Baum auf Radweg !

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Hi,
ich bin neu hier :) und hab mal ne Frage:
Bin letzte Woche im dunkeln auf dem Radweg (Feldweg) nach Hause gefahren. In einer Kurve lag ein ca 80 cm dicker Baumstumpf den irgendwelche Witzbolde da vom Feldrand hingelegt hatten. Weils noch schon geregnet hatte war das Teil trotz Licht fast nicht zu erkennen. bin also voll dagegen bzw. ich darüber und Rad davor. Folge sind Blutergüsse, Schürfwunden und Totalschaden am Rad. (Rahmenbruch, Gabel verbogen, Felge Schrott...)
Die Polizei meinte dann eventuell würde mir die Gemeinde den Schaden ersetzen, sie wussten es aber nicht genau. Ich sollte meinen Anwalt fragen. Das würde sich aber finanziell nur Lohnen wenn der weniger kostet als mein Rad Wert ist. Kennst sich da jemand aus wie das rechtlich Aussieht ? Erschwerend kommt hinzu das ich für mein Rad (Custom) nur für ein paar Teile noch die Rechnung hab.

Gruss Dirk

P.S. Euer Forum is echt klasse, da lohnt sich das lesen schon alleine wegen der Signaturen....
 
Ohne Rechtsanwalt zu sein, würde ich mal behaupten, wenn du Schadenersatzansprüche hast, dann an denjenigen der den Baumstamm auf den Weg gelegt hat. Wenn die Stadt, Gemeinde für jeden Unfall verantwortlich wäre, könnten wir gleich alle Bankrott anmelden.
 
Das Stichwort lautet glaube ich Verkehrssicherungspflicht. Und so wie es geschildert ist, glaube ich nicht dass die verletzt wurde. Möglicherweise wenn der Baumstamm dort schon länger gelegen hätte, so dass die Gemeinde es hätte wissen und ihn beseitigen können, aber wenn er erst kürzlich von den Witzbolden :spinner: da platziert wurde, kannst Du Dich wohl nur an die halten. Meine Auffassung.

Grüße,
Robert
 
jo kann ich meinen vorrednern nur zustimmen - da wird die gemeinde wohl nichts bezahlen müssen und auch sonst hast du leider keine ansprüche auf schadenersatz. dein bike hat es doch aber ganz schön zerlegt für dass das es nur ein baumstamm war :D wünsch dir gute genesung und lass dich dadurch nicht unterkriegen.

ps: kannst anzeige gegen unbekannt stellen und wenn diese "supertypen" wie sie sich nun fühlen wieder auffällig werden und die polizei vllt mal ein auge offen hält könnte man sie wegcatchen ;)
deswegen immer gut schutzausrüstung tragen :)
 
Hallo,

sehe ich genauso wie die Vorredner.

An die Gemeinde hast du keine Schadenersatzansprüche. Die hat ihre Sicherungspflicht nicht verletzt.

Einen Anspruch hast du gegen den oder die Täter, die das Verkehrshindernis auf den Weg gelegt haben, wenn der Richter einen ZUsammenhang zwischen dem Platzieren des Baumstumpfs und dem Unfall sieht. Evtl. wirst du eine Mitschuld haben, weil du mit unangemessener Geschwindigkeit gefahren bbist. Kommt halt drauf , wie die kon konkrete Situation aussieht ( Lage, Uhrzeit, Ausleuchtung, eigenes Licht etc. ).

Du kannst nur eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, die aber nicht viel Aussicht auf Erfolg hat. Es sei denn, die Typen fallen nochmal durch groben Unfug auf. Und wenn es kleine Kinder waren, kannst du es sowieso vergessen.

Tja, sieht in der Beziehung nicht gut aus. Aber trotzdem eine gute Besserung.

Gruß

Weizenbiker

P.S.: Ein ähnlicher FAll wurde vor 2-3 Monaten mal lang und breit ausgewälzt. Benutze doch mal die Suchfunktion und lese den thread durch. Der war sehr ausführlich.
 
brakeless schrieb:
Ich schätze du hast Pech gehabt...
:heul:

Bau dir ne gescheite Beleuchtung, dass so was nicht nochmal passiert. :daumen:

Gruß Benni

Und dann von der Polizei angehalten werden, weil diese nicht der vorschrift entspricht.... :(

Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige gegen unbekannt machen.
Und den Fall in einem Recht-Forum posten!
Oder die Suchfunktion nach dem von Weizenbiker angesprochenen Thread nutzen.
 
Also erstmal natürlich: gute Besserung und Beileid fürs tote Bike.

Zweitens: den Schw... die sowas machen, müsste man :mad: ...

Drittens: schadensersatzpflichtig sind jedenfalls diejenigen, die den Baum auf den Radweg gelegt haben, nicht die Gemeinde - glaube aber nicht, dass man sie kriegen wird. Die Gemeinde wäre nur unter Umständen dran, wenn der Baum durch Windbruch etc. auf den Radweg gefallen wäre und die Gemeinde nicht aufgeräumt hätte.

