Beleuchtung und Refelektoren nach StVO

Muss auf jede Speiche ein Stick? in der STVZO steht nur etwas von symmetrischer Verteilung. Das wären ja auch 4 oder 6?

Das ist leider falsch.
Bitte lies den Gesetzestext an dieser Stelle Absatz 5, Satz 2:
(5) (...) Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
(...)2. Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder (...)

Die symmetrische Verteilung gilt für mehr als 2 große gelbe
 
Warum?
Das sind nun einmal die Anforderungen an ein Fahrzeug, das am öffentlichen Strassenverkehr in Deutschland teilnehmen soll.
Für Spielzeug gelten diese Regeln nicht, dieses wird weiterhin von Mutti im SUV zum Spielplatz um die Ecke transportiert.
 
Es ist einfach behindert, dass das so lapidar mit "jede Speiche" formuliert wurde, wo es doch Felgen von 20-36 Speichen gibt.
Hinzu kommt, dass ein so ein Clip sich mal lösen kann weil zB jemand einen geklaut hat, abgeschlossen vorm Einkaufsladen... nun wär ein fehlender von 36 gleich ein ordnungswidriger Verstoß während jemand mit 20 Clips bei nur 20 Speichen auch davon kommt.

Das ist das miese.

Dir fällt die objektive Diskrepanz auf, da mehr Speichen am Fahrrad nicht bedeutet, dass man besser sichtbar sein muss als andere Fahrräder?

Es müsste ne feste Mindestanzahl geben, es reichen ja auch 2 gelbe Rückstrahler und nich "zwischen jeden Speichen".

Was soll das einfach?

Angenommene 16 würden als Untergrenze pro Rad völlig ausreichen, dass ist mindestens genau so hell wie 2 gelbe..."jede Speiche" ist bescheuert und so siehts auch leider aus, wie ich finde.

Edit: und jaja, natürlich haben wir das irgendwelchen technischen Vollidioten von Parlamentariern zu verdanken die nur "das beste" von uns - äh - FÜR uns wollen. Es ist leider aber völlig übertrieben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da in dem Gesetz auch keine Mindestlänge der Sticks definiert ist, könnte ich die ja auch in 1cm kurze Stücke schneiden.

An meinem Randonneuer habe ich 8 halbe an jedem Laufrad, jede vierte Speiche.
Ich bin extrem gut zu sehen aber leider ist es verboten.
 
Es ist einfach behindert, dass das so lapidar mit "jede Speiche" formuliert wurde, wo es doch Felgen von 20-36 Speichen gibt.
Hinzu kommt, dass ein so ein Clip sich mal lösen kann weil zB jemand einen geklaut hat, abgeschlossen vorm Einkaufsladen... nun wär ein fehlender von 36 gleich ein ordnungswidriger Verstoß während jemand mit 20 Clips bei nur 20 Speichen auch davon kommt.

Das ist das miese.

Dir fällt die objektive Diskrepanz auf, da mehr Speichen am Fahrrad nicht bedeutet, dass man besser sichtbar sein muss als andere Fahrräder?

Es müsste ne feste Mindestanzahl geben, es reichen ja auch 2 gelbe Rückstrahler und nich "zwischen jeden Speichen".

Was soll das einfach?

Angenommene 16 würden als Untergrenze pro Rad völlig ausreichen, dass ist mindestens genau so hell wie 2 gelbe..."jede Speiche" ist bescheuert und so siehts auch leider aus, wie ich finde.

Edit: und jaja, natürlich haben wir das irgendwelchen technischen Vollidioten von Parlamentariern zu verdanken die nur "das beste" von uns - äh - FÜR uns wollen. Es ist leider aber völlig übertrieben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man irgendwelche Probleme bekommen, nur weil ein- oder zwei dieser Reflektoren fehlen, wo doch offensichtlich ist, das mal jede Speiche eins hatte. Außerdem, auch bei mir blieben welche über und die kann man ja immer im Rucksack mitführen, so für den Fall der Fälle.

Ansonsten, es ist gut, wenn durch die StVO klar definiert wird, ansonsten würde doch jeder machen was Er will.
 
Es ist doch wohl offensichtlich, dass da mal ein Vorderlicht und Rücklicht war... sehen sie denn nicht die Halterungen dafür?
Und sehen sie nicht die geschraubte Halterung für Vorder- und RÜckreflektor, offensichtlich waren die mal dran, das können sie nicht leugnen.
Selbst die Pedale, schauen sie nur, da sind Löcher für Pedalreflektoren, als ich die gekauft hatte waren die also offensichtlich mal dran gewesen.

und wissen sie was... das ist alles gerade erst passiert.

