Bike Unfall

Nur um noch mal das mit der Haftpflicht klarzustellen und die ganzen Halbwahrheiten auszubügeln:

Ob die Haftpflicht zahlt oder nicht kommt, wie so oft im Recht, "drauf an":

Grundsätzlich richtig ist, dass geliehene Sachen in vielen Haftpflichtversicherungen nicht mitversichert sind. Genauso verhält es sich mit Schäden bei Gefälligkeitshandlungen (kleine Reparatur, Hilfe beim Umzug) - da käm der Geschädigte aber auch vor Gericht nicht weiter, da die ständige Rechtssprechung bei fahrlässigen Handlungen im Rahmen von ebensolchen Handlungen keine Schadensersatzpflicht nach §823 BGB bejaht, da hier von einem sogenannten "stillschweigendem Haftungsverzicht" ausgegangen wird (vgl. bspw. BGH Az: VI ZR 49/91).

Wenn der Schädiger allerdings eine aktuelle Privathaftpflicht mit einigermaßen anständigen Bedingungen hat, so sind oftmals eben diese Schäden mitversichert. Und wer direkt wieder schreit, dass das alles nichts nützt: Die Mehrprämie dafür ist nicht gerade hoch und doch sind es solche Schäden die 1.) mehr als ärgerlich sind und 2.) teilweise auch Freundschaften gefährden können...Daneben sind meist wichtige Bausteine wie die Forderungsausfalldeckung mitversichert.

Also: Kurz in die Bedingungen schauen und evtl. auch über eine Anpassung nachdenken...
 
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