Biken mit Jugendlichen

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30. Januar 2011
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Hallo
Zu unserem privaten Treffen (in BW) kommen auch regelmässig Jugendliche, was ich super finde!
Gerne würde ich mich rechtlich etwas mehr absichern, wenn mal etwas passieren sollte. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wie ist die Haftung auf Trails < 2m? Denke, da hafte ich immer.
Hat jemand eine Vorlage für einen Haftungsausschluss, der durch die Eltern zu unterzeichnen ist?

Schöne Grüsse
Ole
 
Wenn ihr euch privat und unentgeltlich trefft und Du nicht als Veranstalter auftrittst, ist das einfach eine Hobbygruppe.
Meinem Verständnis nach wäre das also keine gesetzliche Aufsichtspflicht sondern eine Gefälligkeitsaufsicht ohne Haftung, da hier keine Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt.
Im Zweifel würde ich das aber lieber durch einen Rechtsanwalt absichern, anstatt mich auf Meinungen/Aussagen im Internet zu verlassen.
 
Falsch. Sobald du Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte dabei hast, bist du als "Guide" in der Aufsichtspflicht und Haftung...

Sehr heißes Eisen, wenn den Youngsters ohne vorliegende Einwilligung der Eltern dann was passiert.

Vorlagen für Einwilligungserklärung der Eltern findest du auf Vereinsseiten oä.

Habe selber nix, da ich keine Leute u18 mitnehme (trotz Jugendgruppenleiterschein und DIMB-Ausbildungskurs).

Grüße
 
Zu unserem privaten Treffen [...]

Daraus lese ich jetzt aber nicht dass jemand als Guide unterwegs ist. Im Gegenteil.
Das ändert sich aber auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt ab dem man etwas unterschreiben lässt. Dann gibt's definitiv nen Guide und der ist dann bestimmt auch in der Verantwortung.

Ich nehme selbst Jugendliche mit und nutze dazu eine entsprechende Einverständniserklärung. Dabei handelt es sich aber auch um Touren und Kurse gegen Entgelt die entsprechend in den Bereichen Unfall und Haftpflicht usw. versichert sind.
 
"Privat" hin oder her, als derjenige, der das organisiert, hängst du trotzdem in der Haftung. Gerade bei regelmäßigen Touren.

Sowohl strafrechtlich als auch ggf für Klagen seitens der Krankenkassen. Müssen ja noch nicht einmal die Eltern sein.

Ohne zumindest eine Einverständniserklärung würde ich daher niemanden raten, auf Tour zu gehen mit Kids U18, vor allem nicht mit fremden.

Grüße
 
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Es ist ein schwieriges Thema.

Aus dem Bergsport kommt der Begriff des "faktischen Führers". Damit ist gemeint, dass derjenige, der in einem privaten Umfeld die Rolle des Führers einnimmt, auch eine erhöhte Verantwortung haben kann. Dabei ging es auch um Fälle aus Österreich und der Schweiz.
http://www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2007/2/print/72-77 (fuehrer aus gefaelligkeit).pdf

Bei einer Gruppe von erwachsenen Radfahrern, die sich regelmäßig treffen, darf man davon ausgehen, dass jedem klar ist, dass manche Wege möglicherweise nicht erlaubt sind. Wenn man neue Gäste dabei hat, so sollte man sie zu Beginn der Tour darauf hinweisen, so dass jeder frei entscheiden kann ob er mitfährt. Wenn man jemanden erst unterwegs hinweist, und er mangels Ortskenntnis keine andere Möglichkeit sieht als mitzufahren, dann könnte man hier schon in eine Rechtfertigung kommen.

Bei Jugendlichen wird man darauf abstellen, wie einsichtig dies dem Jugendlichen ist und ob er die Konsequenz seines Handelns überblicken konnte. Im Zweifel, und bei Kindern, wäre es in jedem Fall ratsam die Eltern mit einzubeziehen und möglicherweise etwas unterschreiben zu lassen. Problem sehe ich, wenn man sich etwas unterschreiben lässt, dass man damit auch schnell in den Bereich des vorsätzlichen Handelns kommen kann.

Bei einem Unfall wäre zu bewerten, ob die Übertretung der 2-Meter-Regel für den Unfall einen Kausalzusammenhang hat. Da in einigen Bundesländern das Befahren schmaler Wege erlaubt ist, muss der Zusammenhang nicht zwingend sein. Bei einem Selbstunfall wird der Untergrund maßgeblicher sein als die Wegbreite. Bei einem Drittunfall hat man als Radfahrer sowieso die Beweislast, da man der stärkere Verkehrsteilnehmer ist.

Aber in jedem Fall wird man wegen der 2-Meter-Regel erstmal in die Rechtfertigung gedrängt werden. Es liegen mir selbst keine Fälle vor, bei welchen die 2-Meter-Regel eine Rolle gespielt hat, weshalb es schwierig ist eine Aussage zu treffen.
 
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Hallo
Danke für die rege Diskussion und die Ratschläge.
Es ist so, dass wir uns regelmässig treffen und die Tour durch unterschiedliche Kollegen "geführt" wird. Ich selbst bin klar als Leiter des Treffs, durch unsere Homepage, ersichtlich. Bis jetzt haben wir nur zwei Jungendliche, die dabei sind. Ich habe mich mit den Eltern der beiden bereits unterhalten und offen gesagt was wir machen, und sie finden das sehr gut. Ich werde aber noch die schriftliche Erklärung einholen.
Ich bin mir bewusst, das das keine 100% Absicherung ist. Wenn noch weitere Jungenliche dazu kommen müssen wir wohl einen Verein gründen und eine Haftpflicht abschliessen.