Viertens sagt §3 StVO (klugscheiss...):
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

(schreibe das nicht um dich zu ärgern, sondern weils vielleicht den Anwalt spart - der guckt auch nur ins Gesetz)

Alte Anwaltsregel: ein Blick ins Gesetz erübrigt viel Geschwätz ...
 
Ein Mitverschulden des Radfahrers wird in einem solchen oben beschreibenen Fall vorliegen, siehe Erörterungen der Vorschreiber.

D.h. auf jeden Fall, daß der entstandene Schaden nur zum Teil ersetzt werden würde. Somit ist die Gefahr noch größer, daß der Schadenersatz der gezahlt würde, die Anwaltskosten nicht mal aufwiegt und der Kläger drauflegen müßte.

Es sei denn der Kläger bekäme noch Schmerzensgeld zugesprochen. Welches aber bei Blutergüssen und Schürfwunden und eingedenk des zu berücksichtigenden Mitverschuldens, wenn überhaupt, auch eher gering ausfallen dürfte.

Summa summarum würde wohl tatsächlich nicht genug dabei herumkommen!

Die Frage ob die Gemeinde in einem solchen Fall ihre Verkehrspflicht verletzt, ist wohl danach zu entscheiden, ob das Kontrollsystem der Gemeinde, durch das solche Hindernisse auf den Radwegen beseitigt und Unfälle vermieden werden sollen, ausreichend organisiert ist.

Ist dies nämlich nicht der Fall, so hat der Kläger gute Chancen, es sei denn die Gemeinde führt den Gegenbeweis, derart daß sie in diesem konkreten Fall alles getan hat was ihr zumutbar war.

Verfügt die Gemeinde über ein ausreichendens Kontrollsystem und kann sie nachweisen, daß sie sich auch im konkreten Fall an ihr System gehalten hat, so geht der Kläger leer aus, weil die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan hat.

So ähnlich wird jedenfalls die Frage der Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten eines Supermarktbetreibers bzgl. rutschiger Lebensmittel auf dem Boden des Geschäfts (Salatblatt....) gehandhabt....

Aber Leute Vorsicht, das Recht soll man nicht mißbrauchen und "vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand"!
 
Hallo und danke für die Antworten und Genesungswünsche,

ich hab heute mit ner Freundin telefoniert, die is Rechtsanwaltsgehilfin. Es ist wohl so wie Ihr alle schon geschrieben habt, Haftbar wäre nur der Verursacher, und den zu finden kann man wohl vergessen.

Die Gemeinde ist nur dann zum Teil Haftbar wenn der Baum schon längere Zeit liegt und trotz Kenntnis davon nicht weggeräumt wird.
Steht ja auch so ähnlich im Thread den Weizenbiker erwähnt hat.
Anzeige werd ich keine erstatten, bringt mir ja keine Vorteile. Hatte ausserdem den Eindruck das man mit nem Radunfall bei der Polizei nicht richtig ernst genommen wird, ist ja "nur das Rad leicht kaputt" (O-Ton Polizist).

Ausserdem hab ich wohl gegen §3 StVO verstossen, war wohl zu schnell. :)
Normalerweise hab ich ja ein richtiges Licht, bloss an dem Tag wollt ich nur ne kurze Runde drehen die etwas länger dauerte. Da hatte ich nur so ne Cateye-Funzel Notbeleuchtung, die hats aber beim Crash voll zerlegt und kommt so nich mehr zum Einsatz.

Gruss Dirk

@Brakeless: War übrigens zwischen Pforzheim und Niefern....
 
@Brakeless: War übrigens zwischen Pforzheim und Niefern....[/QUOTE]

Stimmt, der Fall war sogar der örtlichen Presse eine Artikel in der Zeitung wert. Ich selbst bin da am gleichen Tag ca. zwei Stunden vorher durch und da lag nichts auf dem Weg und hatte auch noch nicht geregnet... Mit Cateye-Funzel ist das echt ein Problem. Mit 20W aufwärts kein Thema. :cool:

Aber Hauptsache dir sind keine bleibenden Schäden geblieben. Und Bike lässt sich hoffentlich ersetzen. :daumen:

Bzgl. Schadensersatz sehe ich das auch so wie die Mehrheit hier. Kann man von der Gemeinde nicht verlangen, dass die mehrmals am Tag kontollieren. Und vorher lag der Baum eben nicht auf dem Weg.

Gruß
Peter
 
was war das eigentlich für ein waldweg ? zählt da die stvo ? ;)

Es sei denn der Kläger bekäme noch Schmerzensgeld zugesprochen. Welches aber bei Blutergüssen und Schürfwunden und eingedenk des zu berücksichtigenden Mitverschuldens, wenn überhaupt, auch eher gering ausfallen dürfte.

sags nicht so laut ich durfte für blutergüsse und grössere schürfwunden auch schon kräftig zahlen, obwohl der andere mitverschulden hatte!!! :(
 
Die StVO ist auf alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienenden Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offensteht anzuwenden. Dem öffentlichen Verkehr dienen insbesondere auch Waldwege die nur Fußgängern und Radfahrern eröffnet sind (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37.Auflage, § 1 StVO Rdziff.14).

