber heute ist mir klar geworden, wie unverantwortlich der Fahrer - und die Beifahrer, die ihn nicht abhielten - handelte, als er vermutlich ohne Versicherung die Landstraße unsicher machte.
Die Frage im Titel sehe ich nicht als kleinkariert o. ä. an, da bei einem Unfall mit einem Opfer als Pflegefall leicht 6-stellige Summen oder mehr zusammen kommen können, die der Fahrer dann zu tragen hätte. Ein Fahrer Anfang 20 wird solche Summen wohl kaum aufbringen können.
Solche verantwortungslosen Menschen möchte ich eigentlich nicht auf den Straßen sehen.
Deshalb also meine eingangs gestellte Frage: Lohnt sich eine Anzeige? Ich kenne die Farbe und das Modell des Autos; habe das Gesicht des Fahrers kurz gesehen. Ein Kennzeichen kenne ich situationsbedingt nicht.
Kann die Polizei in so einem Fall eine Ermittlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg bringen? Vielleicht hat ein Polizist aus dem Forum Erfahrung mit solchen Dingen.

Viele Grüße und gute Fahrt!
 
wenn es nicht gerade ein Unikat ist, wird das wohl nix mit der Fahrzeugfeststellung.
Anzeigen würde ich es trotzdem, so wie es sich anhört sind das eh Opfer die Darwin eher früher als später bestätigen, will sagen evtl haben sie sich ja direkt im Nachbarort um einen Baum gewickelt oder ähnliches.
 
Wieso muss man jemanden anzeigen, obwohl man nichts dafür bekommt und keinen Schaden hat (Ego gehört nicht dazu):confused:
Die haben halt temporär Schei55e gebaut:ka:
 
Fahrzeugfeststellung kannst Du in diesem Fall vergessen. Das wird nichts. Du hättest hinterher fahren müssen und währenddessen mit der Polizei telefonieren müssen. Halte es im übrigen nicht für kleinkariert.

Hatte ein ähnliches Erlebnis bei einer Fahrt von München Richtung Heimat. Ein MB-Fahrer mit kleinem Boot hinten angespannt und mit 160km/h auf der linken Spur. Ich dachte, ich träume. :eek: Bin dem (mit einem mulmigen Gefühl im Bauch) hinterhergefahren und währenddessen mit der Polizei telefoniert. Hatte dem Wachtmeister am Telefon gleich gesagt, dass ich mit einer Hand telefoniere und mit der anderen fahre. War kein Problem, denn -> Gefahr in Verzug. Hatte zudem eine Kamera im Auto, die eigentlich "nur" für´s Filmen im Bikepark gedacht war, die ich dann bei dieser heissen Fahrt rege genutzt hatte (Km/h Tacho und ihn gefilmt). Der Wachtmeister am Telefon wunderte sich nur, warum ich von einmal nicht mehr am Telefon war, aber aufgrund der Fahrgeräusche hatte er nicht aufgelegt.

Keine 15 Minuten später hatte die Polizei diese kranke Seele rausgefischt und wir sind dann alle gemeinsam auf einen Rastplatz gefahren. Dieses arrogante kleine ******och meinte dann, dass er brav mit 100 unterwegs war und sein Bootstrailer für 100km/h zugelassen war - und dann zückte ich meine Aufnahmen. Was für a Spaß! ;)
 
Währe gar keine so schlechte Idee, dass mit Kameras, könnte man, wenn jeder Biker eine hätte, über 50% der Autofahrer "aus dem Verkehr ziehen".:)
 
stellt sich hier die frage, ob das kennzeichen evtl. auf der Heckablage lag und nur nicht sichbar war. desweiteren sollte der te mal nachdenken, den wenn er nach stvzo gehen will und er mit dem mtb unterwegs war, hat er sich ja auch strafbar gemacht. denn lt. stvzo sind mtb´s ja nicht für die benutzung im öffentlichen verkehr zugelassen. und nu?????
 
Fahrzeugfeststellung kannst Du in diesem Fall vergessen. Das wird nichts. Du hättest hinterher fahren müssen und währenddessen mit der Polizei telefonieren müssen. Halte es im übrigen nicht für kleinkariert.
[...]