*schulterzuck*

Äh pech für sie fehlt ... fehlt nunmal.

Ordnungswidrigkeit ist Ordnungswidrigkeit... solang wie das so da im Gesetzestext steht.

Ich habe mit meinen 4 Stück pro Felge und umgewickelten Gabelschaft und Hinterbaureflektoren sowie Pedalaufklebern auch noch nie Probleme bekommen, trotz Kontrolle.

Das dürfte allerdings nur an der Unkenntniss der Beamten liegen oder weil die kein Bock haben so Korinthenkackermäßig druff zu sein! Wenns denen in der Praxis reicht, reichts denen nunmal in der Praxis, egal was theoretisch im Büchlein steht.

Problematisch ist, wenn einem deine Nase nich passt kann der sich an solchen Kleinkram aufziehen und dir dafür Ordnungsgelder reindrücken ;)
 
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Da in dem Gesetz auch keine Mindestlänge der Sticks definiert ist, könnte ich die ja auch in 1cm kurze Stücke schneiden.


Nö, darfst du nicht. DIe Sticks sind ja mit der ~K-Nummer bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen, wenn du die veränderst, sind sie das nicht mehr, weil sie ja nicht mehr der geprüften Bauart entsprechen.

Logisch oder?

Ich darf ja auch kein Grossflächenrückstrahler in der Mitte durchsägen, weil der mir zu "groß" ist :D

Edit: Also gemeint ist "klar darfst du das", ist aber nich zulässig auf der Straße... und du brauchst ja alles für die Zulässigkeit Notwendige im Straßenverkehr.
 
Da in dem Gesetz auch keine Mindestlänge der Sticks definiert ist, könnte ich die ja auch in 1cm kurze Stücke schneiden.

An meinem Randonneuer habe ich 8 halbe an jedem Laufrad, jede vierte Speiche.
Ich bin extrem gut zu sehen aber leider ist es verboten.
Die Vorschriften (hier Länge) sind in einer TA beschrieben. Die sind leider i.A. nicht frei verfügbar, aber gelten für die Zulassung (K Nummer). Der Nikolauzi
 
Es macht auch kaum Sinn ein Zivilverfahren in dem der Autofahrer trotzdem den kürzereren ziehen wird durch so einen Unfug in die Länge zu ziehen und zu verteuern, dem sein Anwalt dürfte ihm schon klarmachen, dass es garnich so aussagekräftig ist ob der blöde Reflektor nun genehmigt ist oder nicht, schließlich hat man den Fahrradfahrer ja umgefahren weil man unaufmerksam oder abgelenkt oder schlicht weg zu schnell war oder den radfahrer zwar gesehen aber MISACHTET hat
Dir fehlt mal wieder die Praxis.
In der Regel geht es weniger um den Autofahrer, der beklagt wird, sondern um die dahinter stehende Haftpflichtversicherung. Meist sind beide durch den selben Anwalt, der von Versicherungsseite beauftragt wird, vertreten. Und es gibt genügend Versicherungen, die auf Zeit spielen, um den Gegner mürbe zu machen und so zu einem günstigeren Vergleich zu kommen. Was da alles vorgetragen und bestritten wird, glaubst Du nicht...
Dann kannst Du den Prozess bis zum Ende durchziehen mit mehreren Gutachtern, Ortsterminen, umfassenden Zeugenvernehmungen - kann einen Unterschied von locker einem Jahr ausmachen, bis es Geld gibt...
 
Als ob es bei jedem Unfall sofort vor Gericht geht ...
Hab ich in knapp 25 jahren mit den ganzen firmenwagen in meiner firma (um 20 die zeitgleich bewegt werden) noch nie erlebt das es wegen einem Unfall vor Gericht ging. Klar kann das passieren, aber deshalb die ganze zeit "german angst" im gepäck haben?

Wenn Unfall - Polizei anfordern die nehmen das auf und gut ist.
Als Autofahrer ist man eh immer Schuld wenn man Fahrrad oder Fussgänger umnietet. Ob die beleuchtet sind oder nicht spielt da keine Rolle, man hat schliesslich Scheinwerfer am KFZ und die Geschwindigkeit anzupassen bei eingeschränkter Sicht / unübersichtlicher Verkehrssituation.

