Beleuchtung und Refelektoren nach StVO

Du darfst dir auch ne Minnie-Mouse mit pinker LED an die Pedale hängen.

Aber "nö" die haben nur dasjenige Prüfzeichen, dass sie LKW straßenverkehrsrechtlich ordnungsgemäß von der Seite retro-reflektierend bei Anstrahlung ausreichend erleuchten, zugelassener Weise in der ganzen EU, dem muss sich auch DE beugen ;) .... ECE104 und Reflektionsklasse RA3.

Ist also vom Kraftfahrtbundesamt für Lastkraftwagen durchaus zugelassen... aber du kennst ja Vorschriften, Bike is nich LKW... *rollseyes*

Kommen hier auch dran, lass es dann wohl "drauf ankommen", mir Wurst lol ;)

Wart nurnoch auf DPD.

Details zur EU-Richtlinie... https://reflexfolie.de/media/content/r-48.pdf
interessant die Formulierung "Radfahrzeuge" .... ;)
 
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Wenn man sich jetzt noch sowas anguckt...
https://www.amazon.de/3M-selbstklebende-Fahrrad-Reflektoren-2Stk/dp/B018TZPZ2U

913L7DCChaL._SL1500_.jpg

Gegen den Aufkleber "stinkt" das zugelassene Felgenreflexband ganzsschön ab.


Zitat:
3M selbstklebende Fahrrad Reflektoren
Es handelt sich um ein 2-Set von selbstklebende Reflektorfolie. Die UN/ECE 104 Norm wird durch das 3M-Produkt erfüllt. Es ist für e-Bikes bis 45km/h zugelassen.

... sollte klar sein, dass die Reflex-Aufkleber-Folien, die am E-Bike zugelassen sind, sicherlich nich für Fahrräder "verkehrt" sind, nur weil kein "Fahrrad" ~-K-Nummern-krams drauf ist.

Im Zweifel sind diese Reflektionsgrade richtig angebracht (farbe,höhe,winkel,fläche) eindeutig HÖHERWERTIG als der ganze offiziell fürs Fahrrad zugelassene Kram, nur muss man natürlich bei der Anbringung schon selber denken - wo und wie - das ist alles.

Die Schlussfolgerung ist: Mit richtig angebrachtem ECE104-Reflektaufkleber - auch von Rolle - ist man rechtlich auf der sicheren Seite und hat reflektionstechnisch maximal was geht.

Alles andere ist in der Praxis einfach nicht haltbar.

Wär ja auch seltsam wenn der LKW schwächer reflektieren darf als ein Fahrrad ;)
 
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Das kommt drauf an ob der auch ausreichend reflektiert, ob dies bauartlich geprüft wurde erkennst du am Z.
4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens
1.einer Schlussleuchte für rotes Licht,
2.einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.
Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein.

Scheinbar ist das nur ein Rücklicht ohne eingebauten Flächenrückstrahler. Den brauchst du dann extra.

Die Prüfnummer sagt einfach nur, dass das Karsruher Lichttechnische Institut unter der laufenden Nummer (Dokumentation) das gleiche Gerät überprüft und für zulässig befunden hat.
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/
 
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Das kommt drauf an ob der auch ausreichend reflektiert, ob dies bauartlich geprüft wurde erkennst du am Z.


Scheinbar ist das nur ein Rücklicht ohne eingebauten Flächenrückstrahler. Den brauchst du dann extra.

Die Prüfnummer sagt einfach nur, dass das Karsruher Lichttechnische Institut unter der laufenden Nummer (Dokumentation) das gleiche Gerät überprüft und für zulässig befunden hat.
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/

Ja, aber sofern ich das verstanden habe müssen bestimmte Prüfnummern/Zeichen drauf sein, ist die Frage welche?!
 
Ehm war aber doch deutlich:
Für den Grossflächenrückstrahler ein "Z".

Ist keins drauf hast du keinen, zumindestens keinen "bauart-geprüften".
 
Na und? Du brauchst trotzdem beide, einer reicht nicht.

Wichtig ist dass du bei DIESER Lampe zusätzlich einen Grossflächenreflektor der Kategorie Z hast sonst.... FEHLT DIR WAS.
Mehr wollt ich garnich sagen.

Du hast doch gefragt.
 
An der Lampe muss kein Reflektor sein, diese darf wie du bereits bemerkt hast auch extern sein, aber die Lampe sofern ich weiß muss an sich bestimmte Prüfzeichen besitzen, die Frage ist immer noch: Welche..???
 
An der Lampe muss nichts sein, diese darf wie du bereits bemerkt hast auch extern sein, aber die Lampe sofern ich weiß muss an sich bestimmte Prüfzeichen besitzen, die Frage ist immer noch: Welche..???
Hab ich doch gesagt das Prüfzeichen ist ~K###. Unter der Nummer findet man dann die Prüfungsunterlagen bei dem Institut, auf Anfrage natürlich, die stellen ncih alle Daten für jedes Gerät online, wozu auch.
Jedes Gerät hat seine eigene Nummer... die Nummer sagt technisch rein nichts aus. Ist nur ne laufende Nummerierung.#

Wenn du ein ~K hast ist die zugelassen, ganz einfach.

Und ~K bedeuted nur: Das Licht wurde in Karlsruhe bauart-genehmigt.
 
Wieso versteht der mich nicht....
Die Frage ist was muss ein Rücklicht an Prüfzeichen haben und nicht was bedeuten die Daten auf meinem Rücklicht...
 
Alter nochmal das Prüfzeichen lautet ohne Anführungsstriche: " ~K "

Die Frage ist warum DU es nich verstehst. Das ist das ZEICHEN

Edit: Gebs auch jetzt auf mit dir.
 
Mit 72 Stück gab es sogar im Angebot, also gleich zugeschlagen. :D
Sind leider für beide Reifen ca 60 gramm.... Ich überleg mir grad ob ich die weiße RA3 Folie in Schnipsel schneide und auf die Stege der Bremsscheibe klebe, ist zwar auch nich StVZO, sieht aber bestimmt gut und hell aus ;)

Ne, das reicht doch.
Hättest du am Anfang geschrieben

Benötigt werden folgende Zeichen: ~K

dann hätten wir uns alles ersparen können.

Hättest du richtig inhaltlich gelesen auch.
 
reflect.jpg

Zu sehen sind bis auf das oberste Rücklicht 3M-983-Aufkleber
 

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Muss auf jede Speiche ein Stick? in der STVZO steht nur etwas von symmetrischer Verteilung. Das wären ja auch 4 oder 6?
Dies gilt für die klassischen gelben Reflektoren. Bei den Sticks auf jede Speiche. Ich dachte zunächst, es wäre zu viel aber macht doch einen unterschied zu vier oder sechs. Dann hoffe ich so sicherer unterwegs zu sein. Besser ist es jedenfalls.
 
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