Das war leider nicht möglich. :) War nach einer langen Tour etwas erschöpft und der Fahrer war ja auf einer "Testfahrt" unterwegs... ;)

stellt sich hier die frage, ob das kennzeichen evtl. auf der Heckablage lag und nur nicht sichbar war.

Das ist nicht möglich. Das Auto war eine Cabrio; das Verdeck war leicht hochgezogen, so dass man von hinten noch nicht mal die Köpfe der auf dem Rücksitz sitzenden sehen konnte. Einen Kennzeichenhalter hinten hatte das Fahrzeug.

desweiteren sollte der te mal nachdenken, den wenn er nach stvzo gehen will und er mit dem mtb unterwegs war, hat er sich ja auch strafbar gemacht. denn lt. stvzo sind mtb´s ja nicht für die benutzung im öffentlichen verkehr zugelassen. und nu?????

Auch wenn ich in einem MTB-Forum unterwegs bin, sei es mir gestattet, dass ich gelegentlich mit einem voll StVZO-tauglichen Fahrrad unterwegs bin.
Nebenbei würde der von Dir beschriebene Fahrradfahrer nur eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wieso muss man jemanden anzeigen, obwohl man nichts dafür bekommt und keinen Schaden hat (Ego gehört nicht dazu):confused:
Die haben halt temporär Schei55e gebaut:ka:

Hier wurde - sofern keine Versicherung bestand - keine Kleinigkeit, so wie Du es abtust, begangen, sondern eine Straftat.

Ich würde gerne von Dir, basti138, wissen, wer im Falle eines Unfalls die oben beschriebenen Folgen begleichen würde. Hier geht es um die Verhinderung von Schlimmerem. Der Fahrer machte auf mich den Eindruck, den torquemada beschrieb. Was mit ihm geschieht, ist mir aber egal. Wenn er jedoch Dritte schädigt, wird KEINER für deren Schäden aufkommen (können), falls keine Versicherung vorhanden ist.

Um die Tat einzuordnen (Link):
"(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört."

Sechs (!) Punkte in Flensburg gibt es obendrauf.

und wieviele biker könnte man wohl aus dem verkehr ziehen, wenn jeder autofahrer eine kamera hätte ??? :rolleyes:

Heißt das jetzt, jeder kann Mist bauen, denn es gibt ja genügend andere, die auch oder sogar mehr Mist bauen?
 
Zuletzt bearbeitet:
bist du einer von diesen besser-menschen auf dieser welt?

mich hat neulich einer doof angemacht, weil ich bei rot über die ampel gerannt bin, um meinen zug noch zu erwischen.

ganz ehrlich: man muss sich nicht über jeden scheiss aufregen, der einem auffällt. auf die dauer bekommt man so depressionen ;)
und leute, die sich tierisch über falschparker (oder ähnliches) aufregen, obwohl sie keineswegs betroffen sind, sind schlimmer als der falschparker selbst.
 
Aus § 23 StVZO:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Aufmerksamkeit ist gut und schön, ich würde in dem Fall aber nichts unternehmen, da reine Spekulation.
Der von Weiberheld geschilderte Fall ist da ein anderes Kaliber.
 
bist du einer von diesen besser-menschen auf dieser welt?

mich hat neulich einer doof angemacht, weil ich bei rot über die ampel gerannt bin, um meinen zug noch zu erwischen.

ganz ehrlich: man muss sich nicht über jeden scheiss aufregen, der einem auffällt. auf die dauer bekommt man so depressionen ;)
und leute, die sich tierisch über falschparker (oder ähnliches) aufregen, obwohl sie keineswegs betroffen sind, sind schlimmer als der falschparker selbst.

Wer eine wahrscheinliche Straftat vom Überqueren einer roten Ampel nicht unterscheiden kann, dem empfehle ich, sich nach Dieter Nuhr zu richten.
Nicht umsonst gibt es eine Zwangspflicht zur Haftpflichtversicherung beim Auto im Gegensatz zur privaten Haftpflicht.

:ka:

Reine Spekulation, das wird die Polizei nicht aus den Sesseln reißen.

