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mein Kumpel erzählte mir, daß wenn man mit einem Fahrrad oder Inline Skates oder ähnliches nicht belangt werden kann,wenn man abgelichtet worden ist.
Begründung: Geschwindigkeitsbergrenzungen gelten nur für Fahrzeuge mit Motor.
Hallo,
mein Kumpel erzählte mir, daß wenn man mit einem Fahrrad oder Inline Skates oder ähnliches nicht belangt werden kann,wenn man abgelichtet worden ist.
Begründung: Geschwindigkeitsbergrenzungen gelten nur für Fahrzeuge mit Motor.
Da man sogar bei Verkehrsverstössem zu Fuß den Führerschein verlieren kann, denke ich dem ist nicht so.
Da fehlt mir irgendwie der Zusammenhang
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Sturzbetrunken eine Straße überqueren und dadurch einen Unfall zu verursachen wäre so ein Fall. Man nimmt ja auch zu Fuß am Straßenverkehr teil.
Doch, siehe oben oder guck gleich in die StVO rein... Zumeist sieht das die Rennleitung aber eher gelassen. Bei Starenkästen ist natürlich keine Ahndung möglich.Mit dem Rad musst du nix zahlen. ...
Eben doch, Gerichte gehen davon aus, daß selbst ein Profi weiß, wenn er >>30kmh fährt, da es in der Ebene dann doch ein wenig anstrengend wird. Und damit hat man auch am Berg (zumeist bergab...Außerdem hat man ja auch keine Tachopflicht oder sowas und hat somit Chance seine Geschwindigkeit genau zu messen oder gar zu schätzen...
Und das geht noch mindestens bis zum 15.09 weiter dann sind alle mit den Sommerferien durch^^ Gruß Kennydas ist doch hier nur wieder so ein üblicher dämlicher Ferienthread.
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Selten ein abgelutschteres Thema hier gelesen.
das ist doch hier nur wieder so ein üblicher dämlicher Ferienthread.
Hab mich letztens gefragt, zu was ein <Pocketbike> gehört. Angenommen, ein 10jähriger Junge fährt damit auf der Straße vor seinem Haus, wäre es sicher ein Spielzeug, oder?cityroller, skateboards, inliner etc. gelten als spielzeug und ned als fahrzeuge