Biken & Wildcampen

M20920

MitGLIED
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Stuttgart
Servus zusammen,

ich habe vor diesen Sommer eine mehrtägie Tour zu machen. Und da ich, sagen wir mal, nicht sehr anspruchsvoll bin, hatte ich vor am Abend einfach mein Lager aufzuschlagen.

Was mich dabei aber noch beschäftigt wäre die Rechtslage in Deutschland (Mir ist schon klar das ich nicht in nem Garten oder Naturschutzgebiet übernachten sollte ;) aber wie sieht es mit "öffentlichen" Wiesen oder z.B Waldspielplätzen aus?) Oder läuft sowas gar als Landstreicherei? :eek:

Freuen würde ich mich natürlich auch über Erfahrungen oder Tipps was so eine Tour allgemein angeht.

Danke!!

Micha
 
1. Fragen wenn möglich.
2. Möglichst nicht erwischen lassen.
3. Müll mitnehmen ist selbstverständlich.

Dann sollte alles glatt gehen, denke ich mal. Habe das auf Trekkingtouren auch schon so gehandhabt und es gab nie ein Problem.

Wie die rechtliche Situation tatsächlich aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Viel Spaß (ist garantiert)!
 
moin,
ich bevorzuge auf meinen touren rasthäuschen und unterstellmöglichkeiten (offene hütten) die sich an den meisten grösseren wanderwegen befinden. meistens sind diese schutzhütten auch im kartenmaterial eingezeichnet. dort findest du immer ein trockenes plätzchen um deinen schlafsack auszurollen.
gruß
der wolfi
 
hey, sogar jemand ausm outdoor forum hier, :D

ich hätt jetz gesagt, biwakiert einfach, das is rechtliche grauzone, steht aber alles in dem thread im outdoorforum ganz gut drin
 
Präsi schrieb:
Hier findest Du einen rechtlich etwas fundierteren Bericht:

http://www.outdoor-magazin.com/sixcms/detail.php?id=38710


....wobei ein Hinweis auf die ggf. im gesamten Außenbereich (Schutzgebiet muß nicht sein) gültige naturschutzrechtliche Eingriffsregelung fehlt. § 5 Abs. 2 Nr.2 Hessisches Naturschutzgesetz definiert z.B. das das Aufstellen von Zelten als genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft. Vgl. auch §6 ThNatSchG.

Anders läuft das in Brandenburg, wo das Zelten für eine Nacht (vgl. §49 NatSchG) auch außerhalb der Campingplätze vorbehaltlich privatrechtlicher Nutzungsbefugnis und keiner entgegenstehender Schutzvorschriften erlaubt ist.
 
Moin zusammen,

ich habe auf sehr vielen Touren beim Übernachten im Zelt nie Probleme mit Behörden bekommen, meide aber Schutz-/Wander-/Grillhütten, die mit dem Auto angefahren werden können wie die Pest, nachdem ich einige Erfahrungen mit Horden besoffener Idioten machen musste. Leider nehmen die dir ggf. nicht nur die Ruhe und den Spaß an der Sache...
 
Hi,
Ich habe vor einigen Wochen 4 Wanderinnen getroffen, als ich mich wegen Regens kurz unterstellte. Diese suchten einen Platz für ihr Zelt. Ich bin mit dem Rad zum nächsten Bauerhof gefahren und habe einfach gefragt. Die Bäuerin hat mir denn eine Wiese genannt, wo's geht, wegen dem Vieh, Heumachen usw.. Den vieren habe ich den Ort mitgeteilt, samt der Tel. Nr. des Bauern. Null Problemo! Ansonsten gilt das schon geschriebene, Kein Müll und so.

Viele Grüße

Schildbürger
 
Schildbürger schrieb:
Hi,
Ich habe vor einigen Wochen 4 Wanderinnen getroffen, als ich mich wegen Regens kurz unterstellte. Diese suchten einen Platz für ihr Zelt. Ich bin mit dem Rad zum nächsten Bauerhof gefahren und habe einfach gefragt. Die Bäuerin hat mir denn eine Wiese genannt, wo's geht, wegen dem Vieh, Heumachen usw.. Den vieren habe ich den Ort mitgeteilt, samt der Tel. Nr. des Bauern. Null Problemo! Ansonsten gilt das schon geschriebene, Kein Müll und so.

Viele Grüße

Schildbürger

und die 4 wanderinnen haste am abend noch besucht oder :D :D :D
 
mh... gute frage

ich brauch auch immer noch n kleines extrem leichtes solozelt :D

...und wenn mer dann so westweg (im original versteht sich) oder GR5 auf der anderen seite fährt... ....oder sonst was feines...

dann - gell Armin - am besten dort zelten, wo mer nimmer kann und das natürlich mit dem zwergzelt auf nem unter 2 meter breiten weg (sprich: single track)...

...da findet einen sicher kein förster und kein jäger :D

vg JoeB
 
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