Was willst Du damit sagen? Dass die Unschuldsvermutung gilt? Oder dass die Polizei keine Lust hast, Hinweisen nachzugehen, sondern nur, wenn man den Schuldigen samt aller Beweise schon dabei hat?
Natürlich ist es Spekulation. Aber i. d. R. zeigt ein Autofahrer mit dem Kennzeichen seine Versicherung. Ansonsten wird dem Auto die Plakette entzogen.

Aus § 23 StVZO:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.

Aufmerksamkeit ist gut und schön, ich würde in dem Fall aber nichts unternehmen, da reine Spekulation.
Der von Weiberheld geschilderte Fall ist da ein anderes Kaliber.

Und solche Fahrten kann man samstags um 18:30 Uhr machen? :eek: Solche Fahrten beinhalten sicher auch nicht das Rauf- und Runterfahren einer Landstraße mit weit über 100 Km/h.
 
.....

Und solche Fahrten kann man samstags um 18:30 Uhr machen? :eek: Solche Fahrten beinhalten sicher auch nicht das Rauf- und Runterfahren einer Landstraße mit weit über 100 Km/h.

- vielleicht hat er das Auto gerade aus der Werkstatt abgeholt?
(es gibt durchaus Werkstätten, bei denen man das Auto Sa. abholen kann - im Zweifelsfall mit Schlüsselhinterlegung)
- vielleicht muss er die Landstraße nutzen, um das Auto zurückzufahren?

Fakt ist, du weisst es nicht.
 
Mal eine blöde Frage:

Was erhoffst du dir von einer Anzeige?

Du hast weder den Namen vom Fahrer, noch irgend einen Beweis, mit dem man die Personalien feststellen könnte.

Ergo viel Wind um nichts. So beschäftigt man nur die Polizei mit sinnlosem Rotz.
 
Warum hast dir nicht das Kennzeichen gemerkt?
(ACHTUNG SARKASMUS!!!)

Evtl. wenn du die lustigen Gesellen nochmal ohne Kennzeichen siehst und sie grad irgendwo rumstehen (am besten vor der Eisdiele oder so) fotografieren und dann Anzeige erstatten, im Moment würde ich wegen mangelnder Beweise auch nichts machen.
Geb dem TE aber grundsätzlich recht.
 
Unbedingt anzeigen! Alles andere wäre ja Quatsch! Wir brauchen solche Leute wie Dich in unserem Land, die einfach mal aufs nächste Revier hecheln und dort Anzeige gegen 4 unbekannte Männer in einem unbekannten PKW ohne Kennzeichen erstatten. Vor allem, weil ja so unfassbarer Schaden entstanden ist bei diesem Überholvorgang!
Ganz bestimmt freuen sich alle ohne Ende, daß Du so ein toller Staatsbürger bist und am Ende springt vielleicht noch eine Ehrung für Dich dabei raus, ein Bundesverdienstkreuz oder eine Erwähnung im Stadtanzeiger!
Weiter so!
 
Jungs - sorry, erstmal lesen, dann nachdenken und nach Überlegung posten!

Stellt Euch einfach mal vor, daß Ihr selbst auf dem Bike von einem unversicherten Fahrzeug angefahren und schwer verletzt werdet. Selbst im Falle einer u.U. schwierigen Feststellung des Fahrers könnt Ihr dann schauen, wie Ihr an Euer Geld für Reha, Rolli, etc. kommt, da die Schadenssumme plus langfr. Kosten von KEINER Privatperson leistbar wäre...

So gesehen hat der Threadersteller doch recht mit seinen Gedanken, oder?
 
Was hat dich jetzt so direkt daran gestört. Das zu schnelle fahren und das knappe überholen oder das fahren ohne Kennzeichen ?

Erinnert mich ein wenig an Leute die den ganzen Tag aus dem Fenster schauen und Leute beobachten, um sich dann über diese zu beschweren.
 
Jetzt übertreibt es nicht. Es ist doch in Ordnung, wenn jemand aufmerksam ist. Aber in dem Fall halte ich es einfach für übertrieben, weil es Gründe für eine Fahrt ohne Kennzeichen hinten geben kann.
 
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