Schöne Grüsse
Ole
 
Wenn noch weitere Jungenliche dazu kommen müssen wir wohl einen Verein gründen und eine Haftpflicht abschliessen.
Weiteres sehr schwieriges Thema wie Vereine mit der 2-Meter-Regel umgehen.

Als Trainer/Übungsleiter darf man dann von dir erwarten, dass dir die 2MR bekannt ist. Kein Vereinsvorstand kann offiziell dahinter stehen, dass du mit deiner Trainingsgruppe bewusst Ordnungswidrigkeiten begehst. Wie die Vereinshaftpflicht die Sache sehen wird ist auch nicht anders, als dies deine Privathaftpflicht tun würde. Es wird auf den Einzelfall ankommen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und dem Übertreten der 2-Meter-Regel gesehen wird.

Es gibt Jugendtrainer in BaWü die weiterhin schmale Wege befahren. Es gibt aber auch welche, die aus oben genannter Problematik versuchen nur noch offiziell genehmigte Trails zu fahren, bzw. ein Übungsgelände haben.

Es ist ein sehr ungute Situation in BaWü für das Training mit Jugendlichen. Die Radsportverbände haben genau diesen Punkt in der Diskussion hervorgehoben, konnten aber bislang bei der Politik auch kein Gehör finden.
 
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Das Problem sehe ich weniger in der Frage ob und wie Jugendliche hier eingebunden werden können. Das Problem ist doch erst mal, ob du da überhaupt etwas tust, was dich in irgendeiner weise in Haftung bringen kann. Egal ob die Teilnehmenden nun u18 oder ü18 sind.
Ich kenne die 2m-Regel nicht im Detail. Würde aber postulieren, dass diese alleine schon die größte Problemstellung darstellt, wenn du offiziell irgendwelche Touren anbietest. Wie gesagt, egal ob u18 oder ü18. Das offizielle und das bewerben, machen hier die Problemstellungen.

Moralisch sollte dann erst ein mal die Frage kommen, ob ein Einbeziehen von Minderjährigen in eine nicht-rechtssichere Handlung eine gute Idee ist. Grundsätzlich kann und sollte die 2m-Regel hinterfragt werden. Aber Minderjährige dazu zu verleiten das Gesetz zu ignorieren, finde ich mindestens Fragwürdig.

Privat hat das sicher alles einen anderen Charakter. Aber sobald du da was organisierst, fällst du halt aus diesem privaten Rahmen.

Was den "Elternzettel" angeht, kann ich auch nur sagen, dass dieser nicht von Haftungen entbindet, weil er das nicht kann. Ein "Eltern haften für ihre Kinder" ist eine der selten dämlichsten Rechts-Mythen Deutschlands.

Um die Rechtslage bezüglich Haftung sehr sparsam herunterzubrechen:
Wenn ein Richter dem Jugendlichen die Reife zugesteht, seine Handlung selber einschätzen zu können, ist er selber Haftbar (wenn ü14), solange keine anderen gründe dagegen sprechen. Und da es absolutes Minimum eines Guides ist, auf offensichtliche Problemstellungen hinzuweisen, ist der Guide diesbezüglich auch aus der Nummer raus.
Es sei denn, und da kommen wir zum Knackpunkt: Wenn der Guide vor etwas warnt, dies dann aber selber vorlebt. Solch eine Diskrepanz zwischen Regel und Regeleinhaltung wird jeder Richter zu Gunsten des Jugendlichen und zu Lasten des Guides auslegen.
 
Es ist ganz einfach: die Kids sollen ohne Anleitung und Aufsicht alleine in den Wald.
Dann bringt ihnen keiner bei wie man sich fair und rücksichtsvoll verhält, wie man richtig und wegeschonend fährt.
Wenn die dabei auf die Fresse fliegen sind sie selber Schuld, und wenn sie sich von Youtube-Videos anleiten lassen, dass man Kurven nur im Drift runter schreddern kann, dan hat man schon einen Grund das Mountainbiken grundsätzlich zu verbieten...

Irgendwie gefällt mir das nicht... aber darauf läufts offensichtlich hinaus.
 
Du hast absolut recht, dass das zum kotzen ist. Die Rechtslage gibt aber kaum etwas anderes her.

Evtl. ist es in dem genannten Fall sogar zielführender, wenn man die ganze Nummer richtig groß aufzieht, offiziell Jugendarbeit draus macht und dann die Stadt/Gemeinde mit einbezieht. So eine Stadt/Gemeinde schmückt sich gerne mit Jugendarbeit, die sie selber nicht machen muss und/oder bezahlen muss. Hierbei könnten dann evtl. Sondergenehmigungen erstellt werden.
Um die Stadt/Gemeinde mit ins Boot zu holen, muss das ganze dann natürlich wirklich gut strukturiert und präsentiert werden. Vitamin-B schadet hierbei auch nicht.
 
Also, ich mach das ganz offiziell mit der DIMB IG in Kooperation mit dem örtlichen Sportverein.
Die Kids sind alle angemeldet und die Eltern haben einen Haftungsauschluss unterschrieben.
Zudem hab eich eine DIMB Ausbildung als Trailscout und Fahrtechniktrainer.
Wir fahren natürlich nur auf Wegen, die über 2 Meter breit sind ...
 
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