Du hast ein gebrauchtes Radl verkauft.
An einem gebrauchtem Radl darf natürlich auch nichts kaputt sein, was seinen Bestimmungszweck verhindert.
Du sagst ja, daß bei Dir die Kurbel in Ordnung war.
Reagier einfach nicht auf ihn.
Er muß Dir mit einem Gutachten nachweisen, welches er bis Prozessgewinn bezahlen muß, dass der Schaden schon vor Kauf vorhanden war. So ein Gutachten kostet schnell 500 Euro.
Da hilft ihm auch kein Anwalt.
Außerdem bist Du kein Zweiradmechaniker und kannst das selber gar nicht beurteilen. So kein Dir auch keine mutwillige Täuschung vorgeworfen werden.
Ich bin jetzt zu faul in meinem BGB nachzuschlagen. Hab erst letztes Semester Wirtschaftsprivatrecht geschrieben.
Also reagier einfach nicht. Ich wäre auch vorsichtig damit, ihm versuchen entgegen zu kommen. Am Ende wird es noch als teilweise Schuldanerkennung ausgelegt.
EDIT:
Der Verbraucherschutz bezieht sich auf den Schutz von Privatleuten gegenüber Geschäftsleuten. Um deren Stellung gegenüber den Geschäftsleuten zu stärken. Als Pribatmann bist Du nicht Garantie- oder Gewährleistungspflichtig.
Das was die Leute bei
eBay schreib ist quatsch, außer sie sind Kaufleute und verkaufen privat etwas.
Lass den Typen Dir einfach fröhlich Mails schreiben. Lösch diese und heb sie auf, aber antworte nicht.
Ihr habt auch einen Kaufvertrag abgeschlossen, aber dies ändert an der Sache nichts. Nen Kaufvertrag schließt Du auch schon ab, wenn Du Dir ne Packung Zigaretten kaufst.