Die Polizisten die mich bisher angehalten haben waren zufrieden mit den kleinen teilen von sigma die im Rucksack sind, beides stvzo konform (scheiwerfer mit streuscheibe , etc.). Reflektoren kommen mir nicht ans rad :winken:
 
Hallo!
:) und wie ist das mit Anhängern am Radl?
Reichen passive Rückstrahler (mit Z und ~K) sofern das aktive Rücklicht des Zugrades nicht verdeckt wird?
Müssten die passiven Rückstrahler nicht auch nach hinten dreieckig sein (=Anhänger!) mit Spitze nach oben? und wenn ein Zweispuranhänger - auch zwei Stück? Ist das abhängig von der Spurweite?

Wenn aktives Rücklicht vom Zugrad verdeckt: reicht ein (1) aktives Rücklicht am Hänger?

Muss mir mal die käuflich hochpreisigen Teile angucken - denke mal vorallem wegen Personentransport müssten die gesetzlichen Vorgaben da schon eine deutliche Sprache sprechen ...

Bisher sehe ich nur zwei weiße nach vorne, zwei rote nach hinten (rund oder 4-eckig, immer passiv). und die beiden gelben je Seite in den Speichen - die vermutlich auch durch vollständig angebrachte weiße Röhrchen oder den Reflexstreifen im Mantel ersetzt werden können.

Danke für eure Überlegungen!
Edit:
hier noch ne Infoseite dazu:
https://www.fahrradanhaenger-test.de/fahrradanhaenger-welche-beleuchtung/

und noch eine, muss ich aber erst noch genau durchlesen ....
http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Anhänger
 
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Anhang anzeigen 635201
Zu sehen sind bis auf das oberste Rücklicht 3M-983-Aufkleber

Hi CycloTron!

Ich habe mir auch einen Meter 3M-983 Reflexionsklebeband gekauft. Wie ist deine Langzeiterfahrung? Das Band ist für die kleinen Radien der Fahrradrohrrahmen schon arg steif. Die Folien, die ich um die Sitzstrebe wickelte, gehen auch schon wieder ab. :-(
 
Hi CycloTron!

Ich habe mir auch einen Meter 3M-983 Reflexionsklebeband gekauft. Wie ist deine Langzeiterfahrung? Das Band ist für die kleinen Radien der Fahrradrohrrahmen schon arg steif. Die Folien, die ich um die Sitzstrebe wickelte, gehen auch schon wieder ab. :-(
Kenne das bei 3M so, daß die Bapper 24h brauchen, bis die richtig belastbar bappen. Wenn man in der Zeit das Abwickeln verhindert, sollten die ewig halten. Beachtet man das nicht, lösen die sich wieder recht schnell.
 
Das Band ist für die kleinen Radien der Fahrradrohrrahmen schon arg steif. Die Folien, die ich um die Sitzstrebe wickelte, gehen auch schon wieder ab. :-(
Mein - wahrscheinlich auch 3M-983 in rot - hat das gleiche Verhalten, d.h. ziemlich steif. Es lässt sich nur in eine Richtung biegen (und zwar nicht viel), nicht zusätzlich noch in eine zweite. Es geht z.B. nicht, einen solchen Streifen auf das Schutzblech zu kleben, weil hier gleichzeitig eine Biegung in Schutzblechumfang und über die Schutzblechbreite nötig ist - keine Chance. Sitzstrebe ist eventuell zwar nur eine Richtung, aber eben kleiner Biegeradius und das macht das Teil - auch nur in einer Richtung - nicht mit.
 
Mein - wahrscheinlich auch 3M-983 in rot - hat das gleiche Verhalten, d.h. ziemlich steif. Es lässt sich nur in eine Richtung biegen (und zwar nicht viel), nicht zusätzlich noch in eine zweite. Es geht z.B. nicht, einen solchen Streifen auf das Schutzblech zu kleben, weil hier gleichzeitig eine Biegung in Schutzblechumfang und über die Schutzblechbreite nötig ist - keine Chance. Sitzstrebe ist eventuell zwar nur eine Richtung, aber eben kleiner Biegeradius und das macht das Teil - auch nur in einer Richtung - nicht mit.

Wird nach 5 Jahren vielleicht keinen mehr interessieren, aber nehmt doch lieber VC170 von Oralite, die hat ebenfalls Ra3, ist jedoch wesentlich dünner, flexibler (wie ein normaler Aufkleber) und am Tag dezenter (eher grau/dunkelrot) als die störrische 3M 983.
 
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