Doch selbst wenn es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, gilt die allgemeine Pflicht zu verkehrsüblicher Sorgfalt, wie sie sich in § 1 StVO ausprägt.
 
Ihr habt Ideen, von wegen Schmerzensgeld und so!
Das wäre ja klasse, wenn sich jeder im Wald `nen schönen Baum fällen könnte, den dann geschickt plazieren, ein wenig ungeschickt fallen um dann von der Gemeinde, Stadt oder sonstigem `ne schöne monatliche Schmerzensgeldsumme zu bekommen. Könnte ich mir damit Bikes und `nen super Lebensstandart finanzieren.

Schade nur, dass das nicht funktioniert. :heul:

Gruß
 
Grüss Gott

Ein Baumstumpf mit 80cm Durchmesser legt man nicht so einfach auf einen Weg! Wenn der Baumstumpf auch nur 2m lang ist, wiegt er bei dem Durchmesser viel mehr als 100kg!! Dazu braucht man schon schweres Gerät, sprich Maschinen, oder einen ganzen Haufen Leute. Das Teil ist nähmlich ziehlich sperrig und man trägt es nicht so einfach durch die Gegend!
Das engt den Kreis der verantwortlichen stark ein, es könnten evtl. Waldarbeiter sein, oder eine Initiative der ansässigen Gemeinde. Vermutl. von Rentnern gegründet, weil die genug Zeit haben für solch einen Schwachsinn! Kinder glaube ich nicht, weil das Objekt zu schwer ist, und Kinder/Jugendliche zu faul dazu sind.

Ich mache mir auch schon mal Gedanken was wohl währe, wenn ich bei einem Sturz eine lebensgefährliche Verletzung davon tragen würde. Theoretisch könnte man in Deinem Fall eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung, bzw. bei einem schweren Unfal wegen versuchtem totschlag versuchen! Natürlich recht vage, aber versuchen kann mans ja.

Auf meinen Trails liegen auch immer und immer wieder Gehölze, die jemand dahin räumt. Aus Erfahrung weiss ich, daß das Gebiet nur gering besucht ist, also bleibt nur der Förster, der versucht mit allen Mitteln den Weg/Trail zu sperren. Aber schon allein aus Trotz räum ich den immer wieder frei. Dabei werden die Sperren soweit entsorgt, daß es kaum Sinn machen würde sie wieder heranzuschleppen. Das bringt mir letztendlich Sicherheit bei der nächsten Durchfahrt!

Trotzdem gute Besserung!!
 
Catagena hat schon recht!
Wenn Du jemanden verklagen willst, dann mußt Du auch wissen wen.
Vor allem muß man`s auch beweisen können.

Sprich: Inflagranti erwischen.
Nur auf bloße Vermutungen hin, verschwendet kein Anwalt und kein Gericht dieser Welt seine Zeit.
 
Wie wäre es mit der einfachsten Lösung?

Wenn es nen öffentlicher Weg war, würde ich einfach die Gemeinde mal fragen ob sie den Schaden zahlen. Weil die ja für solche Wege verantwortlich sind. Wenn se es net machen haste es wenigstens versucht.
 
SpongeBob schrieb:
Wie wäre es mit der einfachsten Lösung?

Wenn es nen öffentlicher Weg war, würde ich einfach die Gemeinde mal fragen ob sie den Schaden zahlen. Weil die ja für solche Wege verantwortlich sind. Wenn se es net machen haste es wenigstens versucht.
Bei dem Gespräch wäre ich gerne dabei!
Stell Dir mal vor die Gemeinde oder Stadt würde nur einmal, so aus Mitleid, den Schaden bezahlen. Das würde sich verbreiten wie ein Lauffeuer. Der Bürgermeister bräuchte dann sonst nichts mehr zu machen, als solche Anträge zu bearbeiten.
Mal ganz davon abgesehen, dass Kommunen außergerichtlich überhauptnichts tun dürfen.
 
mtb309 schrieb:
Alte Anwaltsregel: ein Blick ins Gesetz erübrigt viel Geschwätz ...
Klugscheiß-Regel: Die StVO ist kein Gesetz :lol:

Speedbullit schrieb:
Die StVO ist auf alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienenden Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offensteht anzuwenden. Dem öffentlichen Verkehr dienen insbesondere auch Waldwege die nur Fußgängern und Radfahrern eröffnet sind (Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37.Auflage, § 1 StVO Rdziff.14).
Vorsicht, das gilt nur dann, wenn das z.B. durch Zusatzschild zu Zeichen 250 (Schießscheibe) erfolgt ist. Das allgemeine Betretungsrecht (was in der Regel auch für Radfahrer gilt), ist keine Eröffnung von Wegen nach StVO, auch wenn es die Förster gerne hätten. Denn dann hätten Sie tatsächlich (und nicht nur angeblich) einen Grund, Maut für die Wegeunterhaltung zu erheben.
 
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