Blitzen!

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Hallo,

mein Kumpel erzählte mir, daß wenn man mit einem Fahrrad oder Inline Skates oder ähnliches nicht belangt werden kann,wenn man abgelichtet worden ist.
Begründung: Geschwindigkeitsbergrenzungen gelten nur für Fahrzeuge mit Motor.
 

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Re: Blitzen!
Die StVO sagt:
Schilder mit Nummern drauf (30/50/70/...) und Spielstraßen sind bindend, Ortsschild aber gilt nur für Kraftfahrzeuge aller Art. Werde auf meiner RR-Runde regelmäßig geblitzt, kein Problem;) Muß mir mal ein Bild von mir abholen, aber die haben so doofe Öffnungszeiten:mad:

Der Nikolauzi
 
Selbst in einer kleinen Ortschaft wird sich keiner die Mühe machen. Die Fotos werden irgendwo zentral bearbeitet und wenn dein Nachbar nicht gerade dort arbeitet wird dir keiner Post zukommen lassen.

Dumm wird es, wenn die Bullen die im Blitzerwagen saßen die nächsten Tage per Hand kontrollieren. Wenn du unsympatische Zeitgenossen hast, dann belangen die dich an dieser Stelle.
 
da kann ich ne lustige geschichte erzählen :) also für die autofahrer nicht unbedingt ;)
war ne ganz normale straße mit 50 beschränkung, und es fing gerade an leicht berg ab zu gehen... die ganze zeit hingen schon autos hinter mir weil sie net überholen konnten, nunja dann als es leicht bergab ging tritt man ja rein, klar, aber es waren halt nur so 40km/h ca sodass erst das auto direkt hinter mich überholt hat... und das an einer sehr ungünstigen stelle wo genau so ein fester blitzer stand :D und der im zweiten auto hat zu lahm reagiert und wurde auch direkt danach geblitzt... haben sich die autofahrer bestimtm gefreut dass ich auf den bildern mit verewigt war :P kleiner trost wohl, sie waren nicht all zu viel drüber schätz ich mal :)
gruß
 
Hallo,

mein Kumpel erzählte mir, daß wenn man mit einem Fahrrad oder Inline Skates oder ähnliches nicht belangt werden kann,wenn man abgelichtet worden ist.
Begründung: Geschwindigkeitsbergrenzungen gelten nur für Fahrzeuge mit Motor.


Kein Nummernschild vorne. Kein Ticket ! :daumen:

Habe bei meinem Motorrad nur 1 x Zahlen müssen, bei 10 x Knipsen, da der Blitzer das Nummernschild nach dem Blitzen lesen konnte.

ich war nicht schnell genug :lol:
 
Da man sogar bei Verkehrsverstössem zu Fuß den Führerschein verlieren kann, denke ich dem ist nicht so.
 
Mit dem Rad musst du nix zahlen. Außerdem hat man ja auch keine Tachopflicht oder sowas und hat somit Chance seine Geschwindigkeit genau zu messen oder gar zu schätzen. Man sollte es aber wie immer nicht übertreiben und trozdem rücksichtsvoll fahren. Wer weis wenn den Polizisten langweilig ist und du durch die 30er Zone heizt fragen sie vielleicht doch noch was bei dir so los ist..
 
Mit dem Rad musst du nix zahlen. ...
Doch, siehe oben oder guck gleich in die StVO rein... Zumeist sieht das die Rennleitung aber eher gelassen. Bei Starenkästen ist natürlich keine Ahndung möglich.
...Außerdem hat man ja auch keine Tachopflicht oder sowas und hat somit Chance seine Geschwindigkeit genau zu messen oder gar zu schätzen...
Eben doch, Gerichte gehen davon aus, daß selbst ein Profi weiß, wenn er >>30kmh fährt, da es in der Ebene dann doch ein wenig anstrengend wird. Und damit hat man auch am Berg (zumeist bergab;)) ein Gefühl für die Geschwindigkeit. Da nützt auch die fehlende Tachopflicht nichts.

Der Nikolauzi
 
Es verhält sich mit den Geschwindigkeitsverstößen nahezu genauso wie beim Motorrad fahren.
Wird man von einem Starrenkasten geblitzt wird zu 99% rein garnichts passieren da aufgrund eines fehlenden Nummernschildes nicht nachgewiesen werden kann das man mit sicherheit gefahren ist.
Ebenso Mtb-Fahrer mit Fullface haben soviel glück wie Motorradfahrer da die Fahrendeperson nicht klar zu erkennen sein wird.
Wird man jedoch von einem Polizist auf frischer Tat ertappt, das heißt er hat ein "Pistolenmessgerät" und man wird direkt aus dem Verkehrgezogen kann es Teuer werden da man ja schlecht abstreiten kann gefahren zu sein.
Als Fahrradfahrer unterliegt man den ganz normalen Straßenverkehrsordnungen des jeweiligen Landes (nein man hat keine Sonderrechte)
MfG Blades
 
lol die polente will ich sehen die mich mit 60+ aus dem verkehr zieht.

letztens bin ich ohne licht nachts unterwegs gewesen in der city. da kommt mir ein sixpack entgegen. ich werde neben einer einmuendung zum wohngebiet langsamer und die werden auch langsamer als die auf mich zukommen. naja ich hab die angelächelt und die haben wieder gas gegeben und sind weiter gefahren. die polizei gibt zu schnell auf wenn der kampf verloren scheint :D
 
Gähn,
das ist doch hier nur wieder so ein üblicher dämlicher Ferienthread.
Benutze mal die SuFu, am besten forenübergreifend mit Google.
Selten ein abgelutschteres Thema hier gelesen.
 
da verhält sichs wie mit allen anderen verkehrsregeln.. als radfahrer bist verpflichtet dich dran zu halten da du ein fahrzeug fährst.. cityroller, skateboards, inliner etc. gelten als spielzeug und ned als fahrzeuge.. soll heißen damit hast a keine vorfahrt oder der gleichen

aber wie schon erwähnt.. bei blitzkästen isses egal.. nur wenn n polizist direkt dasteht dann isses doof.. aber sda kann man normalerweise auch noch reden.. der ton macht die musik.. wie immer halt. freundlich bleiben, habs schild ned gesehn und meine geschwindigkeit unterschätzt bla bla...)

oder schnell weg *g*
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist doch hier nur wieder so ein üblicher dämlicher Ferienthread.
...
Selten ein abgelutschteres Thema hier gelesen.
Und das geht noch mindestens bis zum 15.09 weiter dann sind alle mit den Sommerferien durch^^ Gruß Kenny
 
Das Thema ist jetzt abgelutscht? Umso besser, dann kann ich mit neuem Schrott kommen ^^
cityroller, skateboards, inliner etc. gelten als spielzeug und ned als fahrzeuge
Hab mich letztens gefragt, zu was ein <Pocketbike> gehört. Angenommen, ein 10jähriger Junge fährt damit auf der Straße vor seinem Haus, wäre es sicher ein Spielzeug, oder?
Was wenn ich, ein 19jähriger Junge (der damit sicherlich genauso viel Spaß hätte) auf der Straße damit fahre?
 
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